Hallo Harald!Archiv hat geschrieben: Sa 13. Jan 2018, 17:16Hallo ihr Mitstreiter, Mitkämpfer und Mitleidende.Archiv hat geschrieben: Sa 13. Jan 2018, 17:16Hallo Nils,Archiv hat geschrieben: Sa 13. Jan 2018, 17:16
Und nochmal: Hallo!
Nach etwas "Wiederauffrischen" hier mein Statement...
Eine Kündigung während Krankheit ist zulässig wenn:
• Negative Gesundheitsprognose: Die dürfen wir bei CK wohl vorraussetzen.
• Interessenbeeinträchtigung: Soll Kleinbetriebe davor schützen, an einem kranken Mitarbeiter pleite zu gehen...
• Interessenabwägung: Ist es dem Betrieb zuzumuten, den kranken Mitarbeiter z.B. über eine Zeitarbeitskraft zu ersetzen?
Ich würde mich auf jeden Fall mit einem Arbeitsrechtler unterhalten. Wenn ich mal vorraussetze, das Du in einer "kleinen" Bäckerei arbeitest, sehe ich allerdings für eine Kündigungsschutzklage ziemlich schwarz...allenfalls kann man versuchen, noch eine Abfindung herauszuschlagen.
Thema Umschulung: Wenn Du _heute_ gekündigt wurdest, wundert es mich nicht, das sie einer Umschulung nicht zustimmtAber: Einerseits spielt die Zeit für Dich, andererseits gibt‘s noch andere Kostenträger, z.B. die Rentenversicherer.
Auf jeden Fall solltest Du beim Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung als Behinderter stellen. Dann wirst Du im AA schon mal in die ReHa-Abteilung gepackt, da ist man meist etwas verständnisvoller.
Zum Thema BU: Gibt‘s nicht mehr. Die Rente heisst Erwerbsunfähigkeitsrente und ist sowieso immer erst einmal befristet auf 1-3 Jahre. Erst bei der dritten "Verlängerung" bekommst Du sie unbefristet. Und da ran zu kommen ist nicht wirklich leicht...
Gruss,
Nils
ich sehe das sehr deutlich anders, was die negative Sozialprognose betrifft. Diese bedeutet nämlich nicht, daß die Erkrankung nicht heilbar ist (was bei CK ja der Fall ist), sondern ein dauerhafter Zustand der Nichtarbeitsfähigkeit eintritt. Und das ist mit Sicherheit nicht der Fall.
In keinem Fall sollte man eine so ausgesprochene Kündigung hinnehmen, denn das ist medizinisch nicht zu begründen.
Es mag ja sein, daß die erfolgreiche Behandlung der Erkrankung einige Zeit in Anspruch nimmt, aber das bedeutet nicht, daß eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Gruß und schmezfreie Zeit
Beim Lesen solcher Zeilen kann ich manchmal nur den Kopf schütteln.
Warum tun sich manche CK-ler nur so schwer mit dem Versorgungsamt.
Es sollte für im jeden CK ler, im eigenen Interesse, Pflicht sein umgehen
einen Antrag auf Behinderung zu stellen und nicht locker lassen bis er
50% erreicht hat. Sagt nicht das klappt nicht !!! Ich habe auf Anhieb
60% bekommen und 2 Jahre später auf 70% (GdB) erhöht.
Das hat unter anderem verhindert, daß meine Firma mich loswerden konnte.
Als die Firma immer masiever wurde und mir sogar wegen BETRUG und
DATENMANIPULATION fristlos kündigen wollte ist sie wieder nicht durchgekommen.
Zivilrechtlich habe ich dann die Firma verklagt und auch vor Gericht gewonnen.
Da ich aber genug von diesen Streitereien hatte und mein Kopf mich genug
beschäftigte (und beschäftigt), habe ich Rente wegen ERWERBSUNFÄHIGKEIT
eingereicht. Nachdem ich 4 Wo. in einer Psychsomatischen Klinik untersucht wurde
war mit der Rente alles klar.Aber nur weil ich meinen Doc aus Ludwigshafen
eingespannt hatte. Die Klinik konnte man vergessen, ich wußte über CK 100%
mehr als die. Über meine "Erlebnisse" in dieser s.g. Fachklinik könnte ich ein Buch
schreiben.
Gute Zeit peter
Äh...ich möchte nicht altklug klingen, aber als Betriebsrat bei E-Plus habe ich rund 100 Kündigungen "live" miterleben müssen und rund 20 oder 30 Kündigungsschutzklagen mitgemacht...und nach einer "Sozialprognose" hat noch nie jemand gefragt.
Vielmehr stellten sich folgende Fragen, meist sogar in dieser Reihenfolge:
- Ist zu erwarten, das der Arbeitnehmen in absehbarer Zeit wieder arbeitsfähig ist? (gesundheitliche Prognose)
- Ist es dem Betrieb möglich, mit diesen kranken Arbeitnehmer weiter zu bestehen? (Interessenbeeinträchtigung)
Wenn es sich z.B. ein DreiMannUndDerHund-Firma ist, können sogar Mitarbeiter während der Lohnfortzahlung gekündigt werden, da diese sechs Wochen den Betrieb ruinieren können. Ein Grossuntenehmen wird jedoch kaum die Möglichkeit haben, einen CK-Patienten loszuwerden. Es dreht sich also hauptsächlich darum, was ein evtl. angerufenes Arbeitsgericht dem Unternehmen finanziell zutraut.
Aber ich habe bislang noch kein Arbeitsgericht gesehen, das einer Kündigungsschutzklage entspricht, weil der Arbeitnehmer sonst sozial abrutscht...
Gruss,
Nils