Hallo Harald,Archiv hat geschrieben: ↑Sa 7. Apr 2018, 18:45Hallo zusammen,Archiv hat geschrieben: ↑Sa 7. Apr 2018, 18:45Hallo Tina,Archiv hat geschrieben: ↑Sa 7. Apr 2018, 18:44
Hallo
Ich habe gestern bei der AOK in Bayern angerufen zwecks Dauerrezept.Der Sachbearbeiter hat noch nie was davon gehört das ein Clusterpatient so etwas bekommt.Jetzt bekommt mein Mann Helmut wenigstens Mal 6 Flaschen aufgeschrieben.
Das wiederum musste ich mit dem Sauerstofflieferanten absprechen der wollte das erst nachprüfen(hätte ca 2 Wochen gedauert ?)Konnte Ihn aber davon überzeugen das Helmut nicht ohne Sauerstoff auskommt.Naja jedenfalls 1/2 Std. später ein Anruf des Sanitätshaus das es klar geht.
Es gibt einige Dinge die mir bei der AOK nicht so zusagen ,jedoch muss ich lobend erwähnen das in der Zentrale einige Leute sitzen die sich wirklich mit Cluster auskennen,und dort weiss man auch das man einem Clusterpatienten den Sauerstoff nicht verweigern darf hat man mir wörtlich gesagt.
Liebe Grüsse Tina und Helmut
verweise den unwissenden Sachbearbeiter auf die eigenen
Internet-Seiten der AOK, dort steht alles Wissenswerte
über Clusterkopfschmerz.
http://www.aok.de
Ein Dauerrezept ist nur für das notwendige Zubehör (z.B. Druckminderer)
in der Regel 1 Jahr gültig.
Für die Sauerstoffflaschen muß der Arzt in jedem Quartal ein neues Rezept
ausstellen.
Gruß und schmerzfreie Zeit
Peter
in einer mail der Kassenärztliche Bundesvereinigung vom 19. 1. 2007 heißt es:
"Sauerstoffgeräte sowie Flüssiggas sind in Produktgruppe 14 des Hilfsmittel-Verzeichnisses gelistet und sind daher grundsätzlichverordnungsfähig. Jede Abgabe von Hilfsmitteln aufgrund der Verordnung durch einen Vertragsarzt bedarf jedoch der Genehmigung durch die Krankenkasse. Bei der Verordnung von medizinischem Sauerstoff bei Cluster-Kopfschmerz verfahren die einzelnen Krankenkassen unterschiedlich. Einige Kassen bestehen im Vorfeld auf eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Kassen (MDK). Inwieweit die einzelnen Krankenkassen Dauerrezepte akzeptieren, können wir von unserer Seite nicht beurteilen.
Bitte wenden Sie sich bei leistungsrechtlichen Fragen direkt an die jeweils zuständige Krankenkasse. Sie wird Ihnen gerne Auskunft geben."
Alles Gute Euch
Harald Rupp
danke für diese wichtige Information.
Gruß und schmerzfreie Zeit