Hi Thomas,Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 17:26Grüß Dich Thomas,Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 17:26Hallo Casrello,Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 17:24 Liebe Clusterkopfgemeinde
Habe gehöhrt, das man nach einer Ausfallzeit ( Krankschreibung )von 18 Monaten auf ein und dieselbe Krankheit ausgesteuert werden kann, bzw. ausgesteuert wird. Im Klartext bedeutet das, man wird aus der Gesetzlichen, bezw. der Privaten Krankenkasse Rausgeschmissen und muss sich eine Neue suchen.Die Ausfallzeiten werden aufgerechnet, und zwar immer nach der 6.ten Woche. Sobald die Krankenkasse Geld zahlt, zählt diese Zeit und wird Addiert. Wie steht es da bei uns Clusterköpfen, wobei es ja egal ist, ob Chronisch oder nicht.Selbst eine Behinderrung von 50% oder mehr spielt dabei keine Rolle !
Wer weiß näheres darüber oder kann aus eigener Erfahrung berichten?
Gruß und schmerzfreie Zeit wünsche ich Allen, Casrello
bei mir war es so, dass mich mein Neurologe auf Clusterkopfschmerz G44.0G (chronisch) arbeitsunfähig geschrieben hat(te). Zuerst bekam ich noch 6 Wochen Geld vom Arbeitgeber (Neurologe stellte die gelben Scheine aus), dann gab es 72 Wochen lang Krankengeld von der Krankenversicherung (Neurologe füllte ein Mal pro Monat den Auszahlungschein aus). Die Krankenversicherung schickte mich zum MdK (Grund: Zweifel an der AU!). Der MdK stellte eine Gefahr meiner Erwerbsfähigkeit fest. Danach kam eine Sozialarbeiterin von der Krankenkasse zu mir ins Haus und bedrängte mich, also entweder gehen Sie zur Reha oder stellen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Eine Reha bei Clusterkopfschmerz (chronisch) gibt es meiner Sachkenntnis nicht (weil dieses medizinische "Problem" Clusterkopfschmerz wissenschaftlich überhaupt noch nicht geklärt ist), was auch vollig unsinnig wäre dorthin zu gehen. Angenommen, ich hätte einer Reha zugestimmt, auch wenn nur zum Teil wegen der Begleiterkrankungen (z.B. Depressionen), wäre ich nach Entlassung von der Reha zu 100% wieder arbeitsfähig. Nach den täglichen, nächtlichen Attacken, die ich zwar mit Sauerstoff nach 10-20 Min. durchbrechen kann, bin ich am Tage begleitet von einem Restkopfschmerz und völlig erschöpft, was wohl niemanden zumutbar ist, arbeiten zu gehen. Imigran s.c. kann ich nur 1x wöchentlich spritzen, weil ich davon sonst noch andere Kopfschmerzen bekommen könnte, so der Neurologe. Verapamil wurde von mir nicht toleriert. Paradoxeffekt, ich bekam davon lebensbedrohlichen Bluthochdruck und Herzrythmusstörungen. Ebenso bei Cortison. Zur Zeit nehme ich Lithium, obwohl ich seit über 2 Jahren nicht einen Tag schmerzfrei bin und Aponal und Valium gegen meine Depressionen und Angstattacken, in der Hoffnung der Clusterkopfschmerz verlässt mich einmal wieder, wenigstens zu episodischen Phasen. Momentan beziehe ich Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt auf die zu erwartende Rente, obwohl ich von meinem Arbeitgeber bislang noch NICHT gekündigt wurde. Leider wurde diese auf dem einfachen Wege abgelehnt, wie auch der GdB, und nun klagen wir (zusammen mit RA) gegen die Rentenversicherung und gegen das Versorgungsamt. Wer keine Rechtschutzversicherung hat, braucht nicht ängstlich sein, es gibt Prozesskostenhilfe. Anträge dafür haben die meisten Rechtsanwälte. Dann zahlt Vater Staat den Anwalt. Auch z.B. die Differenz, wenn jemand z.B. eine Rechtschutzversicherung mit 300 Euro Selbstbeteiligung hat.
