Neufeststellungsbescheid mit GDB 60 für episodischen CK erstritten

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Neufeststellungsbescheid mit GDB 60 für episodischen CK erstritten

Beitrag von Archiv »

Hallo zusammen,
ich hatte vor Wochen hier im Forum zugesagt, das Ergebnis meiner Klage vor dem Sozialgericht Hamburg bzgl. GDB 60 für episodischen CK mitzuteilen.

Das Verfahren ist nun nach mahr als zweieinhalb Jahren abgeschlossen und das Versorgungsamt Hamburg hat mir weiterhin einen GDB von 60 zugesprochen.
Dies hat das Amt allerdings nicht freiwillig getan, sondern erst, nachdem ich Klage vor dem Sozialgericht eingereicht hatte, ich mich einer 3-stündigen Gutachtlichen Untersuchung incl. ausführlichem Gespräch unterzog und die Ärztin dem Gericht dann mitteilte, dass sie empfehle, mir weiterhin einen GDB von 60 zuzuerkennen.

Jetzt, zwei Monate nach der gerichtlich angeordneten Untersuchung habe ich einen Neufeststellungsbescheid erhalten, in dem mein GDB 60 weiterhin Gültigkeit behält.
Nicht vergessen möchte ich, ohne hier Werbung machen zu wollen, dass mich bei dem ganzen Verfahren ein Rechtsanwalt des VDK unterstützt bzw. vertreten hatte.
Natürlich kann mein Neufeststellungsbescheid nicht als "Musterbescheid" für episodischen CK gewertet werden, da, wie mein Anwalt sagte, es immer eine individuelle Sachlage darstellt und dann auch so vom Gericht bewertet wird.
Die Freude in mir über das Ergebnis meiner Hartnäckigkeit ist unbeschreiblich. So eine Sache nervt auf Dauer und der Ausgang ist bis zum Schluss ungewiss.

Getrübt wird meine Freude allerdings dadurch, dass es eben immer nur ein individueller Erfolg ist und CK, ob nun episodisch oder chronisch, leider nicht grundsätzlich von den Versorgungsämtern in der gesamten BRD mit mindestens 50% GDB bewertet wird.
Immer noch betiteln diese Ämter unseren CK verallgemeinernd als Kopfschmerzen wie auch in meinem Bescheid und nicht als eigenständige Krankheit, also Clusterkopfschmerz. Wird echt Zeit, dass sich da was ändert. Unsere CSG ist da sicher am Ball.
Mit Geduld und Spucke, nicht zu vergessen einer penetranten Hartnäckigkeit gegenüber dem Versorgunsgämtern und Gerichten, ist es also möglich, einen GDB zu erhalten, der unserem Clusterkopfschmerz und den damit einher gehenden Nachteilen im beruflichen sowie privaten Alltag gerecht wird. Wenn hier überhaupt von gerecht gesprochen werden kann. Was ist schon gerecht? Nur mal so.

Klar, die kaum auszuhaltenen CK-Attacken werden dadurch nicht geringer, aber unsere Krankheit muss endlich als erhebliche Einschränkung des Lebensgefühls des Betroffenen (und selbstredend der beiwohnenden Angehörigen) anerkannt werden.
Nicht nur in Hamburg und in meinem Fall, sondern bundesweit !
Allen, die sich momentan in ähnlichen Verfahren befinden und denen, die es vorhaben, wünsche ich Kraft, Ausdauer und Erfolg dabei.
Und natürlich schmerzfreie Zeiten, so oft es der "Teufel" im Kopf zulässt.

Liebe Grüße aus Hamburg
Hartmuth
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Re: Neufeststellungsbescheid mit GDB 60 für episodischen CK erstritten

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mo 26. Mär 2018, 16:13 Hallo zusammen,
ich hatte vor Wochen hier im Forum zugesagt, das Ergebnis meiner Klage vor dem Sozialgericht Hamburg bzgl. GDB 60 für episodischen CK mitzuteilen.

Das Verfahren ist nun nach mahr als zweieinhalb Jahren abgeschlossen und das Versorgungsamt Hamburg hat mir weiterhin einen GDB von 60 zugesprochen.
Dies hat das Amt allerdings nicht freiwillig getan, sondern erst, nachdem ich Klage vor dem Sozialgericht eingereicht hatte, ich mich einer 3-stündigen Gutachtlichen Untersuchung incl. ausführlichem Gespräch unterzog und die Ärztin dem Gericht dann mitteilte, dass sie empfehle, mir weiterhin einen GDB von 60 zuzuerkennen.

Jetzt, zwei Monate nach der gerichtlich angeordneten Untersuchung habe ich einen Neufeststellungsbescheid erhalten, in dem mein GDB 60 weiterhin Gültigkeit behält.
Nicht vergessen möchte ich, ohne hier Werbung machen zu wollen, dass mich bei dem ganzen Verfahren ein Rechtsanwalt des VDK unterstützt bzw. vertreten hatte.
Natürlich kann mein Neufeststellungsbescheid nicht als "Musterbescheid" für episodischen CK gewertet werden, da, wie mein Anwalt sagte, es immer eine individuelle Sachlage darstellt und dann auch so vom Gericht bewertet wird.
Die Freude in mir über das Ergebnis meiner Hartnäckigkeit ist unbeschreiblich. So eine Sache nervt auf Dauer und der Ausgang ist bis zum Schluss ungewiss.

