Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen über der Belastungsgrenze

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Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen über der Belastungsgrenze

Beitrag von Archiv »

Hallo Betroffene,
gebt einfach obige Überschrift in die suchmaschine (google) ein und schon könnt ihr die Anträge/Regelungen bei zig Krankenkassen anschauen (die gleich sein dürften) bzw. die Vorgehensweise nachlesen. Hier steht auch, daß wenn die 1 oder 2 % Belastungsgrenze vom Einkommen erreicht sind, der Antrag gestellt werden kann, damit man für den Rest des Jahres befreit werden kann. Wenn man in den Vorjahren die Grenze überschritten hat, kann die Befreiung schon vorher erfolgen.
Es war schon immer so: Wenn ich eine Befreiung von irgendwas beantrage, muß ich den Nachweis erbringen, daß mir diese Befreiung zusteht. Und damit man z.B. überhaupt prüfen kann, wieviel 1 oder 2 % vom Einkommen sind, muß die gewährende Stelle das Einkommen kennen. Und was Einkommen ist, ist auch geregelt; es gibt 7 Einkunftsarten. (LAND- u. FORSTWIRTSCHAFT, GEWERBE/SELBSTÄNDIGE ARBEIT, NICHTSELBSTÄNDIGE ARBEIT (z.B.Lohn- und Gehaltsempfänger), EINKÜNFTE AUS KAPITALVERMÖGEN, EINKOMMEN AUS VERMIETUNG UND VERPACHTUNG, SONSTIGE EINKÜNFTE, PRIVATE VERÄUSSERUNGSGESCHÄFTE.
Das Bankgeheimnis wird natürlich nicht gebrochen, aber Zinseinkünfte sind z.B. EINKÜNFTE AUS KAPITALVERMÖGEN. Und daß man Einkünfte nachweisen muß, leuchtet auch ein. Versicherungen sind hier nicht so relevant, es sei denn, man bezieht daraus eine Rente. Es werden auch Lebenshaltungskosten wie Miete/Nebenkosten usw. berücksichtigt ("mildernde Umstände":-) ).

Es ist menschlich natürlich verständlich, wenn ich mich z.B. zwischen zweier Attacken an meine KK wende und habe dann mit St. Bürokratius zu tun- doch versetzt Euch mal in die Lage derer... Die verwalten ja unser aller Geld und dürfen es nicht x-beliebig rausschmeißen (manchmal tun sie es trotzdem...:-). Ein bißchen mehr Verständnis wäre angebracht, wenn auch Emotionen verständlich sind. Wie heißt es so schön: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus...
Ruhig, sachlich bleiben; wenn der Sachbearbeiter überfordert ist, seinen Vorgesetzten verlangen. Und man sollte dran denken, daß auch einem Krankenkassen-Sachbearbeiter Herz-Kreislauf-Krankheiten oder eine Amputation bekannter ist als Cluster...
Ich hoffe, das kam jetzt nicht oberlehrerhaft rüber; als Versicherungsfachmann im Unruhestand mit langjähriger Aupßendiensterfahrung habe ich Verständnis für Emotionen, aber denkt dran: Es ist alles gesetzlich geregelt und (meistens!)keine Willkür der Krankenkasse. Ob die Gesetze gut sind und uns gefallen, ist eine andere Frage... Abere es dürfte jedem klar sein, daß die Zeiten härter werden und die Formulare strenger... Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare Formulare!
Schmerzfreie Zeit (auch bei den Verhandlungen bei den Krankenkassen)
wünscht Euch Willy
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Archiv
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Re: Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen über der Belastungsgrenze

