Archiv hat geschrieben: ↑Do 5. Apr 2018, 12:46
Archiv hat geschrieben: ↑Do 5. Apr 2018, 12:46
Archiv hat geschrieben: ↑Do 5. Apr 2018, 12:43
Hallo alle Mitbetroffene,
ich habe für Sauerstoff eine Dauerverordnung. Nun ist meine erste 10 Liter-Flasche fast leer und ich habe bei dem Sanitätshaus um eine Ersatzflasche gebeten.
Sie kommt morgen. Ich soll dann mein Dauerrezept mitgeben, zusammen mit der gesetzlichen Zuzahlung, hieß es. Meine Frage: wie hoch ist diese Zuzahlung?
Fällt sie pro Flasche jedesmal an? Für die erste Flasche mit Armatur und
Druckminderer habe ich 10,- € gezahlt, für die 2-Liter Flasche nochmals 10,- €.
Ich habe aber nicht gewußt, daß die Flaschenfüllungen auch extra Zuzahlung kosten.
Was mußt Ihr zahlen?
Liebe Grüße
Agnes
Hallo,
bei Neulieferung der Armatur fallen €10,- Zuzahlung an,
bei Verbrauchs-/Flaschenlieferung 10% der Kosten, höchstens jedoch €10,- pro Monat,
also für eine einzelne Füllung einer 10L dürfte die Zuzahlung höchstens €4,-
betragen, bei 3Flaschen sind es die erwähnten max. €10,-
Grüße Lars
Hallo Lars,
da ist es bei Dir aber anders als bei mir. Ich bin chroniker und muss für jede 10 liter Flasche 5.62 Euro zuzahlen und für jede kleine Flasche sogar 10 Euro. Und am Ende des Jahres gebe ich den Befreiungsantrag bei der Krankenkasse ab und die Rchnungen, da mein Mann ja mit angerechnet wird und ich bekomme dann erst das übeschüssige Geld zurück bezahlt. So läuft das bei uns in Mannheim bei edr AOK. Das geht ganz schön ins Geld.
Gruß und schmerzfreie Zeit Claudia
Hallo,
das geht bei Dir ganzschön ins Geld...
bei der 2L Flasche wird der KK ja nur die Füllung berechnet
& von dieser Rechnung bezahlst Du 10% oder höchstens €10,-
wenn ich mir überlege das die Flaschenfüllung bei Dir mind.€100,-
kosten soll,frag ich mich was bei uns falsch läuft, wir berechnen noch nicht mal 1/3
und pro Monat mußt Du max. €10,- zuzahlen, wenn Du also gestern schon
€10,- bezahlt hast, sind die nächsten Lieferungen in diesem Monat kostenlos.
so ist jedenfalls die offizielle gesetzliche Regelung.
Wegen der Zuzahlbefreiung gibt es Krankenkassen die Ihren Mitgliedern anbieten
am Ende des Jahres eine Rezept über die bestehende chronische Krankheit,
eine Gehaltsbescheinigung & andere Einkommensnachweise einzureichen & dann wird
ein Wert berechnet welcher 1% vom Jahresgesamteinkommen beträgt, wenn man möchte zahlt man diesen Beitrag direkt an die KK und ist vom 01.01. bis zum 31.12. von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Grüße Lars