Getrübt wird meine Freude allerdings dadurch, dass es eben immer nur ein individueller Erfolg ist und CK, ob nun episodisch oder chronisch, leider nicht grundsätzlich von den Versorgungsämtern in der gesamten BRD mit mindestens 50% GDB bewertet wird.
Immer noch betiteln diese Ämter unseren CK verallgemeinernd als Kopfschmerzen wie auch in meinem Bescheid und nicht als eigenständige Krankheit, also Clusterkopfschmerz. Wird echt Zeit, dass sich da was ändert. Unsere CSG ist da sicher am Ball.
Mit Geduld und Spucke, nicht zu vergessen einer penetranten Hartnäckigkeit gegenüber dem Versorgunsgämtern und Gerichten, ist es also möglich, einen GDB zu erhalten, der unserem Clusterkopfschmerz und den damit einher gehenden Nachteilen im beruflichen sowie privaten Alltag gerecht wird. Wenn hier überhaupt von gerecht gesprochen werden kann. Was ist schon gerecht? Nur mal so.

Klar, die kaum auszuhaltenen CK-Attacken werden dadurch nicht geringer, aber unsere Krankheit muss endlich als erhebliche Einschränkung des Lebensgefühls des Betroffenen (und selbstredend der beiwohnenden Angehörigen) anerkannt werden.
Nicht nur in Hamburg und in meinem Fall, sondern bundesweit !
Allen, die sich momentan in ähnlichen Verfahren befinden und denen, die es vorhaben, wünsche ich Kraft, Ausdauer und Erfolg dabei.
Und natürlich schmerzfreie Zeiten, so oft es der "Teufel" im Kopf zulässt.

Liebe Grüße aus Hamburg
Hartmuth
Hallo Hartmuth,

vielen Dank für diese wichtige Information und herzlichen Glückwunsch zum Ergebnis.

Es ist leider wirklich so, daß in Sachen GdB-Festsetzung jedes Bundesland macht, was es will. Hier haben wir leider schon die seltsamsten Entscheidungen erleben müssen.

Ich hoffe, daß sich das mal irgendwann ändert und glaube, daß Du einen wichtigen Beitrag in diese Richtung geleistet hast. Vielen Dank für Deine Standhaftigkeit

Gruß und schmerzfreie Zeit
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Re: Neufeststellungsbescheid mit GDB 60 für episodischen CK erstritten

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mo 26. Mär 2018, 16:13
Archiv hat geschrieben: Mo 26. Mär 2018, 16:13 Hallo zusammen,
ich hatte vor Wochen hier im Forum zugesagt, das Ergebnis meiner Klage vor dem Sozialgericht Hamburg bzgl. GDB 60 für episodischen CK mitzuteilen.

Das Verfahren ist nun nach mahr als zweieinhalb Jahren abgeschlossen und das Versorgungsamt Hamburg hat mir weiterhin einen GDB von 60 zugesprochen.
Dies hat das Amt allerdings nicht freiwillig getan, sondern erst, nachdem ich Klage vor dem Sozialgericht eingereicht hatte, ich mich einer 3-stündigen Gutachtlichen Untersuchung incl. ausführlichem Gespräch unterzog und die Ärztin dem Gericht dann mitteilte, dass sie empfehle, mir weiterhin einen GDB von 60 zuzuerkennen.

Jetzt, zwei Monate nach der gerichtlich angeordneten Untersuchung habe ich einen Neufeststellungsbescheid erhalten, in dem mein GDB 60 weiterhin Gültigkeit behält.
Nicht vergessen möchte ich, ohne hier Werbung machen zu wollen, dass mich bei dem ganzen Verfahren ein Rechtsanwalt des VDK unterstützt bzw. vertreten hatte.
Natürlich kann mein Neufeststellungsbescheid nicht als "Musterbescheid" für episodischen CK gewertet werden, da, wie mein Anwalt sagte, es immer eine individuelle Sachlage darstellt und dann auch so vom Gericht bewertet wird.
Die Freude in mir über das Ergebnis meiner Hartnäckigkeit ist unbeschreiblich. So eine Sache nervt auf Dauer und der Ausgang ist bis zum Schluss ungewiss.

Getrübt wird meine Freude allerdings dadurch, dass es eben immer nur ein individueller Erfolg ist und CK, ob nun episodisch oder chronisch, leider nicht grundsätzlich von den Versorgungsämtern in der gesamten BRD mit mindestens 50% GDB bewertet wird.
Immer noch betiteln diese Ämter unseren CK verallgemeinernd als Kopfschmerzen wie auch in meinem Bescheid und nicht als eigenständige Krankheit, also Clusterkopfschmerz. Wird echt Zeit, dass sich da was ändert. Unsere CSG ist da sicher am Ball.
Mit Geduld und Spucke, nicht zu vergessen einer penetranten Hartnäckigkeit gegenüber dem Versorgunsgämtern und Gerichten, ist es also möglich, einen GDB zu erhalten, der unserem Clusterkopfschmerz und den damit einher gehenden Nachteilen im beruflichen sowie privaten Alltag gerecht wird. Wenn hier überhaupt von gerecht gesprochen werden kann. Was ist schon gerecht? Nur mal so.

