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Re: ab dem 23.11.08 gesund geschrieben

Verfasst: So 18. Feb 2018, 14:41
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 18. Feb 2018, 14:41
Archiv hat geschrieben: So 18. Feb 2018, 14:40
Archiv hat geschrieben: So 18. Feb 2018, 14:39

Hallo rotexe,

das habe ich aber anders erlebt. Da wird es wohl ganz andere Erfahrungen geben und deshalb sollte man hier ganz vorsichtig mit Äußerungen sein. Am besten ist, wenn sich Michel selbst erkundigt, dann ist er auf der sicheren Seite, denn ich sehe, dass es anscheinend bei dir schon wieder ganz anders abgelaufen ist als bei mir und das bringt ihm nicht viel.

Schmerzfreie Grüße Claudia
Hallo Claudia

Mir wurde es damals vom Arzt so erklärt wie es unten steht und so habe ich es auch erlebt .
Beim nachschauen im Internet , habe ich den Ablauf genau wieder gefunden wie es auch bei mir war.Der Hausarzt hat vorerst gegen die Entscheidung keinerlei Handhabe.

Zitat:
Das Ergebnis der Begutachtung durch den MDK ist für die/den AU-bescheinigende/n Vertragsärztin/Vertragsarzt verbindlich. Stimmen Vertragsärztin/Vertragsarzt und MDK-Gutachterin/Gutachter nicht überein, so kann die/der behandelnde Ärztin/Arzt Einspruch einlegen und ein Zweitgutachten über die Krankenkasse ihrer/seiner Patientin bzw. ihres/seines Patienten beantragen. Die Vorgehensweise ist in den AU-Richtlinien, im Bundesmantelvertrag-Ärzte und im Arzt/Ersatzkassen-Vertrag festgelegt. Der Einspruch sollte schriftlich und medizinisch begründet eingereicht werden. Kann die Krankenkasse die Meinungsverschiedenheiten nicht ausräumen, beauftragt sie erneut den MDK mit der Erstellung eines Zweitgutachtens durch eine andere Gutachterin/einen anderen Gutachter. Fehlt dem Einspruch eine medizinische Begründung, entscheidet der MDK über die Art der Bearbeitung.
Zitat ende
Quelle : http://www.mdk-nordrhein.de/536.htm

Entschuldigung , ich wollte niemanden verletzen oder verunsichern.

sfZ
Hallo rotexe,

ich wollte dir um Gottes Willen nicht unterstellen, dass du jemanden verunsichern oder verletzen wolltest.
Gemeint von mir war damit nur, dass es eben bei mir anders war und man, ich schrieb "man" sollte mit den Äußerungen vorsichtig sein, nicht" du" solltest mit den Äußerungen vorsichtig sein.
Ich bin trotzdem der Meinung, dass Michael sich am besten selbst Rückversichern sollte, um auf der sicheren Seite zu sein, denn es ist leider Gottes heut zu Tage so auf den Ämtern, dass einer nicht mehr weiß was edr andere tut.
Traurig aber wahr.
Ich habe schon sehr viel hinter mir und wahrscheinlich noch sehr viel vor mir.
Schmerzfreie Grüße Claudia
Hallo,
das ist mir vor 3 Jahren genauso passiert.
Ich mußte einen Einspruch gegen das Gesundschreiben einlegen, einfach eine neue Krankmeldung wurde damals nicht von der AOK akzeptiert.
dem Einspruch wurde seinerseits stattgeben weil es von meinem behandelten Neurologen kam.
Mittlerweile bin ich wegen Clusterkopfschmerzen in Erwerbsunfähigkeitsrente.
grüße
Stefan

Re: ab dem 23.11.08 gesund geschrieben

Verfasst: So 18. Feb 2018, 14:42
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 18. Feb 2018, 14:40
Archiv hat geschrieben: So 18. Feb 2018, 14:39
Archiv hat geschrieben: So 18. Feb 2018, 14:39

Hallo Michael

Ich kenne das .
Wenn man längere Zeit krank ist , das die KK einen zum Medizinischen Dienst schickt , dieser Entscheidet dann .
Ob Arbeitsfähig oder nicht !!
Was dein Hausarzt meint zählt da nicht , was du machen kannst beim Facharzt eine zweite Meinung einholen .

