Gesetzliche Zuzahlung

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Archiv
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Re: Gesetzliche Zuzahlung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:45
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:45
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44

Hallo,
der Beitrag ist zwar etwas älter, aber ich muss mal nachfragen, da ich das nicht ganz verstehe.
Wenn Sauerstoff jeden 3. Tag geliefert/aufgefüllt wird und eine Lieferung 5,00 € kostet braucht man nur 10,00 € im Monat zahlen und nicht jeden 3. Tag (o.ä.) a 5,00 €, also im Monat 50,00 € ?
Danke im Vorfeld für die Unterstützung

Liebe Grüße
Nixe45
Hallo Nixe,

ja, das ist richtig: Die monatliche Zuzahlung für den Sauerstoff beträgt max. 10,00 €.

Im Gesetz heißt es dazu:

"Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt 10 vom Hundert des insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, jedoch höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf."

(SGB V § 33, Abs. 8, Satz 3)
Hallo Jakob,

vielen Dank. Klärt man das mit der Lieferfirma oder mit der Krankenkasse?

Hat jemand Erfahrung wie man an Sauerstoff im Urlaub bekommt. Der Lieferant lehnt es ab.

Lieben Gruß

Nixe45
hallo nixe45

wegen urlaub müsste man wissen wohin du willst, dann kann dir vielleicht geholfen werden.

sfz
Dieter
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Re: Gesetzliche Zuzahlung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44

Hallo Agnes,

wie Manfred schon schrieb, beträgt die Zuzahlung für Praxisgebühr, Medikamente und Hilfsmittel bei chronisch Kranken 1 % des Jahresbruttoeinkommens.
Ansonsten liegt die Zuzahlungsgrenze bei 2 %.

Für Hilfsmittel wie Sauerstoff gilt:

Die Zuzahlung beträgt 10% für jedes Hilfsmittel, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels.

Bei jeder o2 Lieferung solltest Du eine Rechnung/Lieferschein erhalten, darauf muß der Lieferwert und der Eigenanteil aufgeführt sein.
Hebe die Zuzahlungsbelege und Quittungen gut auf. Bei Erreichen der Zuzahlungsgrenze kannst Du die Befreiung von weiterer Zuzahlung bei der Krankenkasse beantragen.

Einen Zuzahlungsrechner findest du im Link unten.

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo Agnes,

entsprechend der Gesundheitsreform laut Informationen von meinem Sauerstofflieferanten:

Art des Produktes:
zum Verbrauch bestimmt ( Verbrauchsmaterial, Sauerstoff, etc.)
stets 10 % des Abgabepreises pro Indikation, max. 10 Euro pro Indikation und Monat

Ausnahme die Chronikerregelung!
Hallo, ich muss bei meinem Sauerstofflieferanten für jede Füllung 10 % der Kosten zuzahlen. Von einer Begrenzung: "Hilfsmittel höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf" hat er noch nichts gehört. Ich finde im SGB Nr. 5 auch nur den § 61, der aussagt, dass ich für jede Flasche bzw. jedes Mittel 10 % zuzahlen muss. Von einer Begrenzung auf 10,00 EURO i. Monat finde ich nichts. Verstehe ich den Sachverhalt falsch oder kann mir jemand den Paragrafen nennen, wo die "Monatsegelung" niedergeschrieben ist?
Mein Verbrauch ist jetzt seit 4 Monaten sehr hoch und da die Zuzahlungen für Imigran-Injekt und -Nasal auch noch zu zahlen sind, wäre eine Ersparnis beim Sauerstoff schon eine Erleichterung.
Danke und sfz Wolfgang
Nachtrag
Hallo,
Es steht im Gesetz § 33 Absatz 8 in Verbindung mit § 61 SGB V
Viele Grüsse
Baden 24
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Re: Gesetzliche Zuzahlung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:45
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:44

Hallo Agnes,

entsprechend der Gesundheitsreform laut Informationen von meinem Sauerstofflieferanten:

Art des Produktes:
zum Verbrauch bestimmt ( Verbrauchsmaterial, Sauerstoff, etc.)
stets 10 % des Abgabepreises pro Indikation, max. 10 Euro pro Indikation und Monat

