Lange Ausfallzeiten auf der Arbeit

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Lange Ausfallzeiten auf der Arbeit

Beitrag von Archiv »

Liebe Clusterkopfgemeinde
Habe gehöhrt, das man nach einer Ausfallzeit ( Krankschreibung )von 18 Monaten auf ein und dieselbe Krankheit ausgesteuert werden kann, bzw. ausgesteuert wird. Im Klartext bedeutet das, man wird aus der Gesetzlichen, bezw. der Privaten Krankenkasse Rausgeschmissen und muss sich eine Neue suchen.Die Ausfallzeiten werden aufgerechnet, und zwar immer nach der 6.ten Woche. Sobald die Krankenkasse Geld zahlt, zählt diese Zeit und wird Addiert. Wie steht es da bei uns Clusterköpfen, wobei es ja egal ist, ob Chronisch oder nicht.Selbst eine Behinderrung von 50% oder mehr spielt dabei keine Rolle !
Wer weiß näheres darüber oder kann aus eigener Erfahrung berichten?
Gruß und schmerzfreie Zeit wünsche ich Allen, Casrello
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Re: Lange Ausfallzeiten auf der Arbeit

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Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 17:24 Liebe Clusterkopfgemeinde
Habe gehöhrt, das man nach einer Ausfallzeit ( Krankschreibung )von 18 Monaten auf ein und dieselbe Krankheit ausgesteuert werden kann, bzw. ausgesteuert wird. Im Klartext bedeutet das, man wird aus der Gesetzlichen, bezw. der Privaten Krankenkasse Rausgeschmissen und muss sich eine Neue suchen.Die Ausfallzeiten werden aufgerechnet, und zwar immer nach der 6.ten Woche. Sobald die Krankenkasse Geld zahlt, zählt diese Zeit und wird Addiert. Wie steht es da bei uns Clusterköpfen, wobei es ja egal ist, ob Chronisch oder nicht.Selbst eine Behinderrung von 50% oder mehr spielt dabei keine Rolle !
Wer weiß näheres darüber oder kann aus eigener Erfahrung berichten?
Gruß und schmerzfreie Zeit wünsche ich Allen, Casrello
Hallo,

also wir können nur aus eigener Erfahrung berichten:

Manfred war länger als 18 Monate auf ein und dieselbe Krankheit krank geschrieben und mußte während dieser Zeit Krankengeld beziehen. Weil der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung ja nur für 6 Wochen übernimmt.

Nach 18 Monaten bekommst Du Bescheid von der KK, daß Du ausgesteuert wirst (also kein Krankengeld mehr erhältst )und Dich beim Arbeitsamt melden mußt. Bei der KK bist Du erstmal automatisch für 3 Monate weiter versichert. Der GdB spielt dabei keine Rolle. Eine andere KK wird Dich dann auch wohl nicht mehr aufnehmen.

Danach oder sogar vorher schon, übernimmt das Arbeitsamt dann die Sozialversicherungsbeiträge. Von dort bekommst Du dann auch Dein Geld.
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Re: Lange Ausfallzeiten auf der Arbeit

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Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 17:24 Liebe Clusterkopfgemeinde
Habe gehöhrt, das man nach einer Ausfallzeit ( Krankschreibung )von 18 Monaten auf ein und dieselbe Krankheit ausgesteuert werden kann, bzw. ausgesteuert wird. Im Klartext bedeutet das, man wird aus der Gesetzlichen, bezw. der Privaten Krankenkasse Rausgeschmissen und muss sich eine Neue suchen.Die Ausfallzeiten werden aufgerechnet, und zwar immer nach der 6.ten Woche. Sobald die Krankenkasse Geld zahlt, zählt diese Zeit und wird Addiert. Wie steht es da bei uns Clusterköpfen, wobei es ja egal ist, ob Chronisch oder nicht.Selbst eine Behinderrung von 50% oder mehr spielt dabei keine Rolle !
Wer weiß näheres darüber oder kann aus eigener Erfahrung berichten?
Gruß und schmerzfreie Zeit wünsche ich Allen, Casrello
Hallo Casrello,

zu deiner Frage, kann ich hier in der Kürze nicht umfassend antworten. Aber mal soviel, du bist gesetzlich krankenversichert? Dann ist der $48 SGB V ist hier massgebend.

