ab dem 23.11.08 gesund geschrieben
ab dem 23.11.08 gesund geschrieben
moin allerseits
ich habe das problem das ich eine ursprünglich geplante eingliederung ins arbeitsleben am anfang und mitte november nicht antreten konnte und nun hat mich der sozialmediziner der krankenkasse anhand des zweiten arztberichtes zum 23.11.08 "gesundgeschrieben"(der arzt hatte eingetragen das die erwerbsfähigkeit "absehbar" sei und nun vergessen die wiedereingliederung anzukreuzen).dabei war ich mit vollem kopfschmerzkalender (7 attacken + 54 std kopfschmerz bis zum 12.11.08) beim hausarzt und war zwar geneigt eine eingliederung zu machen, aber konnte keinen termin benennen.
wie ist nun die rechtslage? ich sehe mich derzeit nicht in der lage teilzeit oder gar vollzeit zu arbeiten (call-center) und der krankengeldanspruch endet zum 22.11.08.
aufgrund des "sehr positiven fazits aus dem behandlungsverlaufes.
wer weiß rat?
gruß michael (98 std ks bei 13 attackenbis 15.11.08)cluster,migräne und spannungs-ks-patient
ich habe das problem das ich eine ursprünglich geplante eingliederung ins arbeitsleben am anfang und mitte november nicht antreten konnte und nun hat mich der sozialmediziner der krankenkasse anhand des zweiten arztberichtes zum 23.11.08 "gesundgeschrieben"(der arzt hatte eingetragen das die erwerbsfähigkeit "absehbar" sei und nun vergessen die wiedereingliederung anzukreuzen).dabei war ich mit vollem kopfschmerzkalender (7 attacken + 54 std kopfschmerz bis zum 12.11.08) beim hausarzt und war zwar geneigt eine eingliederung zu machen, aber konnte keinen termin benennen.
wie ist nun die rechtslage? ich sehe mich derzeit nicht in der lage teilzeit oder gar vollzeit zu arbeiten (call-center) und der krankengeldanspruch endet zum 22.11.08.
aufgrund des "sehr positiven fazits aus dem behandlungsverlaufes.
wer weiß rat?
gruß michael (98 std ks bei 13 attackenbis 15.11.08)cluster,migräne und spannungs-ks-patient
Re: ab dem 23.11.08 gesund geschrieben
Hallo Michael,Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:33 moin allerseits
ich habe das problem das ich eine ursprünglich geplante eingliederung ins arbeitsleben am anfang und mitte november nicht antreten konnte und nun hat mich der sozialmediziner der krankenkasse anhand des zweiten arztberichtes zum 23.11.08 "gesundgeschrieben"(der arzt hatte eingetragen das die erwerbsfähigkeit "absehbar" sei und nun vergessen die wiedereingliederung anzukreuzen).dabei war ich mit vollem kopfschmerzkalender (7 attacken + 54 std kopfschmerz bis zum 12.11.08) beim hausarzt und war zwar geneigt eine eingliederung zu machen, aber konnte keinen termin benennen.
wie ist nun die rechtslage? ich sehe mich derzeit nicht in der lage teilzeit oder gar vollzeit zu arbeiten (call-center) und der krankengeldanspruch endet zum 22.11.08.
aufgrund des "sehr positiven fazits aus dem behandlungsverlaufes.
wer weiß rat?
gruß michael (98 std ks bei 13 attackenbis 15.11.08)cluster,migräne und spannungs-ks-patient
das scheint ja eine recht schwierige Situation zu sein und ich weiß nicht, ob ich da alles hundertprozerntig verstehe.
Verstehe ich es richtig, daß Du seit längerer Zeit krankgeschrieben bist und nun eventuell die Aussteuerung (zum 22.11.) ansteht?
Verstehe ich auch richtig, daß ein Mediziner des mediziischen Dienstes (auf Anfrage Deiner Krankenkasse?) ein Gutachten erstellt hat? Und dieses Gutachten ist fehlerhaft?
Bist Du bei einem Neurologen (also einem Fachärzt) in Behandlung? Oder ist Dein Hausarzt der behandelnde Arzt?
Wenn Du soviele Attacken hast - warum gibt es dann ein Problem, daß Du weiter krankgeschrieben wirst?
Ich habe auch nicht verstanden, ob Du zur Zeit in einem Anstellungsverhälnis bist oder arbeitslos bist und ob man (Jobagentur?) Dir die Aufnahem einer Arbeit (in einem call center) empfohlen hat.
Wenn der Mediziner nur irrtümlich handelte:
(der arzt hatte eingetragen das die erwerbsfähigkeit "absehbar" sei und nun vergessen die wiedereingliederung anzukreuzen)
(bist chronisch oder episodisch? Und ist denn eine genaue Diagnose gestellt?)
Gibt es denn ein Problem mit dem Mann zu reden und den Fehler zu korrigieren?
Entschuldige die vielen Fragen, ich kann mir gut vorstellen, daß die in der Situation, in der Du bist, ziemlich nerven, aber ich möchte natürlich vermeiden, einen falschen Rat geben, nur weil ich die Sache falsch verstehe.
