Gekündigt wegen Cluster!

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Archiv
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Re: Gekündigt wegen Cluster!

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Sa 13. Jan 2018, 17:16
Archiv hat geschrieben: Sa 13. Jan 2018, 17:16
Archiv hat geschrieben: Sa 13. Jan 2018, 17:16

Und nochmal: Hallo!

Nach etwas "Wiederauffrischen" hier mein Statement...

Eine Kündigung während Krankheit ist zulässig wenn:

• Negative Gesundheitsprognose: Die dürfen wir bei CK wohl vorraussetzen.
• Interessenbeeinträchtigung: Soll Kleinbetriebe davor schützen, an einem kranken Mitarbeiter pleite zu gehen...
• Interessenabwägung: Ist es dem Betrieb zuzumuten, den kranken Mitarbeiter z.B. über eine Zeitarbeitskraft zu ersetzen?

Ich würde mich auf jeden Fall mit einem Arbeitsrechtler unterhalten. Wenn ich mal vorraussetze, das Du in einer "kleinen" Bäckerei arbeitest, sehe ich allerdings für eine Kündigungsschutzklage ziemlich schwarz...allenfalls kann man versuchen, noch eine Abfindung herauszuschlagen.


Thema Umschulung: Wenn Du _heute_ gekündigt wurdest, wundert es mich nicht, das sie einer Umschulung nicht zustimmt :) Aber: Einerseits spielt die Zeit für Dich, andererseits gibt‘s noch andere Kostenträger, z.B. die Rentenversicherer.

Auf jeden Fall solltest Du beim Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung als Behinderter stellen. Dann wirst Du im AA schon mal in die ReHa-Abteilung gepackt, da ist man meist etwas verständnisvoller.

Zum Thema BU: Gibt‘s nicht mehr. Die Rente heisst Erwerbsunfähigkeitsrente und ist sowieso immer erst einmal befristet auf 1-3 Jahre. Erst bei der dritten "Verlängerung" bekommst Du sie unbefristet. Und da ran zu kommen ist nicht wirklich leicht...

Gruss,

Nils
Hallo Nils,

ich sehe das sehr deutlich anders, was die negative Sozialprognose betrifft. Diese bedeutet nämlich nicht, daß die Erkrankung nicht heilbar ist (was bei CK ja der Fall ist), sondern ein dauerhafter Zustand der Nichtarbeitsfähigkeit eintritt. Und das ist mit Sicherheit nicht der Fall.
In keinem Fall sollte man eine so ausgesprochene Kündigung hinnehmen, denn das ist medizinisch nicht zu begründen.
Es mag ja sein, daß die erfolgreiche Behandlung der Erkrankung einige Zeit in Anspruch nimmt, aber das bedeutet nicht, daß eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit vorliegt.


Gruß und schmezfreie Zeit
Hallo ihr Mitstreiter, Mitkämpfer und Mitleidende.
Beim Lesen solcher Zeilen kann ich manchmal nur den Kopf schütteln.
Warum tun sich manche CK-ler nur so schwer mit dem Versorgungsamt.
Es sollte für im jeden CK ler, im eigenen Interesse, Pflicht sein umgehen
einen Antrag auf Behinderung zu stellen und nicht locker lassen bis er
50% erreicht hat. Sagt nicht das klappt nicht !!! Ich habe auf Anhieb
60% bekommen und 2 Jahre später auf 70% (GdB) erhöht.
Das hat unter anderem verhindert, daß meine Firma mich loswerden konnte.
Als die Firma immer masiever wurde und mir sogar wegen BETRUG und
DATENMANIPULATION fristlos kündigen wollte ist sie wieder nicht durchgekommen.
Zivilrechtlich habe ich dann die Firma verklagt und auch vor Gericht gewonnen.
Da ich aber genug von diesen Streitereien hatte und mein Kopf mich genug
beschäftigte (und beschäftigt), habe ich Rente wegen ERWERBSUNFÄHIGKEIT
eingereicht. Nachdem ich 4 Wo. in einer Psychsomatischen Klinik untersucht wurde
war mit der Rente alles klar.Aber nur weil ich meinen Doc aus Ludwigshafen
eingespannt hatte. Die Klinik konnte man vergessen, ich wußte über CK 100%
mehr als die. Über meine "Erlebnisse" in dieser s.g. Fachklinik könnte ich ein Buch
schreiben.
Gute Zeit peter
Hallo Harald!