Klar, die kaum auszuhaltenen CK-Attacken werden dadurch nicht geringer, aber unsere Krankheit muss endlich als erhebliche Einschränkung des Lebensgefühls des Betroffenen (und selbstredend der beiwohnenden Angehörigen) anerkannt werden.
Nicht nur in Hamburg und in meinem Fall, sondern bundesweit !
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Hallo Hartmuth,

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Ich hoffe, daß sich das mal irgendwann ändert und glaube, daß Du einen wichtigen Beitrag in diese Richtung geleistet hast. Vielen Dank für Deine Standhaftigkeit

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Hallo Hartmuth,

Unbekannter Weise auch von mir einen herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg.
Ich kämpe derzeit ebenfalls für meine Tochter Eileen um die Anerkennung von wenigstens einem GDB von 50%. Nach gestriger Information des Versorgungsamtes Frankfurt (Oder) wurden ihr nach unserem Widerspruch 30% zuerkannt. Dies ist für mich jedoch nicht akzeptabel. Dein Erfolg bestärkt mich wieder nicht aufzugeben und hartnäckig zu bleiben. Ich wünsche Dir eine recht lange und schmerzfreie Zeit. Meine Tochter ist seit einer Woche in der Hardtwaldtklinik Bad Zwesten zur Behandlung, so dass ich mich um ihre Belange kümmere und alles mitzunehmen versuche was ihr weiter helfen kann.
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Re: Neufeststellungsbescheid mit GDB 60 für episodischen CK erstritten

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mo 26. Mär 2018, 16:13
Archiv hat geschrieben: Mo 26. Mär 2018, 16:13
Archiv hat geschrieben: Mo 26. Mär 2018, 16:13 Hallo zusammen,
ich hatte vor Wochen hier im Forum zugesagt, das Ergebnis meiner Klage vor dem Sozialgericht Hamburg bzgl. GDB 60 für episodischen CK mitzuteilen.

Das Verfahren ist nun nach mahr als zweieinhalb Jahren abgeschlossen und das Versorgungsamt Hamburg hat mir weiterhin einen GDB von 60 zugesprochen.
Dies hat das Amt allerdings nicht freiwillig getan, sondern erst, nachdem ich Klage vor dem Sozialgericht eingereicht hatte, ich mich einer 3-stündigen Gutachtlichen Untersuchung incl. ausführlichem Gespräch unterzog und die Ärztin dem Gericht dann mitteilte, dass sie empfehle, mir weiterhin einen GDB von 60 zuzuerkennen.

Jetzt, zwei Monate nach der gerichtlich angeordneten Untersuchung habe ich einen Neufeststellungsbescheid erhalten, in dem mein GDB 60 weiterhin Gültigkeit behält.
Nicht vergessen möchte ich, ohne hier Werbung machen zu wollen, dass mich bei dem ganzen Verfahren ein Rechtsanwalt des VDK unterstützt bzw. vertreten hatte.
Natürlich kann mein Neufeststellungsbescheid nicht als "Musterbescheid" für episodischen CK gewertet werden, da, wie mein Anwalt sagte, es immer eine individuelle Sachlage darstellt und dann auch so vom Gericht bewertet wird.
Die Freude in mir über das Ergebnis meiner Hartnäckigkeit ist unbeschreiblich. So eine Sache nervt auf Dauer und der Ausgang ist bis zum Schluss ungewiss.

Getrübt wird meine Freude allerdings dadurch, dass es eben immer nur ein individueller Erfolg ist und CK, ob nun episodisch oder chronisch, leider nicht grundsätzlich von den Versorgungsämtern in der gesamten BRD mit mindestens 50% GDB bewertet wird.
Immer noch betiteln diese Ämter unseren CK verallgemeinernd als Kopfschmerzen wie auch in meinem Bescheid und nicht als eigenständige Krankheit, also Clusterkopfschmerz. Wird echt Zeit, dass sich da was ändert. Unsere CSG ist da sicher am Ball.
Mit Geduld und Spucke, nicht zu vergessen einer penetranten Hartnäckigkeit gegenüber dem Versorgunsgämtern und Gerichten, ist es also möglich, einen GDB zu erhalten, der unserem Clusterkopfschmerz und den damit einher gehenden Nachteilen im beruflichen sowie privaten Alltag gerecht wird. Wenn hier überhaupt von gerecht gesprochen werden kann. Was ist schon gerecht? Nur mal so.

Klar, die kaum auszuhaltenen CK-Attacken werden dadurch nicht geringer, aber unsere Krankheit muss endlich als erhebliche Einschränkung des Lebensgefühls des Betroffenen (und selbstredend der beiwohnenden Angehörigen) anerkannt werden.
Nicht nur in Hamburg und in meinem Fall, sondern bundesweit !
Allen, die sich momentan in ähnlichen Verfahren befinden und denen, die es vorhaben, wünsche ich Kraft, Ausdauer und Erfolg dabei.
Und natürlich schmerzfreie Zeiten, so oft es der "Teufel" im Kopf zulässt.

Liebe Grüße aus Hamburg
Hartmuth
Hallo Hartmuth,

vielen Dank für diese wichtige Information und herzlichen Glückwunsch zum Ergebnis.

Es ist leider wirklich so, daß in Sachen GdB-Festsetzung jedes Bundesland macht, was es will. Hier haben wir leider schon die seltsamsten Entscheidungen erleben müssen.

