GdB

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Beitrag von Archiv »

Hallo zusammen,
auch wenn diese Frage schon häufig gestellt wurde und ich mich auch schon durch die alten Beitrage gesucht habe, wurde ich nicht so richtig fündig. Also:
Ich habe in meiner ersten Kur im Mai diesen Jahres einen Antrag auf GdB gestellt Aufgrund meiner Multiplen Sklerose und meines periodischen Clusters.
Beides Erkrankungen habe ich seit 20 Jahren und beeinträchtigt mein normales Leben nur in kleinen Bereichen. Ich habe es also "Im Griff" wie man so sagt.
Jetzt kam der Bescheid und mir wurde 20% zugesprochen. Jetzt meine Frage.

1. Lohnt es sich Einspruch zu erheben oder sollte ich warten bis es mir schlechter geht?

Gruß Dirk
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Re: GdB

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Archiv hat geschrieben: Fr 30. Mär 2018, 22:30 Hallo zusammen,
auch wenn diese Frage schon häufig gestellt wurde und ich mich auch schon durch die alten Beitrage gesucht habe, wurde ich nicht so richtig fündig. Also:
Ich habe in meiner ersten Kur im Mai diesen Jahres einen Antrag auf GdB gestellt Aufgrund meiner Multiplen Sklerose und meines periodischen Clusters.
Beides Erkrankungen habe ich seit 20 Jahren und beeinträchtigt mein normales Leben nur in kleinen Bereichen. Ich habe es also "Im Griff" wie man so sagt.
Jetzt kam der Bescheid und mir wurde 20% zugesprochen. Jetzt meine Frage.

1. Lohnt es sich Einspruch zu erheben oder sollte ich warten bis es mir schlechter geht?

Gruß Dirk
Hallo Dirk,
ich denke schon, dass Du Widerspruch gegen den Bescheid des Versorgungsamtes einlegen solltest.
Du hast 2 schwerwiegende Erkrankungen.
Bist Du Mitglied in der CSG?
Wenn ja, hilft Dir Herr Terhaag unter Ansprechpartner gerne weiter.
Viele Grüße
Baden24
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Re: GdB

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Fr 30. Mär 2018, 22:30
Archiv hat geschrieben: Fr 30. Mär 2018, 22:30 Hallo zusammen,
auch wenn diese Frage schon häufig gestellt wurde und ich mich auch schon durch die alten Beitrage gesucht habe, wurde ich nicht so richtig fündig. Also:
Ich habe in meiner ersten Kur im Mai diesen Jahres einen Antrag auf GdB gestellt Aufgrund meiner Multiplen Sklerose und meines periodischen Clusters.
Beides Erkrankungen habe ich seit 20 Jahren und beeinträchtigt mein normales Leben nur in kleinen Bereichen. Ich habe es also "Im Griff" wie man so sagt.
Jetzt kam der Bescheid und mir wurde 20% zugesprochen. Jetzt meine Frage.

1. Lohnt es sich Einspruch zu erheben oder sollte ich warten bis es mir schlechter geht?

Gruß Dirk
Hallo Dirk,
ich denke schon, dass Du Widerspruch gegen den Bescheid des Versorgungsamtes einlegen solltest.
Du hast 2 schwerwiegende Erkrankungen.
Bist Du Mitglied in der CSG?
Wenn ja, hilft Dir Herr Terhaag unter Ansprechpartner gerne weiter.
Viele Grüße
Baden24
Hallo Dirk,
auf jeden Fall solltest du Widerspruch einlegen, denn der erste Brief ( meistens20 %) wird nur maschinell abgefertigt und wird vom Beamten selbst nicht bearbeitet, sondern sind nur Vordrucke, die versendet werden. Da die meisten Patienten das aber nicht wissen und es dann dabei belassen, haben die Ämter somit keine Arbeit mehr. Daher solltest du das wissen, wie das vorgehen ist und dann erst entscheiden, was du tun möchtest. Wie Baden schon erwähnt hat ist richtig. Falls du CSG Mitglied bist und Hilfe benötigen solltest, kannst du dich gerne an Jakob Terhaag wenden.