Äh...ich möchte nicht altklug klingen, aber als Betriebsrat bei E-Plus habe ich rund 100 Kündigungen "live" miterleben müssen und rund 20 oder 30 Kündigungsschutzklagen mitgemacht...und nach einer "Sozialprognose" hat noch nie jemand gefragt.

Vielmehr stellten sich folgende Fragen, meist sogar in dieser Reihenfolge:

- Ist zu erwarten, das der Arbeitnehmen in absehbarer Zeit wieder arbeitsfähig ist? (gesundheitliche Prognose)
- Ist es dem Betrieb möglich, mit diesen kranken Arbeitnehmer weiter zu bestehen? (Interessenbeeinträchtigung)

Wenn es sich z.B. ein DreiMannUndDerHund-Firma ist, können sogar Mitarbeiter während der Lohnfortzahlung gekündigt werden, da diese sechs Wochen den Betrieb ruinieren können. Ein Grossuntenehmen wird jedoch kaum die Möglichkeit haben, einen CK-Patienten loszuwerden. Es dreht sich also hauptsächlich darum, was ein evtl. angerufenes Arbeitsgericht dem Unternehmen finanziell zutraut.

Aber ich habe bislang noch kein Arbeitsgericht gesehen, das einer Kündigungsschutzklage entspricht, weil der Arbeitnehmer sonst sozial abrutscht...

Gruss,

Nils
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Archiv
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Re: Gekündigt wegen Cluster!

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Sa 13. Jan 2018, 17:17
Archiv hat geschrieben: Sa 13. Jan 2018, 17:16
Archiv hat geschrieben: Sa 13. Jan 2018, 17:16

Hallo Nils,

ich sehe das sehr deutlich anders, was die negative Sozialprognose betrifft. Diese bedeutet nämlich nicht, daß die Erkrankung nicht heilbar ist (was bei CK ja der Fall ist), sondern ein dauerhafter Zustand der Nichtarbeitsfähigkeit eintritt. Und das ist mit Sicherheit nicht der Fall.
In keinem Fall sollte man eine so ausgesprochene Kündigung hinnehmen, denn das ist medizinisch nicht zu begründen.
Es mag ja sein, daß die erfolgreiche Behandlung der Erkrankung einige Zeit in Anspruch nimmt, aber das bedeutet nicht, daß eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit vorliegt.


Gruß und schmezfreie Zeit
Hallo ihr Mitstreiter, Mitkämpfer und Mitleidende.
Beim Lesen solcher Zeilen kann ich manchmal nur den Kopf schütteln.
Warum tun sich manche CK-ler nur so schwer mit dem Versorgungsamt.
Es sollte für im jeden CK ler, im eigenen Interesse, Pflicht sein umgehen
einen Antrag auf Behinderung zu stellen und nicht locker lassen bis er
50% erreicht hat. Sagt nicht das klappt nicht !!! Ich habe auf Anhieb
60% bekommen und 2 Jahre später auf 70% (GdB) erhöht.
Das hat unter anderem verhindert, daß meine Firma mich loswerden konnte.
Als die Firma immer masiever wurde und mir sogar wegen BETRUG und
DATENMANIPULATION fristlos kündigen wollte ist sie wieder nicht durchgekommen.
Zivilrechtlich habe ich dann die Firma verklagt und auch vor Gericht gewonnen.
Da ich aber genug von diesen Streitereien hatte und mein Kopf mich genug
beschäftigte (und beschäftigt), habe ich Rente wegen ERWERBSUNFÄHIGKEIT
eingereicht. Nachdem ich 4 Wo. in einer Psychsomatischen Klinik untersucht wurde
war mit der Rente alles klar.Aber nur weil ich meinen Doc aus Ludwigshafen
eingespannt hatte. Die Klinik konnte man vergessen, ich wußte über CK 100%
mehr als die. Über meine "Erlebnisse" in dieser s.g. Fachklinik könnte ich ein Buch
schreiben.
Gute Zeit peter
Hallo Harald!

Äh...ich möchte nicht altklug klingen, aber als Betriebsrat bei E-Plus habe ich rund 100 Kündigungen "live" miterleben müssen und rund 20 oder 30 Kündigungsschutzklagen mitgemacht...und nach einer "Sozialprognose" hat noch nie jemand gefragt.