Ausnahme die Chronikerregelung!
Hallo, ich muss bei meinem Sauerstofflieferanten für jede Füllung 10 % der Kosten zuzahlen. Von einer Begrenzung: "Hilfsmittel höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf" hat er noch nichts gehört. Ich finde im SGB Nr. 5 auch nur den § 61, der aussagt, dass ich für jede Flasche bzw. jedes Mittel 10 % zuzahlen muss. Von einer Begrenzung auf 10,00 EURO i. Monat finde ich nichts. Verstehe ich den Sachverhalt falsch oder kann mir jemand den Paragrafen nennen, wo die "Monatsegelung" niedergeschrieben ist?
Mein Verbrauch ist jetzt seit 4 Monaten sehr hoch und da die Zuzahlungen für Imigran-Injekt und -Nasal auch noch zu zahlen sind, wäre eine Ersparnis beim Sauerstoff schon eine Erleichterung.
Danke und sfz Wolfgang
Nachtrag
Hallo,
Es steht im Gesetz § 33 Absatz 8 in Verbindung mit § 61 SGB V
Viele Grüsse
Baden 24
Hallo liebe Betroffene, seit einiger Zeit geht mir eine Visite-Sendung nicht aus dem Kopf. In dieser Sendung wurde eine Migräne-Patientin vorgestellt, die durch eine Schulung - ich glaube, sie nannten diese "biofeetback" - lernte, wie sie ohne Medikamente die Schläfenarterie verengen kann. Die Patientin konnte dann eigenständig durch die erlernte - was auch immer für eine Methode - ihre Migräne ausschalten. Ich halte nichts von Akupunktur, Heilpraktiker und dergleichen und behandele meinen Cluster mit den üblichen Mitteln (Vera, Sauerstoff, Imigran-Nasal und -Injekt); und dennoch denke ich immer wieder darüber nach: wie soll das möglich sein, daß man ohne Medis , durch eigene Kraft, Arterien verengen kann? Wäre das dann auch eine Möglichkeit im Kampf gegen Cluster? Bei Attacken wird ja auch durch Verengung der Arterien gegen gesteuert. Hat schon einmal jemand von einer solchen Praktik gehört? Meine Tochter hat Migräne und schüttelt nur mit dem Kopf. Sie nimmt bei Bedarf ihre Maxalt.
Viele Grüße und sfZ Wolfgang
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Re: Gesetzliche Zuzahlung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:43 Hallo alle Mitbetroffene,

ich habe für Sauerstoff eine Dauerverordnung. Nun ist meine erste 10 Liter-Flasche fast leer und ich habe bei dem Sanitätshaus um eine Ersatzflasche gebeten.
Sie kommt morgen. Ich soll dann mein Dauerrezept mitgeben, zusammen mit der gesetzlichen Zuzahlung, hieß es. Meine Frage: wie hoch ist diese Zuzahlung?
Fällt sie pro Flasche jedesmal an? Für die erste Flasche mit Armatur und
Druckminderer habe ich 10,- € gezahlt, für die 2-Liter Flasche nochmals 10,- €.
Ich habe aber nicht gewußt, daß die Flaschenfüllungen auch extra Zuzahlung kosten.
Was mußt Ihr zahlen?

Liebe Grüße
Agnes
Hallo,
bei Neulieferung der Armatur fallen €10,- Zuzahlung an,
bei Verbrauchs-/Flaschenlieferung 10% der Kosten, höchstens jedoch €10,- pro Monat,
also für eine einzelne Füllung einer 10L dürfte die Zuzahlung höchstens €4,-
betragen, bei 3Flaschen sind es die erwähnten max. €10,-


Grüße Lars
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Re: Gesetzliche Zuzahlung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:46
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:43 Hallo alle Mitbetroffene,

ich habe für Sauerstoff eine Dauerverordnung. Nun ist meine erste 10 Liter-Flasche fast leer und ich habe bei dem Sanitätshaus um eine Ersatzflasche gebeten.
Sie kommt morgen. Ich soll dann mein Dauerrezept mitgeben, zusammen mit der gesetzlichen Zuzahlung, hieß es. Meine Frage: wie hoch ist diese Zuzahlung?
Fällt sie pro Flasche jedesmal an? Für die erste Flasche mit Armatur und
Druckminderer habe ich 10,- € gezahlt, für die 2-Liter Flasche nochmals 10,- €.
Ich habe aber nicht gewußt, daß die Flaschenfüllungen auch extra Zuzahlung kosten.
Was mußt Ihr zahlen?