*******

§ 48
Dauer des Krankengeldes
(1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.

(2) Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate

1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und

2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.

(3) Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird, wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld berücksichtigt. Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht, bleiben unberücksichtigt.

******

Die gesamte Geschichte ist an sich recht komplex. Die Feststellung sog. Blockfristen hier der Beginn der 1. Blockfrist im Hinblick auf die betreffende Krankheit ...
Darin dann die Bezugsdauer von 78 Wochen Krankengeld ...
Und, da eine Blockfrist an die nächste anschließt, gibt es schon Fälle, da kannst du bis auf eine kurz Unterbrechung der Krankheit erneut eine Anspruch von 78 Wochen in der dann 2.ten oder x.ten Blockfrist bekommen.

Hier ist es von Vorteil wenn man zu seiner KK gehen kann und dann mit seinem Krankengeldfallmanager die ganze Situation einmal Schritt für Schritt durchgeht.

Ich bin leider kein - Leistungsspezialist - wenngleich ich schon weiß um was es geht, schliesslich hatte ich diese Themen auch während meiner Aus- und Fortbildung. ;-)

Gute Zeit

Ed
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Re: Lange Ausfallzeiten auf der Arbeit

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Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 17:24 Liebe Clusterkopfgemeinde
Habe gehöhrt, das man nach einer Ausfallzeit ( Krankschreibung )von 18 Monaten auf ein und dieselbe Krankheit ausgesteuert werden kann, bzw. ausgesteuert wird. Im Klartext bedeutet das, man wird aus der Gesetzlichen, bezw. der Privaten Krankenkasse Rausgeschmissen und muss sich eine Neue suchen.Die Ausfallzeiten werden aufgerechnet, und zwar immer nach der 6.ten Woche. Sobald die Krankenkasse Geld zahlt, zählt diese Zeit und wird Addiert. Wie steht es da bei uns Clusterköpfen, wobei es ja egal ist, ob Chronisch oder nicht.Selbst eine Behinderrung von 50% oder mehr spielt dabei keine Rolle !
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Hallo
Nach meinen jetzigen Stand weiß ich nur das man nach der Aussteuerung
in Hartz vier fällt, wenn man weiterhin Arbeitsunfähig ist.
Man hat nur anspruch auf Arbeitslosengeld wenn man Arbeitsfähig ist.
Carsten
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Re: Lange Ausfallzeiten auf der Arbeit

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Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 17:25
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 17:24 Liebe Clusterkopfgemeinde
Habe gehöhrt, das man nach einer Ausfallzeit ( Krankschreibung )von 18 Monaten auf ein und dieselbe Krankheit ausgesteuert werden kann, bzw. ausgesteuert wird. Im Klartext bedeutet das, man wird aus der Gesetzlichen, bezw. der Privaten Krankenkasse Rausgeschmissen und muss sich eine Neue suchen.Die Ausfallzeiten werden aufgerechnet, und zwar immer nach der 6.ten Woche. Sobald die Krankenkasse Geld zahlt, zählt diese Zeit und wird Addiert. Wie steht es da bei uns Clusterköpfen, wobei es ja egal ist, ob Chronisch oder nicht.Selbst eine Behinderrung von 50% oder mehr spielt dabei keine Rolle !
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Hallo
Nach meinen jetzigen Stand weiß ich nur das man nach der Aussteuerung
in Hartz vier fällt, wenn man weiterhin Arbeitsunfähig ist.
Man hat nur anspruch auf Arbeitslosengeld wenn man Arbeitsfähig ist.
Carsten
Hallo zusammen,

Info zum Arbeitslosengeld

und zu Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung s. Link

GusZ

HR
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Re: Lange Ausfallzeiten auf der Arbeit