Vielmehr stellten sich folgende Fragen, meist sogar in dieser Reihenfolge:

- Ist zu erwarten, das der Arbeitnehmen in absehbarer Zeit wieder arbeitsfähig ist? (gesundheitliche Prognose)
- Ist es dem Betrieb möglich, mit diesen kranken Arbeitnehmer weiter zu bestehen? (Interessenbeeinträchtigung)

Wenn es sich z.B. ein DreiMannUndDerHund-Firma ist, können sogar Mitarbeiter während der Lohnfortzahlung gekündigt werden, da diese sechs Wochen den Betrieb ruinieren können. Ein Grossuntenehmen wird jedoch kaum die Möglichkeit haben, einen CK-Patienten loszuwerden. Es dreht sich also hauptsächlich darum, was ein evtl. angerufenes Arbeitsgericht dem Unternehmen finanziell zutraut.

Aber ich habe bislang noch kein Arbeitsgericht gesehen, das einer Kündigungsschutzklage entspricht, weil der Arbeitnehmer sonst sozial abrutscht...

Gruss,

Nils
Hallo Andy,

hallo Nils, hallo Harald,
ich hab mich mal schlau gemacht.

Kündigungsschutzklage greift hier nicht, weil die Kündigung in beiderseitigen Einvernehmen ausgesprochen wurde.
Auch dürfte es für die Einvorderung einer Abfindung, eben auch aus diesem Grund, zu spät sein.

Eine Gesundheitsprognose ist zwar aus unserer Sicht als positiv zu bezeichnen, aus der Sicht eines Kleinbetriebes wohl eher nicht!
Kann es sich der Betrieb überhaupt leisten diesen Mitarbeiter weiter zu beschäftigen?
Diese Frage ist regelmässig (bei Kleinbetrieben) mit NEIN zu beantworten. Es kommt nicht darauf an, wie lange jemand krank ist, sondern was geschieht, wenn jemand unerwartet, aber immer wiederkehrend krank wird. Hier muss geprühft werden ob der Betrieb vorsorge treffen kann, diesen Ausfall durch diese Erkrankung sofort auszugleichen. Dies wird gerade in einer Bäckerei, Nachts um 01:00h regelmässig mit NEIN zu beantworten sein und deshalb ist diese Kündigung rechtens.

Was kann also noch getan werden?
Den Arbeitsplatz betreffend, sehr wenig bis gar nichts.
Eine Abfindung betreffend fürchte ich auch, nichts.

Nun schleunigst alle Stellen einschalten die nur zuständig sein können.
Arbeitsamt, Versorgungsamt, Rentenversicherer usw.

Jeder sollte sich dieses Beispiel sehr genau anschauen wenn er meint das er keinen Antrag auf einen GdB stellen will. In einem laufenden Verfahren wäre diese Kündigung nicht so einfach möglich gewesen.

Übrigens Andy, bei uns in den Bäckereien arbeiten die Bäcker auch tagsüber, weil die Kunden auch am Abend noch frische Ware haben wollen.
Vielleicht ist es ja möglich das Du regelmässig nur die Spätschicht bis 20:00h machst, wenn ich das richtig gelesen habe geht es Dir ja dann deutlich besser. Sprich doch mal mit Deinem Chef ob eine Erweiterung des Angebots nicht einen Spätschichtarbeitsplatz rechtfertigen könnte.

Und nun lass mich mal etwas bösartig werden.

Warum schreibst Du das hier ins Forum?
Nicht Dein Chef hat Dir gekündigt, sondern Du hast in Absprache mit Deinem Chef gekündigt, damit Du aber gleich Arbeitslosengeld bekommst, hat natürlich Dein Chef Dir gekündigt.

Du bist 27 Jahre alt, willst aber noch keine Rente, gleichzeitig soll aber Deine Lebensqualität super sein sein, warum solltest Du sonst arbeiten gehen. Hast Du so ähnlich geschrieben.

Tut mir leid, das alles kann ich nicht nachvollziehen.

Du hast nichts für Deine Vorsorge und Absicherung getan und jetzt wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist das Jammern gross.

Ich bin 51 und will auch noch keine Rente sondern noch ein paar Jahre arbeiten.
Meine Lebensqualität ist gut bis sehr gut, weil ich jede Menge dafür tue und ich hab noch eine zweite Erkrankung, die mir sehr zu schaffen macht.

Tut mir leid wenn Du mir nun böse bist, ist aber meine Meinung dazu und so kam es von Dir rüber.

Sei doch mal ehrlich, Kündigung in beiderseitigem Einvernehmen aus gesundheitlichen Gründen, ohne eine vorherige Rechtsberatung, das ist doch kaum zu überbieten und da kann man noch so unternehmerisch denken.
Deinem Chef ist doch egal was aus Dir wird, hauptsache sein Betrieb läuft und Dich ist er los.