Gruß und schmerzfreie Zeit
Re: ab dem 23.11.08 gesund geschrieben
ich bin seit juni 08 wegen episodischem cluster und chronischer migräne krankgeschrieben und wollte ursprünglich eine wiedereingliederung ins erwerbsleben anfang november bei meinem arbeitgeber starten ,was deutlich zu früh war .richtig ist ,das der krankenkassenmitarbeiter den medizinischen dienst eingeschaltet hat, der dann aufgrund des aktuellen hausarztberichtes vom 12.11.(wiedereinglierung nicht angekreuzt+ ende der krankheit "absehbar") zu seinem "sehr positiven fazit des behandungsverlaufes" gekommen ist. im ersten bericht(mitte oktober) stand das ich im november die we-maßnahme starten wollte.daraufhin erhielt ich einen antrag zur wiedereingliederung, den ich aber nicht ausgefüllt hatte, da sich die attacken unerwartet häuften(neue episode startet obwohl die "frühjahrsepisode" noch nicht zu ende war). meinen arbeitgeber hatte ich informiert und wollte jetzt lediglich auf ein neues "schmerzfrei-fenster" im kopfschmerzkalender warten um dann den antrag auf den weg zu bringen. mein ehemaliger hausarzt hat mich vor einem jahr an dr kniesel(spezielle schmerztherapie-hamburg) überwiesen, bei dem ich erst wieder anfang dezember wieder einen termin habe. auch mein neurologe hätte mich an ihn überwiesen. für solche arztberichte wie auch krankschreibungen/krankengeldanträge konsultiere ich den hausarzt, da die fachärzte ja meist lediglich alle 4-6-wochen termine anbieten.mein hausarzt ist sehr freundlich und engagiert, und hat zuletzt gesagt ,das sich die krankenkasse bei "ärger" an ihn direkt wenden soll.das habe ich dem kk-mitarbeiter(deutsche bkk)Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:35Hallo Michael,Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:33 moin allerseits
ich habe das problem das ich eine ursprünglich geplante eingliederung ins arbeitsleben am anfang und mitte november nicht antreten konnte und nun hat mich der sozialmediziner der krankenkasse anhand des zweiten arztberichtes zum 23.11.08 "gesundgeschrieben"(der arzt hatte eingetragen das die erwerbsfähigkeit "absehbar" sei und nun vergessen die wiedereingliederung anzukreuzen).dabei war ich mit vollem kopfschmerzkalender (7 attacken + 54 std kopfschmerz bis zum 12.11.08) beim hausarzt und war zwar geneigt eine eingliederung zu machen, aber konnte keinen termin benennen.
wie ist nun die rechtslage? ich sehe mich derzeit nicht in der lage teilzeit oder gar vollzeit zu arbeiten (call-center) und der krankengeldanspruch endet zum 22.11.08.
aufgrund des "sehr positiven fazits aus dem behandlungsverlaufes.
wer weiß rat?
gruß michael (98 std ks bei 13 attackenbis 15.11.08)cluster,migräne und spannungs-ks-patient
das scheint ja eine recht schwierige Situation zu sein und ich weiß nicht, ob ich da alles hundertprozerntig verstehe.
Verstehe ich es richtig, daß Du seit längerer Zeit krankgeschrieben bist und nun eventuell die Aussteuerung (zum 22.11.) ansteht?
Verstehe ich auch richtig, daß ein Mediziner des mediziischen Dienstes (auf Anfrage Deiner Krankenkasse?) ein Gutachten erstellt hat? Und dieses Gutachten ist fehlerhaft?
Bist Du bei einem Neurologen (also einem Fachärzt) in Behandlung? Oder ist Dein Hausarzt der behandelnde Arzt?
Wenn Du soviele Attacken hast - warum gibt es dann ein Problem, daß Du weiter krankgeschrieben wirst?
Ich habe auch nicht verstanden, ob Du zur Zeit in einem Anstellungsverhälnis bist oder arbeitslos bist und ob man (Jobagentur?) Dir die Aufnahem einer Arbeit (in einem call center) empfohlen hat.
Wenn der Mediziner nur irrtümlich handelte:
(der arzt hatte eingetragen das die erwerbsfähigkeit "absehbar" sei und nun vergessen die wiedereingliederung anzukreuzen)
(bist chronisch oder episodisch? Und ist denn eine genaue Diagnose gestellt?)
Gibt es denn ein Problem mit dem Mann zu reden und den Fehler zu korrigieren?
Entschuldige die vielen Fragen, ich kann mir gut vorstellen, daß die in der Situation, in der Du bist, ziemlich nerven, aber ich möchte natürlich vermeiden, einen falschen Rat geben, nur weil ich die Sache falsch verstehe.
Gruß und schmerzfreie Zeit
auch so gesagt.ich denke es wird kein problem darstellen weiterhin eine krankschreibung zu bekommen, allerdings ist der kk-mitarbeiter zu der ansicht gekommen das mein krankengeldanspruch nur noch bis zum 22.11. greift ,ab da könne ich die arbeit wieder aufnehmen. (ab dem 23.11. gesundgeschrieben).aussteuerung droht derzeit nicht.
klarer?
