Gesetzliche Zuzahlung

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Gesetzliche Zuzahlung

Beitrag von Archiv »

Hallo alle Mitbetroffene,

ich habe für Sauerstoff eine Dauerverordnung. Nun ist meine erste 10 Liter-Flasche fast leer und ich habe bei dem Sanitätshaus um eine Ersatzflasche gebeten.
Sie kommt morgen. Ich soll dann mein Dauerrezept mitgeben, zusammen mit der gesetzlichen Zuzahlung, hieß es. Meine Frage: wie hoch ist diese Zuzahlung?
Fällt sie pro Flasche jedesmal an? Für die erste Flasche mit Armatur und
Druckminderer habe ich 10,- € gezahlt, für die 2-Liter Flasche nochmals 10,- €.
Ich habe aber nicht gewußt, daß die Flaschenfüllungen auch extra Zuzahlung kosten.
Was mußt Ihr zahlen?

Liebe Grüße
Agnes
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Re: Gesetzliche Zuzahlung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:43 Hallo alle Mitbetroffene,

ich habe für Sauerstoff eine Dauerverordnung. Nun ist meine erste 10 Liter-Flasche fast leer und ich habe bei dem Sanitätshaus um eine Ersatzflasche gebeten.
Sie kommt morgen. Ich soll dann mein Dauerrezept mitgeben, zusammen mit der gesetzlichen Zuzahlung, hieß es. Meine Frage: wie hoch ist diese Zuzahlung?
Fällt sie pro Flasche jedesmal an? Für die erste Flasche mit Armatur und
Druckminderer habe ich 10,- € gezahlt, für die 2-Liter Flasche nochmals 10,- €.
Ich habe aber nicht gewußt, daß die Flaschenfüllungen auch extra Zuzahlung kosten.
Was mußt Ihr zahlen?

Liebe Grüße
Agnes
Hallo Agnes,
ich bin von der Zuzahlung befreit und brauche gar nichts zu zahlen. Da ich chronisch krank bin, muß ich jetzt nur noch 1 % vom Brutto-Einkommen selber zahlen oder am Jahresanfang 40,40 € an die Krankenkasse überweisen, dann bekomme ich umgehend meine Befreiungskarte. Dafür mußte ich aber irgendwann mal meine ganzen Belege sammeln und einreichen.

Übrigens brauchte ich für das Sauerstoff-Gerät sowie für die Befüllungen der Flaschen auch nichts zahlen.
LG,
Manfred
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Re: Gesetzliche Zuzahlung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:43 Hallo alle Mitbetroffene,

ich habe für Sauerstoff eine Dauerverordnung. Nun ist meine erste 10 Liter-Flasche fast leer und ich habe bei dem Sanitätshaus um eine Ersatzflasche gebeten.
Sie kommt morgen. Ich soll dann mein Dauerrezept mitgeben, zusammen mit der gesetzlichen Zuzahlung, hieß es. Meine Frage: wie hoch ist diese Zuzahlung?
Fällt sie pro Flasche jedesmal an? Für die erste Flasche mit Armatur und
Druckminderer habe ich 10,- € gezahlt, für die 2-Liter Flasche nochmals 10,- €.
Ich habe aber nicht gewußt, daß die Flaschenfüllungen auch extra Zuzahlung kosten.
Was mußt Ihr zahlen?

Liebe Grüße
Agnes
Hallo Agnes,
ich bin von der Zuzahlung befreit und brauche gar nichts zu zahlen. Da ich chronisch krank bin, muß ich jetzt nur noch 1 % vom Brutto-Einkommen selber zahlen oder am Jahresanfang 40,40 € an die Krankenkasse überweisen, dann bekomme ich umgehend meine Befreiungskarte. Dafür mußte ich aber irgendwann mal meine ganzen Belege sammeln und einreichen.

Übrigens brauchte ich für das Sauerstoff-Gerät sowie für die Befüllungen der Flaschen auch nichts zahlen.
LG,
Manfred
Hallo Agnes,

wie Manfred schon schrieb, beträgt die Zuzahlung für Praxisgebühr, Medikamente und Hilfsmittel bei chronisch Kranken 1 % des Jahresbruttoeinkommens.
Ansonsten liegt die Zuzahlungsgrenze bei 2 %.