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Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 17:25
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 17:25
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 17:24 Liebe Clusterkopfgemeinde
Habe gehöhrt, das man nach einer Ausfallzeit ( Krankschreibung )von 18 Monaten auf ein und dieselbe Krankheit ausgesteuert werden kann, bzw. ausgesteuert wird. Im Klartext bedeutet das, man wird aus der Gesetzlichen, bezw. der Privaten Krankenkasse Rausgeschmissen und muss sich eine Neue suchen.Die Ausfallzeiten werden aufgerechnet, und zwar immer nach der 6.ten Woche. Sobald die Krankenkasse Geld zahlt, zählt diese Zeit und wird Addiert. Wie steht es da bei uns Clusterköpfen, wobei es ja egal ist, ob Chronisch oder nicht.Selbst eine Behinderrung von 50% oder mehr spielt dabei keine Rolle !
Wer weiß näheres darüber oder kann aus eigener Erfahrung berichten?
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Hallo
Nach meinen jetzigen Stand weiß ich nur das man nach der Aussteuerung
in Hartz vier fällt, wenn man weiterhin Arbeitsunfähig ist.
Man hat nur anspruch auf Arbeitslosengeld wenn man Arbeitsfähig ist.
Carsten
Hallo zusammen,

Info zum Arbeitslosengeld

und zu Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung s. Link

GusZ

HR
Hallo zusammen,
damit nichts durcheinander geht:
wenn Du berufstätig bist, dann zahlt
a) 6 Wochen der Arbeitgeber
b) dann, bei ein und der selben Krankheit, die KK 72 Wochen Krankengeld
danach Austeuerung d.h.
c) Meldung beim Arbeitsamt und Zahlung nach den derzeitigen Bedingungen
12 Monate ( beinhaltet auch Sozialversicherumng und Krankassenbeiträge )
d) danach, wenn Anspruchsberechtigt ALG II

Wichtig: bei allen Übwergängen sich rechtzeitig an die nächste Stellen wenden wegen der Anträge, sonst geht nachher das Gewusel los!!!!!

Schmerzfreie Zeit
Burkhard
CSG - AP Bonn
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Re: Lange Ausfallzeiten auf der Arbeit

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Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 17:24 Liebe Clusterkopfgemeinde
Habe gehöhrt, das man nach einer Ausfallzeit ( Krankschreibung )von 18 Monaten auf ein und dieselbe Krankheit ausgesteuert werden kann, bzw. ausgesteuert wird. Im Klartext bedeutet das, man wird aus der Gesetzlichen, bezw. der Privaten Krankenkasse Rausgeschmissen und muss sich eine Neue suchen.Die Ausfallzeiten werden aufgerechnet, und zwar immer nach der 6.ten Woche. Sobald die Krankenkasse Geld zahlt, zählt diese Zeit und wird Addiert. Wie steht es da bei uns Clusterköpfen, wobei es ja egal ist, ob Chronisch oder nicht.Selbst eine Behinderrung von 50% oder mehr spielt dabei keine Rolle !
Wer weiß näheres darüber oder kann aus eigener Erfahrung berichten?
Gruß und schmerzfreie Zeit wünsche ich Allen, Casrello
Ein herzliches Hallo erst einmal an alle.

Finde es erst einmal verdammt super,daß sich so viele Gedanken darüber machen,was uns alles passieren könnte.Zu Gabys Erfahrungsbericht kann ich nur sagen,daß es bestimmt anders gelaufen wäre,wenn sie und ihr Mann Manfred im Vorfeld über alle Fristen informiert gewesen wären.
Danke Dir Edi,für Deinen wirklich informativen Bericht.Er enthält einiges,was ich bis jetzt noch nicht wußte.Ich stehe noch im Arbeitsverhältnis und bin bei der Bundesknappschaft versichert.Bis jetzt ist es mir immer gelungen nach spätestens 5 Wochen die Arbeit wieder aufzunehmen,wenn der Cluster unerträglich wurde.
Hatte den gleichen Wissensstand wie Carsten.Weiß nun aber,dank eurer Hilfe ,was man machen könnte,wenn der Fall eintritt.Dank neuer Gesetze der Krankenkassen,muß eine andere Kasse allerdings nach einer Aussteuerung den ausgesteuerten wieder aufnehmen.
Danke an H. Rupp,der diesen informativen Link übermittelt hat,da kann man alles wichtige nachlesen.
Burkhard hat sehr wichtige Sachen zusammengestellt,wie ich finde,denn das A und O ist immer in allen Sachen,sich rechtzeitig an die richtigen Stellen zu wenden.
Glaube, daß Ihr alle mit Euren Beiträgen nicht nur mir geholfen habt,sondern vielen ahnungslosen Clusterköpfen,die bedauerlicherweise,genau wie wir alle,öfter mal für lange Zeit krank feiern müssen,wegen dem Cluster.
Danke nochmal an Euch alle und schmerzfreie Zeit.
Casrrello
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Re: Lange Ausfallzeiten auf der Arbeit