gruß michael
Re: ab dem 23.11.08 gesund geschrieben
Hallo Michael,Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:36ich bin seit juni 08 wegen episodischem cluster und chronischer migräne krankgeschrieben und wollte ursprünglich eine wiedereingliederung ins erwerbsleben anfang november bei meinem arbeitgeber starten ,was deutlich zu früh war .richtig ist ,das der krankenkassenmitarbeiter den medizinischen dienst eingeschaltet hat, der dann aufgrund des aktuellen hausarztberichtes vom 12.11.(wiedereinglierung nicht angekreuzt+ ende der krankheit "absehbar") zu seinem "sehr positiven fazit des behandungsverlaufes" gekommen ist. im ersten bericht(mitte oktober) stand das ich im november die we-maßnahme starten wollte.daraufhin erhielt ich einen antrag zur wiedereingliederung, den ich aber nicht ausgefüllt hatte, da sich die attacken unerwartet häuften(neue episode startet obwohl die "frühjahrsepisode" noch nicht zu ende war). meinen arbeitgeber hatte ich informiert und wollte jetzt lediglich auf ein neues "schmerzfrei-fenster" im kopfschmerzkalender warten um dann den antrag auf den weg zu bringen. mein ehemaliger hausarzt hat mich vor einem jahr an dr kniesel(spezielle schmerztherapie-hamburg) überwiesen, bei dem ich erst wieder anfang dezember wieder einen termin habe. auch mein neurologe hätte mich an ihn überwiesen. für solche arztberichte wie auch krankschreibungen/krankengeldanträge konsultiere ich den hausarzt, da die fachärzte ja meist lediglich alle 4-6-wochen termine anbieten.mein hausarzt ist sehr freundlich und engagiert, und hat zuletzt gesagt ,das sich die krankenkasse bei "ärger" an ihn direkt wenden soll.das habe ich dem kk-mitarbeiter(deutsche bkk)Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:35Hallo Michael,Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:33 moin allerseits
ich habe das problem das ich eine ursprünglich geplante eingliederung ins arbeitsleben am anfang und mitte november nicht antreten konnte und nun hat mich der sozialmediziner der krankenkasse anhand des zweiten arztberichtes zum 23.11.08 "gesundgeschrieben"(der arzt hatte eingetragen das die erwerbsfähigkeit "absehbar" sei und nun vergessen die wiedereingliederung anzukreuzen).dabei war ich mit vollem kopfschmerzkalender (7 attacken + 54 std kopfschmerz bis zum 12.11.08) beim hausarzt und war zwar geneigt eine eingliederung zu machen, aber konnte keinen termin benennen.
wie ist nun die rechtslage? ich sehe mich derzeit nicht in der lage teilzeit oder gar vollzeit zu arbeiten (call-center) und der krankengeldanspruch endet zum 22.11.08.
aufgrund des "sehr positiven fazits aus dem behandlungsverlaufes.
wer weiß rat?
gruß michael (98 std ks bei 13 attackenbis 15.11.08)cluster,migräne und spannungs-ks-patient
das scheint ja eine recht schwierige Situation zu sein und ich weiß nicht, ob ich da alles hundertprozerntig verstehe.
Verstehe ich es richtig, daß Du seit längerer Zeit krankgeschrieben bist und nun eventuell die Aussteuerung (zum 22.11.) ansteht?
Verstehe ich auch richtig, daß ein Mediziner des mediziischen Dienstes (auf Anfrage Deiner Krankenkasse?) ein Gutachten erstellt hat? Und dieses Gutachten ist fehlerhaft?
Bist Du bei einem Neurologen (also einem Fachärzt) in Behandlung? Oder ist Dein Hausarzt der behandelnde Arzt?
Wenn Du soviele Attacken hast - warum gibt es dann ein Problem, daß Du weiter krankgeschrieben wirst?
Ich habe auch nicht verstanden, ob Du zur Zeit in einem Anstellungsverhälnis bist oder arbeitslos bist und ob man (Jobagentur?) Dir die Aufnahem einer Arbeit (in einem call center) empfohlen hat.
Wenn der Mediziner nur irrtümlich handelte:
(der arzt hatte eingetragen das die erwerbsfähigkeit "absehbar" sei und nun vergessen die wiedereingliederung anzukreuzen)
(bist chronisch oder episodisch? Und ist denn eine genaue Diagnose gestellt?)
Gibt es denn ein Problem mit dem Mann zu reden und den Fehler zu korrigieren?
Entschuldige die vielen Fragen, ich kann mir gut vorstellen, daß die in der Situation, in der Du bist, ziemlich nerven, aber ich möchte natürlich vermeiden, einen falschen Rat geben, nur weil ich die Sache falsch verstehe.
Gruß und schmerzfreie Zeit
auch so gesagt.ich denke es wird kein problem darstellen weiterhin eine krankschreibung zu bekommen, allerdings ist der kk-mitarbeiter zu der ansicht gekommen das mein krankengeldanspruch nur noch bis zum 22.11. greift ,ab da könne ich die arbeit wieder aufnehmen. (ab dem 23.11. gesundgeschrieben).aussteuerung droht derzeit nicht.
klarer?
gruß michael
wenn zum 22.11. keine Aussteuerung droht und Dein Hausarzt, bei dem Du in Behandlung bist, attestiert, daß Du weiterhin erkrankt bist, dann solltest Du auch Krankengeld bekommen.
Dazu muß aber, spätestens zum 23.11. eine erneute Krankschreibung erfolgen.
Wieso eigentlich ist da eine Wiedereingliederungsmaßnahme geplant?
