Ab wann haben Schmerzpatienten Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis

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Archiv
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Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Ab wann haben Schmerzpatienten Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis

Beitrag von Archiv »

Hallo,
Für die Feststellung eines Grades der Behinderung bzw. für das Ausstellen eines entsprechenden Ausweises sind die Versorgungsämter zuständig. Man kann einen formlosen Antrag mit entsprechender Begründung stellen.
Der medizinische Hintergrund des Antrages wird in der Regel durch den medizinischen Dienst überprüft, was eine entsprechende Begutachtung durch den Dienst erfordert, es kann aber auch nach Aktenlage beurteilt werden.
Viele Schmerzpatienten unterliegen der Fehleinschätzung, dass der Grad der Behinderung abhängig von der Schwere der Erkrankung sei und erfahren bei dieser Gelegenheit, dass die Stärke von Schmerzen bei der Beurteilung des Grades der Behinderung nur eine untergeordnete Rolle spielt.
Viele erleben dies als große Frustration, und sind gekränkt, weil sie annehmen, ihnen würde einfach nicht geglaubt.
Dazu muss man wissen, dass die Versorgungsämter einen anders formulierten Auftrag haben, Ihnen obliegt es nicht, die Schwere von Erkrankungen einzuschätzen, sondern sie müssen die Benachteiligung des Antragstellers im Vergleich zu gesunden Menschen einschätzen. Medizinische Diagnosen spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Entscheiden für die Versorgungsämter ist das AUSMASS der BEEINTRÄCHTIGUNGEN.
Somit würde ich jedem Schmerzpatienten empfehlen, enen entsprechenden Antrag mit Informationen über die Verrichtung des täglichen Lebens zu ergänzen, auch vielleicht wenn man zum Teil auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Herzliche Grüsse
Baden24
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