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Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 17:26
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 17:24 Liebe Clusterkopfgemeinde
Habe gehöhrt, das man nach einer Ausfallzeit ( Krankschreibung )von 18 Monaten auf ein und dieselbe Krankheit ausgesteuert werden kann, bzw. ausgesteuert wird. Im Klartext bedeutet das, man wird aus der Gesetzlichen, bezw. der Privaten Krankenkasse Rausgeschmissen und muss sich eine Neue suchen.Die Ausfallzeiten werden aufgerechnet, und zwar immer nach der 6.ten Woche. Sobald die Krankenkasse Geld zahlt, zählt diese Zeit und wird Addiert. Wie steht es da bei uns Clusterköpfen, wobei es ja egal ist, ob Chronisch oder nicht.Selbst eine Behinderrung von 50% oder mehr spielt dabei keine Rolle !
Wer weiß näheres darüber oder kann aus eigener Erfahrung berichten?
Gruß und schmerzfreie Zeit wünsche ich Allen, Casrello
Ein herzliches Hallo erst einmal an alle.

Finde es erst einmal verdammt super,daß sich so viele Gedanken darüber machen,was uns alles passieren könnte.Zu Gabys Erfahrungsbericht kann ich nur sagen,daß es bestimmt anders gelaufen wäre,wenn sie und ihr Mann Manfred im Vorfeld über alle Fristen informiert gewesen wären.
Danke Dir Edi,für Deinen wirklich informativen Bericht.Er enthält einiges,was ich bis jetzt noch nicht wußte.Ich stehe noch im Arbeitsverhältnis und bin bei der Bundesknappschaft versichert.Bis jetzt ist es mir immer gelungen nach spätestens 5 Wochen die Arbeit wieder aufzunehmen,wenn der Cluster unerträglich wurde.
Hatte den gleichen Wissensstand wie Carsten.Weiß nun aber,dank eurer Hilfe ,was man machen könnte,wenn der Fall eintritt.Dank neuer Gesetze der Krankenkassen,muß eine andere Kasse allerdings nach einer Aussteuerung den ausgesteuerten wieder aufnehmen.
Danke an H. Rupp,der diesen informativen Link übermittelt hat,da kann man alles wichtige nachlesen.
Burkhard hat sehr wichtige Sachen zusammengestellt,wie ich finde,denn das A und O ist immer in allen Sachen,sich rechtzeitig an die richtigen Stellen zu wenden.
Glaube, daß Ihr alle mit Euren Beiträgen nicht nur mir geholfen habt,sondern vielen ahnungslosen Clusterköpfen,die bedauerlicherweise,genau wie wir alle,öfter mal für lange Zeit krank feiern müssen,wegen dem Cluster.
Danke nochmal an Euch alle und schmerzfreie Zeit.
Casrrello
Lest Euch bitte dazu noch den Thread "Wie gehts weiter" durch.

Gerade mein letzter Beitrag kann im wahrsten Sinne des Wortes echt Geld wert sein.Besonders dann wenn schon in Voraus absehbar ist ,dass die Arbeitsunfähigkeit noch länger als ein halbes Jahr andauern wird.

