Re: ab dem 23.11.08 gesund geschrieben
Verfasst: So 18. Feb 2018, 14:41
Hallo,Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:41Hallo rotexe,Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:40Hallo ClaudiaArchiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:39
Hallo rotexe,
das habe ich aber anders erlebt. Da wird es wohl ganz andere Erfahrungen geben und deshalb sollte man hier ganz vorsichtig mit Äußerungen sein. Am besten ist, wenn sich Michel selbst erkundigt, dann ist er auf der sicheren Seite, denn ich sehe, dass es anscheinend bei dir schon wieder ganz anders abgelaufen ist als bei mir und das bringt ihm nicht viel.
Schmerzfreie Grüße Claudia
Mir wurde es damals vom Arzt so erklärt wie es unten steht und so habe ich es auch erlebt .
Beim nachschauen im Internet , habe ich den Ablauf genau wieder gefunden wie es auch bei mir war.Der Hausarzt hat vorerst gegen die Entscheidung keinerlei Handhabe.
Zitat:
Das Ergebnis der Begutachtung durch den MDK ist für die/den AU-bescheinigende/n Vertragsärztin/Vertragsarzt verbindlich. Stimmen Vertragsärztin/Vertragsarzt und MDK-Gutachterin/Gutachter nicht überein, so kann die/der behandelnde Ärztin/Arzt Einspruch einlegen und ein Zweitgutachten über die Krankenkasse ihrer/seiner Patientin bzw. ihres/seines Patienten beantragen. Die Vorgehensweise ist in den AU-Richtlinien, im Bundesmantelvertrag-Ärzte und im Arzt/Ersatzkassen-Vertrag festgelegt. Der Einspruch sollte schriftlich und medizinisch begründet eingereicht werden. Kann die Krankenkasse die Meinungsverschiedenheiten nicht ausräumen, beauftragt sie erneut den MDK mit der Erstellung eines Zweitgutachtens durch eine andere Gutachterin/einen anderen Gutachter. Fehlt dem Einspruch eine medizinische Begründung, entscheidet der MDK über die Art der Bearbeitung.
Zitat ende
Quelle : http://www.mdk-nordrhein.de/536.htm
Entschuldigung , ich wollte niemanden verletzen oder verunsichern.
sfZ
ich wollte dir um Gottes Willen nicht unterstellen, dass du jemanden verunsichern oder verletzen wolltest.
Gemeint von mir war damit nur, dass es eben bei mir anders war und man, ich schrieb "man" sollte mit den Äußerungen vorsichtig sein, nicht" du" solltest mit den Äußerungen vorsichtig sein.
Ich bin trotzdem der Meinung, dass Michael sich am besten selbst Rückversichern sollte, um auf der sicheren Seite zu sein, denn es ist leider Gottes heut zu Tage so auf den Ämtern, dass einer nicht mehr weiß was edr andere tut.
Traurig aber wahr.
Ich habe schon sehr viel hinter mir und wahrscheinlich noch sehr viel vor mir.
Schmerzfreie Grüße Claudia
das ist mir vor 3 Jahren genauso passiert.
Ich mußte einen Einspruch gegen das Gesundschreiben einlegen, einfach eine neue Krankmeldung wurde damals nicht von der AOK akzeptiert.
dem Einspruch wurde seinerseits stattgeben weil es von meinem behandelten Neurologen kam.
Mittlerweile bin ich wegen Clusterkopfschmerzen in Erwerbsunfähigkeitsrente.
grüße
Stefan