Hallo,
seit nunmehr knapp zweieinhalb Jahren habe ich diagnostizierten Clusterkopfschmerz mit einhergehender Trigeminus-Neuralgie. Ich unterscheide mittlerweile zwischen "normalem" alltäglichem Spannungsschmerz (mehrstündig bis zum Schmerzpegel fünf oder sechs von zehn), bis zu 15 minütigen Attacken (mit dem Schmerzpegel ab sechs bis zum Spitzenschmerz von 9,5 [bei zehn begehe ich entweder Suizid oder sterbe am Schmerz, was augenscheinlich und glücklicherweise noch nicht passiert ist]) und wöchentlich momentan selteneren Anfällen (ansonsten ca. zwei bis drei Anfälle pro Woche), die bei mir bis zu viereinhalb Stunden dauern können (der längste von mir gemessene Anfall dauerte fast fünf Stunden) und zu ca. 70% im Bereich von acht bis 9,5 von zehn auf meiner persönlichen Schmerzskala liegen. Ich bin derweil Medikamentenjunkie geworden, habe unter anderem meinen Job verloren und bewege mich, wie vermutlich viele andere hier auch, ganz normal am alltäglichem Abgrund. Der Irr- und Wahnsinn ist immer nah.
Zusätzlich habe ich, um die Sache zu komplettieren, eine Versteifung (Athrodese) des Linken Sprunggelenks zu verschmerzen, massive Probleme mit einem Schultergelenk (wohl wegen der Psoriarsis und den dagegen bestimmten Medikamenten, die dazu führen, daß die Gelenke angegriffen werden) und seit Jahren Sitzprobleme wegen einem entzündeten Steißbein, daß bereits auch als chronischer Zustand zu bezeichnen ist. Ich kenne mich mit Schmerzen aus. Dennoch überraschen sie mich immer wieder.
Vor allem aber kämpfe ich um meine Genesung und für ein besseres Leben und meine Zukunft und lege mich deshalb nun zum x-ten Male erneut mit meinem Kostenträger, der Rentenversicherung, an, um eine sogn. Maßnahme zur "Teilhabe am Arbeitsleben" finanziert zu bekommen, da es mir unmöglich ist, in meinen alten Beruf zurückzukehren. Nachdem ich deren letzten Ablehnungsbescheid erfolgreich vor dem Sozialgericht anfechten konnte (so geschehen im Dezember 2011 - bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich gegen die RV bereits seit mehr als einem Jahr außergerichtlich gekämpft), sieht es so aus, als ob auch das kommende Jahr 2012 mit Grabenkämpfen bestritten werden muß. Diesmal will mich die RV in eine Rehaeinrichtung für psychisch Kranke und Schwerbehinderte schicken (ich genieße den "Vorzug", mit 50 Grad Schwerbinderung eingestuft worden zu sein), um dort einen dreimonatigen Testparcour unter der Aufsicht von Psychiatern, Psychologen und sonstigen Therapeuten absolvieren zu müssen. Zweck der Übung soll sein, meine Arbeitstauglichkeit, mentale und physische Stabilität zu eruieren und mich mittels Bastelarbeiten und Holzschnitzereien auf das garstige Leben "draußen" vorzubereiten. Begründung: ich sei psychisch krank. Ohne diese Maßnahme sei es ausgeschlossen, eine Rückkehr in‘s Berufsleben mit unterstützenden Maßnahmen (gemäß SGB IX) zu finanzieren.
Ich wehre mich also nun dagegen. daß man mir eine psychische Erkrankung unterstellt. Diese soll ich angeblich haben, weil ich mit dem Stress des CK und Depressionen zu kämpfen habe. Es wird also rundweg behauptet, daß Clusterkopfschmerz zu einer psychischen Krankheit führt.
Die Behauptung, daß die Psyche als Ursache für CK zu bewerten sei, ist ja heute bereits relativ leicht zu widerlegen. Viele einschlägige Fachpulikationen treffen die klare Aussage, daß dem nicht so ist. Aber ich suche mir mittlerweile den Wolf, um die Behauptung eindeutig zu entkräften, daß dem Clusterkopfschmerz als Resultat (zwingend oder vielleicht auch nur möglicherweise aber begründet) eine psychische Erkrankung folgt. Ich befürchte, daß mir in dieser von der RV verlangten Maßnahme (die von mir eigentlich ganz anders und als berufliche Reha angedacht und verlangt worden war), durch das dort maßgebende Fachpersonal die komplett falsche medizinische Behandlung verpaßt werden könnte oder soll. Ich benötige daher kompetente fachliche Hinweise, wo ich betreffende entkräftende Informationen bekommen kann um diese Behauptung gleich gründlich und ohne Aufmucken seitens der RV widerlegen zu können. Ich möchte vermeiden, meine Zeit erneut mit einer Klage vor dem Sozialgericht in dieser Sache zu verplempern und die Bestrebungen der RV, mich in einer unangemessenen Maßnahme "zu parken", schnellstmöglich im Keim ersticken.