Gruß und SFZ
Andreas
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Re: Lange Ausfallzeiten auf der Arbeit

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 17:24 Liebe Clusterkopfgemeinde
Habe gehöhrt, das man nach einer Ausfallzeit ( Krankschreibung )von 18 Monaten auf ein und dieselbe Krankheit ausgesteuert werden kann, bzw. ausgesteuert wird. Im Klartext bedeutet das, man wird aus der Gesetzlichen, bezw. der Privaten Krankenkasse Rausgeschmissen und muss sich eine Neue suchen.Die Ausfallzeiten werden aufgerechnet, und zwar immer nach der 6.ten Woche. Sobald die Krankenkasse Geld zahlt, zählt diese Zeit und wird Addiert. Wie steht es da bei uns Clusterköpfen, wobei es ja egal ist, ob Chronisch oder nicht.Selbst eine Behinderrung von 50% oder mehr spielt dabei keine Rolle !
Wer weiß näheres darüber oder kann aus eigener Erfahrung berichten?
Gruß und schmerzfreie Zeit wünsche ich Allen, Casrello
Hallo Casrello,

bei mir war es so, dass mich mein Neurologe auf Clusterkopfschmerz G44.0G (chronisch) arbeitsunfähig geschrieben hat(te). Zuerst bekam ich noch 6 Wochen Geld vom Arbeitgeber (Neurologe stellte die gelben Scheine aus), dann gab es 72 Wochen lang Krankengeld von der Krankenversicherung (Neurologe füllte ein Mal pro Monat den Auszahlungschein aus). Die Krankenversicherung schickte mich zum MdK (Grund: Zweifel an der AU!). Der MdK stellte eine Gefahr meiner Erwerbsfähigkeit fest. Danach kam eine Sozialarbeiterin von der Krankenkasse zu mir ins Haus und bedrängte mich, also entweder gehen Sie zur Reha oder stellen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Eine Reha bei Clusterkopfschmerz (chronisch) gibt es meiner Sachkenntnis nicht (weil dieses medizinische "Problem" Clusterkopfschmerz wissenschaftlich überhaupt noch nicht geklärt ist), was auch vollig unsinnig wäre dorthin zu gehen. Angenommen, ich hätte einer Reha zugestimmt, auch wenn nur zum Teil wegen der Begleiterkrankungen (z.B. Depressionen), wäre ich nach Entlassung von der Reha zu 100% wieder arbeitsfähig. Nach den täglichen, nächtlichen Attacken, die ich zwar mit Sauerstoff nach 10-20 Min. durchbrechen kann, bin ich am Tage begleitet von einem Restkopfschmerz und völlig erschöpft, was wohl niemanden zumutbar ist, arbeiten zu gehen. Imigran s.c. kann ich nur 1x wöchentlich spritzen, weil ich davon sonst noch andere Kopfschmerzen bekommen könnte, so der Neurologe. Verapamil wurde von mir nicht toleriert. Paradoxeffekt, ich bekam davon lebensbedrohlichen Bluthochdruck und Herzrythmusstörungen. Ebenso bei Cortison. Zur Zeit nehme ich Lithium, obwohl ich seit über 2 Jahren nicht einen Tag schmerzfrei bin und Aponal und Valium gegen meine Depressionen und Angstattacken, in der Hoffnung der Clusterkopfschmerz verlässt mich einmal wieder, wenigstens zu episodischen Phasen. Momentan beziehe ich Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt auf die zu erwartende Rente, obwohl ich von meinem Arbeitgeber bislang noch NICHT gekündigt wurde. Leider wurde diese auf dem einfachen Wege abgelehnt, wie auch der GdB, und nun klagen wir (zusammen mit RA) gegen die Rentenversicherung und gegen das Versorgungsamt. Wer keine Rechtschutzversicherung hat, braucht nicht ängstlich sein, es gibt Prozesskostenhilfe. Anträge dafür haben die meisten Rechtsanwälte. Dann zahlt Vater Staat den Anwalt. Auch z.B. die Differenz, wenn jemand z.B. eine Rechtschutzversicherung mit 300 Euro Selbstbeteiligung hat.