Liebe Grüsse Claudia
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Re: GdB

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Archiv hat geschrieben: Fr 30. Mär 2018, 22:31
Archiv hat geschrieben: Fr 30. Mär 2018, 22:30
Archiv hat geschrieben: Fr 30. Mär 2018, 22:30 Hallo zusammen,
auch wenn diese Frage schon häufig gestellt wurde und ich mich auch schon durch die alten Beitrage gesucht habe, wurde ich nicht so richtig fündig. Also:
Ich habe in meiner ersten Kur im Mai diesen Jahres einen Antrag auf GdB gestellt Aufgrund meiner Multiplen Sklerose und meines periodischen Clusters.
Beides Erkrankungen habe ich seit 20 Jahren und beeinträchtigt mein normales Leben nur in kleinen Bereichen. Ich habe es also "Im Griff" wie man so sagt.
Jetzt kam der Bescheid und mir wurde 20% zugesprochen. Jetzt meine Frage.

1. Lohnt es sich Einspruch zu erheben oder sollte ich warten bis es mir schlechter geht?

Gruß Dirk
Hallo Dirk,
ich denke schon, dass Du Widerspruch gegen den Bescheid des Versorgungsamtes einlegen solltest.
Du hast 2 schwerwiegende Erkrankungen.
Bist Du Mitglied in der CSG?
Wenn ja, hilft Dir Herr Terhaag unter Ansprechpartner gerne weiter.
Viele Grüße
Baden24
Hallo Dirk,
auf jeden Fall solltest du Widerspruch einlegen, denn der erste Brief ( meistens20 %) wird nur maschinell abgefertigt und wird vom Beamten selbst nicht bearbeitet, sondern sind nur Vordrucke, die versendet werden. Da die meisten Patienten das aber nicht wissen und es dann dabei belassen, haben die Ämter somit keine Arbeit mehr. Daher solltest du das wissen, wie das vorgehen ist und dann erst entscheiden, was du tun möchtest. Wie Baden schon erwähnt hat ist richtig. Falls du CSG Mitglied bist und Hilfe benötigen solltest, kannst du dich gerne an Jakob Terhaag wenden.

Liebe Grüsse Claudia
Ich mache mich mit Sicherheit sehr " beliebt " mit meiner Antwort, nur -
wenn der Betroffene seine Einschränkungen als eher gering erachtet, warum soll dann gegen eine niedrige Einstufung Widerspruch eingelegt werden ?
Dann läuft es doch Endeffekt darauf hinaus, dass zur Erlangung eines höheren Grades Nachteile angegeben werden müssen, die so gar nicht vorhanden sind.
Wie dass dann ein zu ordnen ist, darf sich jeder selbst beantworten.
Der Grad der Behinderung ist als Nachteilsausgleich konzipiert, daher -
wo kaum Nachteil auch kaum prozentualer Grad.
Ist aber nur meine persönlich Meinung !
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Re: GdB

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Fr 30. Mär 2018, 22:31
Archiv hat geschrieben: Fr 30. Mär 2018, 22:31
Archiv hat geschrieben: Fr 30. Mär 2018, 22:30

Hallo Dirk,
ich denke schon, dass Du Widerspruch gegen den Bescheid des Versorgungsamtes einlegen solltest.
Du hast 2 schwerwiegende Erkrankungen.
Bist Du Mitglied in der CSG?
Wenn ja, hilft Dir Herr Terhaag unter Ansprechpartner gerne weiter.
Viele Grüße
Baden24
Hallo Dirk,
auf jeden Fall solltest du Widerspruch einlegen, denn der erste Brief ( meistens20 %) wird nur maschinell abgefertigt und wird vom Beamten selbst nicht bearbeitet, sondern sind nur Vordrucke, die versendet werden. Da die meisten Patienten das aber nicht wissen und es dann dabei belassen, haben die Ämter somit keine Arbeit mehr. Daher solltest du das wissen, wie das vorgehen ist und dann erst entscheiden, was du tun möchtest. Wie Baden schon erwähnt hat ist richtig. Falls du CSG Mitglied bist und Hilfe benötigen solltest, kannst du dich gerne an Jakob Terhaag wenden.