Ich hoffe, daß sich das mal irgendwann ändert und glaube, daß Du einen wichtigen Beitrag in diese Richtung geleistet hast. Vielen Dank für Deine Standhaftigkeit

Gruß und schmerzfreie Zeit
Hallo Hartmuth,

Unbekannter Weise auch von mir einen herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg.
Ich kämpe derzeit ebenfalls für meine Tochter Eileen um die Anerkennung von wenigstens einem GDB von 50%. Nach gestriger Information des Versorgungsamtes Frankfurt (Oder) wurden ihr nach unserem Widerspruch 30% zuerkannt. Dies ist für mich jedoch nicht akzeptabel. Dein Erfolg bestärkt mich wieder nicht aufzugeben und hartnäckig zu bleiben. Ich wünsche Dir eine recht lange und schmerzfreie Zeit. Meine Tochter ist seit einer Woche in der Hardtwaldtklinik Bad Zwesten zur Behandlung, so dass ich mich um ihre Belange kümmere und alles mitzunehmen versuche was ihr weiter helfen kann.
Hallo Peter,
ich habe Deine Zeilen hier im Forum (vorab per E-Mail) gelesen und es tut mir echt leid, dass Deine Tochter Eileen auch vom CKS betroffen ist.

Nun habe ich aber nicht erkennen können, wie ich Dir, bzw. Eileen, helfen kann, was ich natürlich gern täte.
Nur soviel fürs Erste: Mit dem GDB 30 könnt ihr Euch nicht abspeisen lassen, klar. Hatten sie bei mir auch versucht. Immer, und das sage ich deutlich, immer auf jeden Fall ( fristgerecht ) Widerspruch einlegen.
Ich habe begründend für den Widerspruch dargelegt, wie sich mein CK äußert, wie mein häuslicher Bereich (Verwandte, Freunde) damit umgehen muss und sogar belehrend und aufklärend auf das CKS hingewiesen. Habe die Web-Site des CSG angeführt, die sie sich bitteschön mal genau ansehen sollten. Hat das Vers-Amt wohl gemacht und mir dann basarmäßig einen GDB von 40 zuerkennen wollen. Das reichte mir natürlich nicht.

Da ich nun schon jahrelang Mitglied im Sozialverband des VDK bin, holte ich mir anwaltliche Hilfe von dort. (Kann ich Dir wärmstens empfehlen - die sind ne Macht. Kostet 60 € im Jahr Beitrag und die helfen auch in anderen Fragen wie z.B. Rentenangelegenheiten).
Allerdings entscheidend war die Gutachtliche Untersuchung, die das Sozialgericht nach Klageeinreichung dann später anordnete.
Da bin ich auch hin, selbstbewusst und mit fröhlicher Miene im Gesicht. Bangemachen gilt nicht. Hatte mich mit der Ärztin dort ausführlich und in angenehmer Atmosphäre unterhalten über meinen CKS. Dabei half mir sicher meine rhetorische Stärke und der Hinweis an die Ärztin, dass es mir fast gleichgültig sei, was sie dem Gericht nun schreiben würde, denn ich würde alle Instanzen des Rechtsweges beschreiten. Das hätte ich auch getan.

Was nun den Ausschlag für ihre Empfehlung ans Gericht gab, mir den GDB 60 zu belassen, kann ich nicht genau sagen. Vielleicht wars meine nette Ausstrahlung (?), vielleicht meine Selbstsicherheit in Sachen CKS-Wissen plus leidliche, jahrzehntelange Erfahrungen, meine Ankündigung weiterer Instanzen vor den Gerichten oder gar die Einsicht der Ärztin, dass Clusterkopfschmerz ja tatsächlich eine extrem schmerzhafte und Lebens einschränkende Krankheit ist, kann ich nicht sagen. Vielleicht alles zusammen.
Nur soviel - nicht aufgeben und nicht locker lassen. Weder gegenüber dem Versorgungsamt noch vor den Gerichten !!!
Solltest Du noch Fragen an mich haben, melde Dich gern bei mir.
Hier mal, fürs Erste, meine E-Mail: biederstaedt@gmx.net

Ich wünsche Dir viel Ausdauer, Kraft und Erfolg bei Deinen Bemühungen, sich für Eileens Rechte stark zu machen. Es lohnt sich, denn die Sozialgerichte checken allmählich, was es bedeutet, mit Clusterkopf leben zu müssen, woran sicherlich unser CSG hier einen erheblichen Anteil hat.

Für die Angehörigen, so wie Du, ist es auch ein Leiden, jemanden in der Attacke stecken zu sehen und nicht helfen zu können.
(Eine Freundin sagte mal zu mir: Wenn jemand den CKS nicht kennt und Dich in einer Attacke sehen würde, der würde sofort 112 rufen. Dem konnte ich nur zustimmen.)
Auch einen Gruß unbekannter Weise an Deine Tochter. Und soviel schmerzfreie Zeit wie geht.
Gruß
Hartmuth
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Re: Neufeststellungsbescheid mit GDB 60 für episodischen CK erstritten

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mo 26. Mär 2018, 16:13
Archiv hat geschrieben: Mo 26. Mär 2018, 16:13
Archiv hat geschrieben: Mo 26. Mär 2018, 16:13

Hallo Hartmuth,

vielen Dank für diese wichtige Information und herzlichen Glückwunsch zum Ergebnis.

Es ist leider wirklich so, daß in Sachen GdB-Festsetzung jedes Bundesland macht, was es will. Hier haben wir leider schon die seltsamsten Entscheidungen erleben müssen.