Für mich wäre es interessant zu wissen, wo es eindeutig nachlesbar ist, dass es sich bei Clusterkopfschmerz um eine - aus gegenwärtiger medizinischer Sicht - unheilbare Erkrankung handelt, weil diese Krankheit medizinisch überhaupt noch nicht erklärbar ist und das es dafür keine Rehabiliationsmassnahmen gibt? Ich meine da, keine 0815-texte, sondern eindeutige Stellungnahmen, also Quellen, die man auch als Beweis heranziehen kann. Vielleicht hat jemand einen Text und Quelle dazu??! Das würde Dir, Casrello und auch jedem anderen Clusterkopfschmerzpatienten auf jedem Fall bei der Durchsetzung seiner Rentenansprüche bzw. auch schon bei der AU, MdK etc. weiterhelfen.

Euch allen eine scherzfreie bzw. erduldbare Zeit!
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Re: Lange Ausfallzeiten auf der Arbeit

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 17:26
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 17:24 Liebe Clusterkopfgemeinde
Habe gehöhrt, das man nach einer Ausfallzeit ( Krankschreibung )von 18 Monaten auf ein und dieselbe Krankheit ausgesteuert werden kann, bzw. ausgesteuert wird. Im Klartext bedeutet das, man wird aus der Gesetzlichen, bezw. der Privaten Krankenkasse Rausgeschmissen und muss sich eine Neue suchen.Die Ausfallzeiten werden aufgerechnet, und zwar immer nach der 6.ten Woche. Sobald die Krankenkasse Geld zahlt, zählt diese Zeit und wird Addiert. Wie steht es da bei uns Clusterköpfen, wobei es ja egal ist, ob Chronisch oder nicht.Selbst eine Behinderrung von 50% oder mehr spielt dabei keine Rolle !
Wer weiß näheres darüber oder kann aus eigener Erfahrung berichten?
Gruß und schmerzfreie Zeit wünsche ich Allen, Casrello
Hallo Casrello,

bei mir war es so, dass mich mein Neurologe auf Clusterkopfschmerz G44.0G (chronisch) arbeitsunfähig geschrieben hat(te). Zuerst bekam ich noch 6 Wochen Geld vom Arbeitgeber (Neurologe stellte die gelben Scheine aus), dann gab es 72 Wochen lang Krankengeld von der Krankenversicherung (Neurologe füllte ein Mal pro Monat den Auszahlungschein aus). Die Krankenversicherung schickte mich zum MdK (Grund: Zweifel an der AU!). Der MdK stellte eine Gefahr meiner Erwerbsfähigkeit fest. Danach kam eine Sozialarbeiterin von der Krankenkasse zu mir ins Haus und bedrängte mich, also entweder gehen Sie zur Reha oder stellen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Eine Reha bei Clusterkopfschmerz (chronisch) gibt es meiner Sachkenntnis nicht (weil dieses medizinische "Problem" Clusterkopfschmerz wissenschaftlich überhaupt noch nicht geklärt ist), was auch vollig unsinnig wäre dorthin zu gehen. Angenommen, ich hätte einer Reha zugestimmt, auch wenn nur zum Teil wegen der Begleiterkrankungen (z.B. Depressionen), wäre ich nach Entlassung von der Reha zu 100% wieder arbeitsfähig. Nach den täglichen, nächtlichen Attacken, die ich zwar mit Sauerstoff nach 10-20 Min. durchbrechen kann, bin ich am Tage begleitet von einem Restkopfschmerz und völlig erschöpft, was wohl niemanden zumutbar ist, arbeiten zu gehen. Imigran s.c. kann ich nur 1x wöchentlich spritzen, weil ich davon sonst noch andere Kopfschmerzen bekommen könnte, so der Neurologe. Verapamil wurde von mir nicht toleriert. Paradoxeffekt, ich bekam davon lebensbedrohlichen Bluthochdruck und Herzrythmusstörungen. Ebenso bei Cortison. Zur Zeit nehme ich Lithium, obwohl ich seit über 2 Jahren nicht einen Tag schmerzfrei bin und Aponal und Valium gegen meine Depressionen und Angstattacken, in der Hoffnung der Clusterkopfschmerz verlässt mich einmal wieder, wenigstens zu episodischen Phasen. Momentan beziehe ich Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt auf die zu erwartende Rente, obwohl ich von meinem Arbeitgeber bislang noch NICHT gekündigt wurde. Leider wurde diese auf dem einfachen Wege abgelehnt, wie auch der GdB, und nun klagen wir (zusammen mit RA) gegen die Rentenversicherung und gegen das Versorgungsamt. Wer keine Rechtschutzversicherung hat, braucht nicht ängstlich sein, es gibt Prozesskostenhilfe. Anträge dafür haben die meisten Rechtsanwälte. Dann zahlt Vater Staat den Anwalt. Auch z.B. die Differenz, wenn jemand z.B. eine Rechtschutzversicherung mit 300 Euro Selbstbeteiligung hat.