Für Hilfsmittel wie Sauerstoff gilt:

Die Zuzahlung beträgt 10% für jedes Hilfsmittel, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels.

Bei jeder o2 Lieferung solltest Du eine Rechnung/Lieferschein erhalten, darauf muß der Lieferwert und der Eigenanteil aufgeführt sein.
Hebe die Zuzahlungsbelege und Quittungen gut auf. Bei Erreichen der Zuzahlungsgrenze kannst Du die Befreiung von weiterer Zuzahlung bei der Krankenkasse beantragen.

Einen Zuzahlungsrechner findest du im Link unten.

Alles Gute

Harald Rupp
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Re: Gesetzliche Zuzahlung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:43 Hallo alle Mitbetroffene,

ich habe für Sauerstoff eine Dauerverordnung. Nun ist meine erste 10 Liter-Flasche fast leer und ich habe bei dem Sanitätshaus um eine Ersatzflasche gebeten.
Sie kommt morgen. Ich soll dann mein Dauerrezept mitgeben, zusammen mit der gesetzlichen Zuzahlung, hieß es. Meine Frage: wie hoch ist diese Zuzahlung?
Fällt sie pro Flasche jedesmal an? Für die erste Flasche mit Armatur und
Druckminderer habe ich 10,- € gezahlt, für die 2-Liter Flasche nochmals 10,- €.
Ich habe aber nicht gewußt, daß die Flaschenfüllungen auch extra Zuzahlung kosten.
Was mußt Ihr zahlen?

Liebe Grüße
Agnes
Hallo Agnes,
ich bin von der Zuzahlung befreit und brauche gar nichts zu zahlen. Da ich chronisch krank bin, muß ich jetzt nur noch 1 % vom Brutto-Einkommen selber zahlen oder am Jahresanfang 40,40 € an die Krankenkasse überweisen, dann bekomme ich umgehend meine Befreiungskarte. Dafür mußte ich aber irgendwann mal meine ganzen Belege sammeln und einreichen.

Übrigens brauchte ich für das Sauerstoff-Gerät sowie für die Befüllungen der Flaschen auch nichts zahlen.
LG,
Manfred
Hallo Agnes,

wie Manfred schon schrieb, beträgt die Zuzahlung für Praxisgebühr, Medikamente und Hilfsmittel bei chronisch Kranken 1 % des Jahresbruttoeinkommens.
Ansonsten liegt die Zuzahlungsgrenze bei 2 %.

Für Hilfsmittel wie Sauerstoff gilt:

Die Zuzahlung beträgt 10% für jedes Hilfsmittel, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels.

Bei jeder o2 Lieferung solltest Du eine Rechnung/Lieferschein erhalten, darauf muß der Lieferwert und der Eigenanteil aufgeführt sein.
Hebe die Zuzahlungsbelege und Quittungen gut auf. Bei Erreichen der Zuzahlungsgrenze kannst Du die Befreiung von weiterer Zuzahlung bei der Krankenkasse beantragen.

Einen Zuzahlungsrechner findest du im Link unten.

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo Agnes,

entsprechend der Gesundheitsreform laut Informationen von meinem Sauerstofflieferanten:

Art des Produktes:
zum Verbrauch bestimmt ( Verbrauchsmaterial, Sauerstoff, etc.)
stets 10 % des Abgabepreises pro Indikation, max. 10 Euro pro Indikation und Monat

Ausnahme die Chronikerregelung!
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Re: Gesetzliche Zuzahlung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44

Hallo Agnes,
ich bin von der Zuzahlung befreit und brauche gar nichts zu zahlen. Da ich chronisch krank bin, muß ich jetzt nur noch 1 % vom Brutto-Einkommen selber zahlen oder am Jahresanfang 40,40 € an die Krankenkasse überweisen, dann bekomme ich umgehend meine Befreiungskarte. Dafür mußte ich aber irgendwann mal meine ganzen Belege sammeln und einreichen.

