Immer wieder finden Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Depressionen keinen geeigneten Therapeuten oder müssen lange Wartezeiten in Kauf nehmen.
Dies ist für den Hilfesuchenden sehr problematisch. Er zieht sich noch weiter zurück was sein Leiden noch mehr verschlimmert.
Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet notwendige Behandlungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Monatelange Wartezeiten sind dem Patienten nicht zumutbar.
Jedem der sich in der Situation befindet, dass er schon lange vergeblich nach einem freien Therapieplatz sucht ist anzuraten, dass er seine Bemühungen in einer Liste dokumentiert.
Name des Therapeuten,Datum, Wartezeit.
Laut dem BSG Urteil 6 RKa 15/97 heißt es. Mehr als 3 vergebliche Behandlungsanfragen bei einem Vertragsbehandler sind aus fachlichen Gründen und im Sinne des Gebots einer humanen Krankenbehandlung nicht zumutbar. Es ist nicht Aufgabe des Patienten, sich einen Platz zu suchen, wenn Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen keinen Vertragsbehandler zur Verfügung stellen, sind die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V erfüllt.
Somit lohnt es sich auch durchaus die Privatpraxen anzuschauen, denn viele haben auch den Hinweis, dass auch unter welchen Voraussetzungen ein privater Therapeut mit der Krankenkasse abrechnen kann.
Weitere Informationen dazu unter www.psychotherapiesuche.de/rechtliches
Viele Grüsse
Baden24