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Re: Antrag auf GdB abgelehnt

Verfasst: Sa 7. Apr 2018, 15:21
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:19
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:19
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:18

Hallo Anke, ich führe derzeit ein Verfahren vor dem Sozialgerich Aurich. Diese gaben mir einen GdB von 20. Es wurde ein Gutachten im Landeskrankenhaus Wehnen (NDS) durchgeführt, welches besagt, daß mir ein GdB von 40 zusteht. Mein Vertreter vor Gericht riet mir jetzt dieses anzunehmen. Doch das sehe ich nicht so recht ein. Kämpfe weiter um Dein Recht, und gib nicht auf. Irgendwann gibt es ein Urteil!!!
Hallo Aristotele,

ich habe meinen Widerspruch weggeschickt bzw konnte nun auch die Begründung hinterher schicken.

Danke an Jacob und Peter K...für Eure tolle Hilfe bei der Erstellung meiner Begründung!!!
Ich konnte mit den Informationen, die ich erhalten habe, richtig was anfangen. Es gibt Dinge..die hätte ich nie geschrieben, weil man einfach keine Ahnung von sowas hat.
Z.b. wurde mein Gutachten von einem Internisten geschrieben.
Naja..die Begründung ist jetzt ca. 2 wochen weg und ich bin mal gespannt.

Es muss einfach klappen..mein Arbeitgeber sucht immer noch nach Dingen..gegen mich.
Habe heute erfahren, das er sich wieder über mich bei Arbeitskolleginnen erkundigt hat.
Ich erhoffe mir einen kleinen Kündigunsschutz durch die % die ich hoffentlich bekommen werde.

Gruß
Anke
Hallo,

Heute habe ich Post vom Versorgungsamt bekommen.
Abhilfebescheid:
Ihr Grad der Behinderung beträgt 30

Unter Bemerkung steht..das mein Kopfschmerztagebuch den Aussagen von Essen widersprüchlich wären und darum "nur" 30 % angemessen ist.

In meinem Tagebuch stehen auch die Dauerschmerzen..und das Versorgungsamt hat nach Attacken geschaut bzw diese standen in den Berichten von Essen.
Anscheinend haben sie mein Tagebuch falsch "gelesen" und alle Eintragungen von mir als Attacken angesehen.

Nunja..ist dann klar..warum dort Widersprüche auftauchen.
Aber ich werde das wohl richtig stellen, denn ich führe mein KS-Tagebuch gewissenhaft. Ich lasse mir nicht nachsagen, das ich dort falsche Angaben mache.

Und da ich ja im Juni nur 2 Attackentage und im August ohne Attacken gewesen wäre..usw.
Zählt der Dauerschmerz denn gar nicht?
Lt. Essen ist dieser dem Cluster zuzuordnen. Aber gut.
30 % ist ja was. Nun hoffe ich, das mein Arbeitgeber ruhe gibt..und sich freut, das er einen Mitarbeiter mehr hat..mit einem GdB (öffentlicher Dienst).

Danke an Jakob und Peter für Eure Hilfe beim Widerspruch.
Aus "abgelehnt" wurde nun GdB von 30.
Dankeschön!!!

Gruß
Anke
Hallo Anke

Ich habe dir damals geschrieben,dass Du ein privatärztliches Gutachten erstellen lassen sollst.
Warum hast Du Dich nur auf einen Widerspruch eingelassen?
Jetzt wurdest Du mit 30% abgespeist...die Dir aber in keinster Weise helfen.
Viele machen den Fehler und sehen nur den Clusterkopfschmerz.........der jedoch eine ganze Menge an Begleiterkrankungen hat.Nur durch einen Widerspruch wirst du kaum über 50% kommen.Das Versorgungsamt sieht die 50 als Magische Schwelle(was sie auch ist)an.Die einzige Möglichkeit.......die ich sehe...ist,vor das Sozialgericht zu gehen.Ist leider mit Kosten verbunden.....
Liebe Grüße
Uli

Re: Antrag auf GdB abgelehnt

Verfasst: Sa 7. Apr 2018, 15:21
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:21
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:19
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:19

Hallo Aristotele,

ich habe meinen Widerspruch weggeschickt bzw konnte nun auch die Begründung hinterher schicken.