Liebe Grüße
Agnes
Hallo,
bei Neulieferung der Armatur fallen €10,- Zuzahlung an,
bei Verbrauchs-/Flaschenlieferung 10% der Kosten, höchstens jedoch €10,- pro Monat,
also für eine einzelne Füllung einer 10L dürfte die Zuzahlung höchstens €4,-
betragen, bei 3Flaschen sind es die erwähnten max. €10,-


Grüße Lars
Hallo Lars,

da ist es bei Dir aber anders als bei mir. Ich bin chroniker und muss für jede 10 liter Flasche 5.62 Euro zuzahlen und für jede kleine Flasche sogar 10 Euro. Und am Ende des Jahres gebe ich den Befreiungsantrag bei der Krankenkasse ab und die Rchnungen, da mein Mann ja mit angerechnet wird und ich bekomme dann erst das übeschüssige Geld zurück bezahlt. So läuft das bei uns in Mannheim bei edr AOK. Das geht ganz schön ins Geld.

Gruß und schmerzfreie Zeit Claudia
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Re: Gesetzliche Zuzahlung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:46
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:46
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:43 Hallo alle Mitbetroffene,

ich habe für Sauerstoff eine Dauerverordnung. Nun ist meine erste 10 Liter-Flasche fast leer und ich habe bei dem Sanitätshaus um eine Ersatzflasche gebeten.
Sie kommt morgen. Ich soll dann mein Dauerrezept mitgeben, zusammen mit der gesetzlichen Zuzahlung, hieß es. Meine Frage: wie hoch ist diese Zuzahlung?
Fällt sie pro Flasche jedesmal an? Für die erste Flasche mit Armatur und
Druckminderer habe ich 10,- € gezahlt, für die 2-Liter Flasche nochmals 10,- €.
Ich habe aber nicht gewußt, daß die Flaschenfüllungen auch extra Zuzahlung kosten.
Was mußt Ihr zahlen?

Liebe Grüße
Agnes
Hallo,
bei Neulieferung der Armatur fallen €10,- Zuzahlung an,
bei Verbrauchs-/Flaschenlieferung 10% der Kosten, höchstens jedoch €10,- pro Monat,
also für eine einzelne Füllung einer 10L dürfte die Zuzahlung höchstens €4,-
betragen, bei 3Flaschen sind es die erwähnten max. €10,-


Grüße Lars
Hallo Lars,

da ist es bei Dir aber anders als bei mir. Ich bin chroniker und muss für jede 10 liter Flasche 5.62 Euro zuzahlen und für jede kleine Flasche sogar 10 Euro. Und am Ende des Jahres gebe ich den Befreiungsantrag bei der Krankenkasse ab und die Rchnungen, da mein Mann ja mit angerechnet wird und ich bekomme dann erst das übeschüssige Geld zurück bezahlt. So läuft das bei uns in Mannheim bei edr AOK. Das geht ganz schön ins Geld.

Gruß und schmerzfreie Zeit Claudia
Hallo,
das geht bei Dir ganzschön ins Geld...
bei der 2L Flasche wird der KK ja nur die Füllung berechnet
& von dieser Rechnung bezahlst Du 10% oder höchstens €10,-
wenn ich mir überlege das die Flaschenfüllung bei Dir mind.€100,-
kosten soll,frag ich mich was bei uns falsch läuft, wir berechnen noch nicht mal 1/3 :-)
und pro Monat mußt Du max. €10,- zuzahlen, wenn Du also gestern schon
€10,- bezahlt hast, sind die nächsten Lieferungen in diesem Monat kostenlos.
so ist jedenfalls die offizielle gesetzliche Regelung.
Wegen der Zuzahlbefreiung gibt es Krankenkassen die Ihren Mitgliedern anbieten
am Ende des Jahres eine Rezept über die bestehende chronische Krankheit,
eine Gehaltsbescheinigung & andere Einkommensnachweise einzureichen & dann wird
ein Wert berechnet welcher 1% vom Jahresgesamteinkommen beträgt, wenn man möchte zahlt man diesen Beitrag direkt an die KK und ist vom 01.01. bis zum 31.12. von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

Grüße Lars
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