Versorgungsamt und Schwerbehindertenausweis

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Archiv
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Versorgungsamt und Schwerbehindertenausweis

Beitrag von Archiv »

Hallo zusammen,
habe da mal zwei Fragen an Ck-Betroffene, die Erfahrung besitzen mit den Arbeitsweisen eines Versorungsamtes und/oder sich vor dem Sozialgericht ihren GDB erstritten hatten oder gerade in einem solchen Verfahren stecken.

Seit 1982 ertrage ich episodischen CK. 2006 wurde mir ein GDB von 60 vom Versorgunsgamt Hamburg zugesprochen, den sie mir aber nun herunter setzen wollen auf GDB 40. Eine Klage habe ich seit 2 Jahren dagegen laufen, mit anwaltlicher Unterstützung des VDK. Bei der Medizinischen Gutachterstelle in HH war ich auch schon vorstellig auf Anweisung des Sozialgerichts. Auf das erstinstanzliche Urteil warte ich noch. Verfahren läuft nun bald 2 Jahre.
Mein Schwerbehindertenausweis läuft mit dem heutigen Datum, 31.12.2011, ab und ich habe bis heute keinen neuen Ausweis vom Versorgungsamt zugestellt bekommen.
Durch das laufenden Verfahren vor dem SG Hamburg behält mein GDB durch aufschiebenden Wirkung seine Gültigkeit.

Nun meine Fragen.
Muss das VA mir von sich aus einen neuen SBA zusenden oder muss ich den dort neu beantragen?
Sollte das Solzialgericht zu der Beurteilung kommen, der geringere GDB von 40 sei rechtens, ist es ratsam,in die nächste Instanz zu gehen oder sollte ich mich mit dem Urteil abfinden?
Ob der Anwalt des VDK dann auch zweitinstanzlich weiter an meiner Seite stehen wird, ist mit außerdem unklar.

Ich wünsche allen Ck-Betroffenen einen Guten Rutsch ins 2012.
Gruß
Hartmuth
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Re: Versorgungsamt und Schwerbehindertenausweis

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Fr 23. Mär 2018, 22:35 Hallo zusammen,
habe da mal zwei Fragen an Ck-Betroffene, die Erfahrung besitzen mit den Arbeitsweisen eines Versorungsamtes und/oder sich vor dem Sozialgericht ihren GDB erstritten hatten oder gerade in einem solchen Verfahren stecken.

Seit 1982 ertrage ich episodischen CK. 2006 wurde mir ein GDB von 60 vom Versorgunsgamt Hamburg zugesprochen, den sie mir aber nun herunter setzen wollen auf GDB 40. Eine Klage habe ich seit 2 Jahren dagegen laufen, mit anwaltlicher Unterstützung des VDK. Bei der Medizinischen Gutachterstelle in HH war ich auch schon vorstellig auf Anweisung des Sozialgerichts. Auf das erstinstanzliche Urteil warte ich noch. Verfahren läuft nun bald 2 Jahre.
Mein Schwerbehindertenausweis läuft mit dem heutigen Datum, 31.12.2011, ab und ich habe bis heute keinen neuen Ausweis vom Versorgungsamt zugestellt bekommen.
Durch das laufenden Verfahren vor dem SG Hamburg behält mein GDB durch aufschiebenden Wirkung seine Gültigkeit.

Nun meine Fragen.
Muss das VA mir von sich aus einen neuen SBA zusenden oder muss ich den dort neu beantragen?
Sollte das Solzialgericht zu der Beurteilung kommen, der geringere GDB von 40 sei rechtens, ist es ratsam,in die nächste Instanz zu gehen oder sollte ich mich mit dem Urteil abfinden?
Ob der Anwalt des VDK dann auch zweitinstanzlich weiter an meiner Seite stehen wird, ist mit außerdem unklar.