Übrigens brauchte ich für das Sauerstoff-Gerät sowie für die Befüllungen der Flaschen auch nichts zahlen.
LG,
Manfred
Hallo Agnes,

wie Manfred schon schrieb, beträgt die Zuzahlung für Praxisgebühr, Medikamente und Hilfsmittel bei chronisch Kranken 1 % des Jahresbruttoeinkommens.
Ansonsten liegt die Zuzahlungsgrenze bei 2 %.

Für Hilfsmittel wie Sauerstoff gilt:

Die Zuzahlung beträgt 10% für jedes Hilfsmittel, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels.

Bei jeder o2 Lieferung solltest Du eine Rechnung/Lieferschein erhalten, darauf muß der Lieferwert und der Eigenanteil aufgeführt sein.
Hebe die Zuzahlungsbelege und Quittungen gut auf. Bei Erreichen der Zuzahlungsgrenze kannst Du die Befreiung von weiterer Zuzahlung bei der Krankenkasse beantragen.

Einen Zuzahlungsrechner findest du im Link unten.

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo Agnes,

entsprechend der Gesundheitsreform laut Informationen von meinem Sauerstofflieferanten:

Art des Produktes:
zum Verbrauch bestimmt ( Verbrauchsmaterial, Sauerstoff, etc.)
stets 10 % des Abgabepreises pro Indikation, max. 10 Euro pro Indikation und Monat

Ausnahme die Chronikerregelung!
Hallo, ich muss bei meinem Sauerstofflieferanten für jede Füllung 10 % der Kosten zuzahlen. Von einer Begrenzung: "Hilfsmittel höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf" hat er noch nichts gehört. Ich finde im SGB Nr. 5 auch nur den § 61, der aussagt, dass ich für jede Flasche bzw. jedes Mittel 10 % zuzahlen muss. Von einer Begrenzung auf 10,00 EURO i. Monat finde ich nichts. Verstehe ich den Sachverhalt falsch oder kann mir jemand den Paragrafen nennen, wo die "Monatsegelung" niedergeschrieben ist?
Mein Verbrauch ist jetzt seit 4 Monaten sehr hoch und da die Zuzahlungen für Imigran-Injekt und -Nasal auch noch zu zahlen sind, wäre eine Ersparnis beim Sauerstoff schon eine Erleichterung.
Danke und sfz Wolfgang
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Re: Gesetzliche Zuzahlung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44

Hallo Agnes,

wie Manfred schon schrieb, beträgt die Zuzahlung für Praxisgebühr, Medikamente und Hilfsmittel bei chronisch Kranken 1 % des Jahresbruttoeinkommens.
Ansonsten liegt die Zuzahlungsgrenze bei 2 %.

Für Hilfsmittel wie Sauerstoff gilt:

Die Zuzahlung beträgt 10% für jedes Hilfsmittel, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels.

Bei jeder o2 Lieferung solltest Du eine Rechnung/Lieferschein erhalten, darauf muß der Lieferwert und der Eigenanteil aufgeführt sein.
Hebe die Zuzahlungsbelege und Quittungen gut auf. Bei Erreichen der Zuzahlungsgrenze kannst Du die Befreiung von weiterer Zuzahlung bei der Krankenkasse beantragen.

Einen Zuzahlungsrechner findest du im Link unten.

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo Agnes,

entsprechend der Gesundheitsreform laut Informationen von meinem Sauerstofflieferanten:

Art des Produktes:
zum Verbrauch bestimmt ( Verbrauchsmaterial, Sauerstoff, etc.)
stets 10 % des Abgabepreises pro Indikation, max. 10 Euro pro Indikation und Monat

