CK und Versorgungsamt

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CK und Versorgungsamt

Beitrag von Archiv »

Liebe Forumsmitglieder, seit mehreren Jahren habe ich neben Migräne auch Clusterkpofschmerzen. Leider wurde diese Diagnose, wie bei vielen von Euch, sehr spät gestellt. Erst letzten Sommer. Da war es so schlimm mit den Attacken, dass ich arbeitsunfähig wurde. Dank Sauerstoff und Imigran, sowie den Ernährungstipps von E.Renneberg, geht es mittlerweile.
Episoden hatte ich seit letztem Jahr August immerhin 5-6, jeweils ca 3 Wochen lang, mal ziemlich schlimm, mal mittel, aber doch jede Nacht immer und immer wieder.
Das nächtliche Aufstehen usw. beeinträchtigt mich sehr. Ich kann meinen Job als Lehrerin derzeit nur zu 50% ausüben.
Weil ich dauerhaft einfach nicht mehr so viel arbeiten kann, habe ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung gestellt.
Heute kam der Bescheid: 30% wollen sie mir nur geben. Ich möchte Einspruch erheben, weil das viel zu wenig ist.
Wie begründe ich meinen Einspruch nun am besten? Was habt Ihr da für Erfahrungen?

Danke und schöne Grüße
Erdmuthe
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Re: CK und Versorgungsamt

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mi 17. Jan 2018, 16:00 Liebe Forumsmitglieder, seit mehreren Jahren habe ich neben Migräne auch Clusterkpofschmerzen. Leider wurde diese Diagnose, wie bei vielen von Euch, sehr spät gestellt. Erst letzten Sommer. Da war es so schlimm mit den Attacken, dass ich arbeitsunfähig wurde. Dank Sauerstoff und Imigran, sowie den Ernährungstipps von E.Renneberg, geht es mittlerweile.
Episoden hatte ich seit letztem Jahr August immerhin 5-6, jeweils ca 3 Wochen lang, mal ziemlich schlimm, mal mittel, aber doch jede Nacht immer und immer wieder.
Das nächtliche Aufstehen usw. beeinträchtigt mich sehr. Ich kann meinen Job als Lehrerin derzeit nur zu 50% ausüben.
Weil ich dauerhaft einfach nicht mehr so viel arbeiten kann, habe ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung gestellt.
Heute kam der Bescheid: 30% wollen sie mir nur geben. Ich möchte Einspruch erheben, weil das viel zu wenig ist.
Wie begründe ich meinen Einspruch nun am besten? Was habt Ihr da für Erfahrungen?

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Erdmuthe

Hallo Erdmuthe,

Eine ausführliche Antwort ist per Mail unterwegs.
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Archiv
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Re: CK und Versorgungsamt

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mi 17. Jan 2018, 16:00 Liebe Forumsmitglieder, seit mehreren Jahren habe ich neben Migräne auch Clusterkpofschmerzen. Leider wurde diese Diagnose, wie bei vielen von Euch, sehr spät gestellt. Erst letzten Sommer. Da war es so schlimm mit den Attacken, dass ich arbeitsunfähig wurde. Dank Sauerstoff und Imigran, sowie den Ernährungstipps von E.Renneberg, geht es mittlerweile.
Episoden hatte ich seit letztem Jahr August immerhin 5-6, jeweils ca 3 Wochen lang, mal ziemlich schlimm, mal mittel, aber doch jede Nacht immer und immer wieder.
Das nächtliche Aufstehen usw. beeinträchtigt mich sehr. Ich kann meinen Job als Lehrerin derzeit nur zu 50% ausüben.
Weil ich dauerhaft einfach nicht mehr so viel arbeiten kann, habe ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung gestellt.
Heute kam der Bescheid: 30% wollen sie mir nur geben. Ich möchte Einspruch erheben, weil das viel zu wenig ist.
Wie begründe ich meinen Einspruch nun am besten? Was habt Ihr da für Erfahrungen?

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Erdmuthe
Hallo Erdmuthe,

auch ich habe 30% bekommen. Gleiches wie bei dir. Werde demnächst einen Verschlimmerungsantrag stellen, mal sehen ob es was bringt. Jakob, hast du da interessante Informationen, wie man das am geschicktesten anstellt? Wäre für jeden Hinweis und jede Hilfe dankbar.

Schöne Grüße
Harald
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Archiv
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Re: CK und Versorgungsamt

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mi 17. Jan 2018, 16:00 Liebe Forumsmitglieder, seit mehreren Jahren habe ich neben Migräne auch Clusterkpofschmerzen. Leider wurde diese Diagnose, wie bei vielen von Euch, sehr spät gestellt. Erst letzten Sommer. Da war es so schlimm mit den Attacken, dass ich arbeitsunfähig wurde. Dank Sauerstoff und Imigran, sowie den Ernährungstipps von E.Renneberg, geht es mittlerweile.
Episoden hatte ich seit letztem Jahr August immerhin 5-6, jeweils ca 3 Wochen lang, mal ziemlich schlimm, mal mittel, aber doch jede Nacht immer und immer wieder.
Das nächtliche Aufstehen usw. beeinträchtigt mich sehr. Ich kann meinen Job als Lehrerin derzeit nur zu 50% ausüben.
Weil ich dauerhaft einfach nicht mehr so viel arbeiten kann, habe ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung gestellt.
Heute kam der Bescheid: 30% wollen sie mir nur geben. Ich möchte Einspruch erheben, weil das viel zu wenig ist.
Wie begründe ich meinen Einspruch nun am besten? Was habt Ihr da für Erfahrungen?