Für mich wäre es interessant zu wissen, wo es eindeutig nachlesbar ist, dass es sich bei Clusterkopfschmerz um eine - aus gegenwärtiger medizinischer Sicht - unheilbare Erkrankung handelt, weil diese Krankheit medizinisch überhaupt noch nicht erklärbar ist und das es dafür keine Rehabiliationsmassnahmen gibt? Ich meine da, keine 0815-texte, sondern eindeutige Stellungnahmen, also Quellen, die man auch als Beweis heranziehen kann. Vielleicht hat jemand einen Text und Quelle dazu??! Das würde Dir, Casrello und auch jedem anderen Clusterkopfschmerzpatienten auf jedem Fall bei der Durchsetzung seiner Rentenansprüche bzw. auch schon bei der AU, MdK etc. weiterhelfen.

Euch allen eine scherzfreie bzw. erduldbare Zeit!
Grüß Dich Thomas,

das was eine Reha für uns bei CKS bringt, hast Du auf den Punkt gebracht:
Nichts, außerdem besteht die Gefahr, daß danach die Arbeitsfähigkeit erklärt wird.

Eine beweiskräftige Quelle, in der steht, daß CKS nicht heilbar ist, kann ich Dir jetzt nicht nennen. Jedoch ergibt sich die Unheilbarkeit daraus, daß CKS noch nicht geheilt worden ist. Wer etwas anderes behauptet, sollte dies auch nachvollziehbar beweisen können.

In den Leitlinien der DGN steht unter anderem: "Der Cluster-Kopfschmerz (CK) ist klinisch definiert als ein attackenartig auftretender, streng einseitiger, extremster Kopfschmerz..."

In den Therapieempfehlungen der DMKG
heißt es: "Während bei der Migräne in den letzten 20 Jahren große Fortschritte im pathophysiologischen Verständnis und in der Therapie erreicht werden konnten, gilt dies nicht im selben Umfang für die selteneren Kopfschmerzsyndrome. Zu diesen gehört die neu definierte Gruppe der Trigemino-autonomen Kopfschmerzen (TAK)"
CKS gehört zu den TAK.

Weiter heißt es dort: "Die genauen pathophysiologischen Zusammenhänge sind derzeit noch unklar. Trotzdem sind inzwischen einige Teile des Puzzles bekannt: Für die typische Klinik der TAKs mit Kopfschmerzen und autonomen Begleitsymptomen wird die Aktivierung des kaudalen nozizeptiven trigeminalen Kernkomplexes im Hirnstamm verantwortlich gemacht, welcher über einen trigemino-autonomen Reflexbogen die parasympathischen oberen salivatorischen Kerngebiet stimuliert. Dies bewirkt eine Erhöhung der regionalen intra- und eventuell extracraniellen cerebralen Durchblutung durch Änderung des Gefäßtonus, eine Steigerung der Tränensekretion, Rhinorrhoe und das meist inkomplette Horner-Syndrom mit Miosis und Ptosis. Welche Faktoren im Einzelnen zur Stimulation des trigeminalen Systems führen und diese Kaskade auslösen, ist nicht bekannt."

Es würde mich interessieren, wie eine Rehamaßnahme hier ansetzen soll.
Vielleicht kann Dir die Krankenkasse, insbesondere die Sozialarbeiterin, dies erklären ;-)

Übrigens besteht bei CKS, wenn keine zusätzliche Migräne vorliegt, nicht die Gefahr eines sog. Medikamentenkopfschmerzes durch häufigeren Gebrauch von Imigran. Zumindest ist dies noch nicht beobachtet worden.

Alles Gute

Harald Rupp
Gesperrt