Hallo Bernd,Archiv hat geschrieben: ↑Fr 30. Mär 2018, 22:32Ja, da gibt es eine Einspruchsfrist von vier Wochen.Archiv hat geschrieben: ↑Fr 30. Mär 2018, 22:32Gibt es dort eine Einspruchsfrist?Archiv hat geschrieben: ↑Fr 30. Mär 2018, 22:30 Hallo zusammen,
auch wenn diese Frage schon häufig gestellt wurde und ich mich auch schon durch die alten Beitrage gesucht habe, wurde ich nicht so richtig fündig. Also:
Ich habe in meiner ersten Kur im Mai diesen Jahres einen Antrag auf GdB gestellt Aufgrund meiner Multiplen Sklerose und meines periodischen Clusters.
Beides Erkrankungen habe ich seit 20 Jahren und beeinträchtigt mein normales Leben nur in kleinen Bereichen. Ich habe es also "Im Griff" wie man so sagt.
Jetzt kam der Bescheid und mir wurde 20% zugesprochen. Jetzt meine Frage.
1. Lohnt es sich Einspruch zu erheben oder sollte ich warten bis es mir schlechter geht?
Gruß Dirk
Mein 20% Bescheid ist schon über 1 Jahr lang her.
Gibt einen Link o.ä. wo man entsprechende Inifos bekommt?
Steht auf dem Bescheid den Du bekommen hast drauf.
Info Link ist hier:
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS ... _node.html
Gruß und schmerzfreie Zeit
wenn der Bescheid 1 Jahr alt ist, kannst du aber einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Dann hast du auch wieder eine neue Widerspruchsfrist von 4 Wochen.
Gruss und SFZ
Andre