Archiv hat geschrieben: Mi 14. Mär 2018, 21:00
Hallo an alle,
nach anderthalb Jahren hin und her habe ich heute vom Sozialgericht Karlsruhe einen GdB 70 bescheinigt bekommen!
Begründung:
,,Die festgestellten Gesundheitsstörungen haben zu schweren Einbußen im somatischen, sozialen, psychischen und psychovegetativen Bereich geführt. Ein GdB im oberen Drittel wird deshalb als angemessen erachtet."
Sie haben mir noch die Möglichkeit eingeräumt, einen weiteren Widerspruch einzureichen, aber mit 70 bin ich voll und ganz einverstanden; zumal ich mit einem höheren GdB später mal nicht mehr Medizin studieren dürfte.
Endlich mal eine positive Nachricht!!!!
Liebe Grüße, Theresa
Hallo Theresa,
ich freue mich mit Dir über diese gute Nachricht.
Besonders auch die Begründung:
"Die festgestellten Gesundheitsstörungen haben zu schweren Einbußen im somatischen, sozialen, psychischen und psychovegetativen Bereich geführt. Ein GdB im oberen Drittel wird deshalb als angemessen erachtet."
ist durchaus der Schwere der Erkrankung angemessen, wenngleich ich persönlich für chronischen CKS einen GdB von 100 für angemessen halte.
Ich meine auch, daß die GdB für den episodischen CKS häufig als zu niedrig angesetzt sind. Denn hier ist ja zu berücksichtigen, daß auch episodischer CKS eine chronische Erkrankung (was man sofort aus der Tatsache des Auftreten von kalten Attacken ableiten kann, aber auch aus einer aktuellen italienischen Untersuchungen, wonach offenbar ein Gendefekt vorliegt - und Gendefekt sind ja nun mal immer vorhanden) darstellt.
Ich freue mich jedenfalls sehr für Dich.
Gruß und schmerzfreie Zeit