Hallo an alle,
nach anderthalb Jahren hin und her habe ich heute vom Sozialgericht Karlsruhe einen GdB 70 bescheinigt bekommen!
Begründung:
,,Die festgestellten Gesundheitsstörungen haben zu schweren Einbußen im somatischen, sozialen, psychischen und psychovegetativen Bereich geführt. Ein GdB im oberen Drittel wird deshalb als angemessen erachtet."
Sie haben mir noch die Möglichkeit eingeräumt, einen weiteren Widerspruch einzureichen, aber mit 70 bin ich voll und ganz einverstanden; zumal ich mit einem höheren GdB später mal nicht mehr Medizin studieren dürfte.
Endlich mal eine positive Nachricht!!!!
Liebe Grüße, Theresa
Geschafft!
Re: Geschafft!
Liebe Theresa,Archiv hat geschrieben: ↑Mi 14. Mär 2018, 21:00 Hallo an alle,
nach anderthalb Jahren hin und her habe ich heute vom Sozialgericht Karlsruhe einen GdB 70 bescheinigt bekommen!
Begründung:
,,Die festgestellten Gesundheitsstörungen haben zu schweren Einbußen im somatischen, sozialen, psychischen und psychovegetativen Bereich geführt. Ein GdB im oberen Drittel wird deshalb als angemessen erachtet."
Sie haben mir noch die Möglichkeit eingeräumt, einen weiteren Widerspruch einzureichen, aber mit 70 bin ich voll und ganz einverstanden; zumal ich mit einem höheren GdB später mal nicht mehr Medizin studieren dürfte.
Endlich mal eine positive Nachricht!!!!
Liebe Grüße, Theresa
herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg.
Natürlich würde ich dir zu anderen schöneren Anlässen viel lieber gratuliern, aber da du genau wie wir alle nun mal diese Krankheit hast, müssen wir uns solche Gratulationen zusprechen.
Aber du siehst, es lohnt sich doch , immer weiter zu kämpfen.
Liebe Grüße Claudia
Re: Geschafft!
Archiv hat geschrieben: ↑Mi 14. Mär 2018, 21:00 Hallo an alle,
nach anderthalb Jahren hin und her habe ich heute vom Sozialgericht Karlsruhe einen GdB 70 bescheinigt bekommen!
Begründung:
,,Die festgestellten Gesundheitsstörungen haben zu schweren Einbußen im somatischen, sozialen, psychischen und psychovegetativen Bereich geführt. Ein GdB im oberen Drittel wird deshalb als angemessen erachtet."
Sie haben mir noch die Möglichkeit eingeräumt, einen weiteren Widerspruch einzureichen, aber mit 70 bin ich voll und ganz einverstanden; zumal ich mit einem höheren GdB später mal nicht mehr Medizin studieren dürfte.
Endlich mal eine positive Nachricht!!!!
Liebe Grüße, Theresa
Hallo Theresa,
ich freue mich mit Dir über diese gute Nachricht.
Besonders auch die Begründung:
"Die festgestellten Gesundheitsstörungen haben zu schweren Einbußen im somatischen, sozialen, psychischen und psychovegetativen Bereich geführt. Ein GdB im oberen Drittel wird deshalb als angemessen erachtet."
ist durchaus der Schwere der Erkrankung angemessen, wenngleich ich persönlich für chronischen CKS einen GdB von 100 für angemessen halte.
Ich meine auch, daß die GdB für den episodischen CKS häufig als zu niedrig angesetzt sind. Denn hier ist ja zu berücksichtigen, daß auch episodischer CKS eine chronische Erkrankung (was man sofort aus der Tatsache des Auftreten von kalten Attacken ableiten kann, aber auch aus einer aktuellen italienischen Untersuchungen, wonach offenbar ein Gendefekt vorliegt - und Gendefekt sind ja nun mal immer vorhanden) darstellt.
Ich freue mich jedenfalls sehr für Dich.
Gruß und schmerzfreie Zeit
Re: Geschafft!
Hallo Harals,Archiv hat geschrieben: ↑Mi 14. Mär 2018, 21:00Archiv hat geschrieben: ↑Mi 14. Mär 2018, 21:00 Hallo an alle,
nach anderthalb Jahren hin und her habe ich heute vom Sozialgericht Karlsruhe einen GdB 70 bescheinigt bekommen!