Danke an Jacob und Peter K...für Eure tolle Hilfe bei der Erstellung meiner Begründung!!!
Ich konnte mit den Informationen, die ich erhalten habe, richtig was anfangen. Es gibt Dinge..die hätte ich nie geschrieben, weil man einfach keine Ahnung von sowas hat.
Z.b. wurde mein Gutachten von einem Internisten geschrieben.
Naja..die Begründung ist jetzt ca. 2 wochen weg und ich bin mal gespannt.

Es muss einfach klappen..mein Arbeitgeber sucht immer noch nach Dingen..gegen mich.
Habe heute erfahren, das er sich wieder über mich bei Arbeitskolleginnen erkundigt hat.
Ich erhoffe mir einen kleinen Kündigunsschutz durch die % die ich hoffentlich bekommen werde.

Gruß
Anke
Hallo,

Heute habe ich Post vom Versorgungsamt bekommen.
Abhilfebescheid:
Ihr Grad der Behinderung beträgt 30

Unter Bemerkung steht..das mein Kopfschmerztagebuch den Aussagen von Essen widersprüchlich wären und darum "nur" 30 % angemessen ist.

In meinem Tagebuch stehen auch die Dauerschmerzen..und das Versorgungsamt hat nach Attacken geschaut bzw diese standen in den Berichten von Essen.
Anscheinend haben sie mein Tagebuch falsch "gelesen" und alle Eintragungen von mir als Attacken angesehen.

Nunja..ist dann klar..warum dort Widersprüche auftauchen.
Aber ich werde das wohl richtig stellen, denn ich führe mein KS-Tagebuch gewissenhaft. Ich lasse mir nicht nachsagen, das ich dort falsche Angaben mache.

Und da ich ja im Juni nur 2 Attackentage und im August ohne Attacken gewesen wäre..usw.
Zählt der Dauerschmerz denn gar nicht?
Lt. Essen ist dieser dem Cluster zuzuordnen. Aber gut.
30 % ist ja was. Nun hoffe ich, das mein Arbeitgeber ruhe gibt..und sich freut, das er einen Mitarbeiter mehr hat..mit einem GdB (öffentlicher Dienst).

Danke an Jakob und Peter für Eure Hilfe beim Widerspruch.
Aus "abgelehnt" wurde nun GdB von 30.
Dankeschön!!!

Gruß
Anke
Hallo Anke

Ich habe dir damals geschrieben,dass Du ein privatärztliches Gutachten erstellen lassen sollst.
Warum hast Du Dich nur auf einen Widerspruch eingelassen?
Jetzt wurdest Du mit 30% abgespeist...die Dir aber in keinster Weise helfen.
Viele machen den Fehler und sehen nur den Clusterkopfschmerz.........der jedoch eine ganze Menge an Begleiterkrankungen hat.Nur durch einen Widerspruch wirst du kaum über 50% kommen.Das Versorgungsamt sieht die 50 als Magische Schwelle(was sie auch ist)an.Die einzige Möglichkeit.......die ich sehe...ist,vor das Sozialgericht zu gehen.Ist leider mit Kosten verbunden.....
Liebe Grüße
Uli
Sozialgericht ! Kosten ? Seit wann ?
Ist mir total neu.
Gruß, Allen gute Zeit, peter.

Re: Antrag auf GdB abgelehnt

Verfasst: Sa 7. Apr 2018, 15:21
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:21
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:21
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:19

Hallo,

Heute habe ich Post vom Versorgungsamt bekommen.
Abhilfebescheid:
Ihr Grad der Behinderung beträgt 30

Unter Bemerkung steht..das mein Kopfschmerztagebuch den Aussagen von Essen widersprüchlich wären und darum "nur" 30 % angemessen ist.

In meinem Tagebuch stehen auch die Dauerschmerzen..und das Versorgungsamt hat nach Attacken geschaut bzw diese standen in den Berichten von Essen.
Anscheinend haben sie mein Tagebuch falsch "gelesen" und alle Eintragungen von mir als Attacken angesehen.