Gruss und das alles wieder gut wird.
fritz-peter
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Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Re: Gekündigt wegen Cluster!

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Sa 13. Jan 2018, 17:17
Archiv hat geschrieben: Sa 13. Jan 2018, 17:17
Archiv hat geschrieben: Sa 13. Jan 2018, 17:16

Hallo ihr Mitstreiter, Mitkämpfer und Mitleidende.
Beim Lesen solcher Zeilen kann ich manchmal nur den Kopf schütteln.
Warum tun sich manche CK-ler nur so schwer mit dem Versorgungsamt.
Es sollte für im jeden CK ler, im eigenen Interesse, Pflicht sein umgehen
einen Antrag auf Behinderung zu stellen und nicht locker lassen bis er
50% erreicht hat. Sagt nicht das klappt nicht !!! Ich habe auf Anhieb
60% bekommen und 2 Jahre später auf 70% (GdB) erhöht.
Das hat unter anderem verhindert, daß meine Firma mich loswerden konnte.
Als die Firma immer masiever wurde und mir sogar wegen BETRUG und
DATENMANIPULATION fristlos kündigen wollte ist sie wieder nicht durchgekommen.
Zivilrechtlich habe ich dann die Firma verklagt und auch vor Gericht gewonnen.
Da ich aber genug von diesen Streitereien hatte und mein Kopf mich genug
beschäftigte (und beschäftigt), habe ich Rente wegen ERWERBSUNFÄHIGKEIT
eingereicht. Nachdem ich 4 Wo. in einer Psychsomatischen Klinik untersucht wurde
war mit der Rente alles klar.Aber nur weil ich meinen Doc aus Ludwigshafen
eingespannt hatte. Die Klinik konnte man vergessen, ich wußte über CK 100%
mehr als die. Über meine "Erlebnisse" in dieser s.g. Fachklinik könnte ich ein Buch
schreiben.
Gute Zeit peter
Hallo Harald!

Äh...ich möchte nicht altklug klingen, aber als Betriebsrat bei E-Plus habe ich rund 100 Kündigungen "live" miterleben müssen und rund 20 oder 30 Kündigungsschutzklagen mitgemacht...und nach einer "Sozialprognose" hat noch nie jemand gefragt.

Vielmehr stellten sich folgende Fragen, meist sogar in dieser Reihenfolge:

- Ist zu erwarten, das der Arbeitnehmen in absehbarer Zeit wieder arbeitsfähig ist? (gesundheitliche Prognose)
- Ist es dem Betrieb möglich, mit diesen kranken Arbeitnehmer weiter zu bestehen? (Interessenbeeinträchtigung)

Wenn es sich z.B. ein DreiMannUndDerHund-Firma ist, können sogar Mitarbeiter während der Lohnfortzahlung gekündigt werden, da diese sechs Wochen den Betrieb ruinieren können. Ein Grossuntenehmen wird jedoch kaum die Möglichkeit haben, einen CK-Patienten loszuwerden. Es dreht sich also hauptsächlich darum, was ein evtl. angerufenes Arbeitsgericht dem Unternehmen finanziell zutraut.

Aber ich habe bislang noch kein Arbeitsgericht gesehen, das einer Kündigungsschutzklage entspricht, weil der Arbeitnehmer sonst sozial abrutscht...

Gruss,

Nils
Hallo Andy,

hallo Nils, hallo Harald,
ich hab mich mal schlau gemacht.

Kündigungsschutzklage greift hier nicht, weil die Kündigung in beiderseitigen Einvernehmen ausgesprochen wurde.
Auch dürfte es für die Einvorderung einer Abfindung, eben auch aus diesem Grund, zu spät sein.

Eine Gesundheitsprognose ist zwar aus unserer Sicht als positiv zu bezeichnen, aus der Sicht eines Kleinbetriebes wohl eher nicht!
Kann es sich der Betrieb überhaupt leisten diesen Mitarbeiter weiter zu beschäftigen?
Diese Frage ist regelmässig (bei Kleinbetrieben) mit NEIN zu beantworten. Es kommt nicht darauf an, wie lange jemand krank ist, sondern was geschieht, wenn jemand unerwartet, aber immer wiederkehrend krank wird. Hier muss geprühft werden ob der Betrieb vorsorge treffen kann, diesen Ausfall durch diese Erkrankung sofort auszugleichen. Dies wird gerade in einer Bäckerei, Nachts um 01:00h regelmässig mit NEIN zu beantworten sein und deshalb ist diese Kündigung rechtens.

