Neufeststellungsbescheid mit GDB 60 für episodischen CK erstritten
Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 16:13
Hallo zusammen,
ich hatte vor Wochen hier im Forum zugesagt, das Ergebnis meiner Klage vor dem Sozialgericht Hamburg bzgl. GDB 60 für episodischen CK mitzuteilen.
Das Verfahren ist nun nach mahr als zweieinhalb Jahren abgeschlossen und das Versorgungsamt Hamburg hat mir weiterhin einen GDB von 60 zugesprochen.
Dies hat das Amt allerdings nicht freiwillig getan, sondern erst, nachdem ich Klage vor dem Sozialgericht eingereicht hatte, ich mich einer 3-stündigen Gutachtlichen Untersuchung incl. ausführlichem Gespräch unterzog und die Ärztin dem Gericht dann mitteilte, dass sie empfehle, mir weiterhin einen GDB von 60 zuzuerkennen.
Jetzt, zwei Monate nach der gerichtlich angeordneten Untersuchung habe ich einen Neufeststellungsbescheid erhalten, in dem mein GDB 60 weiterhin Gültigkeit behält.
Nicht vergessen möchte ich, ohne hier Werbung machen zu wollen, dass mich bei dem ganzen Verfahren ein Rechtsanwalt des VDK unterstützt bzw. vertreten hatte.
Natürlich kann mein Neufeststellungsbescheid nicht als "Musterbescheid" für episodischen CK gewertet werden, da, wie mein Anwalt sagte, es immer eine individuelle Sachlage darstellt und dann auch so vom Gericht bewertet wird.
Die Freude in mir über das Ergebnis meiner Hartnäckigkeit ist unbeschreiblich. So eine Sache nervt auf Dauer und der Ausgang ist bis zum Schluss ungewiss.
Getrübt wird meine Freude allerdings dadurch, dass es eben immer nur ein individueller Erfolg ist und CK, ob nun episodisch oder chronisch, leider nicht grundsätzlich von den Versorgungsämtern in der gesamten BRD mit mindestens 50% GDB bewertet wird.
Immer noch betiteln diese Ämter unseren CK verallgemeinernd als Kopfschmerzen wie auch in meinem Bescheid und nicht als eigenständige Krankheit, also Clusterkopfschmerz. Wird echt Zeit, dass sich da was ändert. Unsere CSG ist da sicher am Ball.
Mit Geduld und Spucke, nicht zu vergessen einer penetranten Hartnäckigkeit gegenüber dem Versorgunsgämtern und Gerichten, ist es also möglich, einen GDB zu erhalten, der unserem Clusterkopfschmerz und den damit einher gehenden Nachteilen im beruflichen sowie privaten Alltag gerecht wird. Wenn hier überhaupt von gerecht gesprochen werden kann. Was ist schon gerecht? Nur mal so.
Klar, die kaum auszuhaltenen CK-Attacken werden dadurch nicht geringer, aber unsere Krankheit muss endlich als erhebliche Einschränkung des Lebensgefühls des Betroffenen (und selbstredend der beiwohnenden Angehörigen) anerkannt werden.
Nicht nur in Hamburg und in meinem Fall, sondern bundesweit !
Allen, die sich momentan in ähnlichen Verfahren befinden und denen, die es vorhaben, wünsche ich Kraft, Ausdauer und Erfolg dabei.
Und natürlich schmerzfreie Zeiten, so oft es der "Teufel" im Kopf zulässt.
Liebe Grüße aus Hamburg
Hartmuth
ich hatte vor Wochen hier im Forum zugesagt, das Ergebnis meiner Klage vor dem Sozialgericht Hamburg bzgl. GDB 60 für episodischen CK mitzuteilen.
Das Verfahren ist nun nach mahr als zweieinhalb Jahren abgeschlossen und das Versorgungsamt Hamburg hat mir weiterhin einen GDB von 60 zugesprochen.
Dies hat das Amt allerdings nicht freiwillig getan, sondern erst, nachdem ich Klage vor dem Sozialgericht eingereicht hatte, ich mich einer 3-stündigen Gutachtlichen Untersuchung incl. ausführlichem Gespräch unterzog und die Ärztin dem Gericht dann mitteilte, dass sie empfehle, mir weiterhin einen GDB von 60 zuzuerkennen.
Jetzt, zwei Monate nach der gerichtlich angeordneten Untersuchung habe ich einen Neufeststellungsbescheid erhalten, in dem mein GDB 60 weiterhin Gültigkeit behält.
Nicht vergessen möchte ich, ohne hier Werbung machen zu wollen, dass mich bei dem ganzen Verfahren ein Rechtsanwalt des VDK unterstützt bzw. vertreten hatte.
Natürlich kann mein Neufeststellungsbescheid nicht als "Musterbescheid" für episodischen CK gewertet werden, da, wie mein Anwalt sagte, es immer eine individuelle Sachlage darstellt und dann auch so vom Gericht bewertet wird.
Die Freude in mir über das Ergebnis meiner Hartnäckigkeit ist unbeschreiblich. So eine Sache nervt auf Dauer und der Ausgang ist bis zum Schluss ungewiss.
Getrübt wird meine Freude allerdings dadurch, dass es eben immer nur ein individueller Erfolg ist und CK, ob nun episodisch oder chronisch, leider nicht grundsätzlich von den Versorgungsämtern in der gesamten BRD mit mindestens 50% GDB bewertet wird.
Immer noch betiteln diese Ämter unseren CK verallgemeinernd als Kopfschmerzen wie auch in meinem Bescheid und nicht als eigenständige Krankheit, also Clusterkopfschmerz. Wird echt Zeit, dass sich da was ändert. Unsere CSG ist da sicher am Ball.
Mit Geduld und Spucke, nicht zu vergessen einer penetranten Hartnäckigkeit gegenüber dem Versorgunsgämtern und Gerichten, ist es also möglich, einen GDB zu erhalten, der unserem Clusterkopfschmerz und den damit einher gehenden Nachteilen im beruflichen sowie privaten Alltag gerecht wird. Wenn hier überhaupt von gerecht gesprochen werden kann. Was ist schon gerecht? Nur mal so.
Klar, die kaum auszuhaltenen CK-Attacken werden dadurch nicht geringer, aber unsere Krankheit muss endlich als erhebliche Einschränkung des Lebensgefühls des Betroffenen (und selbstredend der beiwohnenden Angehörigen) anerkannt werden.
Nicht nur in Hamburg und in meinem Fall, sondern bundesweit !
Allen, die sich momentan in ähnlichen Verfahren befinden und denen, die es vorhaben, wünsche ich Kraft, Ausdauer und Erfolg dabei.
Und natürlich schmerzfreie Zeiten, so oft es der "Teufel" im Kopf zulässt.
Liebe Grüße aus Hamburg
Hartmuth