Gruß und schmerzfreie Zeit
Re: ab dem 23.11.08 gesund geschrieben
ich bin halt insofern verunsichert, als das mir nicht bewußt war, daß die krankenkasse bestimmt wann man gesund ist. bis jetzt habe ich den ärzten immer mitgeteilt wann die cks-episode soweit abgeklungen war, das ich die arbeit wieder aufnehmen konnte.ob nun mit oder ohne wiedereingliederung habe auch immer ich entschieden, je nachdem wie meine verfassung war. innerhalb der episode habe ich bedarfsweise retardiertes tramal neben imigran und novalgin eingenommen und teilweise wirkt das auch als prophilaxe bei mir so gut ,das sich mehrere fast attackenfreie tage ergeben. die attacken bleiben meist eine "beherrschbare" größe und da steigt dann auch schnell der optimismus, die arbeit wieder aufnehmen zu können. mitte oktober war halt so eine phase und daher mein vorschlag an den hausarzt , im november die eingliederung in angriff zu nehmen, zumal das in etwa dem ablauf aus 2007 entspricht. ich möchte aber nicht permanent tramal nehmen, da z.b. meine mutter nach einer steißbeinprellung vor ein paar jahren tramal tropfen bekam und bis dato es nicht geschafft hat diese wieder abzusetzen. da meine episoden immer länger werden in den letzten jahren möchte ich vorsichtig sein und setze das medikament turnusmäßig wieder ab um auch zu wissen, wie viele attacken kommen und wie stark diese sind. ich denke ich hab einfach zu früh von wiedereingliederung gesprochen, was dann schriftlich im arztbericht an die kk fixiert wurde und nachdem ich diese nicht angetreten habe ( und noch garnicht von mir beantragt wurde) hat die kk daraus und aus dem neuen arztbericht geschlossen, das ich wieder arbeiten könne, zumal im letzten arztbericht ja nicht die wiedereingliederung angekreuzt wurde. ein kleines kreuz und seine folgen. wie gesagt ,ich habe zuhause einen zettel der kk, wo mir freudig mitgeteilt wurde ,das ich die arbeit am 23.11 wieder aufnehmen könne und von daher der anspruch auf krankengeld erlischt. sofern die episode nicht innerhalb der nächsten woche verschwindet, steh ich glaube ich ein wenig blöd da.was sage ich z.b. dem arbeitgeber:ich muß kommen ,kann aber nicht?Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:37Hallo Michael,Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:36ich bin seit juni 08 wegen episodischem cluster und chronischer migräne krankgeschrieben und wollte ursprünglich eine wiedereingliederung ins erwerbsleben anfang november bei meinem arbeitgeber starten ,was deutlich zu früh war .richtig ist ,das der krankenkassenmitarbeiter den medizinischen dienst eingeschaltet hat, der dann aufgrund des aktuellen hausarztberichtes vom 12.11.(wiedereinglierung nicht angekreuzt+ ende der krankheit "absehbar") zu seinem "sehr positiven fazit des behandungsverlaufes" gekommen ist. im ersten bericht(mitte oktober) stand das ich im november die we-maßnahme starten wollte.daraufhin erhielt ich einen antrag zur wiedereingliederung, den ich aber nicht ausgefüllt hatte, da sich die attacken unerwartet häuften(neue episode startet obwohl die "frühjahrsepisode" noch nicht zu ende war). meinen arbeitgeber hatte ich informiert und wollte jetzt lediglich auf ein neues "schmerzfrei-fenster" im kopfschmerzkalender warten um dann den antrag auf den weg zu bringen. mein ehemaliger hausarzt hat mich vor einem jahr an dr kniesel(spezielle schmerztherapie-hamburg) überwiesen, bei dem ich erst wieder anfang dezember wieder einen termin habe. auch mein neurologe hätte mich an ihn überwiesen. für solche arztberichte wie auch krankschreibungen/krankengeldanträge konsultiere ich den hausarzt, da die fachärzte ja meist lediglich alle 4-6-wochen termine anbieten.mein hausarzt ist sehr freundlich und engagiert, und hat zuletzt gesagt ,das sich die krankenkasse bei "ärger" an ihn direkt wenden soll.das habe ich dem kk-mitarbeiter(deutsche bkk)Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:35
Hallo Michael,
das scheint ja eine recht schwierige Situation zu sein und ich weiß nicht, ob ich da alles hundertprozerntig verstehe.
Verstehe ich es richtig, daß Du seit längerer Zeit krankgeschrieben bist und nun eventuell die Aussteuerung (zum 22.11.) ansteht?
Verstehe ich auch richtig, daß ein Mediziner des mediziischen Dienstes (auf Anfrage Deiner Krankenkasse?) ein Gutachten erstellt hat? Und dieses Gutachten ist fehlerhaft?
Bist Du bei einem Neurologen (also einem Fachärzt) in Behandlung? Oder ist Dein Hausarzt der behandelnde Arzt?
Wenn Du soviele Attacken hast - warum gibt es dann ein Problem, daß Du weiter krankgeschrieben wirst?
Ich habe auch nicht verstanden, ob Du zur Zeit in einem Anstellungsverhälnis bist oder arbeitslos bist und ob man (Jobagentur?) Dir die Aufnahem einer Arbeit (in einem call center) empfohlen hat.
Wenn der Mediziner nur irrtümlich handelte:
(der arzt hatte eingetragen das die erwerbsfähigkeit "absehbar" sei und nun vergessen die wiedereingliederung anzukreuzen)
(bist chronisch oder episodisch? Und ist denn eine genaue Diagnose gestellt?)
Gibt es denn ein Problem mit dem Mann zu reden und den Fehler zu korrigieren?
Entschuldige die vielen Fragen, ich kann mir gut vorstellen, daß die in der Situation, in der Du bist, ziemlich nerven, aber ich möchte natürlich vermeiden, einen falschen Rat geben, nur weil ich die Sache falsch verstehe.
Gruß und schmerzfreie Zeit
auch so gesagt.ich denke es wird kein problem darstellen weiterhin eine krankschreibung zu bekommen, allerdings ist der kk-mitarbeiter zu der ansicht gekommen das mein krankengeldanspruch nur noch bis zum 22.11. greift ,ab da könne ich die arbeit wieder aufnehmen. (ab dem 23.11. gesundgeschrieben).aussteuerung droht derzeit nicht.
klarer?
gruß michael
wenn zum 22.11. keine Aussteuerung droht und Dein Hausarzt, bei dem Du in Behandlung bist, attestiert, daß Du weiterhin erkrankt bist, dann solltest Du auch Krankengeld bekommen.