Das was der Medizinsche Dienst gesagt ( geschrieben ) hat steht aber im Moment an erster Stelle .
Hallo rotexe,

das habe ich aber anders erlebt. Da wird es wohl ganz andere Erfahrungen geben und deshalb sollte man hier ganz vorsichtig mit Äußerungen sein. Am besten ist, wenn sich Michel selbst erkundigt, dann ist er auf der sicheren Seite, denn ich sehe, dass es anscheinend bei dir schon wieder ganz anders abgelaufen ist als bei mir und das bringt ihm nicht viel.

Schmerzfreie Grüße Claudia
Hallo Claudia

Mir wurde es damals vom Arzt so erklärt wie es unten steht und so habe ich es auch erlebt .
Beim nachschauen im Internet , habe ich den Ablauf genau wieder gefunden wie es auch bei mir war.Der Hausarzt hat vorerst gegen die Entscheidung keinerlei Handhabe.

Zitat:
Das Ergebnis der Begutachtung durch den MDK ist für die/den AU-bescheinigende/n Vertragsärztin/Vertragsarzt verbindlich. Stimmen Vertragsärztin/Vertragsarzt und MDK-Gutachterin/Gutachter nicht überein, so kann die/der behandelnde Ärztin/Arzt Einspruch einlegen und ein Zweitgutachten über die Krankenkasse ihrer/seiner Patientin bzw. ihres/seines Patienten beantragen. Die Vorgehensweise ist in den AU-Richtlinien, im Bundesmantelvertrag-Ärzte und im Arzt/Ersatzkassen-Vertrag festgelegt. Der Einspruch sollte schriftlich und medizinisch begründet eingereicht werden. Kann die Krankenkasse die Meinungsverschiedenheiten nicht ausräumen, beauftragt sie erneut den MDK mit der Erstellung eines Zweitgutachtens durch eine andere Gutachterin/einen anderen Gutachter. Fehlt dem Einspruch eine medizinische Begründung, entscheidet der MDK über die Art der Bearbeitung.
Zitat ende
Quelle : http://www.mdk-nordrhein.de/536.htm

Entschuldigung , ich wollte niemanden verletzen oder verunsichern.

sfZ
Also mal auf die Gefahr hin, etwas zu formal zu sein, aber:

1. wenn ein Mediziner des MdK letzte Woche festgestellt haben will, daß jemand gesund sei, woher will dieser Mediziner wissen, daß diese Person nicht in dieser Woche (eventl. wieder erneut) erkrankt ist? Ist der Bursche ein Hellseher?

2. die Krankenkasse beauftragt einen Gutachter (MdK ist der medizinische Dienst der Krankenversicherung!)- das ist ihr gutes Recht, denn die Krankenkasse zahlt ja auch Krankengeld. Das könnte aber auch eine gewisse Parteilichkeit nahelegen. Alleine deshalb schon kann der MdK nicht der Weisheit letzter Schluß sein.

3. Kann das sein, daß es da Unterschiede in den einzelnen Bundesländern gibt? Die Kassen sind schließlich regional aufgestellt.

4. Dieses Thema zeigt, daß zur Bearbeitung dieser doch sehr wichtigen Fragestellung, die auch spezielle juristische Kenntnis im Sozialrecht erfordert, geeignete Kooperationspartner notwendig und sinnvoll sind - der VdK beispielsweise.

Gruß und schmerzfreie Zeit

Re: ab dem 23.11.08 gesund geschrieben

Verfasst: So 18. Feb 2018, 14:42
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 18. Feb 2018, 14:42
Archiv hat geschrieben: So 18. Feb 2018, 14:40
Archiv hat geschrieben: So 18. Feb 2018, 14:39

Hallo rotexe,

das habe ich aber anders erlebt. Da wird es wohl ganz andere Erfahrungen geben und deshalb sollte man hier ganz vorsichtig mit Äußerungen sein. Am besten ist, wenn sich Michel selbst erkundigt, dann ist er auf der sicheren Seite, denn ich sehe, dass es anscheinend bei dir schon wieder ganz anders abgelaufen ist als bei mir und das bringt ihm nicht viel.