Ausnahme die Chronikerregelung!
Hallo, ich muss bei meinem Sauerstofflieferanten für jede Füllung 10 % der Kosten zuzahlen. Von einer Begrenzung: "Hilfsmittel höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf" hat er noch nichts gehört. Ich finde im SGB Nr. 5 auch nur den § 61, der aussagt, dass ich für jede Flasche bzw. jedes Mittel 10 % zuzahlen muss. Von einer Begrenzung auf 10,00 EURO i. Monat finde ich nichts. Verstehe ich den Sachverhalt falsch oder kann mir jemand den Paragrafen nennen, wo die "Monatsegelung" niedergeschrieben ist?
Mein Verbrauch ist jetzt seit 4 Monaten sehr hoch und da die Zuzahlungen für Imigran-Injekt und -Nasal auch noch zu zahlen sind, wäre eine Ersparnis beim Sauerstoff schon eine Erleichterung.
Danke und sfz Wolfgang
Hallo Wolfgang-Manfred,
Sauerstoff zählt zu den Hilfsmittel
Zuzahlung 10 % der Kosten, mindestens 5,-- € maximal 10,-- €
BEI ZUM VERBRAUCH BESTIMMTE HILFSMITTEL beträgt die Zuzahlung 10 % je Packung, MAXIMAL JEDOCH 10,-- € monatlich.
Dies ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich.
Viele Grüsse
Baden24
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Re: Gesetzliche Zuzahlung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44

Hallo Agnes,

entsprechend der Gesundheitsreform laut Informationen von meinem Sauerstofflieferanten:

Art des Produktes:
zum Verbrauch bestimmt ( Verbrauchsmaterial, Sauerstoff, etc.)
stets 10 % des Abgabepreises pro Indikation, max. 10 Euro pro Indikation und Monat

Ausnahme die Chronikerregelung!
Hallo, ich muss bei meinem Sauerstofflieferanten für jede Füllung 10 % der Kosten zuzahlen. Von einer Begrenzung: "Hilfsmittel höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf" hat er noch nichts gehört. Ich finde im SGB Nr. 5 auch nur den § 61, der aussagt, dass ich für jede Flasche bzw. jedes Mittel 10 % zuzahlen muss. Von einer Begrenzung auf 10,00 EURO i. Monat finde ich nichts. Verstehe ich den Sachverhalt falsch oder kann mir jemand den Paragrafen nennen, wo die "Monatsegelung" niedergeschrieben ist?
Mein Verbrauch ist jetzt seit 4 Monaten sehr hoch und da die Zuzahlungen für Imigran-Injekt und -Nasal auch noch zu zahlen sind, wäre eine Ersparnis beim Sauerstoff schon eine Erleichterung.
Danke und sfz Wolfgang
Hallo Wolfgang-Manfred,
Sauerstoff zählt zu den Hilfsmittel
Zuzahlung 10 % der Kosten, mindestens 5,-- € maximal 10,-- €
BEI ZUM VERBRAUCH BESTIMMTE HILFSMITTEL beträgt die Zuzahlung 10 % je Packung, MAXIMAL JEDOCH 10,-- € monatlich.
Dies ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich.
Viele Grüsse
Baden24
Hallo,
der Beitrag ist zwar etwas älter, aber ich muss mal nachfragen, da ich das nicht ganz verstehe.
Wenn Sauerstoff jeden 3. Tag geliefert/aufgefüllt wird und eine Lieferung 5,00 € kostet braucht man nur 10,00 € im Monat zahlen und nicht jeden 3. Tag (o.ä.) a 5,00 €, also im Monat 50,00 € ?
Danke im Vorfeld für die Unterstützung

Liebe Grüße
Nixe45
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Re: Gesetzliche Zuzahlung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44

Hallo, ich muss bei meinem Sauerstofflieferanten für jede Füllung 10 % der Kosten zuzahlen. Von einer Begrenzung: "Hilfsmittel höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf" hat er noch nichts gehört. Ich finde im SGB Nr. 5 auch nur den § 61, der aussagt, dass ich für jede Flasche bzw. jedes Mittel 10 % zuzahlen muss. Von einer Begrenzung auf 10,00 EURO i. Monat finde ich nichts. Verstehe ich den Sachverhalt falsch oder kann mir jemand den Paragrafen nennen, wo die "Monatsegelung" niedergeschrieben ist?
Mein Verbrauch ist jetzt seit 4 Monaten sehr hoch und da die Zuzahlungen für Imigran-Injekt und -Nasal auch noch zu zahlen sind, wäre eine Ersparnis beim Sauerstoff schon eine Erleichterung.
Danke und sfz Wolfgang
Hallo Wolfgang-Manfred,
Sauerstoff zählt zu den Hilfsmittel
Zuzahlung 10 % der Kosten, mindestens 5,-- € maximal 10,-- €
BEI ZUM VERBRAUCH BESTIMMTE HILFSMITTEL beträgt die Zuzahlung 10 % je Packung, MAXIMAL JEDOCH 10,-- € monatlich.
Dies ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich.
Viele Grüsse
Baden24
Hallo,
der Beitrag ist zwar etwas älter, aber ich muss mal nachfragen, da ich das nicht ganz verstehe.
Wenn Sauerstoff jeden 3. Tag geliefert/aufgefüllt wird und eine Lieferung 5,00 € kostet braucht man nur 10,00 € im Monat zahlen und nicht jeden 3. Tag (o.ä.) a 5,00 €, also im Monat 50,00 € ?
Danke im Vorfeld für die Unterstützung