Hat sich von Euch schon einmal jemand mit dieser Behauptung konfrontiert gesehen. Wie seid Ihr damit umgegangen? Gibt es irgendwo neuere Fachartikel (im Netz), die dieses Thema aufgreifen und meine Behauptung untermauern können, daß eine psychische Erkrankung weder als Resultat eines Clusterkopfschmerzes noch als "Nebenwirkung" anzusehen oder einzustufen sind? Mir ist bewußt, daß möglicherweise einige Leser unter Euch im Gegenteil zu belegen versuchen, daß die Psyche sehr Wohl unter CK zu leiden hat und dies in einem psychischen Krankheitsbild münden kann. Ich widerspreche dem nicht, schließlich bin ich von meinen behandelnden Ärzten (Neurologen und Psychiater) ebenfalls mit der Diagnose "Depressive Episode" und ähnlichem bedacht worden. Doch glaube ich behaupten zu dürfen, daß diese Ärzte auch dem (Noch)Bundespräsidenten Wulff zumindest derzeit eine nicht minderschwere Depression bescheinigen würden. Von einer Depression zu einer psychischen Erkrankung ist es für mich (rein gefühlsmäßig) noch ein langer Weg. Hier eine zwingende bzw. resultierende Verbindung festzulegen, grenzt für mich allerdings bereits an üble Nachrede oder zumindest an eine gründliche Fehlinterpretation der Fakten. Da ich kein Fachmann bin (eigentlich zwar mittlerweile doch, aber eben kein diplomierter), brauche ich ich dieser Hinsicht ein grundlegendes Fachurteil eines publizierenden Spezialisten.
Für Hinweise oder Links von Euch bin ich daher dankbar.
Gruß und eine schmerzfreie Zeit.
Clusterkopfschmerz als Ursache für Psychische Krankheit?
Re: Clusterkopfschmerz als Ursache für Psychische Krankheit?
Hallo,Archiv hat geschrieben: ↑Fr 23. Mär 2018, 22:58 Hallo,
seit nunmehr knapp zweieinhalb Jahren habe ich diagnostizierten Clusterkopfschmerz mit einhergehender Trigeminus-Neuralgie. Ich unterscheide mittlerweile zwischen "normalem" alltäglichem Spannungsschmerz (mehrstündig bis zum Schmerzpegel fünf oder sechs von zehn), bis zu 15 minütigen Attacken (mit dem Schmerzpegel ab sechs bis zum Spitzenschmerz von 9,5 [bei zehn begehe ich entweder Suizid oder sterbe am Schmerz, was augenscheinlich und glücklicherweise noch nicht passiert ist]) und wöchentlich momentan selteneren Anfällen (ansonsten ca. zwei bis drei Anfälle pro Woche), die bei mir bis zu viereinhalb Stunden dauern können (der längste von mir gemessene Anfall dauerte fast fünf Stunden) und zu ca. 70% im Bereich von acht bis 9,5 von zehn auf meiner persönlichen Schmerzskala liegen. Ich bin derweil Medikamentenjunkie geworden, habe unter anderem meinen Job verloren und bewege mich, wie vermutlich viele andere hier auch, ganz normal am alltäglichem Abgrund. Der Irr- und Wahnsinn ist immer nah.
Zusätzlich habe ich, um die Sache zu komplettieren, eine Versteifung (Athrodese) des Linken Sprunggelenks zu verschmerzen, massive Probleme mit einem Schultergelenk (wohl wegen der Psoriarsis und den dagegen bestimmten Medikamenten, die dazu führen, daß die Gelenke angegriffen werden) und seit Jahren Sitzprobleme wegen einem entzündeten Steißbein, daß bereits auch als chronischer Zustand zu bezeichnen ist. Ich kenne mich mit Schmerzen aus. Dennoch überraschen sie mich immer wieder.
Vor allem aber kämpfe ich um meine Genesung und für ein besseres Leben und meine Zukunft und lege mich deshalb nun zum x-ten Male erneut mit meinem Kostenträger, der Rentenversicherung, an, um eine sogn. Maßnahme zur "Teilhabe am Arbeitsleben" finanziert zu bekommen, da es mir unmöglich ist, in meinen alten Beruf zurückzukehren. Nachdem ich deren letzten Ablehnungsbescheid erfolgreich vor dem Sozialgericht anfechten konnte (so geschehen im Dezember 2011 - bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich gegen die RV bereits seit mehr als einem Jahr außergerichtlich gekämpft), sieht es so aus, als ob auch das kommende Jahr 2012 mit Grabenkämpfen bestritten werden muß. Diesmal will mich die RV in eine Rehaeinrichtung für psychisch Kranke und Schwerbehinderte schicken (ich genieße den "Vorzug", mit 50 Grad Schwerbinderung eingestuft worden zu sein), um dort einen dreimonatigen Testparcour unter der Aufsicht von Psychiatern, Psychologen und sonstigen Therapeuten absolvieren zu müssen. Zweck der Übung soll sein, meine Arbeitstauglichkeit, mentale und physische Stabilität zu eruieren und mich mittels Bastelarbeiten und Holzschnitzereien auf das garstige Leben "draußen" vorzubereiten. Begründung: ich sei psychisch krank. Ohne diese Maßnahme sei es ausgeschlossen, eine Rückkehr in‘s Berufsleben mit unterstützenden Maßnahmen (gemäß SGB IX) zu finanzieren.