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 11. Jan 2018, 15:38 Hallo Betroffene,
gebt einfach obige Überschrift in die suchmaschine (google) ein und schon könnt ihr die Anträge/Regelungen bei zig Krankenkassen anschauen (die gleich sein dürften) bzw. die Vorgehensweise nachlesen. Hier steht auch, daß wenn die 1 oder 2 % Belastungsgrenze vom Einkommen erreicht sind, der Antrag gestellt werden kann, damit man für den Rest des Jahres befreit werden kann. Wenn man in den Vorjahren die Grenze überschritten hat, kann die Befreiung schon vorher erfolgen.
Es war schon immer so: Wenn ich eine Befreiung von irgendwas beantrage, muß ich den Nachweis erbringen, daß mir diese Befreiung zusteht. Und damit man z.B. überhaupt prüfen kann, wieviel 1 oder 2 % vom Einkommen sind, muß die gewährende Stelle das Einkommen kennen. Und was Einkommen ist, ist auch geregelt; es gibt 7 Einkunftsarten. (LAND- u. FORSTWIRTSCHAFT, GEWERBE/SELBSTÄNDIGE ARBEIT, NICHTSELBSTÄNDIGE ARBEIT (z.B.Lohn- und Gehaltsempfänger), EINKÜNFTE AUS KAPITALVERMÖGEN, EINKOMMEN AUS VERMIETUNG UND VERPACHTUNG, SONSTIGE EINKÜNFTE, PRIVATE VERÄUSSERUNGSGESCHÄFTE.
Das Bankgeheimnis wird natürlich nicht gebrochen, aber Zinseinkünfte sind z.B. EINKÜNFTE AUS KAPITALVERMÖGEN. Und daß man Einkünfte nachweisen muß, leuchtet auch ein. Versicherungen sind hier nicht so relevant, es sei denn, man bezieht daraus eine Rente. Es werden auch Lebenshaltungskosten wie Miete/Nebenkosten usw. berücksichtigt ("mildernde Umstände":-) ).

Es ist menschlich natürlich verständlich, wenn ich mich z.B. zwischen zweier Attacken an meine KK wende und habe dann mit St. Bürokratius zu tun- doch versetzt Euch mal in die Lage derer... Die verwalten ja unser aller Geld und dürfen es nicht x-beliebig rausschmeißen (manchmal tun sie es trotzdem...:-). Ein bißchen mehr Verständnis wäre angebracht, wenn auch Emotionen verständlich sind. Wie heißt es so schön: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus...
Ruhig, sachlich bleiben; wenn der Sachbearbeiter überfordert ist, seinen Vorgesetzten verlangen. Und man sollte dran denken, daß auch einem Krankenkassen-Sachbearbeiter Herz-Kreislauf-Krankheiten oder eine Amputation bekannter ist als Cluster...
Ich hoffe, das kam jetzt nicht oberlehrerhaft rüber; als Versicherungsfachmann im Unruhestand mit langjähriger Aupßendiensterfahrung habe ich Verständnis für Emotionen, aber denkt dran: Es ist alles gesetzlich geregelt und (meistens!)keine Willkür der Krankenkasse. Ob die Gesetze gut sind und uns gefallen, ist eine andere Frage... Abere es dürfte jedem klar sein, daß die Zeiten härter werden und die Formulare strenger... Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare Formulare!
Schmerzfreie Zeit (auch bei den Verhandlungen bei den Krankenkassen)
wünscht Euch Willy
Guter Beitrag. Und dann sollte man immer daran denken, dass man als MITGLIED einer Versicherung sich in einer Gemeinschaft befindet, in der sich die Mitglieder gegenseitig helfen, indem alle etwas einzahlen, damit dem, dem etwas zustösst, geholfen werden kann.
Da muss es dann auch Leute geben, die das regeln und versuchen, Missbrauch zu verhindern. Manche Sachbearbeiter vergessen das auch und behandeln einen Anspruchsteller dann, als wenn er an ihr persönliches Vermögen will. Da hilft schon mal der Hinweis, das er nur Verwalter des Versicherungsvermögens ist.
Ansonsten, wie Willy schreibt: Immer cool bleiben und im Rahmen der Versicherungsbedingungen fordern, was einem zusteht. Nicht mehr und nicht weniger.
Und bei objektiv unrichtiger Ablehnung von Ansprüchen erst mal den Sachbearbeiter aufklären und ihm helfen, unser Problem zu lösen.

Einen hoffentlich hilfreichen Link zu Google habe ich unten eingefügt.

https://www.google.de/search?num=100&hl ... gws_rd=ssl
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