Ungerechtigkeit bei Rezeptgebühr!

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Re: Ungerechtigkeit bei Rezeptgebühr!

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:59
Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:59
Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:59

Du hast das Zauberwort gesagt: "geringe Mengen"...die 2 Liter-Buddel darfst du -selbstsprechenderweise gesichert- transportieren. Die 10 Liter Flasche aber nicht.

Und ich gebe zu: Ich hab mal gesehen, wie eine Flasche mit Sauerstoff (zum Schweissen) nachdem sie ihren Kopf inklusive Ventil verloren hat, durch drei (in Worten drei) Mauern geschossen ist um sich danach ungefähr 5 Meter in einen Lehmberg zu bohren...der schwachsinnige Depp hat den angerosteten Deckel mit einem Vorschlaghammer "anlösen" wollen...da überlege ich mir dreimal, wie ich "meine" Flaschen behandle.

Nevertheless ist das aber eh‘ nur eine rhetorische Frage, da wir kein Auto haben...und die DVG wird sich nehme ich mal an wehren, wenn ich mit einer Flasche im Bus erscheine :)

Gruss,

Nils
Also, ich habe meine Pullen immer selbst abgeholt. War einfacher als immer diese umständliche Bringerei mit Terminen und Zuhausebleiben usw.

Da hat noch nie einer nach einem "Gefahrgutwasweißich" gefragt. Und im Fußbodenraum der Rücksitze sind die Dinger besser aufgeboben als auf manchen Klemptnerauto.

Zum Gasdealer sind es bei mir nur ca. 10 Kilometer. Und meine gesicherte Versorgung war mir immer wichtig, so dass ich gerne selbst für meine eigene Sicherheit gesorgt habe.
Hallo Leute!

Auch ich muß kräftig zahlen, wenn mein Sauerstoff geliefert wird. 10 Euro für die große, und 5 Euro für die kleine Flasche, plus natürlich wöchentlich die Rezeptgebühr und Praxisgebühr und Krankenvers. und Krankenzusatzversicherung und .... Job verloren! Supi!

Liebe Grüße Gabi
Hallo zusammen,

schon im Frühjahr hatte ich die Zuzahlungsgrenze von 2 % erreicht.
Die Chronikerbescheinigung auf offiziellem Vordruck (mit CK und zwei weiteren chron. Erkrankungen)wurde von der AOK zurückgewiesen.
Die Begründung: Meine chronischen Erkrankungen sind keine chronischen Krankheiten, da sie nicht auf "der Liste" stehen.

Vor 2 Wochen erschien in der Zeitung (NN) ein Artikel zum Thema:

"Entmutigte Patienten? - Ärztin: AOK erschwert Befreiung von Zuzahlungen"

Diesen Artikel habe ich in Kopie meinem Fragebogen beigelegt (Ist er angekommen?).

Ich habe die Autorin des Artikels angeschrieben, sie will sich die Tage mit mir treffen.
(Bei dieser Gelegenheit werde ich natürlich versuchen das Thema CK im Blatt unterzubringen)

Die besagte "Liste", ist eine Liste der "Bundes-AOK", also nicht auf dem Mist eines subalternen Sachbearbeiters gewachsen. Das Bundesgesundheitsministerium hat mir bestätigt, daß es keine Liste des Gesetzgebers gibt.

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Alles Gute allen
Harald Rupp
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Re: Ungerechtigkeit bei Rezeptgebühr!

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:59
Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:59
Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:59

Also, ich habe meine Pullen immer selbst abgeholt. War einfacher als immer diese umständliche Bringerei mit Terminen und Zuhausebleiben usw.

Da hat noch nie einer nach einem "Gefahrgutwasweißich" gefragt. Und im Fußbodenraum der Rücksitze sind die Dinger besser aufgeboben als auf manchen Klemptnerauto.

Zum Gasdealer sind es bei mir nur ca. 10 Kilometer. Und meine gesicherte Versorgung war mir immer wichtig, so dass ich gerne selbst für meine eigene Sicherheit gesorgt habe.
Hallo Leute!

Auch ich muß kräftig zahlen, wenn mein Sauerstoff geliefert wird. 10 Euro für die große, und 5 Euro für die kleine Flasche, plus natürlich wöchentlich die Rezeptgebühr und Praxisgebühr und Krankenvers. und Krankenzusatzversicherung und .... Job verloren! Supi!

