BU-Rente
Re: BU-Rente
Hallo zusammen,Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:57 Ich leide an chronischem Cluster. Jetzt habe ich BU-Rente für 2 jahre erhalten. Warum nur befristet? Ist doch chronisch.
*klugscheisermodus an :
es heist heute Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) nicht mehr Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente (EU -BU ).
*klugscheisermodus aus.
*gg
lg Marion
Re: BU-Rente
Stimmt Marion!Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:57Hallo zusammen,Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:57 Ich leide an chronischem Cluster. Jetzt habe ich BU-Rente für 2 jahre erhalten. Warum nur befristet? Ist doch chronisch.
*klugscheisermodus an :
es heist heute Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) nicht mehr Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente (EU -BU ).
*klugscheisermodus aus.
*gg
lg Marion
Hab grad eben auf dem Bescheid nachgeschaut.
Der Sachverhalt/Unterschied ist aber wie o.a.
So haben wir es jedenfalls vom Versichertenältesten erklärt bekommen.Er verwante eben noch den Begriff EU-Rente.Das Kind hat halt nen andren Namen.Aber man lernt gern dazu.
SfZ Clusterfips
Ärzteliste
Jeder Doc der sich auskennt ist wichtig für uns.
Re: BU-Rente
...ich meine mich zu erinnern: da gab es doch vor ein, zwei Jahren eine Änderung des Rentenrechtes.Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:58Stimmt Marion!Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:57Hallo zusammen,Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:57 Ich leide an chronischem Cluster. Jetzt habe ich BU-Rente für 2 jahre erhalten. Warum nur befristet? Ist doch chronisch.
*klugscheisermodus an :
es heist heute Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) nicht mehr Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente (EU -BU ).
*klugscheisermodus aus.
*gg
lg Marion
Hab grad eben auf dem Bescheid nachgeschaut.
Der Sachverhalt/Unterschied ist aber wie o.a.
So haben wir es jedenfalls vom Versichertenältesten erklärt bekommen.Er verwante eben noch den Begriff EU-Rente.Das Kind hat halt nen andren Namen.Aber man lernt gern dazu.
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In diesem Zusammenhang ist dann der Begriff Erwerbsminderungsrente eingeführt worden.
Ich meine, es gäbe da Bestandsschutz für einige Leute, die vor einem bestimmten Datum und/oder deren Behinderung/Erwerbsminderung vor dem Inkrafttreten des (neuen)Gesetzes eingetreten ist. Für diese Gruppe gilt noch diese Kiste "Erwerbsunfähigkeit" auch heute noch - das würde die zwei unterschiedlichen Ausdrücke Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkleit erklären. Ich bin mir aber nicht sicher und werde mal gelegentlich nachhören
Gruß und schmerzfreie Zeit
Re: BU-Rente
s. LinkArchiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:58...ich meine mich zu erinnern: da gab es doch vor ein, zwei Jahren eine Änderung des Rentenrechtes.Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:58Stimmt Marion!Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:57
Hallo zusammen,
*klugscheisermodus an :
es heist heute Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) nicht mehr Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente (EU -BU ).
*klugscheisermodus aus.
*gg
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Hab grad eben auf dem Bescheid nachgeschaut.
Der Sachverhalt/Unterschied ist aber wie o.a.
So haben wir es jedenfalls vom Versichertenältesten erklärt bekommen.Er verwante eben noch den Begriff EU-Rente.Das Kind hat halt nen andren Namen.Aber man lernt gern dazu.
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In diesem Zusammenhang ist dann der Begriff Erwerbsminderungsrente eingeführt worden.