Ich hoffe, daß sich das mal irgendwann ändert und glaube, daß Du einen wichtigen Beitrag in diese Richtung geleistet hast. Vielen Dank für Deine Standhaftigkeit

Gruß und schmerzfreie Zeit
Hallo Hartmuth,

Unbekannter Weise auch von mir einen herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg.
Ich kämpe derzeit ebenfalls für meine Tochter Eileen um die Anerkennung von wenigstens einem GDB von 50%. Nach gestriger Information des Versorgungsamtes Frankfurt (Oder) wurden ihr nach unserem Widerspruch 30% zuerkannt. Dies ist für mich jedoch nicht akzeptabel. Dein Erfolg bestärkt mich wieder nicht aufzugeben und hartnäckig zu bleiben. Ich wünsche Dir eine recht lange und schmerzfreie Zeit. Meine Tochter ist seit einer Woche in der Hardtwaldtklinik Bad Zwesten zur Behandlung, so dass ich mich um ihre Belange kümmere und alles mitzunehmen versuche was ihr weiter helfen kann.
Hallo Peter,
ich habe Deine Zeilen hier im Forum (vorab per E-Mail) gelesen und es tut mir echt leid, dass Deine Tochter Eileen auch vom CKS betroffen ist.

Nun habe ich aber nicht erkennen können, wie ich Dir, bzw. Eileen, helfen kann, was ich natürlich gern täte.
Nur soviel fürs Erste: Mit dem GDB 30 könnt ihr Euch nicht abspeisen lassen, klar. Hatten sie bei mir auch versucht. Immer, und das sage ich deutlich, immer auf jeden Fall ( fristgerecht ) Widerspruch einlegen.
Ich habe begründend für den Widerspruch dargelegt, wie sich mein CK äußert, wie mein häuslicher Bereich (Verwandte, Freunde) damit umgehen muss und sogar belehrend und aufklärend auf das CKS hingewiesen. Habe die Web-Site des CSG angeführt, die sie sich bitteschön mal genau ansehen sollten. Hat das Vers-Amt wohl gemacht und mir dann basarmäßig einen GDB von 40 zuerkennen wollen. Das reichte mir natürlich nicht.

Da ich nun schon jahrelang Mitglied im Sozialverband des VDK bin, holte ich mir anwaltliche Hilfe von dort. (Kann ich Dir wärmstens empfehlen - die sind ne Macht. Kostet 60 € im Jahr Beitrag und die helfen auch in anderen Fragen wie z.B. Rentenangelegenheiten).
Allerdings entscheidend war die Gutachtliche Untersuchung, die das Sozialgericht nach Klageeinreichung dann später anordnete.
Da bin ich auch hin, selbstbewusst und mit fröhlicher Miene im Gesicht. Bangemachen gilt nicht. Hatte mich mit der Ärztin dort ausführlich und in angenehmer Atmosphäre unterhalten über meinen CKS. Dabei half mir sicher meine rhetorische Stärke und der Hinweis an die Ärztin, dass es mir fast gleichgültig sei, was sie dem Gericht nun schreiben würde, denn ich würde alle Instanzen des Rechtsweges beschreiten. Das hätte ich auch getan.

Was nun den Ausschlag für ihre Empfehlung ans Gericht gab, mir den GDB 60 zu belassen, kann ich nicht genau sagen. Vielleicht wars meine nette Ausstrahlung (?), vielleicht meine Selbstsicherheit in Sachen CKS-Wissen plus leidliche, jahrzehntelange Erfahrungen, meine Ankündigung weiterer Instanzen vor den Gerichten oder gar die Einsicht der Ärztin, dass Clusterkopfschmerz ja tatsächlich eine extrem schmerzhafte und Lebens einschränkende Krankheit ist, kann ich nicht sagen. Vielleicht alles zusammen.
Nur soviel - nicht aufgeben und nicht locker lassen. Weder gegenüber dem Versorgungsamt noch vor den Gerichten !!!
Solltest Du noch Fragen an mich haben, melde Dich gern bei mir.
Hier mal, fürs Erste, meine E-Mail: biederstaedt@gmx.net

Ich wünsche Dir viel Ausdauer, Kraft und Erfolg bei Deinen Bemühungen, sich für Eileens Rechte stark zu machen. Es lohnt sich, denn die Sozialgerichte checken allmählich, was es bedeutet, mit Clusterkopf leben zu müssen, woran sicherlich unser CSG hier einen erheblichen Anteil hat.

Für die Angehörigen, so wie Du, ist es auch ein Leiden, jemanden in der Attacke stecken zu sehen und nicht helfen zu können.
(Eine Freundin sagte mal zu mir: Wenn jemand den CKS nicht kennt und Dich in einer Attacke sehen würde, der würde sofort 112 rufen. Dem konnte ich nur zustimmen.)
Auch einen Gruß unbekannter Weise an Deine Tochter. Und soviel schmerzfreie Zeit wie geht.
Gruß
Hartmuth
Hey Hartmuth,

ich beglückwünsche dich zu deinem Erfolg. Ich kämpfe auch um einen angemessenen
GdB. Als chronischer Clusterkopf habe ich nur 40% erhalten und habe nun Widerspruch eingelegt.

Ich hoffe ich dann aber, dass bei einen schlimmen Anfall die Sanis dann auch wissen, dass es eine Clusterattacke ist. Ich kann da Stories von unserem Rettungsdienst erzählen, da stehen dir die Haare zu Berge!
Ich kenne jemanden, der ist dann in der Psychiatrie gelandet, wurde fixert und mit Psychopharmaka zugedröhnt. Am besten man hat bei seiner Chipkarte den Ausweis von der Selbsthilfegruppe. Wenn man unterwegs ist und sich selbst nicht mehr artikulieren kann, finde ich das sehr wichtig den Ausweis da dabei zu haben.