Liebe Grüße Gabi
Hallo zusammen,

schon im Frühjahr hatte ich die Zuzahlungsgrenze von 2 % erreicht.
Die Chronikerbescheinigung auf offiziellem Vordruck (mit CK und zwei weiteren chron. Erkrankungen)wurde von der AOK zurückgewiesen.
Die Begründung: Meine chronischen Erkrankungen sind keine chronischen Krankheiten, da sie nicht auf "der Liste" stehen.

Vor 2 Wochen erschien in der Zeitung (NN) ein Artikel zum Thema:

"Entmutigte Patienten? - Ärztin: AOK erschwert Befreiung von Zuzahlungen"

Diesen Artikel habe ich in Kopie meinem Fragebogen beigelegt (Ist er angekommen?).

Ich habe die Autorin des Artikels angeschrieben, sie will sich die Tage mit mir treffen.
(Bei dieser Gelegenheit werde ich natürlich versuchen das Thema CK im Blatt unterzubringen)

Die besagte "Liste", ist eine Liste der "Bundes-AOK", also nicht auf dem Mist eines subalternen Sachbearbeiters gewachsen. Das Bundesgesundheitsministerium hat mir bestätigt, daß es keine Liste des Gesetzgebers gibt.

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

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Harald Rupp

Hallo Harald,

in dieser Angelegenheit ist eine Anfrage an den Bundesverband der AOK in Bonn unterwegs - bislang noch unbeantwortet.

Mein Kontaktmann in der hiesigen AOK weiß von keiner solchen Liste.....

Sobald Antwort aus Bonn eingeht, erfährst du es als Erster....
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Re: Ungerechtigkeit bei Rezeptgebühr!

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:59
Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:59
Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:59

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Auch ich muß kräftig zahlen, wenn mein Sauerstoff geliefert wird. 10 Euro für die große, und 5 Euro für die kleine Flasche, plus natürlich wöchentlich die Rezeptgebühr und Praxisgebühr und Krankenvers. und Krankenzusatzversicherung und .... Job verloren! Supi!

Liebe Grüße Gabi
Hallo zusammen,

schon im Frühjahr hatte ich die Zuzahlungsgrenze von 2 % erreicht.
Die Chronikerbescheinigung auf offiziellem Vordruck (mit CK und zwei weiteren chron. Erkrankungen)wurde von der AOK zurückgewiesen.
Die Begründung: Meine chronischen Erkrankungen sind keine chronischen Krankheiten, da sie nicht auf "der Liste" stehen.

Vor 2 Wochen erschien in der Zeitung (NN) ein Artikel zum Thema:

"Entmutigte Patienten? - Ärztin: AOK erschwert Befreiung von Zuzahlungen"

Diesen Artikel habe ich in Kopie meinem Fragebogen beigelegt (Ist er angekommen?).

Ich habe die Autorin des Artikels angeschrieben, sie will sich die Tage mit mir treffen.
(Bei dieser Gelegenheit werde ich natürlich versuchen das Thema CK im Blatt unterzubringen)

Die besagte "Liste", ist eine Liste der "Bundes-AOK", also nicht auf dem Mist eines subalternen Sachbearbeiters gewachsen. Das Bundesgesundheitsministerium hat mir bestätigt, daß es keine Liste des Gesetzgebers gibt.

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Alles Gute allen
Harald Rupp

Hallo Harald,

in dieser Angelegenheit ist eine Anfrage an den Bundesverband der AOK in Bonn unterwegs - bislang noch unbeantwortet.

Mein Kontaktmann in der hiesigen AOK weiß von keiner solchen Liste.....

Sobald Antwort aus Bonn eingeht, erfährst du es als Erster....

Heute ging nun die Antwort des AOK-Bundesverbandes hier ein - von Dr. Hans-Jürgen Ahrens, Vorsitzender des Vorstandes, persönlich unterschrieben:

Er beschreibt zunächst das gesetzlich geregelte Vorgehen zur Zuzahlungsbegrenzung auf 1%:

ständige -mindestens einmal je Quartal - ärztliche Bahndlung wegen ein und derselben Krankheit und eines der nachfolgenden Merkmale:
- entweder Pflegestufe 2 oder 3 oder
- GdB>= 60 oder
- kontinuierliche med. Versorgung, ohne die ... eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität ... zu erwarten ist.