Ich wehre mich also nun dagegen. daß man mir eine psychische Erkrankung unterstellt. Diese soll ich angeblich haben, weil ich mit dem Stress des CK und Depressionen zu kämpfen habe. Es wird also rundweg behauptet, daß Clusterkopfschmerz zu einer psychischen Krankheit führt.
Die Behauptung, daß die Psyche als Ursache für CK zu bewerten sei, ist ja heute bereits relativ leicht zu widerlegen. Viele einschlägige Fachpulikationen treffen die klare Aussage, daß dem nicht so ist. Aber ich suche mir mittlerweile den Wolf, um die Behauptung eindeutig zu entkräften, daß dem Clusterkopfschmerz als Resultat (zwingend oder vielleicht auch nur möglicherweise aber begründet) eine psychische Erkrankung folgt. Ich befürchte, daß mir in dieser von der RV verlangten Maßnahme (die von mir eigentlich ganz anders und als berufliche Reha angedacht und verlangt worden war), durch das dort maßgebende Fachpersonal die komplett falsche medizinische Behandlung verpaßt werden könnte oder soll. Ich benötige daher kompetente fachliche Hinweise, wo ich betreffende entkräftende Informationen bekommen kann um diese Behauptung gleich gründlich und ohne Aufmucken seitens der RV widerlegen zu können. Ich möchte vermeiden, meine Zeit erneut mit einer Klage vor dem Sozialgericht in dieser Sache zu verplempern und die Bestrebungen der RV, mich in einer unangemessenen Maßnahme "zu parken", schnellstmöglich im Keim ersticken.
Hat sich von Euch schon einmal jemand mit dieser Behauptung konfrontiert gesehen. Wie seid Ihr damit umgegangen? Gibt es irgendwo neuere Fachartikel (im Netz), die dieses Thema aufgreifen und meine Behauptung untermauern können, daß eine psychische Erkrankung weder als Resultat eines Clusterkopfschmerzes noch als "Nebenwirkung" anzusehen oder einzustufen sind? Mir ist bewußt, daß möglicherweise einige Leser unter Euch im Gegenteil zu belegen versuchen, daß die Psyche sehr Wohl unter CK zu leiden hat und dies in einem psychischen Krankheitsbild münden kann. Ich widerspreche dem nicht, schließlich bin ich von meinen behandelnden Ärzten (Neurologen und Psychiater) ebenfalls mit der Diagnose "Depressive Episode" und ähnlichem bedacht worden. Doch glaube ich behaupten zu dürfen, daß diese Ärzte auch dem (Noch)Bundespräsidenten Wulff zumindest derzeit eine nicht minderschwere Depression bescheinigen würden. Von einer Depression zu einer psychischen Erkrankung ist es für mich (rein gefühlsmäßig) noch ein langer Weg. Hier eine zwingende bzw. resultierende Verbindung festzulegen, grenzt für mich allerdings bereits an üble Nachrede oder zumindest an eine gründliche Fehlinterpretation der Fakten. Da ich kein Fachmann bin (eigentlich zwar mittlerweile doch, aber eben kein diplomierter), brauche ich ich dieser Hinsicht ein grundlegendes Fachurteil eines publizierenden Spezialisten.
Für Hinweise oder Links von Euch bin ich daher dankbar.
Gruß und eine schmerzfreie Zeit.
ich würde dir dringend empfehlen dich von dem ,VdK oder Fachanwalt für Sozialrecht beraten zu lassen.
Clusterkopfschmerzen ist keine psychische Ekrankung.
Clusterkopfschmerzen ist eine neurologische Erkrankung.
Dass man natürlich aufgrund von den heftigen Attacken und den vielen Auswirkungen die die Clusterkopfschmerzen mit sich führen ab und zu depressiv wird ist nur verständlich. Eigentlich kennt sich die Rentenversicherung mit den Clusterkopfschmerzen aus. Es sind ja viele Clusterkopfschmerzpatienten die bereits aufgrund von Clusterkopfschmerzen berentet sind.
Die Leistungen des Rehabilitationsträgers sind aufgeteilt in
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Bei der Entscheidung über die Leistungen und Ausführungen der Leistungen soll laut § 9 SGB IX berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen werden.
Das Sozailgesetzbuch hat so viele Wenn u.Aber und da benötigt man Hilfe. Manche Kämpfe muss man einfach abgeben und Fachleute daran lassen. Dann geht die Angelegenheit meistens positiv aus.
Viele Grüsse
Baden24