Dazu muß aber, spätestens zum 23.11. eine erneute Krankschreibung erfolgen.
Wieso eigentlich ist da eine Wiedereingliederungsmaßnahme geplant?
Gruß und schmerzfreie Zeit
meine gesetzliche betreuerin meinte, das der vorgang dann beim sozialgericht landen wird. ich wollte hier erfahren obs da schon vergleichbare fälle gab und wie man jetzt am besten vorgeht, z.b. noch ne arztmeinung einholen oder so.
gruß michael
Re: ab dem 23.11.08 gesund geschrieben
Hallo Michael,Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:37ich bin halt insofern verunsichert, als das mir nicht bewußt war, daß die krankenkasse bestimmt wann man gesund ist. bis jetzt habe ich den ärzten immer mitgeteilt wann die cks-episode soweit abgeklungen war, das ich die arbeit wieder aufnehmen konnte.ob nun mit oder ohne wiedereingliederung habe auch immer ich entschieden, je nachdem wie meine verfassung war. innerhalb der episode habe ich bedarfsweise retardiertes tramal neben imigran und novalgin eingenommen und teilweise wirkt das auch als prophilaxe bei mir so gut ,das sich mehrere fast attackenfreie tage ergeben. die attacken bleiben meist eine "beherrschbare" größe und da steigt dann auch schnell der optimismus, die arbeit wieder aufnehmen zu können. mitte oktober war halt so eine phase und daher mein vorschlag an den hausarzt , im november die eingliederung in angriff zu nehmen, zumal das in etwa dem ablauf aus 2007 entspricht. ich möchte aber nicht permanent tramal nehmen, da z.b. meine mutter nach einer steißbeinprellung vor ein paar jahren tramal tropfen bekam und bis dato es nicht geschafft hat diese wieder abzusetzen. da meine episoden immer länger werden in den letzten jahren möchte ich vorsichtig sein und setze das medikament turnusmäßig wieder ab um auch zu wissen, wie viele attacken kommen und wie stark diese sind. ich denke ich hab einfach zu früh von wiedereingliederung gesprochen, was dann schriftlich im arztbericht an die kk fixiert wurde und nachdem ich diese nicht angetreten habe ( und noch garnicht von mir beantragt wurde) hat die kk daraus und aus dem neuen arztbericht geschlossen, das ich wieder arbeiten könne, zumal im letzten arztbericht ja nicht die wiedereingliederung angekreuzt wurde. ein kleines kreuz und seine folgen. wie gesagt ,ich habe zuhause einen zettel der kk, wo mir freudig mitgeteilt wurde ,das ich die arbeit am 23.11 wieder aufnehmen könne und von daher der anspruch auf krankengeld erlischt. sofern die episode nicht innerhalb der nächsten woche verschwindet, steh ich glaube ich ein wenig blöd da.was sage ich z.b. dem arbeitgeber:ich muß kommen ,kann aber nicht?Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:37Hallo Michael,Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:36
ich bin seit juni 08 wegen episodischem cluster und chronischer migräne krankgeschrieben und wollte ursprünglich eine wiedereingliederung ins erwerbsleben anfang november bei meinem arbeitgeber starten ,was deutlich zu früh war .richtig ist ,das der krankenkassenmitarbeiter den medizinischen dienst eingeschaltet hat, der dann aufgrund des aktuellen hausarztberichtes vom 12.11.(wiedereinglierung nicht angekreuzt+ ende der krankheit "absehbar") zu seinem "sehr positiven fazit des behandungsverlaufes" gekommen ist. im ersten bericht(mitte oktober) stand das ich im november die we-maßnahme starten wollte.daraufhin erhielt ich einen antrag zur wiedereingliederung, den ich aber nicht ausgefüllt hatte, da sich die attacken unerwartet häuften(neue episode startet obwohl die "frühjahrsepisode" noch nicht zu ende war). meinen arbeitgeber hatte ich informiert und wollte jetzt lediglich auf ein neues "schmerzfrei-fenster" im kopfschmerzkalender warten um dann den antrag auf den weg zu bringen. mein ehemaliger hausarzt hat mich vor einem jahr an dr kniesel(spezielle schmerztherapie-hamburg) überwiesen, bei dem ich erst wieder anfang dezember wieder einen termin habe. auch mein neurologe hätte mich an ihn überwiesen. für solche arztberichte wie auch krankschreibungen/krankengeldanträge konsultiere ich den hausarzt, da die fachärzte ja meist lediglich alle 4-6-wochen termine anbieten.mein hausarzt ist sehr freundlich und engagiert, und hat zuletzt gesagt ,das sich die krankenkasse bei "ärger" an ihn direkt wenden soll.das habe ich dem kk-mitarbeiter(deutsche bkk)
auch so gesagt.ich denke es wird kein problem darstellen weiterhin eine krankschreibung zu bekommen, allerdings ist der kk-mitarbeiter zu der ansicht gekommen das mein krankengeldanspruch nur noch bis zum 22.11. greift ,ab da könne ich die arbeit wieder aufnehmen. (ab dem 23.11. gesundgeschrieben).aussteuerung droht derzeit nicht.
klarer?
gruß michael
wenn zum 22.11. keine Aussteuerung droht und Dein Hausarzt, bei dem Du in Behandlung bist, attestiert, daß Du weiterhin erkrankt bist, dann solltest Du auch Krankengeld bekommen.
Dazu muß aber, spätestens zum 23.11. eine erneute Krankschreibung erfolgen.
