Sozial-Gerichts-Klage

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Archiv
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Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Sozial-Gerichts-Klage

Beitrag von Archiv »

Hallo Forum,
ich will mal berichten, was in den letzten Monaten passiert ist:

Ich habe einen Antrag auf Erhöhung meines GdB 30 auf über 50% beantragt und dies mit chronischer Borreliose und episodischem Cluster Headache begründet.
Dieser Antrag ist Erwartungsgemäss mit weniger als 50% beschieden worden und ich habe Widerspruch eingelegt.
Jetzt aber alles mit den nötigen Paragraphen gespickt. (Danke an Jakob)
Nun ist mein Widerspruch mit einer medizinisch falschen Begründung abgelehnt worden.
Darauf hebe ich nur gewartet, es musste nämlich so kommen. Es gibt in ganz "Deutschland" nur wenige Ärzte die die Befähigung zur Beurteilung eines Clusters haben und dieser Mensch vom Versorgungsamt gehört eben nicht dazu.
Weil er nicht dazu gehört, darf er von Gesetzes wegen diese Erkrankung gar nicht begutachten, somit verstösst das Versorgungsamt gegen die gesetzlichen Richtlinien einer Gutachterbeauftragung.
Und weil das Land Arbeitgeber dieses "Gutachters" ist, richtet sich meine Klage gegen das Land Nds.
Jetzt kommt es aber noch besser.
Die Richterin vom Landes - Sozialgericht hat den Gutachter aufgefordert sein Gutachten zu begründen, dies hat er dann auch getan:
Zitat:
"Herr Meier hat durch seinen Beruf ausreichende medizinische Kenntnisse und hat sich somit Krankheiten ausgesucht, die man nicht objektiv begutachten kann, es ist davon auszugehen, das die Angaben des Herrn Meier nicht stimmen und somit
war sein Antrag als nicht objektivierbar abzulehnen."
Dies liegt mir schriftlich vor.
Nun hat der Gutachter eine Verleumdungsklage und eine Dienstaufsichtsbeschwerde an der Backe und das Land Nds. zusätzlich noch eine Sozialgerichtsbeschwerde wegen Verletzung ihrer Dienstaufsicht, sie haben einen nicht befähigten Mediziner beauftragt eine ihm nicht bekannte Krankheit zu begutachten.

Ihr könnt Euch vorstellen was das mittlerweile für einen Spass macht.
Am 01.03. war ich dann bei Prof. Dengler in der MHH-Hannover, er soll einer der wenigen Sprzialisten sein, die dies beurteilen können.
Nun hab ich es schriftlich, ich habe "Episodischen Cluster Headache" der grenzwertig in Richtung chronisch geht.

Jetzt warte ich auf das Urteil vom Landes Sozial Gericht und dann sehen wir mal ob wir vielleicht noch eine Schadensersatzklage loslassen, schliesslich sind mir für 2 Jahre die Erleichterungen, bei mehr als 50% gibt es welche, durch die Lappen gegangen.

Ob ich nun 50% oder mehr bekomme ist abzuwarten, aber die Hoffnung stirb eben zuletzt.

Ich werde Euch weiter auf dem Laufenden halten.

Gruss
fritz-peter
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