Liebe Grüße
Nixe45
Hallo Nixe,

ja, das ist richtig: Die monatliche Zuzahlung für den Sauerstoff beträgt max. 10,00 €.

Im Gesetz heißt es dazu:

"Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt 10 vom Hundert des insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, jedoch höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf."

(SGB V § 33, Abs. 8, Satz 3)
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Re: Gesetzliche Zuzahlung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:45
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44

Hallo Wolfgang-Manfred,
Sauerstoff zählt zu den Hilfsmittel
Zuzahlung 10 % der Kosten, mindestens 5,-- € maximal 10,-- €
BEI ZUM VERBRAUCH BESTIMMTE HILFSMITTEL beträgt die Zuzahlung 10 % je Packung, MAXIMAL JEDOCH 10,-- € monatlich.
Dies ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich.
Viele Grüsse
Baden24
Hallo,
der Beitrag ist zwar etwas älter, aber ich muss mal nachfragen, da ich das nicht ganz verstehe.
Wenn Sauerstoff jeden 3. Tag geliefert/aufgefüllt wird und eine Lieferung 5,00 € kostet braucht man nur 10,00 € im Monat zahlen und nicht jeden 3. Tag (o.ä.) a 5,00 €, also im Monat 50,00 € ?
Danke im Vorfeld für die Unterstützung

Liebe Grüße
Nixe45
Hallo Nixe,

ja, das ist richtig: Die monatliche Zuzahlung für den Sauerstoff beträgt max. 10,00 €.

Im Gesetz heißt es dazu:

"Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt 10 vom Hundert des insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, jedoch höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf."

(SGB V § 33, Abs. 8, Satz 3)
Hallo Jakob,

vielen Dank. Klärt man das mit der Lieferfirma oder mit der Krankenkasse?

Hat jemand Erfahrung wie man an Sauerstoff im Urlaub bekommt. Der Lieferant lehnt es ab.

Lieben Gruß

Nixe45
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Re: Gesetzliche Zuzahlung

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Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:45
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:45
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44

Hallo,
der Beitrag ist zwar etwas älter, aber ich muss mal nachfragen, da ich das nicht ganz verstehe.
Wenn Sauerstoff jeden 3. Tag geliefert/aufgefüllt wird und eine Lieferung 5,00 € kostet braucht man nur 10,00 € im Monat zahlen und nicht jeden 3. Tag (o.ä.) a 5,00 €, also im Monat 50,00 € ?
Danke im Vorfeld für die Unterstützung

Liebe Grüße
Nixe45
Hallo Nixe,

ja, das ist richtig: Die monatliche Zuzahlung für den Sauerstoff beträgt max. 10,00 €.

Im Gesetz heißt es dazu:

"Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt 10 vom Hundert des insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, jedoch höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf."

(SGB V § 33, Abs. 8, Satz 3)
Hallo Jakob,

vielen Dank. Klärt man das mit der Lieferfirma oder mit der Krankenkasse?

Hat jemand Erfahrung wie man an Sauerstoff im Urlaub bekommt. Der Lieferant lehnt es ab.

Lieben Gruß

Nixe45
Hallo Nixe,

wenn der Lieferant das so ablehnt, dann beschwere dich bei deiner Krankenkasse und lass dir von denen entweder das zuviel gezahlte Geld zurückerstatten und/oder die sollen dem Lieferanten mal "auf die Finger kloppen" und/oder lass dir einen anderen Lieferanten zuweisen.
Gesperrt