Ich wünsche allen Ck-Betroffenen einen Guten Rutsch ins 2012.
Gruß
Hartmuth
Hallo Hartmuth,
wie Thore bereits beschrieben hat am Montag auf das Versorgungsamt gehen und eine Verlängerung beantragen.
Wie die Einstufung des Clusterkopfschmerzes ausgeht, hängt von verschiedenen Sachen ab.
Bei vielen Versorgungsämtern ist die Krankheit Clusterkopfschmerzen unbekannt.
Viele vergleichen die Clusterkopfschmerzen mit Migräne, was definitiv falsch ist.
Was sehr wichtig ist, ein Schmerztagebuch zu führen. Befundberichte von einem Facharzt für Neurologie, Schmerztherapeuten sind in der Regel auch sehr aussagefähig. Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die körperlichen, geistigen, sellischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens. Sehr hilfreich ist auch selbst einen Bericht zu erfassen, was es für dich bedeutet an Clusterkopfschmerzen erkrankt zu sein. Welche Defizite es bei Dir gibt wie Schlafmangel, Mangelversorgung mit Medikamenten, seelische Belastung usw.
Solange die Clusterkopfschmerzen nicht in die Versorgungsmed. Grundsätze aufgenommen werden, solange gibt es den Kampf mit den Versorgungsämter wegen der richtigen Einstufung.
Deshalb würde ich Dir empfehlen Mitglied hier im Verein zu werden. Denn nur ein starker Bundesverband wie die CSG kann versuchen, dass die Krankheit endlich aufgenommen wird.
Gleichzeitig erhälst Du Unterstützung im Widerspruchsverfahren oder im Klageverfahren. Unter Ansprechpartner hier auf der Homepage findest Du Herrn Terhaag, er wird Dir dann weiterhelfen.
Alles Gute und viel Erfolg
Baden24
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Re: Versorgungsamt und Schwerbehindertenausweis

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Fr 23. Mär 2018, 22:35
Archiv hat geschrieben: Fr 23. Mär 2018, 22:35 Hallo zusammen,
habe da mal zwei Fragen an Ck-Betroffene, die Erfahrung besitzen mit den Arbeitsweisen eines Versorungsamtes und/oder sich vor dem Sozialgericht ihren GDB erstritten hatten oder gerade in einem solchen Verfahren stecken.

Seit 1982 ertrage ich episodischen CK. 2006 wurde mir ein GDB von 60 vom Versorgunsgamt Hamburg zugesprochen, den sie mir aber nun herunter setzen wollen auf GDB 40. Eine Klage habe ich seit 2 Jahren dagegen laufen, mit anwaltlicher Unterstützung des VDK. Bei der Medizinischen Gutachterstelle in HH war ich auch schon vorstellig auf Anweisung des Sozialgerichts. Auf das erstinstanzliche Urteil warte ich noch. Verfahren läuft nun bald 2 Jahre.
Mein Schwerbehindertenausweis läuft mit dem heutigen Datum, 31.12.2011, ab und ich habe bis heute keinen neuen Ausweis vom Versorgungsamt zugestellt bekommen.
Durch das laufenden Verfahren vor dem SG Hamburg behält mein GDB durch aufschiebenden Wirkung seine Gültigkeit.

Nun meine Fragen.
Muss das VA mir von sich aus einen neuen SBA zusenden oder muss ich den dort neu beantragen?
Sollte das Solzialgericht zu der Beurteilung kommen, der geringere GDB von 40 sei rechtens, ist es ratsam,in die nächste Instanz zu gehen oder sollte ich mich mit dem Urteil abfinden?
Ob der Anwalt des VDK dann auch zweitinstanzlich weiter an meiner Seite stehen wird, ist mit außerdem unklar.