Wieso eigentlich ist da eine Wiedereingliederungsmaßnahme geplant?
Gruß und schmerzfreie Zeit
meine gesetzliche betreuerin meinte, das der vorgang dann beim sozialgericht landen wird. ich wollte hier erfahren obs da schon vergleichbare fälle gab und wie man jetzt am besten vorgeht, z.b. noch ne arztmeinung einholen oder so.
gruß michael
ich persönlich habe auch noch nichts davon gehört, dass die Krrankenkasse bestimmt, wann man Wiedereingegliedert wird. Bei mir hat das auch der Hausarzt auf meinen eigenen Wunsch bestimmt, als ich der Meinung war, jetzt kann ich es wagen.
Ich würde, genau wie Harald schon geschrieben hat, mich an deiner Stelle sofort wieder krank schreiben lassen und die Krankenkasse darüber informieren, was überhaupt passiert ist.
Ich denke, dann wirst du hoffentlich auf der sicheren Seite sein.
Ich drücke dir die Daumen und melde dich mal, was bei der Meldung bei der Krankenkasse heraus gekommen ist.
Viel Glück und eine schmerzfreie Zeit wünscht dir Claudia
Re: ab dem 23.11.08 gesund geschrieben
Hallo MichaelArchiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:38Hallo Michael,Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:37ich bin halt insofern verunsichert, als das mir nicht bewußt war, daß die krankenkasse bestimmt wann man gesund ist. bis jetzt habe ich den ärzten immer mitgeteilt wann die cks-episode soweit abgeklungen war, das ich die arbeit wieder aufnehmen konnte.ob nun mit oder ohne wiedereingliederung habe auch immer ich entschieden, je nachdem wie meine verfassung war. innerhalb der episode habe ich bedarfsweise retardiertes tramal neben imigran und novalgin eingenommen und teilweise wirkt das auch als prophilaxe bei mir so gut ,das sich mehrere fast attackenfreie tage ergeben. die attacken bleiben meist eine "beherrschbare" größe und da steigt dann auch schnell der optimismus, die arbeit wieder aufnehmen zu können. mitte oktober war halt so eine phase und daher mein vorschlag an den hausarzt , im november die eingliederung in angriff zu nehmen, zumal das in etwa dem ablauf aus 2007 entspricht. ich möchte aber nicht permanent tramal nehmen, da z.b. meine mutter nach einer steißbeinprellung vor ein paar jahren tramal tropfen bekam und bis dato es nicht geschafft hat diese wieder abzusetzen. da meine episoden immer länger werden in den letzten jahren möchte ich vorsichtig sein und setze das medikament turnusmäßig wieder ab um auch zu wissen, wie viele attacken kommen und wie stark diese sind. ich denke ich hab einfach zu früh von wiedereingliederung gesprochen, was dann schriftlich im arztbericht an die kk fixiert wurde und nachdem ich diese nicht angetreten habe ( und noch garnicht von mir beantragt wurde) hat die kk daraus und aus dem neuen arztbericht geschlossen, das ich wieder arbeiten könne, zumal im letzten arztbericht ja nicht die wiedereingliederung angekreuzt wurde. ein kleines kreuz und seine folgen. wie gesagt ,ich habe zuhause einen zettel der kk, wo mir freudig mitgeteilt wurde ,das ich die arbeit am 23.11 wieder aufnehmen könne und von daher der anspruch auf krankengeld erlischt. sofern die episode nicht innerhalb der nächsten woche verschwindet, steh ich glaube ich ein wenig blöd da.was sage ich z.b. dem arbeitgeber:ich muß kommen ,kann aber nicht?Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:37
Hallo Michael,
wenn zum 22.11. keine Aussteuerung droht und Dein Hausarzt, bei dem Du in Behandlung bist, attestiert, daß Du weiterhin erkrankt bist, dann solltest Du auch Krankengeld bekommen.
Dazu muß aber, spätestens zum 23.11. eine erneute Krankschreibung erfolgen.
Wieso eigentlich ist da eine Wiedereingliederungsmaßnahme geplant?
Gruß und schmerzfreie Zeit
meine gesetzliche betreuerin meinte, das der vorgang dann beim sozialgericht landen wird. ich wollte hier erfahren obs da schon vergleichbare fälle gab und wie man jetzt am besten vorgeht, z.b. noch ne arztmeinung einholen oder so.
gruß michael
ich persönlich habe auch noch nichts davon gehört, dass die Krrankenkasse bestimmt, wann man Wiedereingegliedert wird. Bei mir hat das auch der Hausarzt auf meinen eigenen Wunsch bestimmt, als ich der Meinung war, jetzt kann ich es wagen.
Ich würde, genau wie Harald schon geschrieben hat, mich an deiner Stelle sofort wieder krank schreiben lassen und die Krankenkasse darüber informieren, was überhaupt passiert ist.
Ich denke, dann wirst du hoffentlich auf der sicheren Seite sein.
Ich drücke dir die Daumen und melde dich mal, was bei der Meldung bei der Krankenkasse heraus gekommen ist.
Viel Glück und eine schmerzfreie Zeit wünscht dir Claudia
Ich kenne das .
Wenn man längere Zeit krank ist , das die KK einen zum Medizinischen Dienst schickt , dieser Entscheidet dann .
Ob Arbeitsfähig oder nicht !!
Was dein Hausarzt meint zählt da nicht , was du machen kannst beim Facharzt eine zweite Meinung einholen .
Das was der Medizinsche Dienst gesagt ( geschrieben ) hat steht aber im Moment an erster Stelle .
