Medizinischer Dienst
Medizinischer Dienst
Hallo leide ja nun auch schon seit 1991 an diesem blöden Kofschmerz habe jetzt ( seit märz meinen job wieder mal verloren dadurch und war im april beim medizinischen dienst. heute bekam ich post von meiner kk und der dienst ist der meinung ich sei gesund ab 8.7. ich kann kaum vor schmertzen aushalten wir legen jetzt mit meinem arzt einspruch ein kann die krankekasse einfach so das krankengeld streichen , der med. dienst weiß das ich zur kur fahren soll der antrag wurde gestellt. lg kessi
Re: Medizinischer Dienst
Der 1 Schritt den du mit deinem Arzt vor hast ist schon mal ein sehr guter Ansatz.Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 15:15 Hallo leide ja nun auch schon seit 1991 an diesem blöden Kofschmerz habe jetzt ( seit märz meinen job wieder mal verloren dadurch und war im april beim medizinischen dienst. heute bekam ich post von meiner kk und der dienst ist der meinung ich sei gesund ab 8.7. ich kann kaum vor schmertzen aushalten wir legen jetzt mit meinem arzt einspruch ein kann die krankekasse einfach so das krankengeld streichen , der med. dienst weiß das ich zur kur fahren soll der antrag wurde gestellt. lg kessi
Aber vorerst mal nicht so viel schreiben sondern nur formal Widerspruch einlegen mit dem Zusatz dass der detaillierte Widerspruch nach Akteneinsicht folgt.Somit sind die Fristen erst mal gewahrt.
Dann Akteneinsicht verlangen( muss dir gewährt werden).So kann man dann nachvollzeihen wie der medizinische Dienst zu der Entscheidung kam.
Dann erst entsprechend argumentieren.
Da ja meist auf Aktenlage beim MD entschieden wird,oder warst du persönlich beim MD vorstellig?, kann es schon mal sein,dass ein wichtiges Detail übersehen wurde und somit die Entscheidung zustande kam.
Im Zweifelsfall Kontakt mit der VDK oder dem Sozialgericht aufnehmen.Du hast Anspruch auf kostenlose Rechtshilfe.
Vorsicht mit selbst formulierten Widersprüchen.Da hat man sich schnell in den Fallstricken des Gerichtsdeutsch verfangen und der Widerspruch wird dann als unbegründet gewertet.
Re: Medizinischer Dienst
Hallo Kessi, du musst jetzt als erstes mal auf dem schnellsten Weg zur Bundesagentur für Arbeit, damit deine Krankenversicherung wieterläuft. Wenn du schon seit 1991 an Cluster leidest, hast du dann GdB? Du schreibst, du hast deinen Job mal wieder verloren, wie oft schon? Weshalb dat dich der MDK gesund geschrieben? Es ist alles ein bißchen verworren geschrieben, sorry. Bist du chronisch oder episodisch? Schreibst du bitte alles noch mals etwas ausführlicher, bitte? Vielleicht können wir dir dann besser deine Fragen beantworten.Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 15:15 Hallo leide ja nun auch schon seit 1991 an diesem blöden Kofschmerz habe jetzt ( seit märz meinen job wieder mal verloren dadurch und war im april beim medizinischen dienst. heute bekam ich post von meiner kk und der dienst ist der meinung ich sei gesund ab 8.7. ich kann kaum vor schmertzen aushalten wir legen jetzt mit meinem arzt einspruch ein kann die krankekasse einfach so das krankengeld streichen , der med. dienst weiß das ich zur kur fahren soll der antrag wurde gestellt. lg kessi
Liebe schmerzfreie Grüße sendet Claudia
Re: Medizinischer Dienst
Hallo Kessi,Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 15:15 Hallo leide ja nun auch schon seit 1991 an diesem blöden Kofschmerz habe jetzt ( seit märz meinen job wieder mal verloren dadurch und war im april beim medizinischen dienst. heute bekam ich post von meiner kk und der dienst ist der meinung ich sei gesund ab 8.7. ich kann kaum vor schmertzen aushalten wir legen jetzt mit meinem arzt einspruch ein kann die krankekasse einfach so das krankengeld streichen , der med. dienst weiß das ich zur kur fahren soll der antrag wurde gestellt. lg kessi
ich habe in einem anderen Forum gelesen (www.schwerbehinderung-aktuell.de), daß
es immer wieder mal vorkommt, daß langfristig krankgeschriebe vom MD plötzlich
arbeitsfähig eingestuft werden. Sehr häufig sogar ohne den Betroffenen zu
untersuchen, sondern einfach nach Aktenlage.
In so einem Fall muß man unbedingt zum gesetzten Termin die Arbeit wieder
aufnehmen (und wenn auch nur für 10 Minuten, dann kann man krankheitsbedingt
wieder heimgehen) oder wenn man arbeitslos ist, an diesem Tag, möglichst
gleich am Morgen, bei der Agentur für Arbeit mit dem Schreiben vom MD erscheinen.
Sie müssen dokumentieren, daß Du da warst, und dann kannst auch wieder heimgehen,
allerdings mußt Du von Deinem Arzt erneut krankgeschrieben werden. Unbedingt
noch am gleichen Tag.
Wenn das erledigt ist, kann man Widerspruch einlegen.
Aber es scheint sehr wichtig zu sein, den von MB gesetzen Termin einzuhalten,
sonst kann die KK das Krankengeld wegen "Verletzung der Mitwirkungspflicht"
streichen.
Ob das, was ich geschrieben habe, in allen Punkten stimmt, weiß ich nicht,
wie gesagt, habe ich auch nur in einem Forum gelesen. Allerdings scheint
mir ziemlich logisch. Ich hoffe, ich konnte Dir bißchen helfen.
Ich wünsche Dir schmerzfreie Zeiten und viel Erfolg bei dem "Kampf".
Agnes