Nunja..ist dann klar..warum dort Widersprüche auftauchen.
Aber ich werde das wohl richtig stellen, denn ich führe mein KS-Tagebuch gewissenhaft. Ich lasse mir nicht nachsagen, das ich dort falsche Angaben mache.

Und da ich ja im Juni nur 2 Attackentage und im August ohne Attacken gewesen wäre..usw.
Zählt der Dauerschmerz denn gar nicht?
Lt. Essen ist dieser dem Cluster zuzuordnen. Aber gut.
30 % ist ja was. Nun hoffe ich, das mein Arbeitgeber ruhe gibt..und sich freut, das er einen Mitarbeiter mehr hat..mit einem GdB (öffentlicher Dienst).

Danke an Jakob und Peter für Eure Hilfe beim Widerspruch.
Aus "abgelehnt" wurde nun GdB von 30.
Dankeschön!!!

Gruß
Anke
Hallo Anke

Ich habe dir damals geschrieben,dass Du ein privatärztliches Gutachten erstellen lassen sollst.
Warum hast Du Dich nur auf einen Widerspruch eingelassen?
Jetzt wurdest Du mit 30% abgespeist...die Dir aber in keinster Weise helfen.
Viele machen den Fehler und sehen nur den Clusterkopfschmerz.........der jedoch eine ganze Menge an Begleiterkrankungen hat.Nur durch einen Widerspruch wirst du kaum über 50% kommen.Das Versorgungsamt sieht die 50 als Magische Schwelle(was sie auch ist)an.Die einzige Möglichkeit.......die ich sehe...ist,vor das Sozialgericht zu gehen.Ist leider mit Kosten verbunden.....
Liebe Grüße
Uli
Sozialgericht ! Kosten ? Seit wann ?
Ist mir total neu.
Gruß, Allen gute Zeit, peter.
Hallo

Grundsätzlich ist der Gang vor das Sozialgericht kostenlos.
Aber.....wenn ich mir ein Gutachten von einem Arzt meines Vertrauens wünsche so verlangt das Gericht einen Kostenvorschuss.
Nur ein Gutachten von einem Arzt meines Vertrauens ist aus Erfolgversprechend.
Wer sich auf das Gutachten des Gerichtsarztes verlässt..hat schon verloren.

Liebe Grüße
Uli

Re: Antrag auf GdB abgelehnt

Verfasst: Sa 7. Apr 2018, 15:21
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:21
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:21
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:21

Hallo Anke

Ich habe dir damals geschrieben,dass Du ein privatärztliches Gutachten erstellen lassen sollst.
Warum hast Du Dich nur auf einen Widerspruch eingelassen?
Jetzt wurdest Du mit 30% abgespeist...die Dir aber in keinster Weise helfen.
Viele machen den Fehler und sehen nur den Clusterkopfschmerz.........der jedoch eine ganze Menge an Begleiterkrankungen hat.Nur durch einen Widerspruch wirst du kaum über 50% kommen.Das Versorgungsamt sieht die 50 als Magische Schwelle(was sie auch ist)an.Die einzige Möglichkeit.......die ich sehe...ist,vor das Sozialgericht zu gehen.Ist leider mit Kosten verbunden.....
Liebe Grüße
Uli
Sozialgericht ! Kosten ? Seit wann ?
Ist mir total neu.
Gruß, Allen gute Zeit, peter.
Hallo

Grundsätzlich ist der Gang vor das Sozialgericht kostenlos.
Aber.....wenn ich mir ein Gutachten von einem Arzt meines Vertrauens wünsche so verlangt das Gericht einen Kostenvorschuss.
Nur ein Gutachten von einem Arzt meines Vertrauens ist aus Erfolgversprechend.
Wer sich auf das Gutachten des Gerichtsarztes verlässt..hat schon verloren.

