Hallo zusammen,Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:59Hallo Leute!Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:59Also, ich habe meine Pullen immer selbst abgeholt. War einfacher als immer diese umständliche Bringerei mit Terminen und Zuhausebleiben usw.Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:59
Du hast das Zauberwort gesagt: "geringe Mengen"...die 2 Liter-Buddel darfst du -selbstsprechenderweise gesichert- transportieren. Die 10 Liter Flasche aber nicht.
Und ich gebe zu: Ich hab mal gesehen, wie eine Flasche mit Sauerstoff (zum Schweissen) nachdem sie ihren Kopf inklusive Ventil verloren hat, durch drei (in Worten drei) Mauern geschossen ist um sich danach ungefähr 5 Meter in einen Lehmberg zu bohren...der schwachsinnige Depp hat den angerosteten Deckel mit einem Vorschlaghammer "anlösen" wollen...da überlege ich mir dreimal, wie ich "meine" Flaschen behandle.
Nevertheless ist das aber eh‘ nur eine rhetorische Frage, da wir kein Auto haben...und die DVG wird sich nehme ich mal an wehren, wenn ich mit einer Flasche im Bus erscheine
Gruss,
Nils
Da hat noch nie einer nach einem "Gefahrgutwasweißich" gefragt. Und im Fußbodenraum der Rücksitze sind die Dinger besser aufgeboben als auf manchen Klemptnerauto.
Zum Gasdealer sind es bei mir nur ca. 10 Kilometer. Und meine gesicherte Versorgung war mir immer wichtig, so dass ich gerne selbst für meine eigene Sicherheit gesorgt habe.
Auch ich muß kräftig zahlen, wenn mein Sauerstoff geliefert wird. 10 Euro für die große, und 5 Euro für die kleine Flasche, plus natürlich wöchentlich die Rezeptgebühr und Praxisgebühr und Krankenvers. und Krankenzusatzversicherung und .... Job verloren! Supi!
Liebe Grüße Gabi
schon im Frühjahr hatte ich die Zuzahlungsgrenze von 2 % erreicht.
Die Chronikerbescheinigung auf offiziellem Vordruck (mit CK und zwei weiteren chron. Erkrankungen)wurde von der AOK zurückgewiesen.
Die Begründung: Meine chronischen Erkrankungen sind keine chronischen Krankheiten, da sie nicht auf "der Liste" stehen.
Vor 2 Wochen erschien in der Zeitung (NN) ein Artikel zum Thema:
"Entmutigte Patienten? - Ärztin: AOK erschwert Befreiung von Zuzahlungen"
Diesen Artikel habe ich in Kopie meinem Fragebogen beigelegt (Ist er angekommen?).
Ich habe die Autorin des Artikels angeschrieben, sie will sich die Tage mit mir treffen.
(Bei dieser Gelegenheit werde ich natürlich versuchen das Thema CK im Blatt unterzubringen)
Die besagte "Liste", ist eine Liste der "Bundes-AOK", also nicht auf dem Mist eines subalternen Sachbearbeiters gewachsen. Das Bundesgesundheitsministerium hat mir bestätigt, daß es keine Liste des Gesetzgebers gibt.
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
Alles Gute allen
Harald Rupp