Ferner teilt Dr. Ahrens mit: "Eine von Ihnen beschriebene "Liste der chronischen Erkrankungen" (Positivliste) gibt es nicht. Zu dem Antrag des Versicherten ... haben wir die Direktion der AOK Bayern, Zentrale.... gebeten, die Möglichkeiten einer Befreiung .... zu prüfen"


Der volle Wortlauf des Schreibens wird in der nächsten Mitgliederzeitung veröffentlicht werden, damit alle (CSG-Mitglieder), denen ähnlich mitgespielt werden soll, ein stechendes Gegenargument an der Hand haben.
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Re: Ungerechtigkeit bei Rezeptgebühr!

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 15:00
Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:59
Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:59

Hallo zusammen,

schon im Frühjahr hatte ich die Zuzahlungsgrenze von 2 % erreicht.
Die Chronikerbescheinigung auf offiziellem Vordruck (mit CK und zwei weiteren chron. Erkrankungen)wurde von der AOK zurückgewiesen.
Die Begründung: Meine chronischen Erkrankungen sind keine chronischen Krankheiten, da sie nicht auf "der Liste" stehen.

Vor 2 Wochen erschien in der Zeitung (NN) ein Artikel zum Thema:

"Entmutigte Patienten? - Ärztin: AOK erschwert Befreiung von Zuzahlungen"

Diesen Artikel habe ich in Kopie meinem Fragebogen beigelegt (Ist er angekommen?).

Ich habe die Autorin des Artikels angeschrieben, sie will sich die Tage mit mir treffen.
(Bei dieser Gelegenheit werde ich natürlich versuchen das Thema CK im Blatt unterzubringen)

Die besagte "Liste", ist eine Liste der "Bundes-AOK", also nicht auf dem Mist eines subalternen Sachbearbeiters gewachsen. Das Bundesgesundheitsministerium hat mir bestätigt, daß es keine Liste des Gesetzgebers gibt.

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Alles Gute allen
Harald Rupp

Hallo Harald,

in dieser Angelegenheit ist eine Anfrage an den Bundesverband der AOK in Bonn unterwegs - bislang noch unbeantwortet.

Mein Kontaktmann in der hiesigen AOK weiß von keiner solchen Liste.....

Sobald Antwort aus Bonn eingeht, erfährst du es als Erster....

Heute ging nun die Antwort des AOK-Bundesverbandes hier ein - von Dr. Hans-Jürgen Ahrens, Vorsitzender des Vorstandes, persönlich unterschrieben:

Er beschreibt zunächst das gesetzlich geregelte Vorgehen zur Zuzahlungsbegrenzung auf 1%:

ständige -mindestens einmal je Quartal - ärztliche Bahndlung wegen ein und derselben Krankheit und eines der nachfolgenden Merkmale:
- entweder Pflegestufe 2 oder 3 oder
- GdB>= 60 oder
- kontinuierliche med. Versorgung, ohne die ... eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität ... zu erwarten ist.


Ferner teilt Dr. Ahrens mit: "Eine von Ihnen beschriebene "Liste der chronischen Erkrankungen" (Positivliste) gibt es nicht. Zu dem Antrag des Versicherten ... haben wir die Direktion der AOK Bayern, Zentrale.... gebeten, die Möglichkeiten einer Befreiung .... zu prüfen"


Der volle Wortlauf des Schreibens wird in der nächsten Mitgliederzeitung veröffentlicht werden, damit alle (CSG-Mitglieder), denen ähnlich mitgespielt werden soll, ein stechendes Gegenargument an der Hand haben.

Hallo Harald,

das macht ja wirklich nicht viel Hoffnung, denn Gustav ist auch
bei der AOK. Ich werde trotzdem mal am Wochenende ein Schreiben aufsetzen.

Schön wäre es, wenn Jakobs Schreiben da was bewirken würde. Sicherlich hat es als Brief vom CK-Bundesverband mehr Gewicht. Nicht umsonst heißt es ja
"CK - die tun was"!

Ansonsten bleibt uns auch nur, die Belege zu sammeln.

Gruß,

Kerstin
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Re: Ungerechtigkeit bei Rezeptgebühr!

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 15:00
Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 15:00
Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:59


Hallo Harald,

in dieser Angelegenheit ist eine Anfrage an den Bundesverband der AOK in Bonn unterwegs - bislang noch unbeantwortet.

Mein Kontaktmann in der hiesigen AOK weiß von keiner solchen Liste.....

Sobald Antwort aus Bonn eingeht, erfährst du es als Erster....