LG Gisela
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Re: Neufeststellungsbescheid mit GDB 60 für episodischen CK erstritten

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mo 26. Mär 2018, 16:14
Archiv hat geschrieben: Mo 26. Mär 2018, 16:13
Archiv hat geschrieben: Mo 26. Mär 2018, 16:13

Hallo Hartmuth,

Unbekannter Weise auch von mir einen herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg.
Ich kämpe derzeit ebenfalls für meine Tochter Eileen um die Anerkennung von wenigstens einem GDB von 50%. Nach gestriger Information des Versorgungsamtes Frankfurt (Oder) wurden ihr nach unserem Widerspruch 30% zuerkannt. Dies ist für mich jedoch nicht akzeptabel. Dein Erfolg bestärkt mich wieder nicht aufzugeben und hartnäckig zu bleiben. Ich wünsche Dir eine recht lange und schmerzfreie Zeit. Meine Tochter ist seit einer Woche in der Hardtwaldtklinik Bad Zwesten zur Behandlung, so dass ich mich um ihre Belange kümmere und alles mitzunehmen versuche was ihr weiter helfen kann.
Hallo Peter,
ich habe Deine Zeilen hier im Forum (vorab per E-Mail) gelesen und es tut mir echt leid, dass Deine Tochter Eileen auch vom CKS betroffen ist.

Nun habe ich aber nicht erkennen können, wie ich Dir, bzw. Eileen, helfen kann, was ich natürlich gern täte.
Nur soviel fürs Erste: Mit dem GDB 30 könnt ihr Euch nicht abspeisen lassen, klar. Hatten sie bei mir auch versucht. Immer, und das sage ich deutlich, immer auf jeden Fall ( fristgerecht ) Widerspruch einlegen.
Ich habe begründend für den Widerspruch dargelegt, wie sich mein CK äußert, wie mein häuslicher Bereich (Verwandte, Freunde) damit umgehen muss und sogar belehrend und aufklärend auf das CKS hingewiesen. Habe die Web-Site des CSG angeführt, die sie sich bitteschön mal genau ansehen sollten. Hat das Vers-Amt wohl gemacht und mir dann basarmäßig einen GDB von 40 zuerkennen wollen. Das reichte mir natürlich nicht.

Da ich nun schon jahrelang Mitglied im Sozialverband des VDK bin, holte ich mir anwaltliche Hilfe von dort. (Kann ich Dir wärmstens empfehlen - die sind ne Macht. Kostet 60 € im Jahr Beitrag und die helfen auch in anderen Fragen wie z.B. Rentenangelegenheiten).
Allerdings entscheidend war die Gutachtliche Untersuchung, die das Sozialgericht nach Klageeinreichung dann später anordnete.
Da bin ich auch hin, selbstbewusst und mit fröhlicher Miene im Gesicht. Bangemachen gilt nicht. Hatte mich mit der Ärztin dort ausführlich und in angenehmer Atmosphäre unterhalten über meinen CKS. Dabei half mir sicher meine rhetorische Stärke und der Hinweis an die Ärztin, dass es mir fast gleichgültig sei, was sie dem Gericht nun schreiben würde, denn ich würde alle Instanzen des Rechtsweges beschreiten. Das hätte ich auch getan.

Was nun den Ausschlag für ihre Empfehlung ans Gericht gab, mir den GDB 60 zu belassen, kann ich nicht genau sagen. Vielleicht wars meine nette Ausstrahlung (?), vielleicht meine Selbstsicherheit in Sachen CKS-Wissen plus leidliche, jahrzehntelange Erfahrungen, meine Ankündigung weiterer Instanzen vor den Gerichten oder gar die Einsicht der Ärztin, dass Clusterkopfschmerz ja tatsächlich eine extrem schmerzhafte und Lebens einschränkende Krankheit ist, kann ich nicht sagen. Vielleicht alles zusammen.
Nur soviel - nicht aufgeben und nicht locker lassen. Weder gegenüber dem Versorgungsamt noch vor den Gerichten !!!
Solltest Du noch Fragen an mich haben, melde Dich gern bei mir.
Hier mal, fürs Erste, meine E-Mail: biederstaedt@gmx.net

Ich wünsche Dir viel Ausdauer, Kraft und Erfolg bei Deinen Bemühungen, sich für Eileens Rechte stark zu machen. Es lohnt sich, denn die Sozialgerichte checken allmählich, was es bedeutet, mit Clusterkopf leben zu müssen, woran sicherlich unser CSG hier einen erheblichen Anteil hat.

Für die Angehörigen, so wie Du, ist es auch ein Leiden, jemanden in der Attacke stecken zu sehen und nicht helfen zu können.
(Eine Freundin sagte mal zu mir: Wenn jemand den CKS nicht kennt und Dich in einer Attacke sehen würde, der würde sofort 112 rufen. Dem konnte ich nur zustimmen.)
Auch einen Gruß unbekannter Weise an Deine Tochter. Und soviel schmerzfreie Zeit wie geht.
Gruß
Hartmuth
Hey Hartmuth,

ich beglückwünsche dich zu deinem Erfolg. Ich kämpfe auch um einen angemessenen
GdB. Als chronischer Clusterkopf habe ich nur 40% erhalten und habe nun Widerspruch eingelegt.

Ich hoffe ich dann aber, dass bei einen schlimmen Anfall die Sanis dann auch wissen, dass es eine Clusterattacke ist. Ich kann da Stories von unserem Rettungsdienst erzählen, da stehen dir die Haare zu Berge!
Ich kenne jemanden, der ist dann in der Psychiatrie gelandet, wurde fixert und mit Psychopharmaka zugedröhnt. Am besten man hat bei seiner Chipkarte den Ausweis von der Selbsthilfegruppe. Wenn man unterwegs ist und sich selbst nicht mehr artikulieren kann, finde ich das sehr wichtig den Ausweis da dabei zu haben.


