Bisher war es so, daß eine "Rechtsberatung" nur durch Anwälte rechtlich erlaubt war.
"Im Interesse einer sachgerechten, unabhängigen Rechtsberatung bleibt es auch in Zukunft bei dem Grundsatz, dass die Vertretung vor Gericht ebenso wie die umfassende außergerichtliche Beratung in die Hände der Anwältinnen und Anwälte gehört. Öffnungen sieht das neue RDG gegenüber dem geltenden Rechtsberatungsgesetz allerdings bei der unentgeltlichen, altruistischen Rechtsberatung vor, die grundsätzlich freigegeben wird. Für die Rechtsberatung im Familien- und Freundeskreis gelten dabei keinerlei gesetzlichen Vorgaben; karitative Einrichtungen, Verbraucherberatungsstellen oder Mieterbund müssen gewährleisten, dass sie Rechtsdienstleistungen nur durch oder unter Anleitung eines Volljuristen erbringen."
Ein jeder Clusterkopf kann also fürderhin einem anderen, z. B. im GdB Verfahren, mit gebener Erfahrung, behilflich sein.
Quelle:
hier
Alles Gute und viel schmerzfreie Zeit
HR
PS
wie das bei fehlerhafter oder nachteiliger Beratung ist, ....?