Re: ab dem 23.11.08 gesund geschrieben
Hallo rotexe,Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:39Hallo MichaelArchiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:38Hallo Michael,Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:37
ich bin halt insofern verunsichert, als das mir nicht bewußt war, daß die krankenkasse bestimmt wann man gesund ist. bis jetzt habe ich den ärzten immer mitgeteilt wann die cks-episode soweit abgeklungen war, das ich die arbeit wieder aufnehmen konnte.ob nun mit oder ohne wiedereingliederung habe auch immer ich entschieden, je nachdem wie meine verfassung war. innerhalb der episode habe ich bedarfsweise retardiertes tramal neben imigran und novalgin eingenommen und teilweise wirkt das auch als prophilaxe bei mir so gut ,das sich mehrere fast attackenfreie tage ergeben. die attacken bleiben meist eine "beherrschbare" größe und da steigt dann auch schnell der optimismus, die arbeit wieder aufnehmen zu können. mitte oktober war halt so eine phase und daher mein vorschlag an den hausarzt , im november die eingliederung in angriff zu nehmen, zumal das in etwa dem ablauf aus 2007 entspricht. ich möchte aber nicht permanent tramal nehmen, da z.b. meine mutter nach einer steißbeinprellung vor ein paar jahren tramal tropfen bekam und bis dato es nicht geschafft hat diese wieder abzusetzen. da meine episoden immer länger werden in den letzten jahren möchte ich vorsichtig sein und setze das medikament turnusmäßig wieder ab um auch zu wissen, wie viele attacken kommen und wie stark diese sind. ich denke ich hab einfach zu früh von wiedereingliederung gesprochen, was dann schriftlich im arztbericht an die kk fixiert wurde und nachdem ich diese nicht angetreten habe ( und noch garnicht von mir beantragt wurde) hat die kk daraus und aus dem neuen arztbericht geschlossen, das ich wieder arbeiten könne, zumal im letzten arztbericht ja nicht die wiedereingliederung angekreuzt wurde. ein kleines kreuz und seine folgen. wie gesagt ,ich habe zuhause einen zettel der kk, wo mir freudig mitgeteilt wurde ,das ich die arbeit am 23.11 wieder aufnehmen könne und von daher der anspruch auf krankengeld erlischt. sofern die episode nicht innerhalb der nächsten woche verschwindet, steh ich glaube ich ein wenig blöd da.was sage ich z.b. dem arbeitgeber:ich muß kommen ,kann aber nicht?
meine gesetzliche betreuerin meinte, das der vorgang dann beim sozialgericht landen wird. ich wollte hier erfahren obs da schon vergleichbare fälle gab und wie man jetzt am besten vorgeht, z.b. noch ne arztmeinung einholen oder so.
gruß michael
ich persönlich habe auch noch nichts davon gehört, dass die Krrankenkasse bestimmt, wann man Wiedereingegliedert wird. Bei mir hat das auch der Hausarzt auf meinen eigenen Wunsch bestimmt, als ich der Meinung war, jetzt kann ich es wagen.
Ich würde, genau wie Harald schon geschrieben hat, mich an deiner Stelle sofort wieder krank schreiben lassen und die Krankenkasse darüber informieren, was überhaupt passiert ist.
Ich denke, dann wirst du hoffentlich auf der sicheren Seite sein.
Ich drücke dir die Daumen und melde dich mal, was bei der Meldung bei der Krankenkasse heraus gekommen ist.
Viel Glück und eine schmerzfreie Zeit wünscht dir Claudia
Ich kenne das .
Wenn man längere Zeit krank ist , das die KK einen zum Medizinischen Dienst schickt , dieser Entscheidet dann .
Ob Arbeitsfähig oder nicht !!
Was dein Hausarzt meint zählt da nicht , was du machen kannst beim Facharzt eine zweite Meinung einholen .
Das was der Medizinsche Dienst gesagt ( geschrieben ) hat steht aber im Moment an erster Stelle .
das habe ich aber anders erlebt. Da wird es wohl ganz andere Erfahrungen geben und deshalb sollte man hier ganz vorsichtig mit Äußerungen sein. Am besten ist, wenn sich Michel selbst erkundigt, dann ist er auf der sicheren Seite, denn ich sehe, dass es anscheinend bei dir schon wieder ganz anders abgelaufen ist als bei mir und das bringt ihm nicht viel.
Schmerzfreie Grüße Claudia
Re: ab dem 23.11.08 gesund geschrieben
Hallo ClaudiaArchiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:39Hallo rotexe,Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:39Hallo MichaelArchiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:38
Hallo Michael,
ich persönlich habe auch noch nichts davon gehört, dass die Krrankenkasse bestimmt, wann man Wiedereingegliedert wird. Bei mir hat das auch der Hausarzt auf meinen eigenen Wunsch bestimmt, als ich der Meinung war, jetzt kann ich es wagen.
Ich würde, genau wie Harald schon geschrieben hat, mich an deiner Stelle sofort wieder krank schreiben lassen und die Krankenkasse darüber informieren, was überhaupt passiert ist.
Ich denke, dann wirst du hoffentlich auf der sicheren Seite sein.
Ich drücke dir die Daumen und melde dich mal, was bei der Meldung bei der Krankenkasse heraus gekommen ist.
Viel Glück und eine schmerzfreie Zeit wünscht dir Claudia
Ich kenne das .
Wenn man längere Zeit krank ist , das die KK einen zum Medizinischen Dienst schickt , dieser Entscheidet dann .
Ob Arbeitsfähig oder nicht !!
Was dein Hausarzt meint zählt da nicht , was du machen kannst beim Facharzt eine zweite Meinung einholen .