Liebe Grüsse Claudia
Ich mache mich mit Sicherheit sehr " beliebt " mit meiner Antwort, nur -
wenn der Betroffene seine Einschränkungen als eher gering erachtet, warum soll dann gegen eine niedrige Einstufung Widerspruch eingelegt werden ?
Dann läuft es doch Endeffekt darauf hinaus, dass zur Erlangung eines höheren Grades Nachteile angegeben werden müssen, die so gar nicht vorhanden sind.
Wie dass dann ein zu ordnen ist, darf sich jeder selbst beantworten.
Der Grad der Behinderung ist als Nachteilsausgleich konzipiert, daher -
wo kaum Nachteil auch kaum prozentualer Grad.
Ist aber nur meine persönlich Meinung !
Hallo Burkhard,
du machst dich wegen deiner Meinung sicher nicht unbeliebet, denn jede Meinung kann hilfreich sein.
Ich finde aber nach wie vor, gerade bei einer Krankheit wie MS und epispdischer Cluster sollte GdB höher ausfallen als 20%
Selbst wenn er jetzt die Krankheiten relativ gut im Griff hat, glaube ich nicht dass es gerade bei MS so bleiben wird. Was aber nicht heisst, dass ich ihm eine verschlimmerung der Krankheit wünsche, Gott bewahre, aber ich kenne da jemanden....., ich möchte das jetzt nicht ausweiten. Auch der Cluster kann, wie du ja selbst weisst, sehr schnell verändern.
Aber das ist wirklich jedem selbst seine Entscheidung, was er tun möchte, aber ich würde kämpfen.
Liebe schmerzfreie Grüsse Claudia
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Re: GdB

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Fr 30. Mär 2018, 22:30 Hallo zusammen,
auch wenn diese Frage schon häufig gestellt wurde und ich mich auch schon durch die alten Beitrage gesucht habe, wurde ich nicht so richtig fündig. Also:
Ich habe in meiner ersten Kur im Mai diesen Jahres einen Antrag auf GdB gestellt Aufgrund meiner Multiplen Sklerose und meines periodischen Clusters.
Beides Erkrankungen habe ich seit 20 Jahren und beeinträchtigt mein normales Leben nur in kleinen Bereichen. Ich habe es also "Im Griff" wie man so sagt.
Jetzt kam der Bescheid und mir wurde 20% zugesprochen. Jetzt meine Frage.

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Gruß Dirk
Hallo Krid1966,

bei der MS wird der GbB nach den zelebralen und spinalen Ausfallerscheinungen begutachtet.

Beim Cluster wird nach episodischen und chronischen Clusterkopfschmerz unterschieden.
Weiter ist wichtig, wie oft die Attacken täglich auftreten, wie lange und in welcher Stärke.
Leider ist der Clusterkopfschmerz in der Versorgungsmedizin-Verordnung immer noch nicht als selbständige Kopfschmerzerkrankung erfasst, so dass von Versorgungsämtern
der Behinderungsgrad beim Cluster viel zu niedrig beurteilt wird.
Unter den Leitlinien des DKMG findest du entsprechende Tabellen, wie der episodischer Clusterkopfschmerz beurteilt werden sollte. Da ich nicht weiß, wie oft, wie lange und wie stark die Clusterkopfschmerzen sind, empfehle ich dir, im Internet dir diese Tabellen anzuschauen und dann zu entscheiden, ob ein Widerspruch sinnvoll wäre.
Ich habe einen chronischen Clusterkopfschmerz und habe mittlerweile Klage beim Sozialgericht eingereicht.

LG Gisela
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Re: GdB

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Archiv hat geschrieben: Fr 30. Mär 2018, 22:30 Hallo zusammen,
auch wenn diese Frage schon häufig gestellt wurde und ich mich auch schon durch die alten Beitrage gesucht habe, wurde ich nicht so richtig fündig. Also:
Ich habe in meiner ersten Kur im Mai diesen Jahres einen Antrag auf GdB gestellt Aufgrund meiner Multiplen Sklerose und meines periodischen Clusters.
Beides Erkrankungen habe ich seit 20 Jahren und beeinträchtigt mein normales Leben nur in kleinen Bereichen. Ich habe es also "Im Griff" wie man so sagt.
Jetzt kam der Bescheid und mir wurde 20% zugesprochen. Jetzt meine Frage.