Für mich wäre es interessant zu wissen, wo es eindeutig nachlesbar ist, dass es sich bei Clusterkopfschmerz um eine - aus gegenwärtiger medizinischer Sicht - unheilbare Erkrankung handelt, weil diese Krankheit medizinisch überhaupt noch nicht erklärbar ist und das es dafür keine Rehabiliationsmassnahmen gibt? Ich meine da, keine 0815-texte, sondern eindeutige Stellungnahmen, also Quellen, die man auch als Beweis heranziehen kann. Vielleicht hat jemand einen Text und Quelle dazu??! Das würde Dir, Casrello und auch jedem anderen Clusterkopfschmerzpatienten auf jedem Fall bei der Durchsetzung seiner Rentenansprüche bzw. auch schon bei der AU, MdK etc. weiterhelfen.
Euch allen eine scherzfreie bzw. erduldbare Zeit!
das was eine Reha für uns bei CKS bringt, hast Du auf den Punkt gebracht:
Nichts, außerdem besteht die Gefahr, daß danach die Arbeitsfähigkeit erklärt wird.
Eine beweiskräftige Quelle, in der steht, daß CKS nicht heilbar ist, kann ich Dir jetzt nicht nennen. Jedoch ergibt sich die Unheilbarkeit daraus, daß CKS noch nicht geheilt worden ist. Wer etwas anderes behauptet, sollte dies auch nachvollziehbar beweisen können.
In den Leitlinien der DGN steht unter anderem: "Der Cluster-Kopfschmerz (CK) ist klinisch definiert als ein attackenartig auftretender, streng einseitiger, extremster Kopfschmerz..."
In den Therapieempfehlungen der DMKG
heißt es: "Während bei der Migräne in den letzten 20 Jahren große Fortschritte im pathophysiologischen Verständnis und in der Therapie erreicht werden konnten, gilt dies nicht im selben Umfang für die selteneren Kopfschmerzsyndrome. Zu diesen gehört die neu definierte Gruppe der Trigemino-autonomen Kopfschmerzen (TAK)"
CKS gehört zu den TAK.
Weiter heißt es dort: "Die genauen pathophysiologischen Zusammenhänge sind derzeit noch unklar. Trotzdem sind inzwischen einige Teile des Puzzles bekannt: Für die typische Klinik der TAKs mit Kopfschmerzen und autonomen Begleitsymptomen wird die Aktivierung des kaudalen nozizeptiven trigeminalen Kernkomplexes im Hirnstamm verantwortlich gemacht, welcher über einen trigemino-autonomen Reflexbogen die parasympathischen oberen salivatorischen Kerngebiet stimuliert. Dies bewirkt eine Erhöhung der regionalen intra- und eventuell extracraniellen cerebralen Durchblutung durch Änderung des Gefäßtonus, eine Steigerung der Tränensekretion, Rhinorrhoe und das meist inkomplette Horner-Syndrom mit Miosis und Ptosis. Welche Faktoren im Einzelnen zur Stimulation des trigeminalen Systems führen und diese Kaskade auslösen, ist nicht bekannt."
Es würde mich interessieren, wie eine Rehamaßnahme hier ansetzen soll.
Vielleicht kann Dir die Krankenkasse, insbesondere die Sozialarbeiterin, dies erklären![]()
Übrigens besteht bei CKS, wenn keine zusätzliche Migräne vorliegt, nicht die Gefahr eines sog. Medikamentenkopfschmerzes durch häufigeren Gebrauch von Imigran. Zumindest ist dies noch nicht beobachtet worden.
Alles Gute
Harald Rupp
bei welcher Krankenkasse bist Du denn?
Die AOK schreibt zum Beispiel über Clusterkopfschmerz:
"Die genauen Ursachen dieser Erkrankung sind noch ungeklärt."
"Behandlungserfolge waren bisher bescheiden, jedoch besteht Anlass zu der Hoffnung, dass sie mithilfe der seit einigen Jahren eingesetzten Therapie besser werden. Kontrollierte Langzeitstudien zu den Verläufen der Erkrankung unter moderner Therapie liegen jedoch noch nicht vor, sodass hier keine Prognosen abgegeben werden können.
Die Patienten sind im Schmerzanfall und in Erwartung des nächsten schwer eingeschränkt, beschreiben ihre Schmerzen als mörderisch und sind oft unfähig, normalen Alltagsverrichtungen nachzugehen."
"Es existiert keine primäre Prophylaxe, also keine Möglichkeit, die Erkrankung im Voraus an ihrer Entstehung zu hindern."
Gruß und schmerzfreie Zeit
Harald Rupp