Was kann also noch getan werden?
Den Arbeitsplatz betreffend, sehr wenig bis gar nichts.
Eine Abfindung betreffend fürchte ich auch, nichts.

Nun schleunigst alle Stellen einschalten die nur zuständig sein können.
Arbeitsamt, Versorgungsamt, Rentenversicherer usw.

Jeder sollte sich dieses Beispiel sehr genau anschauen wenn er meint das er keinen Antrag auf einen GdB stellen will. In einem laufenden Verfahren wäre diese Kündigung nicht so einfach möglich gewesen.

Übrigens Andy, bei uns in den Bäckereien arbeiten die Bäcker auch tagsüber, weil die Kunden auch am Abend noch frische Ware haben wollen.
Vielleicht ist es ja möglich das Du regelmässig nur die Spätschicht bis 20:00h machst, wenn ich das richtig gelesen habe geht es Dir ja dann deutlich besser. Sprich doch mal mit Deinem Chef ob eine Erweiterung des Angebots nicht einen Spätschichtarbeitsplatz rechtfertigen könnte.

Und nun lass mich mal etwas bösartig werden.

Warum schreibst Du das hier ins Forum?
Nicht Dein Chef hat Dir gekündigt, sondern Du hast in Absprache mit Deinem Chef gekündigt, damit Du aber gleich Arbeitslosengeld bekommst, hat natürlich Dein Chef Dir gekündigt.

Du bist 27 Jahre alt, willst aber noch keine Rente, gleichzeitig soll aber Deine Lebensqualität super sein sein, warum solltest Du sonst arbeiten gehen. Hast Du so ähnlich geschrieben.

Tut mir leid, das alles kann ich nicht nachvollziehen.

Du hast nichts für Deine Vorsorge und Absicherung getan und jetzt wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist das Jammern gross.

Ich bin 51 und will auch noch keine Rente sondern noch ein paar Jahre arbeiten.
Meine Lebensqualität ist gut bis sehr gut, weil ich jede Menge dafür tue und ich hab noch eine zweite Erkrankung, die mir sehr zu schaffen macht.

Tut mir leid wenn Du mir nun böse bist, ist aber meine Meinung dazu und so kam es von Dir rüber.

Sei doch mal ehrlich, Kündigung in beiderseitigem Einvernehmen aus gesundheitlichen Gründen, ohne eine vorherige Rechtsberatung, das ist doch kaum zu überbieten und da kann man noch so unternehmerisch denken.
Deinem Chef ist doch egal was aus Dir wird, hauptsache sein Betrieb läuft und Dich ist er los.


Gruss und das alles wieder gut wird.
fritz-peter
Hallo Fritz-Peter,

zunächst ich bin dir nicht böse.....in gewisser Weise hast du ja recht.
Aber es ist nicht ganz richtig was du schreibst, daß ich keinerlei Vorsorge getroffen habe, aber das kann man ´ja nicht wissen, da ich es nicht geschrieben habe:
1.) Abfindung wird gezahlt.....sind zwar nur 5000 Euro aber besser als nichts
2.) Meine private BU greift in diesem speziellen Fall, da mir meine Ärzte eine chronische CK bescheinigen - und auch die nötigen 50% Arbeitsunfähigkeit. Dieser Beschluß wird zwar nach einem Jahr wieder geprüft, aber bis dahin hoffe ich ja was anderes zu haben.

Mir geht es ja gar nicht um meine Zukunft in finanzieller Hinsicht, vielmehr geht es mir darum, daß ich mit 27 nicht den ganzen Tag rumsitzen will, sondern noch was erreichen will. Ich geb zu der Beitrag klingt so als wüßte ich nicht weiter, was eigentlich gar nicht der Fall ist, da finanziell eigentlich alles in Butter ist und es kamen einige gute Tipps die ich nachholen werde, wie den Antrag auf Schwerbehinderung, lieber spät als nie....

Eine Erweiterung des Angebotes und somit eine Spätschicht kommen für meinen Chef nicht in Frage.....habe ich mit ihm bereits erörtert.

Ich bedanke mich bei allen die auf meinen Beitrag reagiert haben, und vielleicht war auch der ein oder andere Tipp für andere User dabei bzw. Neuankömmlinge!

Gruß und schmerzfreie Zeit
Andy
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