Liebe Grüße
Uli
Hallöchen,
ich hatte 2 Gutachter meines Vertrauens (kostenlos),einer davon u.a. Clusterspezialist, habe auf Anhieb 60% bekommen, 5 Jahre später auf 70% erhöht.
Gebe zu, sehr gut beraten zu sein, aber man sollte dann auch auf Andere hören.
Irgend etwas habe ich wohl anders oder richtiger gemacht ;-) . Übrigens, mein Ausweis gilt unbegrenzt, da Cluster ja nicht heilbar ist ! Schwätze mit de Leut !!
Gruß und Allen gute Zeit, peter

Re: Antrag auf GdB abgelehnt

Verfasst: Sa 7. Apr 2018, 15:22
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:18 Hallo,

naja, ich hatte ja damit gerechnet, das es niedrig ausfallen würde, aber das es abgelehnt wird!!
Hm..ich hatte im Antrag angegeben: Bing-Horton-Neuralgie

****************************************************
In der Begründung zur Ablehnung steht nun:

1. Cluster-Kopfschmerz, Migräne
2. Hypertonie

Diese Beeinträchtigungen verursachen keinen GdB von wenigstens 20.

*****************************************************

Ich habe schon einen Tip bekommen, mir nun mit meinem Widerspruch erstmal das Gutachten zuschicken zu lassen, bevor ich meine Begründung dazu abgebe. Bin mal gespannt.

LG
Anke
Hallo Anke,

als erstes würde ich an deiner stelle,wie ich auch es gemacht habe ,einen Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt stellen .

Bei guter Begründung wird er meistens bewilligt.

Mit dem Gleichstellungsantrag hast du dann schon einmal auf deiner Arbeitsstelle
die Rechte eines Schwerbehinderten ab 50%.

Und dann ab vor das Sozialgericht.
Bei mir hat es vor Gericht ca.1,5 Jahre gedauert,aber es hat sich gelohnt (60%).

Und für diese Zeit brauchst du dann die Gleichstellung.
Also durchhalten und kämpfen. Viel Glück.

Detlef

Re: Antrag auf GdB abgelehnt

Verfasst: Sa 7. Apr 2018, 15:22
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:22
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:18 Hallo,

naja, ich hatte ja damit gerechnet, das es niedrig ausfallen würde, aber das es abgelehnt wird!!
Hm..ich hatte im Antrag angegeben: Bing-Horton-Neuralgie

****************************************************
In der Begründung zur Ablehnung steht nun:

1. Cluster-Kopfschmerz, Migräne
2. Hypertonie

Diese Beeinträchtigungen verursachen keinen GdB von wenigstens 20.

*****************************************************

Ich habe schon einen Tip bekommen, mir nun mit meinem Widerspruch erstmal das Gutachten zuschicken zu lassen, bevor ich meine Begründung dazu abgebe. Bin mal gespannt.

LG
Anke
Hallo Anke,

als erstes würde ich an deiner stelle,wie ich auch es gemacht habe ,einen Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt stellen .

Bei guter Begründung wird er meistens bewilligt.

Mit dem Gleichstellungsantrag hast du dann schon einmal auf deiner Arbeitsstelle
die Rechte eines Schwerbehinderten ab 50%.

Und dann ab vor das Sozialgericht.
Bei mir hat es vor Gericht ca.1,5 Jahre gedauert,aber es hat sich gelohnt (60%).

Und für diese Zeit brauchst du dann die Gleichstellung.
Also durchhalten und kämpfen. Viel Glück.

Detlef
Ein GdB von 30 ist zu niedrig.

Ein Bericht hierzu gab es in der letzten CSGaktuell.

Aus diesem Bericht kann man erkennen was man erreichen kann, wenn man kämpft und sich nicht abspeisen läßt.

Erst einen GdB von 20 für eine Schultererkrankung - Cluster wurde nicht berücksichtigt

Als ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde gab es ein Angebot von 30

Aufgrund einer Anordnung durch das Sozialgericht die Erstellung eines Gutachtens durch einen Gutachter gab es dann 50
nur für Cluster und die Schulter wurde gar nicht mehr berücksichtigt.