1. Lohnt es sich Einspruch zu erheben oder sollte ich warten bis es mir schlechter geht?

Gruß Dirk
Hallo Krid,

wie schon erwähnt, solltest du Mitglied des CSG sein, kann Jacob Teerhag dich beim
Widerspruch und eventueller Klage unterstützen.

LG Gisela
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Re: GdB

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Archiv hat geschrieben: Fr 30. Mär 2018, 22:31
Archiv hat geschrieben: Fr 30. Mär 2018, 22:30 Hallo zusammen,
auch wenn diese Frage schon häufig gestellt wurde und ich mich auch schon durch die alten Beitrage gesucht habe, wurde ich nicht so richtig fündig. Also:
Ich habe in meiner ersten Kur im Mai diesen Jahres einen Antrag auf GdB gestellt Aufgrund meiner Multiplen Sklerose und meines periodischen Clusters.
Beides Erkrankungen habe ich seit 20 Jahren und beeinträchtigt mein normales Leben nur in kleinen Bereichen. Ich habe es also "Im Griff" wie man so sagt.
Jetzt kam der Bescheid und mir wurde 20% zugesprochen. Jetzt meine Frage.

1. Lohnt es sich Einspruch zu erheben oder sollte ich warten bis es mir schlechter geht?

Gruß Dirk
Hallo Krid,

wie schon erwähnt, solltest du Mitglied des CSG sein, kann Jacob Teerhag dich beim
Widerspruch und eventueller Klage unterstützen.

LG Gisela
Hallo zusammen,
leider hangt die Sache auch stark vom Sachbearbeiter ab, ich bekam sofort 50%, nach Einspruch, dank Jakob 70%.

Leo
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Re: GdB

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Archiv hat geschrieben: Fr 30. Mär 2018, 22:30 Hallo zusammen,
auch wenn diese Frage schon häufig gestellt wurde und ich mich auch schon durch die alten Beitrage gesucht habe, wurde ich nicht so richtig fündig. Also:
Ich habe in meiner ersten Kur im Mai diesen Jahres einen Antrag auf GdB gestellt Aufgrund meiner Multiplen Sklerose und meines periodischen Clusters.
Beides Erkrankungen habe ich seit 20 Jahren und beeinträchtigt mein normales Leben nur in kleinen Bereichen. Ich habe es also "Im Griff" wie man so sagt.
Jetzt kam der Bescheid und mir wurde 20% zugesprochen. Jetzt meine Frage.

1. Lohnt es sich Einspruch zu erheben oder sollte ich warten bis es mir schlechter geht?

Gruß Dirk
Gibt es dort eine Einspruchsfrist?
Mein 20% Bescheid ist schon über 1 Jahr lang her.

Gibt einen Link o.ä. wo man entsprechende Inifos bekommt?
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Re: GdB

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Fr 30. Mär 2018, 22:32
Archiv hat geschrieben: Fr 30. Mär 2018, 22:30 Hallo zusammen,
auch wenn diese Frage schon häufig gestellt wurde und ich mich auch schon durch die alten Beitrage gesucht habe, wurde ich nicht so richtig fündig. Also:
Ich habe in meiner ersten Kur im Mai diesen Jahres einen Antrag auf GdB gestellt Aufgrund meiner Multiplen Sklerose und meines periodischen Clusters.
Beides Erkrankungen habe ich seit 20 Jahren und beeinträchtigt mein normales Leben nur in kleinen Bereichen. Ich habe es also "Im Griff" wie man so sagt.
Jetzt kam der Bescheid und mir wurde 20% zugesprochen. Jetzt meine Frage.

1. Lohnt es sich Einspruch zu erheben oder sollte ich warten bis es mir schlechter geht?

Gruß Dirk
Gibt es dort eine Einspruchsfrist?
Mein 20% Bescheid ist schon über 1 Jahr lang her.

Gibt einen Link o.ä. wo man entsprechende Inifos bekommt?
Ja, da gibt es eine Einspruchsfrist von vier Wochen.
Steht auf dem Bescheid den Du bekommen hast drauf.

Info Link ist hier:

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS ... _node.html


Gruß und schmerzfreie Zeit
Gesperrt