Sicher auch für CK-Medikemante gültig?!

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Sicher auch für CK-Medikemante gültig?!

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LAG NRW u. SG FFM stärkt Rechte der Patienten beim „off-label“-Gebrauch von Medikamenten (Parkotil / Cabaseril bei RLS)

Off Label Use: Es kommt auf den Arzt an!

BERLIN/FRANKFURT (HL). Beim Einsatz eines Arzneimittels außerhalb seiner zugelassenen Indikation (Off Label Use) ist "insbesondere auch die fachliche Einschätzung der Wirksamkeit im konkreten Einzelfall durch die Ärzte des Erkrankten bedeutsam".

Mit dieser Begründung und unter Verweis auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das Sozialgericht Frankfurt einer Patientin, der eine Erblindung droht, einen Anspruch auf eine Therapie mit Interferon alfa-2a zuerkannt, deren Kosten von der DAK zu zahlen sind. Für einen Wirksamkeitsnachweis könne auch ärztliche Erfahrung ausreichen, sofern das positive Votum für einen Off Label Use auf besonderer ärztlicher Fachkunde beruhe.

In der nun ergangenen einstweiligen Verfügung weicht das Sozialgericht von den strikten Grundsätzen des Bundessozialgerichts ab, das für den Off Label Use eine hohe Evidenzstufe gefordert hat.

Urteil des SG Frankfurt: Az.: S21KR444/06/ER
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