Re: Antrag auf GdB abgelehnt

Verfasst: Sa 7. Apr 2018, 15:22
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:22
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:22
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:18 Hallo,

naja, ich hatte ja damit gerechnet, das es niedrig ausfallen würde, aber das es abgelehnt wird!!
Hm..ich hatte im Antrag angegeben: Bing-Horton-Neuralgie

****************************************************
In der Begründung zur Ablehnung steht nun:

1. Cluster-Kopfschmerz, Migräne
2. Hypertonie

Diese Beeinträchtigungen verursachen keinen GdB von wenigstens 20.

*****************************************************

Ich habe schon einen Tip bekommen, mir nun mit meinem Widerspruch erstmal das Gutachten zuschicken zu lassen, bevor ich meine Begründung dazu abgebe. Bin mal gespannt.

LG
Anke
Hallo Anke,

als erstes würde ich an deiner stelle,wie ich auch es gemacht habe ,einen Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt stellen .

Bei guter Begründung wird er meistens bewilligt.

Mit dem Gleichstellungsantrag hast du dann schon einmal auf deiner Arbeitsstelle
die Rechte eines Schwerbehinderten ab 50%.

Und dann ab vor das Sozialgericht.
Bei mir hat es vor Gericht ca.1,5 Jahre gedauert,aber es hat sich gelohnt (60%).

Und für diese Zeit brauchst du dann die Gleichstellung.
Also durchhalten und kämpfen. Viel Glück.

Detlef
Ein GdB von 30 ist zu niedrig.

Ein Bericht hierzu gab es in der letzten CSGaktuell.

Aus diesem Bericht kann man erkennen was man erreichen kann, wenn man kämpft und sich nicht abspeisen läßt.

Erst einen GdB von 20 für eine Schultererkrankung - Cluster wurde nicht berücksichtigt

Als ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde gab es ein Angebot von 30

Aufgrund einer Anordnung durch das Sozialgericht die Erstellung eines Gutachtens durch einen Gutachter gab es dann 50
nur für Cluster und die Schulter wurde gar nicht mehr berücksichtigt.
wann gab es die letzte csg-aktuell?

Re: Antrag auf GdB abgelehnt

Verfasst: Sa 7. Apr 2018, 15:22
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:22
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:22
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:22

Hallo Anke,

als erstes würde ich an deiner stelle,wie ich auch es gemacht habe ,einen Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt stellen .

Bei guter Begründung wird er meistens bewilligt.

Mit dem Gleichstellungsantrag hast du dann schon einmal auf deiner Arbeitsstelle
die Rechte eines Schwerbehinderten ab 50%.

Und dann ab vor das Sozialgericht.
Bei mir hat es vor Gericht ca.1,5 Jahre gedauert,aber es hat sich gelohnt (60%).

Und für diese Zeit brauchst du dann die Gleichstellung.
Also durchhalten und kämpfen. Viel Glück.

Detlef
Ein GdB von 30 ist zu niedrig.

Ein Bericht hierzu gab es in der letzten CSGaktuell.

Aus diesem Bericht kann man erkennen was man erreichen kann, wenn man kämpft und sich nicht abspeisen läßt.

Erst einen GdB von 20 für eine Schultererkrankung - Cluster wurde nicht berücksichtigt

Als ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde gab es ein Angebot von 30

Aufgrund einer Anordnung durch das Sozialgericht die Erstellung eines Gutachtens durch einen Gutachter gab es dann 50
nur für Cluster und die Schulter wurde gar nicht mehr berücksichtigt.
wann gab es die letzte csg-aktuell?
Ein hallo an alle, habe seit 20 Jahren diese Schmerzen ,die genaue Diagnose wurde allerdings erst vor kurzem gestellt. Habe ich überhaupt eine Chance wenn ich einen Antrag stelle? Denn ich habe weder Zeiten noch Länge meiner Attacken jemals festgehalten. Momentan schmerzfreie Grüsse aus Staufenberg Birgit

Re: Antrag auf GdB abgelehnt

Verfasst: Sa 7. Apr 2018, 15:22
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:22
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:22
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:18 Hallo,

naja, ich hatte ja damit gerechnet, das es niedrig ausfallen würde, aber das es abgelehnt wird!!
Hm..ich hatte im Antrag angegeben: Bing-Horton-Neuralgie

****************************************************
In der Begründung zur Ablehnung steht nun:

1. Cluster-Kopfschmerz, Migräne
2. Hypertonie

Diese Beeinträchtigungen verursachen keinen GdB von wenigstens 20.

