Versorgungsamt und Schwerbehindertenausweis
Verfasst: Fr 23. Mär 2018, 22:35
Hallo zusammen,
habe da mal zwei Fragen an Ck-Betroffene, die Erfahrung besitzen mit den Arbeitsweisen eines Versorungsamtes und/oder sich vor dem Sozialgericht ihren GDB erstritten hatten oder gerade in einem solchen Verfahren stecken.
Seit 1982 ertrage ich episodischen CK. 2006 wurde mir ein GDB von 60 vom Versorgunsgamt Hamburg zugesprochen, den sie mir aber nun herunter setzen wollen auf GDB 40. Eine Klage habe ich seit 2 Jahren dagegen laufen, mit anwaltlicher Unterstützung des VDK. Bei der Medizinischen Gutachterstelle in HH war ich auch schon vorstellig auf Anweisung des Sozialgerichts. Auf das erstinstanzliche Urteil warte ich noch. Verfahren läuft nun bald 2 Jahre.
Mein Schwerbehindertenausweis läuft mit dem heutigen Datum, 31.12.2011, ab und ich habe bis heute keinen neuen Ausweis vom Versorgungsamt zugestellt bekommen.
Durch das laufenden Verfahren vor dem SG Hamburg behält mein GDB durch aufschiebenden Wirkung seine Gültigkeit.
Nun meine Fragen.
Muss das VA mir von sich aus einen neuen SBA zusenden oder muss ich den dort neu beantragen?
Sollte das Solzialgericht zu der Beurteilung kommen, der geringere GDB von 40 sei rechtens, ist es ratsam,in die nächste Instanz zu gehen oder sollte ich mich mit dem Urteil abfinden?
Ob der Anwalt des VDK dann auch zweitinstanzlich weiter an meiner Seite stehen wird, ist mit außerdem unklar.
Ich wünsche allen Ck-Betroffenen einen Guten Rutsch ins 2012.
Gruß
Hartmuth
habe da mal zwei Fragen an Ck-Betroffene, die Erfahrung besitzen mit den Arbeitsweisen eines Versorungsamtes und/oder sich vor dem Sozialgericht ihren GDB erstritten hatten oder gerade in einem solchen Verfahren stecken.
Seit 1982 ertrage ich episodischen CK. 2006 wurde mir ein GDB von 60 vom Versorgunsgamt Hamburg zugesprochen, den sie mir aber nun herunter setzen wollen auf GDB 40. Eine Klage habe ich seit 2 Jahren dagegen laufen, mit anwaltlicher Unterstützung des VDK. Bei der Medizinischen Gutachterstelle in HH war ich auch schon vorstellig auf Anweisung des Sozialgerichts. Auf das erstinstanzliche Urteil warte ich noch. Verfahren läuft nun bald 2 Jahre.
Mein Schwerbehindertenausweis läuft mit dem heutigen Datum, 31.12.2011, ab und ich habe bis heute keinen neuen Ausweis vom Versorgungsamt zugestellt bekommen.
Durch das laufenden Verfahren vor dem SG Hamburg behält mein GDB durch aufschiebenden Wirkung seine Gültigkeit.
Nun meine Fragen.
Muss das VA mir von sich aus einen neuen SBA zusenden oder muss ich den dort neu beantragen?
Sollte das Solzialgericht zu der Beurteilung kommen, der geringere GDB von 40 sei rechtens, ist es ratsam,in die nächste Instanz zu gehen oder sollte ich mich mit dem Urteil abfinden?
Ob der Anwalt des VDK dann auch zweitinstanzlich weiter an meiner Seite stehen wird, ist mit außerdem unklar.
Ich wünsche allen Ck-Betroffenen einen Guten Rutsch ins 2012.
Gruß
Hartmuth