LG Gisela
Hallo Gisela,
auch wenn Dein Widerspruch keinen Erfolg haben sollte, lohnt es sich meistens, das dann gerichtlich abklären zu lassen.

Die GDB-Entscheidungen für CKS werden leider (oder, für mich, zum Glück) von den Versorgungsämtern von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich bewertet. Das kommt wohl daher, dass unsere Krankheit grob verallgemeinernd als "Kopfschmerzen" betitelt wird. Das steht so auch in meinem letzten GDB 60-Bescheid drinnen. CKS wird nicht gesondert aufgeführt. Deshalb auch der Umstand für uns, Klage beim Sozialgericht einreichen zu müssen. Vielleicht ändert sich ja auch in dieser Hinsicht mal etwas bei den VÄ?

Ich hoffe, Du hast letztendlich Erfolg bei Deinem Bestreben, mindestens einen GDB von 50 zugesprochen zu bekommen.

Gute entspannte Zeiten für Dich.
Gruß
Hartmuth
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Re: Neufeststellungsbescheid mit GDB 60 für episodischen CK erstritten

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mo 26. Mär 2018, 16:13 Hallo zusammen,
ich hatte vor Wochen hier im Forum zugesagt, das Ergebnis meiner Klage vor dem Sozialgericht Hamburg bzgl. GDB 60 für episodischen CK mitzuteilen.

Das Verfahren ist nun nach mahr als zweieinhalb Jahren abgeschlossen und das Versorgungsamt Hamburg hat mir weiterhin einen GDB von 60 zugesprochen.
Dies hat das Amt allerdings nicht freiwillig getan, sondern erst, nachdem ich Klage vor dem Sozialgericht eingereicht hatte, ich mich einer 3-stündigen Gutachtlichen Untersuchung incl. ausführlichem Gespräch unterzog und die Ärztin dem Gericht dann mitteilte, dass sie empfehle, mir weiterhin einen GDB von 60 zuzuerkennen.

Jetzt, zwei Monate nach der gerichtlich angeordneten Untersuchung habe ich einen Neufeststellungsbescheid erhalten, in dem mein GDB 60 weiterhin Gültigkeit behält.
Nicht vergessen möchte ich, ohne hier Werbung machen zu wollen, dass mich bei dem ganzen Verfahren ein Rechtsanwalt des VDK unterstützt bzw. vertreten hatte.
Natürlich kann mein Neufeststellungsbescheid nicht als "Musterbescheid" für episodischen CK gewertet werden, da, wie mein Anwalt sagte, es immer eine individuelle Sachlage darstellt und dann auch so vom Gericht bewertet wird.
Die Freude in mir über das Ergebnis meiner Hartnäckigkeit ist unbeschreiblich. So eine Sache nervt auf Dauer und der Ausgang ist bis zum Schluss ungewiss.

Getrübt wird meine Freude allerdings dadurch, dass es eben immer nur ein individueller Erfolg ist und CK, ob nun episodisch oder chronisch, leider nicht grundsätzlich von den Versorgungsämtern in der gesamten BRD mit mindestens 50% GDB bewertet wird.
Immer noch betiteln diese Ämter unseren CK verallgemeinernd als Kopfschmerzen wie auch in meinem Bescheid und nicht als eigenständige Krankheit, also Clusterkopfschmerz. Wird echt Zeit, dass sich da was ändert. Unsere CSG ist da sicher am Ball.
Mit Geduld und Spucke, nicht zu vergessen einer penetranten Hartnäckigkeit gegenüber dem Versorgunsgämtern und Gerichten, ist es also möglich, einen GDB zu erhalten, der unserem Clusterkopfschmerz und den damit einher gehenden Nachteilen im beruflichen sowie privaten Alltag gerecht wird. Wenn hier überhaupt von gerecht gesprochen werden kann. Was ist schon gerecht? Nur mal so.

Klar, die kaum auszuhaltenen CK-Attacken werden dadurch nicht geringer, aber unsere Krankheit muss endlich als erhebliche Einschränkung des Lebensgefühls des Betroffenen (und selbstredend der beiwohnenden Angehörigen) anerkannt werden.
Nicht nur in Hamburg und in meinem Fall, sondern bundesweit !
Allen, die sich momentan in ähnlichen Verfahren befinden und denen, die es vorhaben, wünsche ich Kraft, Ausdauer und Erfolg dabei.
Und natürlich schmerzfreie Zeiten, so oft es der "Teufel" im Kopf zulässt.

Liebe Grüße aus Hamburg
Hartmuth
Lieber Hartmuth,

ich habe jetzt Klage über den VdK wegen des GdB eingereicht. Ich hatte ja eigentlich mit Jakob die Argumente zusammengetragen. Beim Versorgungsamt Mittelsachsen und beim Kommunalen Sozialverband brachte es nur die Ablehnung des Widerspruches. Das gleiche Schreiben, abgeändert auf den Widerspruch der Rente, erbrachte, dass ich plötzlich eine Gutachterin hatte, die den Clusterkopfschmerz kannte. Ich hatte gerade mal wieder mein Oberlid auf Halbmast, das Auge tränend, rot und verkleinert. Sie sah sich dann meinen Kopfschmerzkalender an und meinte, das wär es. Im Gespäch bestätigte sie meinen Verdacht, dass der Cluster in der DDR bekannt war, aber nicht diagnostiziert wurde. Schöner Mist!