Das was der Medizinsche Dienst gesagt ( geschrieben ) hat steht aber im Moment an erster Stelle .
das habe ich aber anders erlebt. Da wird es wohl ganz andere Erfahrungen geben und deshalb sollte man hier ganz vorsichtig mit Äußerungen sein. Am besten ist, wenn sich Michel selbst erkundigt, dann ist er auf der sicheren Seite, denn ich sehe, dass es anscheinend bei dir schon wieder ganz anders abgelaufen ist als bei mir und das bringt ihm nicht viel.
Schmerzfreie Grüße Claudia
Mir wurde es damals vom Arzt so erklärt wie es unten steht und so habe ich es auch erlebt .
Beim nachschauen im Internet , habe ich den Ablauf genau wieder gefunden wie es auch bei mir war.Der Hausarzt hat vorerst gegen die Entscheidung keinerlei Handhabe.
Zitat:
Das Ergebnis der Begutachtung durch den MDK ist für die/den AU-bescheinigende/n Vertragsärztin/Vertragsarzt verbindlich. Stimmen Vertragsärztin/Vertragsarzt und MDK-Gutachterin/Gutachter nicht überein, so kann die/der behandelnde Ärztin/Arzt Einspruch einlegen und ein Zweitgutachten über die Krankenkasse ihrer/seiner Patientin bzw. ihres/seines Patienten beantragen. Die Vorgehensweise ist in den AU-Richtlinien, im Bundesmantelvertrag-Ärzte und im Arzt/Ersatzkassen-Vertrag festgelegt. Der Einspruch sollte schriftlich und medizinisch begründet eingereicht werden. Kann die Krankenkasse die Meinungsverschiedenheiten nicht ausräumen, beauftragt sie erneut den MDK mit der Erstellung eines Zweitgutachtens durch eine andere Gutachterin/einen anderen Gutachter. Fehlt dem Einspruch eine medizinische Begründung, entscheidet der MDK über die Art der Bearbeitung.
Zitat ende
Quelle : http://www.mdk-nordrhein.de/536.htm
Entschuldigung , ich wollte niemanden verletzen oder verunsichern.
sfZ
Re: ab dem 23.11.08 gesund geschrieben
Hallo rotexe,Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:40Hallo ClaudiaArchiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:39Hallo rotexe,Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 14:39
Hallo Michael
Ich kenne das .
Wenn man längere Zeit krank ist , das die KK einen zum Medizinischen Dienst schickt , dieser Entscheidet dann .
Ob Arbeitsfähig oder nicht !!
Was dein Hausarzt meint zählt da nicht , was du machen kannst beim Facharzt eine zweite Meinung einholen .
Das was der Medizinsche Dienst gesagt ( geschrieben ) hat steht aber im Moment an erster Stelle .
das habe ich aber anders erlebt. Da wird es wohl ganz andere Erfahrungen geben und deshalb sollte man hier ganz vorsichtig mit Äußerungen sein. Am besten ist, wenn sich Michel selbst erkundigt, dann ist er auf der sicheren Seite, denn ich sehe, dass es anscheinend bei dir schon wieder ganz anders abgelaufen ist als bei mir und das bringt ihm nicht viel.
Schmerzfreie Grüße Claudia
Mir wurde es damals vom Arzt so erklärt wie es unten steht und so habe ich es auch erlebt .
Beim nachschauen im Internet , habe ich den Ablauf genau wieder gefunden wie es auch bei mir war.Der Hausarzt hat vorerst gegen die Entscheidung keinerlei Handhabe.
Zitat:
Das Ergebnis der Begutachtung durch den MDK ist für die/den AU-bescheinigende/n Vertragsärztin/Vertragsarzt verbindlich. Stimmen Vertragsärztin/Vertragsarzt und MDK-Gutachterin/Gutachter nicht überein, so kann die/der behandelnde Ärztin/Arzt Einspruch einlegen und ein Zweitgutachten über die Krankenkasse ihrer/seiner Patientin bzw. ihres/seines Patienten beantragen. Die Vorgehensweise ist in den AU-Richtlinien, im Bundesmantelvertrag-Ärzte und im Arzt/Ersatzkassen-Vertrag festgelegt. Der Einspruch sollte schriftlich und medizinisch begründet eingereicht werden. Kann die Krankenkasse die Meinungsverschiedenheiten nicht ausräumen, beauftragt sie erneut den MDK mit der Erstellung eines Zweitgutachtens durch eine andere Gutachterin/einen anderen Gutachter. Fehlt dem Einspruch eine medizinische Begründung, entscheidet der MDK über die Art der Bearbeitung.
Zitat ende
Quelle : http://www.mdk-nordrhein.de/536.htm
Entschuldigung , ich wollte niemanden verletzen oder verunsichern.
sfZ
ich wollte dir um Gottes Willen nicht unterstellen, dass du jemanden verunsichern oder verletzen wolltest.
Gemeint von mir war damit nur, dass es eben bei mir anders war und man, ich schrieb "man" sollte mit den Äußerungen vorsichtig sein, nicht" du" solltest mit den Äußerungen vorsichtig sein.
Ich bin trotzdem der Meinung, dass Michael sich am besten selbst Rückversichern sollte, um auf der sicheren Seite zu sein, denn es ist leider Gottes heut zu Tage so auf den Ämtern, dass einer nicht mehr weiß was edr andere tut.
Traurig aber wahr.
Ich habe schon sehr viel hinter mir und wahrscheinlich noch sehr viel vor mir.
Schmerzfreie Grüße Claudia