Schmerzfreie Grüße Claudia
Hallo Claudia

Mir wurde es damals vom Arzt so erklärt wie es unten steht und so habe ich es auch erlebt .
Beim nachschauen im Internet , habe ich den Ablauf genau wieder gefunden wie es auch bei mir war.Der Hausarzt hat vorerst gegen die Entscheidung keinerlei Handhabe.

Zitat:
Das Ergebnis der Begutachtung durch den MDK ist für die/den AU-bescheinigende/n Vertragsärztin/Vertragsarzt verbindlich. Stimmen Vertragsärztin/Vertragsarzt und MDK-Gutachterin/Gutachter nicht überein, so kann die/der behandelnde Ärztin/Arzt Einspruch einlegen und ein Zweitgutachten über die Krankenkasse ihrer/seiner Patientin bzw. ihres/seines Patienten beantragen. Die Vorgehensweise ist in den AU-Richtlinien, im Bundesmantelvertrag-Ärzte und im Arzt/Ersatzkassen-Vertrag festgelegt. Der Einspruch sollte schriftlich und medizinisch begründet eingereicht werden. Kann die Krankenkasse die Meinungsverschiedenheiten nicht ausräumen, beauftragt sie erneut den MDK mit der Erstellung eines Zweitgutachtens durch eine andere Gutachterin/einen anderen Gutachter. Fehlt dem Einspruch eine medizinische Begründung, entscheidet der MDK über die Art der Bearbeitung.
Zitat ende
Quelle : http://www.mdk-nordrhein.de/536.htm

Entschuldigung , ich wollte niemanden verletzen oder verunsichern.

sfZ
Also mal auf die Gefahr hin, etwas zu formal zu sein, aber:

1. wenn ein Mediziner des MdK letzte Woche festgestellt haben will, daß jemand gesund sei, woher will dieser Mediziner wissen, daß diese Person nicht in dieser Woche (eventl. wieder erneut) erkrankt ist? Ist der Bursche ein Hellseher?

2. die Krankenkasse beauftragt einen Gutachter (MdK ist der medizinische Dienst der Krankenversicherung!)- das ist ihr gutes Recht, denn die Krankenkasse zahlt ja auch Krankengeld. Das könnte aber auch eine gewisse Parteilichkeit nahelegen. Alleine deshalb schon kann der MdK nicht der Weisheit letzter Schluß sein.

3. Kann das sein, daß es da Unterschiede in den einzelnen Bundesländern gibt? Die Kassen sind schließlich regional aufgestellt.

4. Dieses Thema zeigt, daß zur Bearbeitung dieser doch sehr wichtigen Fragestellung, die auch spezielle juristische Kenntnis im Sozialrecht erfordert, geeignete Kooperationspartner notwendig und sinnvoll sind - der VdK beispielsweise.

Gruß und schmerzfreie Zeit
hallo zusammen,
jetzt muß ich auch noch meinen Senf dazugeben!
1) ich gehe mit Harald konform
2) ergänzend würde ich persönlich ( und hab ich auch schon erfolgreich ) folgendes machen:
- blitzartig zum Hausarzt und Widerspruch gegen Feststellung des MDK einlegen
wg. tatsächlich falschen Voraussetzungen (schriftlich an KK )
- weiter krankschreiben lassen bei vorliegen von Attacken
- unbedingt ( in deinem speziellen Fall ) alles mit der Betreuerin abstimmen, da dir sonst möglicherweise die rechtliche Kompetenz abgesprochen wird.
Mit dem Widerspruch und dem Antrag auf Weiterzahlung des Krankengeldes muß ein zweiter MDK - Termin zur persönlichen Begutachtung ( und nicht nach Aktenlage ) erfolgen. Dort müßte sich dann eigentlich alles klären lassen!

Burkhard
CSG - AP Bonn