LG Gisela
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Re: Neufeststellungsbescheid mit GDB 60 für episodischen CK erstritten

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mo 26. Mär 2018, 16:14
Archiv hat geschrieben: Mo 26. Mär 2018, 16:13 Hallo zusammen,
ich hatte vor Wochen hier im Forum zugesagt, das Ergebnis meiner Klage vor dem Sozialgericht Hamburg bzgl. GDB 60 für episodischen CK mitzuteilen.

Das Verfahren ist nun nach mahr als zweieinhalb Jahren abgeschlossen und das Versorgungsamt Hamburg hat mir weiterhin einen GDB von 60 zugesprochen.
Dies hat das Amt allerdings nicht freiwillig getan, sondern erst, nachdem ich Klage vor dem Sozialgericht eingereicht hatte, ich mich einer 3-stündigen Gutachtlichen Untersuchung incl. ausführlichem Gespräch unterzog und die Ärztin dem Gericht dann mitteilte, dass sie empfehle, mir weiterhin einen GDB von 60 zuzuerkennen.

Jetzt, zwei Monate nach der gerichtlich angeordneten Untersuchung habe ich einen Neufeststellungsbescheid erhalten, in dem mein GDB 60 weiterhin Gültigkeit behält.
Nicht vergessen möchte ich, ohne hier Werbung machen zu wollen, dass mich bei dem ganzen Verfahren ein Rechtsanwalt des VDK unterstützt bzw. vertreten hatte.
Natürlich kann mein Neufeststellungsbescheid nicht als "Musterbescheid" für episodischen CK gewertet werden, da, wie mein Anwalt sagte, es immer eine individuelle Sachlage darstellt und dann auch so vom Gericht bewertet wird.
Die Freude in mir über das Ergebnis meiner Hartnäckigkeit ist unbeschreiblich. So eine Sache nervt auf Dauer und der Ausgang ist bis zum Schluss ungewiss.

Getrübt wird meine Freude allerdings dadurch, dass es eben immer nur ein individueller Erfolg ist und CK, ob nun episodisch oder chronisch, leider nicht grundsätzlich von den Versorgungsämtern in der gesamten BRD mit mindestens 50% GDB bewertet wird.
Immer noch betiteln diese Ämter unseren CK verallgemeinernd als Kopfschmerzen wie auch in meinem Bescheid und nicht als eigenständige Krankheit, also Clusterkopfschmerz. Wird echt Zeit, dass sich da was ändert. Unsere CSG ist da sicher am Ball.
Mit Geduld und Spucke, nicht zu vergessen einer penetranten Hartnäckigkeit gegenüber dem Versorgunsgämtern und Gerichten, ist es also möglich, einen GDB zu erhalten, der unserem Clusterkopfschmerz und den damit einher gehenden Nachteilen im beruflichen sowie privaten Alltag gerecht wird. Wenn hier überhaupt von gerecht gesprochen werden kann. Was ist schon gerecht? Nur mal so.

Klar, die kaum auszuhaltenen CK-Attacken werden dadurch nicht geringer, aber unsere Krankheit muss endlich als erhebliche Einschränkung des Lebensgefühls des Betroffenen (und selbstredend der beiwohnenden Angehörigen) anerkannt werden.
Nicht nur in Hamburg und in meinem Fall, sondern bundesweit !
Allen, die sich momentan in ähnlichen Verfahren befinden und denen, die es vorhaben, wünsche ich Kraft, Ausdauer und Erfolg dabei.
Und natürlich schmerzfreie Zeiten, so oft es der "Teufel" im Kopf zulässt.

Liebe Grüße aus Hamburg
Hartmuth
Lieber Hartmuth,

ich habe jetzt Klage über den VdK wegen des GdB eingereicht. Ich hatte ja eigentlich mit Jakob die Argumente zusammengetragen. Beim Versorgungsamt Mittelsachsen und beim Kommunalen Sozialverband brachte es nur die Ablehnung des Widerspruches. Das gleiche Schreiben, abgeändert auf den Widerspruch der Rente, erbrachte, dass ich plötzlich eine Gutachterin hatte, die den Clusterkopfschmerz kannte. Ich hatte gerade mal wieder mein Oberlid auf Halbmast, das Auge tränend, rot und verkleinert. Sie sah sich dann meinen Kopfschmerzkalender an und meinte, das wär es. Im Gespäch bestätigte sie meinen Verdacht, dass der Cluster in der DDR bekannt war, aber nicht diagnostiziert wurde. Schöner Mist!

LG Gisela
Hallo Gisela,
dass das VA auch den Widerspruch ablehnen würde, war irgendwie klar. Doch dann gehts weiter. Mit dem VDK an Deiner Seite jetzt vor dem Sozialgericht klagen und die Aussichten verbessern sich sicher für Dich.
Kopfschmerzkalender ist die halbe Miete bei der Gutachtlichen Betrachtung und vor dem Gericht. Ich hoffe und glaube daran, dass Dir ein GDB von mindestens 50 zuerkannt wird.
Keine Panik vor dem langen Weg. Die Mühlen der deutschen Grichtsbarkeit mahlen nun mal langsam. Aber gründlich, meiner Erfahrung nach.
Drücke Dir die Daumen und lass bitte nicht locker. Ich wäre bis zur höchstmöglichen Instanz gegangen, wenn das SG mich hängen gelassen hätte.
Lieben Gruß
Hartmuth
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