Ich wünsche allen Ck-Betroffenen einen Guten Rutsch ins 2012.
Gruß
Hartmuth
Hallo Hartmuth,
wie Thore bereits beschrieben hat am Montag auf das Versorgungsamt gehen und eine Verlängerung beantragen.
Wie die Einstufung des Clusterkopfschmerzes ausgeht, hängt von verschiedenen Sachen ab.
Bei vielen Versorgungsämtern ist die Krankheit Clusterkopfschmerzen unbekannt.
Viele vergleichen die Clusterkopfschmerzen mit Migräne, was definitiv falsch ist.
Was sehr wichtig ist, ein Schmerztagebuch zu führen. Befundberichte von einem Facharzt für Neurologie, Schmerztherapeuten sind in der Regel auch sehr aussagefähig. Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die körperlichen, geistigen, sellischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens. Sehr hilfreich ist auch selbst einen Bericht zu erfassen, was es für dich bedeutet an Clusterkopfschmerzen erkrankt zu sein. Welche Defizite es bei Dir gibt wie Schlafmangel, Mangelversorgung mit Medikamenten, seelische Belastung usw.
Solange die Clusterkopfschmerzen nicht in die Versorgungsmed. Grundsätze aufgenommen werden, solange gibt es den Kampf mit den Versorgungsämter wegen der richtigen Einstufung.
Deshalb würde ich Dir empfehlen Mitglied hier im Verein zu werden. Denn nur ein starker Bundesverband wie die CSG kann versuchen, dass die Krankheit endlich aufgenommen wird.
Gleichzeitig erhälst Du Unterstützung im Widerspruchsverfahren oder im Klageverfahren. Unter Ansprechpartner hier auf der Homepage findest Du Herrn Terhaag, er wird Dir dann weiterhelfen.
Alles Gute und viel Erfolg
Baden24
Hallo und erst mal vielen Dank für eure Antworten.
Nachdem ich mich hier im Forum mit meinen Fragen an euch gewandt hatte, dämmerte es mir und ich sah mal auf meinen Ausweis. Klar! Muss verlängert werden.
Hätte ich vorher mal draufgucken sollen. Muss ich wohl in angemessener Eile mal hin. Vielen Dank noch mal an Thore und Baden 24.

Mitglied hier im CSG bin ich schon sehr viele Jahre. Mir wäre sicher auch ausgiebig von Herrn Terhaag Hilfe zuteil geworden. Bin, wie gesagt, auch Mitglied im VDK und ein Anwalt reicht mir an meiner Seite, zumal mir kaum Kosten entstehen. Alles gut.

Habe 2005 einen GDB von 60 bekommen, zweieinhalb Jahre später klopfte das Versorgungsamt in schriftlicher Form an und wollte von mir und meinen Ärzten wissen, ob sich mein CK nicht schon gebesssert habe.
Ich schrieb ihnen, ist alles wie damals, als ich 60 % zugesprochen bekam. Mein Neurologe allerdings schrieb denen, mir ginge es besser, schon auf Grund meiner gesunden Gesichtsfarbe, um das mal überspitzt beschreiben zu wollen.
Wann besuchen diese Ärzte endlich mal Fortbildungslehrgänge bzgl. CK ?
Ich schweife ab, sorry.

Wie lange nun mein Ausweis verlängert wird, zeigt sich in wenigen Tagen.
Ich warte jetzt mal Nachricht vom Gericht. Bin echt gepannt, wie es urteilt, denn was in den letzten Jahren an Papier, wie Gutachten, Widersprüche und ja, auch Darlegung meiner Defizite durch CK - alles ist geschrieben und gesagt.
Ich weiß nur nicht genau, ob ich, gesetzt der Fall, ich bekäme weniger als 50 %, dann weiter gehe und es überhaupt möglich ist, die nächste Instanz zu beschreiten. Sofern der VDK mir weiterhin einen Anwalt zur Seite stellt. Möchte meinem Anwalt aber nicht jetzt schon damit auf die Nerven gehen. Dachte, hier wüsste jemand, wie so ein Verfahren weiter geht, wenns denn weiter geht.
Ich schreibe hier bald mal kurz rein, wie das mit der Verlängerung und dem Verfahren vor dem Sozialgericht gelaufen ist.

Ich wünsche allen CK-Betroffenen schmerzfreie Zeiten.
Danke und Gruß aus Hamburg
Hartmuth
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