Begründung:
,,Die festgestellten Gesundheitsstörungen haben zu schweren Einbußen im somatischen, sozialen, psychischen und psychovegetativen Bereich geführt. Ein GdB im oberen Drittel wird deshalb als angemessen erachtet."
Sie haben mir noch die Möglichkeit eingeräumt, einen weiteren Widerspruch einzureichen, aber mit 70 bin ich voll und ganz einverstanden; zumal ich mit einem höheren GdB später mal nicht mehr Medizin studieren dürfte.
Endlich mal eine positive Nachricht!!!!
Liebe Grüße, Theresa
Hallo Theresa,
ich freue mich mit Dir über diese gute Nachricht.
Besonders auch die Begründung:
"Die festgestellten Gesundheitsstörungen haben zu schweren Einbußen im somatischen, sozialen, psychischen und psychovegetativen Bereich geführt. Ein GdB im oberen Drittel wird deshalb als angemessen erachtet."
ist durchaus der Schwere der Erkrankung angemessen, wenngleich ich persönlich für chronischen CKS einen GdB von 100 für angemessen halte.
Ich meine auch, daß die GdB für den episodischen CKS häufig als zu niedrig angesetzt sind. Denn hier ist ja zu berücksichtigen, daß auch episodischer CKS eine chronische Erkrankung (was man sofort aus der Tatsache des Auftreten von kalten Attacken ableiten kann, aber auch aus einer aktuellen italienischen Untersuchungen, wonach offenbar ein Gendefekt vorliegt - und Gendefekt sind ja nun mal immer vorhanden) darstellt.
Ich freue mich jedenfalls sehr für Dich.
Gruß und schmerzfreie Zeit
kannst du mir von einen Link zu dieser italienischen Studie schicken?
Viele Grüße
Re: Geschafft!
Hallo Julinka,Archiv hat geschrieben: ↑Mi 14. Mär 2018, 21:01Hallo Harals,Archiv hat geschrieben: ↑Mi 14. Mär 2018, 21:00Archiv hat geschrieben: ↑Mi 14. Mär 2018, 21:00 Hallo an alle,
nach anderthalb Jahren hin und her habe ich heute vom Sozialgericht Karlsruhe einen GdB 70 bescheinigt bekommen!
Begründung:
,,Die festgestellten Gesundheitsstörungen haben zu schweren Einbußen im somatischen, sozialen, psychischen und psychovegetativen Bereich geführt. Ein GdB im oberen Drittel wird deshalb als angemessen erachtet."
Sie haben mir noch die Möglichkeit eingeräumt, einen weiteren Widerspruch einzureichen, aber mit 70 bin ich voll und ganz einverstanden; zumal ich mit einem höheren GdB später mal nicht mehr Medizin studieren dürfte.
Endlich mal eine positive Nachricht!!!!
Liebe Grüße, Theresa
Hallo Theresa,
ich freue mich mit Dir über diese gute Nachricht.
Besonders auch die Begründung:
"Die festgestellten Gesundheitsstörungen haben zu schweren Einbußen im somatischen, sozialen, psychischen und psychovegetativen Bereich geführt. Ein GdB im oberen Drittel wird deshalb als angemessen erachtet."
ist durchaus der Schwere der Erkrankung angemessen, wenngleich ich persönlich für chronischen CKS einen GdB von 100 für angemessen halte.
Ich meine auch, daß die GdB für den episodischen CKS häufig als zu niedrig angesetzt sind. Denn hier ist ja zu berücksichtigen, daß auch episodischer CKS eine chronische Erkrankung (was man sofort aus der Tatsache des Auftreten von kalten Attacken ableiten kann, aber auch aus einer aktuellen italienischen Untersuchungen, wonach offenbar ein Gendefekt vorliegt - und Gendefekt sind ja nun mal immer vorhanden) darstellt.
Ich freue mich jedenfalls sehr für Dich.
Gruß und schmerzfreie Zeit
kannst du mir von einen Link zu dieser italienischen Studie schicken?
Viele Grüße
hier ist der Link, der indes nur zum Abstract führt.
Original muß man über die UB oder Stadtbibliothek beziehen:
Rainero et al.
Headache 50(2010)92ff
Ich hoffe,ich konnte etwas helfen.
Gruß und schmerzfreie Zeit