*****************************************************

Ich habe schon einen Tip bekommen, mir nun mit meinem Widerspruch erstmal das Gutachten zuschicken zu lassen, bevor ich meine Begründung dazu abgebe. Bin mal gespannt.

LG
Anke
Hallo Anke,

als erstes würde ich an deiner stelle,wie ich auch es gemacht habe ,einen Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt stellen .

Bei guter Begründung wird er meistens bewilligt.

Mit dem Gleichstellungsantrag hast du dann schon einmal auf deiner Arbeitsstelle
die Rechte eines Schwerbehinderten ab 50%.

Und dann ab vor das Sozialgericht.
Bei mir hat es vor Gericht ca.1,5 Jahre gedauert,aber es hat sich gelohnt (60%).

Und für diese Zeit brauchst du dann die Gleichstellung.
Also durchhalten und kämpfen. Viel Glück.

Detlef
Ein GdB von 30 ist zu niedrig.

Ein Bericht hierzu gab es in der letzten CSGaktuell.

Aus diesem Bericht kann man erkennen was man erreichen kann, wenn man kämpft und sich nicht abspeisen läßt.

Erst einen GdB von 20 für eine Schultererkrankung - Cluster wurde nicht berücksichtigt

Als ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde gab es ein Angebot von 30

Aufgrund einer Anordnung durch das Sozialgericht die Erstellung eines Gutachtens durch einen Gutachter gab es dann 50
nur für Cluster und die Schulter wurde gar nicht mehr berücksichtigt.
Hallo Uli,

ich habe den Widerspruch nicht zurückgenommen. Ich sollte ja einen Vordruck unterschreiben, das ich diesen zurücknehmen würde. Aber das mache ich nicht.
Ich habe bereits ein Schreiben aufgesetzt und weggeschickt.
In der gutachterlichen Stellungnahme stand, das ich mein Tagebuch falsch geführt habe und ich quasi "lügen" würde.

Meine Eintragungen, Dauerkopfschmerz und Clusterattacken konnte man dort..aus welchen Gründen auch immer..nicht auseinanderhalten.
Man hat alles als Attacken angesehen, was ich aufgeschrieben habe..obwohl eindeutig zu sehen ist, an welchen Tagen Attacken waren..und wann der Dauerschmerz.
Dadurch kam es natürlich zu "verschiedenen Angaben" seitens der Arztberichte und mir.
Dann steht dort..das seit August ja keine Attacken u. Kopfschmerz mehr da gewesen sind.
Ich frag mich nur, wie die drauf kommen.
Essen verschreibt mir im Oktober Lithium und Mirtazaptin nur so zum Spaß...

Dann wieder kein Neurologe..dies habe ich natürlich auch angemerkt.
Ich wurde dort abgestempelt, nicht die wahrheit gesagt zu haben.
Und alleine desswegen schon, nehme ich meinen Widerspruch nicht zurück.

Zum privatärztlichen Gutachten..ich hatte das so verstanden..das das Sozialgericht dies veranlasst, wenn es tatsächlich vor Gericht geht.

@ rav
Den Gleichstellungsantrag werde ich stellen. Muss ich auch. Im Moment gehts mir relativ gut.
(Das Lithium scheint gut zu sein. Bin aber noch nicht richtig eingestellt.)
Nochmal so einen langen Krankenschein (auf Holz klopft)..und ich weiß nicht..wie sie dann reagieren.

Den Bericht aus der CSG-Aktuell habe ich gelesen.
Ist halt nur mit hohem Risiko verbunden, kostenmäßig nun Gedacht.

Hm..ich nehme den Widerspruch ja nicht zurück..dann ist ja nun das Versorgungsamt am Zuge.
Mal sehen, was von dort nun kommt.
Sozialgericht? Da muss ich doch klagen oder gibt das Versorgungsamt das nun direkt weiter?

