Hallo AnkeArchiv hat geschrieben: ↑Sa 7. Apr 2018, 15:19Hallo,Archiv hat geschrieben: ↑Sa 7. Apr 2018, 15:19Hallo Aristotele,Archiv hat geschrieben: ↑Sa 7. Apr 2018, 15:18
Hallo Anke, ich führe derzeit ein Verfahren vor dem Sozialgerich Aurich. Diese gaben mir einen GdB von 20. Es wurde ein Gutachten im Landeskrankenhaus Wehnen (NDS) durchgeführt, welches besagt, daß mir ein GdB von 40 zusteht. Mein Vertreter vor Gericht riet mir jetzt dieses anzunehmen. Doch das sehe ich nicht so recht ein. Kämpfe weiter um Dein Recht, und gib nicht auf. Irgendwann gibt es ein Urteil!!!
ich habe meinen Widerspruch weggeschickt bzw konnte nun auch die Begründung hinterher schicken.
Danke an Jacob und Peter K...für Eure tolle Hilfe bei der Erstellung meiner Begründung!!!
Ich konnte mit den Informationen, die ich erhalten habe, richtig was anfangen. Es gibt Dinge..die hätte ich nie geschrieben, weil man einfach keine Ahnung von sowas hat.
Z.b. wurde mein Gutachten von einem Internisten geschrieben.
Naja..die Begründung ist jetzt ca. 2 wochen weg und ich bin mal gespannt.
Es muss einfach klappen..mein Arbeitgeber sucht immer noch nach Dingen..gegen mich.
Habe heute erfahren, das er sich wieder über mich bei Arbeitskolleginnen erkundigt hat.
Ich erhoffe mir einen kleinen Kündigunsschutz durch die % die ich hoffentlich bekommen werde.
Gruß
Anke
Heute habe ich Post vom Versorgungsamt bekommen.
Abhilfebescheid:
Ihr Grad der Behinderung beträgt 30
Unter Bemerkung steht..das mein Kopfschmerztagebuch den Aussagen von Essen widersprüchlich wären und darum "nur" 30 % angemessen ist.
In meinem Tagebuch stehen auch die Dauerschmerzen..und das Versorgungsamt hat nach Attacken geschaut bzw diese standen in den Berichten von Essen.
Anscheinend haben sie mein Tagebuch falsch "gelesen" und alle Eintragungen von mir als Attacken angesehen.
Nunja..ist dann klar..warum dort Widersprüche auftauchen.
Aber ich werde das wohl richtig stellen, denn ich führe mein KS-Tagebuch gewissenhaft. Ich lasse mir nicht nachsagen, das ich dort falsche Angaben mache.
Und da ich ja im Juni nur 2 Attackentage und im August ohne Attacken gewesen wäre..usw.
Zählt der Dauerschmerz denn gar nicht?
Lt. Essen ist dieser dem Cluster zuzuordnen. Aber gut.
30 % ist ja was. Nun hoffe ich, das mein Arbeitgeber ruhe gibt..und sich freut, das er einen Mitarbeiter mehr hat..mit einem GdB (öffentlicher Dienst).
Danke an Jakob und Peter für Eure Hilfe beim Widerspruch.
Aus "abgelehnt" wurde nun GdB von 30.
Dankeschön!!!
Gruß
Anke
Ich habe dir damals geschrieben,dass Du ein privatärztliches Gutachten erstellen lassen sollst.
Warum hast Du Dich nur auf einen Widerspruch eingelassen?
Jetzt wurdest Du mit 30% abgespeist...die Dir aber in keinster Weise helfen.
Viele machen den Fehler und sehen nur den Clusterkopfschmerz.........der jedoch eine ganze Menge an Begleiterkrankungen hat.Nur durch einen Widerspruch wirst du kaum über 50% kommen.Das Versorgungsamt sieht die 50 als Magische Schwelle(was sie auch ist)an.Die einzige Möglichkeit.......die ich sehe...ist,vor das Sozialgericht zu gehen.Ist leider mit Kosten verbunden.....
Liebe Grüße
Uli