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Erdmuthe
Hallo Erdmuthe,
das hab ich alles durch.
Mit Jakobs Hilfe hab ich dann Widerspruch eingelegt und diesen ganz ausfühlich begründet.
Schmerztagebuch, genaue Darstellung wie so eine Episode abläuft, wie lange sie jeweils dauert und wo die Beeinträchtigung liegt.
Alles durch Stellungnahmen der Ärzte belegt.

Wieder abgelehnt.

Als nächstes Klage beim Sozialgericht eingereicht und Gestern zum Gutachter in die Hochschule.
Die Diagnose und die Beeinträchtigungen wurden positiv anerkannt.
Jetzt heisst es wieder warten auf das Urteil des Sozialgerichtes.

Nimm das Material von Jakob und schreibe es auf Deinen Fall um, das ein Gutachter eingeschaltet wird ist die Ausnahme, so die Richterin am Sozialgericht.
Scheue Dich aber nicht, bei einer Ablehnung nach Deinem Widerspruch einen Gutachter zu verlangen.
Welcher da in Frage kommt entscheidet auch das Sozialgericht.
Solltest Du schon bei einem ausgewiesenem Spezialisten in Behandlung sein, lass Dir einen Stellungnahme von diesem erstellen und lass von diesem einen GdB, der nach seinen Meinung gerechtfertig scheint, mit angeben.
Das erspart, so die Auskunft des Gerichtes, ein neuerliches Gutachten.
Der Spezialist sollte an einer UNI oder Hochschule praktizieren.

Aber lass Dir mal von Jakob helfen, ich glaube der weiss von uns allen am Meisten davon.

Wenn ich noch etwas für Dich tun kann, lass es mich wissen. Ich überlasse Dir gerne mein Material, wenn Du noch etwas brauchen solltest.

E-Mail genügt.

Viel Erfolg und lass den Kopf nicht hängen, denn der muss erst ab sein bevor Du auf anhieb 50% oder mehr bekommst.

LG
fritzpeter
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Re: CK und Versorgungsamt

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mi 17. Jan 2018, 16:00 Liebe Forumsmitglieder, seit mehreren Jahren habe ich neben Migräne auch Clusterkpofschmerzen. Leider wurde diese Diagnose, wie bei vielen von Euch, sehr spät gestellt. Erst letzten Sommer. Da war es so schlimm mit den Attacken, dass ich arbeitsunfähig wurde. Dank Sauerstoff und Imigran, sowie den Ernährungstipps von E.Renneberg, geht es mittlerweile.
Episoden hatte ich seit letztem Jahr August immerhin 5-6, jeweils ca 3 Wochen lang, mal ziemlich schlimm, mal mittel, aber doch jede Nacht immer und immer wieder.
Das nächtliche Aufstehen usw. beeinträchtigt mich sehr. Ich kann meinen Job als Lehrerin derzeit nur zu 50% ausüben.
Weil ich dauerhaft einfach nicht mehr so viel arbeiten kann, habe ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung gestellt.
Heute kam der Bescheid: 30% wollen sie mir nur geben. Ich möchte Einspruch erheben, weil das viel zu wenig ist.
Wie begründe ich meinen Einspruch nun am besten? Was habt Ihr da für Erfahrungen?

Danke und schöne Grüße
Erdmuthe

Hallo Erdmuthe,

immerhin kennt dein Versorgungsamt Cluster.

Ich habe letzte Woche 20 % für die Schulter erhalten und "0 % für den Kopfschmerz", obwohl beim Antrag Bing Horton Neuralgie geschrieben wurde!!!

Aber Widerspruch läuft!!!

Denn wir werden mal ein bischen Aufklärung machen, damit der nächste Gutachter beim Antrag mehr über Cluster kennt.

Viele Grüße

Gabi
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Re: CK und Versorgungsamt

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Archiv hat geschrieben: Mi 17. Jan 2018, 16:00 Liebe Forumsmitglieder, seit mehreren Jahren habe ich neben Migräne auch Clusterkpofschmerzen. Leider wurde diese Diagnose, wie bei vielen von Euch, sehr spät gestellt. Erst letzten Sommer. Da war es so schlimm mit den Attacken, dass ich arbeitsunfähig wurde. Dank Sauerstoff und Imigran, sowie den Ernährungstipps von E.Renneberg, geht es mittlerweile.
Episoden hatte ich seit letztem Jahr August immerhin 5-6, jeweils ca 3 Wochen lang, mal ziemlich schlimm, mal mittel, aber doch jede Nacht immer und immer wieder.
Das nächtliche Aufstehen usw. beeinträchtigt mich sehr. Ich kann meinen Job als Lehrerin derzeit nur zu 50% ausüben.
Weil ich dauerhaft einfach nicht mehr so viel arbeiten kann, habe ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung gestellt.
Heute kam der Bescheid: 30% wollen sie mir nur geben. Ich möchte Einspruch erheben, weil das viel zu wenig ist.
Wie begründe ich meinen Einspruch nun am besten? Was habt Ihr da für Erfahrungen?

Danke und schöne Grüße
Erdmuthe
Ihr Lieben alle,

ich bin ganz gerührt über so viel Zuspruch. WO bekommt man den sonst.....;-) schon.
Ich werde Eure Ratschläge gut beherzigen und mit Jakobs Tipps vorgehen.

In Behandlung bin ich bei einer Göttinger Neurologin und Fachärztin für Psychiatrie. Sie ist sehr versiert und hat die Diagnose dann letztes Jahr ziemlich schnell eindeutig gefunden, mir Sauerstoff und Imigran verordnet und auch meine nachfolgende mittelgradige Depression gut eingeschätzt und behandelt. Derzeit komme ich einigermaßen klar. Aber die Angst vor der nächsten Nacht, der nächsten Episode, dem NichtzumDienstkönnen, etc, die bleibt.

Liebe Grüße
Erdmuthe
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