Heute ging nun die Antwort des AOK-Bundesverbandes hier ein - von Dr. Hans-Jürgen Ahrens, Vorsitzender des Vorstandes, persönlich unterschrieben:

Er beschreibt zunächst das gesetzlich geregelte Vorgehen zur Zuzahlungsbegrenzung auf 1%:

ständige -mindestens einmal je Quartal - ärztliche Bahndlung wegen ein und derselben Krankheit und eines der nachfolgenden Merkmale:
- entweder Pflegestufe 2 oder 3 oder
- GdB>= 60 oder
- kontinuierliche med. Versorgung, ohne die ... eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität ... zu erwarten ist.


Ferner teilt Dr. Ahrens mit: "Eine von Ihnen beschriebene "Liste der chronischen Erkrankungen" (Positivliste) gibt es nicht. Zu dem Antrag des Versicherten ... haben wir die Direktion der AOK Bayern, Zentrale.... gebeten, die Möglichkeiten einer Befreiung .... zu prüfen"


Der volle Wortlauf des Schreibens wird in der nächsten Mitgliederzeitung veröffentlicht werden, damit alle (CSG-Mitglieder), denen ähnlich mitgespielt werden soll, ein stechendes Gegenargument an der Hand haben.

Hallo Harald,

das macht ja wirklich nicht viel Hoffnung, denn Gustav ist auch
bei der AOK. Ich werde trotzdem mal am Wochenende ein Schreiben aufsetzen.

Schön wäre es, wenn Jakobs Schreiben da was bewirken würde. Sicherlich hat es als Brief vom CK-Bundesverband mehr Gewicht. Nicht umsonst heißt es ja
"CK - die tun was"!

Ansonsten bleibt uns auch nur, die Belege zu sammeln.

Gruß,

Kerstin
Besagt Liste ist offensichtlich DOCH auf dem Mist eines kleinen Sesselpupsers gewachsen: Ich erhielt gerade einen Anruf vom AOK-Bundesverband: Eine derartige Liste ist NICHT EXISTENT !!!!!!

Diese Auskunft sollte mir auch in den nächsten Tagen noch schriftlich zugehen.
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Re: Ungerechtigkeit bei Rezeptgebühr!

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:57 Habt Ihr auch die Erfahrung gemacht, dass wenn der Arzt mehr als eine Packung Imigran verschreibt, in unserem Fall 3 Packungen á 2 St., d.h. 6 Stück,
3 x Rezeptgebühr verlangt wird! Und das nur, weil es von keinem Pharmaunternehmen eine 6 St.- oder Mehrstückpackung gibt!

Eine Nachfüllpackung für den Pen kostet 7,90 EURO Rezeptgebühr, Wenn 3 Stück verschrieben sind, kann man 23,70 EURO zahlen. Die Apothekerin
bedauert, kann aber nichts machen. Die Krankenkasse (AOK) zuckt mit den Achseln.

Ich habe jetzt wirklich bedenken, da Gustav leider in Richtung chronische Phase geht u. immer mehr Imigran-Packungen verschrieben bekommt - wohin soll das führen?

Gibt es da schon ein Grundsatzurteil? Was kann man tun?

Für Hilfe und Rat von euer Seite wären wir sehr, sehr dankbar -
zumal neben Gustav noch mehrere aus unserer Gruppe betroffen sind.

Herzliche Grüsse und Dank vorab!

Kerstin
Hallo Kerstin, doch, es gibt den Sechserpack.
GlaxoSmithKline bietet Imigran in folgender Form an.
Den Sixpack gibts nur bei den 20 mg Nasensprays.

6 Filmtbl. (N1) 50 mg (FB - ) 54,75
3 Filmtbl. (N1) 100 mg (FB - ) 46,97
6 Filmtbl. (N1) 100 mg (FB - ) 83,86
2 Nasensprays (N1) 10 mg(FB - ) 25,79
2 Nasensprays (N1) 20 mg(FB - ) 31,19
6 Nasensprays (N1) 20 mg(FB - ) 74,18
6 Zäpfchen (N1) (FB - ) 50,74
2 Kartuschen (N1) 0,5 ml + 1 GlaxoPen (FB - ) 78,64
2 Kartuschen (N1) 0,5 ml (FB - ) 72,67
2 Fertigspritzen (N1) 0,5 ml (FB - ) 72,67
Gesperrt