Re: Antrag auf GdB abgelehnt

Verfasst: Sa 7. Apr 2018, 15:23
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:22
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:22
Archiv hat geschrieben: Sa 7. Apr 2018, 15:22

Hallo Anke,

als erstes würde ich an deiner stelle,wie ich auch es gemacht habe ,einen Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt stellen .

Bei guter Begründung wird er meistens bewilligt.

Mit dem Gleichstellungsantrag hast du dann schon einmal auf deiner Arbeitsstelle
die Rechte eines Schwerbehinderten ab 50%.

Und dann ab vor das Sozialgericht.
Bei mir hat es vor Gericht ca.1,5 Jahre gedauert,aber es hat sich gelohnt (60%).

Und für diese Zeit brauchst du dann die Gleichstellung.
Also durchhalten und kämpfen. Viel Glück.

Detlef
Ein GdB von 30 ist zu niedrig.

Ein Bericht hierzu gab es in der letzten CSGaktuell.

Aus diesem Bericht kann man erkennen was man erreichen kann, wenn man kämpft und sich nicht abspeisen läßt.

Erst einen GdB von 20 für eine Schultererkrankung - Cluster wurde nicht berücksichtigt

Als ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde gab es ein Angebot von 30

Aufgrund einer Anordnung durch das Sozialgericht die Erstellung eines Gutachtens durch einen Gutachter gab es dann 50
nur für Cluster und die Schulter wurde gar nicht mehr berücksichtigt.
Hallo Uli,

ich habe den Widerspruch nicht zurückgenommen. Ich sollte ja einen Vordruck unterschreiben, das ich diesen zurücknehmen würde. Aber das mache ich nicht.
Ich habe bereits ein Schreiben aufgesetzt und weggeschickt.
In der gutachterlichen Stellungnahme stand, das ich mein Tagebuch falsch geführt habe und ich quasi "lügen" würde.

Meine Eintragungen, Dauerkopfschmerz und Clusterattacken konnte man dort..aus welchen Gründen auch immer..nicht auseinanderhalten.
Man hat alles als Attacken angesehen, was ich aufgeschrieben habe..obwohl eindeutig zu sehen ist, an welchen Tagen Attacken waren..und wann der Dauerschmerz.
Dadurch kam es natürlich zu "verschiedenen Angaben" seitens der Arztberichte und mir.
Dann steht dort..das seit August ja keine Attacken u. Kopfschmerz mehr da gewesen sind.
Ich frag mich nur, wie die drauf kommen.
Essen verschreibt mir im Oktober Lithium und Mirtazaptin nur so zum Spaß...

Dann wieder kein Neurologe..dies habe ich natürlich auch angemerkt.
Ich wurde dort abgestempelt, nicht die wahrheit gesagt zu haben.
Und alleine desswegen schon, nehme ich meinen Widerspruch nicht zurück.

Zum privatärztlichen Gutachten..ich hatte das so verstanden..das das Sozialgericht dies veranlasst, wenn es tatsächlich vor Gericht geht.

@ rav
Den Gleichstellungsantrag werde ich stellen. Muss ich auch. Im Moment gehts mir relativ gut.
(Das Lithium scheint gut zu sein. Bin aber noch nicht richtig eingestellt.)
Nochmal so einen langen Krankenschein (auf Holz klopft)..und ich weiß nicht..wie sie dann reagieren.

Den Bericht aus der CSG-Aktuell habe ich gelesen.
Ist halt nur mit hohem Risiko verbunden, kostenmäßig nun Gedacht.

Hm..ich nehme den Widerspruch ja nicht zurück..dann ist ja nun das Versorgungsamt am Zuge.
Mal sehen, was von dort nun kommt.
Sozialgericht? Da muss ich doch klagen oder gibt das Versorgungsamt das nun direkt weiter?
Hallo Anke,

bin derzeit leider etwas "geschädelt", deshalb nur der link:

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php


Alles Gute

Harald Rupp