Bescheinigung über ruhige Wohnung

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Archiv
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Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Bescheinigung über ruhige Wohnung

Beitrag von Archiv »

Hallo,

ich habe mal eine Frage,

ich brauche eine Neue Wohnung, die alte ist zu laut und ist auch schon gekündigt. Jetzt ist es leider so, dass es sehr schwer ist hier im Ort etwas passendes zu finden da ich zur Zeit noch, (rente scheint wohl durchzugehen lt. Gutachter, obwohl ich auch wohl aufgestockt werden muss, bin noch ziemlich jung) Hartz 4 beziehe. Es gibt aber die Möglichkeit einen Mehrbedarf zu beantragen, an Miete und Nebenkosten. Die Arge hier, Leistungsabteilung hätte gerne eine Bescheinigung der Uniklinik in Essen in welcher ich Behandlung bin, auf welcher steht, dass ich aufgrund von Kopfschmerzen eine ruhige Wohnung benötige.
Die Uniklinik/ Kopfschmerzentrum Essen kann mir das nicht ausstellen, WARUM NICHT ?
Stress und Lärm lösen definitiv Attacken aus, das müssten unsere Spezialisten doch wissen.
UND warum hat mein Hausarzt kein Problem damit mir so eine Bescheinigung auszustellen, der hat es sofort heute gemacht, ich zitiere:
" Aufrund einer chronischen Kopfschmerzerkrankung mit akuten Schüben massivsten Schmerzes, der durch Lärm und Stress ausgelöst werden kann, ist es aus ärztlicher Sicht notwendig das Herr Andre eine ruhige Wohnung bewohnt."

Wo ist das Problem bitte, kann mir das irgendjemand hier erklären ???
Ich habe bis jetzt kein schlechtes Wort über Essen verloren aber ganz ehrlich, so geht es in meinen Augen nicht, eine Occticipalblockade will man machen, aber eine Bescheinigung ausstellen das der liebe Patient mal zur Ruhe kommt will man nicht oder wie ? Immer schön kassieren ? Ich bin stinksauer, ich hoffe ihr versteht das.
Es währe schön hier ein paar Meinungen zu hören, auch Fragen diesbezüglich beantworte ich gerne.

Lieben Gruss und allen eine SfZ


Andre
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