Ich meine, es gäbe da Bestandsschutz für einige Leute, die vor einem bestimmten Datum und/oder deren Behinderung/Erwerbsminderung vor dem Inkrafttreten des (neuen)Gesetzes eingetreten ist. Für diese Gruppe gilt noch diese Kiste "Erwerbsunfähigkeit" auch heute noch - das würde die zwei unterschiedlichen Ausdrücke Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkleit erklären. Ich bin mir aber nicht sicher und werde mal gelegentlich nachhören
Gruß und schmerzfreie Zeit
Re: BU-Rente
Danke Harald für den aufklärenden Link.Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:58s. LinkArchiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:58...ich meine mich zu erinnern: da gab es doch vor ein, zwei Jahren eine Änderung des Rentenrechtes.Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:58
Stimmt Marion!
Hab grad eben auf dem Bescheid nachgeschaut.
Der Sachverhalt/Unterschied ist aber wie o.a.
So haben wir es jedenfalls vom Versichertenältesten erklärt bekommen.Er verwante eben noch den Begriff EU-Rente.Das Kind hat halt nen andren Namen.Aber man lernt gern dazu.
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In diesem Zusammenhang ist dann der Begriff Erwerbsminderungsrente eingeführt worden.
Ich meine, es gäbe da Bestandsschutz für einige Leute, die vor einem bestimmten Datum und/oder deren Behinderung/Erwerbsminderung vor dem Inkrafttreten des (neuen)Gesetzes eingetreten ist. Für diese Gruppe gilt noch diese Kiste "Erwerbsunfähigkeit" auch heute noch - das würde die zwei unterschiedlichen Ausdrücke Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkleit erklären. Ich bin mir aber nicht sicher und werde mal gelegentlich nachhören
Gruß und schmerzfreie Zeit
Da hatten wir wohl alle irgendwie ein bissel recht.
Wie gesagt.das was ich wiedergegeben habe ist das was uns der Versichertenälteste erklärt hat.Er nannte auch die Frist mit den 55 Jahren.Er meinte." Meist wird in Abständen geprüft bis zum 55.Lebensjahr und dann läuft es durch bis 65.
BU-Rente kommt für uns leider nicht mehr in Frage weil wir beide nach dem 1.1.61 geboren sind.Deswegen hat ers wohl weggelassen.
Irene ist wohl vor 61 geboren und kommt somit noch in den Genuss der Besitzstandswahrung.
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Re: BU-Rente
Hallo,Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:57Hallo zusammen,Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:57 Ich leide an chronischem Cluster. Jetzt habe ich BU-Rente für 2 jahre erhalten. Warum nur befristet? Ist doch chronisch.
*klugscheisermodus an :
es heist heute Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) nicht mehr Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente (EU -BU ).
*klugscheisermodus aus.
*gg
lg Marion
muss hier einige gemachte Angaben Richtigstellen !
Dein Zitat:
Befristet ist deine Rente weil du unter 55 Jahren bist.
Bis zu diesem Alter wird,egal ob chronisch oder nicht,die Möglichkeit in Betracht gezogen,dass sich dein Gesundheitszustand bessern könnte und du wieder erwerbstätig sein könntest.
Zitat Ende
Eine befristete Rente hat mit dem Alter wie von Clusterfips geschrieben nichts zu tun (unbefristet erst ab 55 Jahren).
Man kann auch mit einem Alter von 30 Jahren eine unbefristete Rente bis zum Eintritt in die reguläre Altersrente bekommen (Mir sind mehrere Fälle bekannt, und die haben auch noch alle Hände und Beine und leben auch nicht schlechter wie wir Clusties).
Auch zu beachten ist, das wenn eine unbefristete Rente wegen EW-Rente vorliegt der Rententräger jederzeit das Recht hat zu einer erneuten Begutachtung.
Also nicht Denken jetzt habe ich Rente unbefristet bis zum Eintritt in die Altersrente, sondern das die Möglichkeit in Betracht gezogen wird, dass sich der Gesundheitszustand bessern könnte und man wieder erwerbstätig sein könnte. Eine erneute überprüfung bzw. Begutachtung zur Teilnahme am Arbeitsleben bzw. Eingliederung ins Berufsleben ist jederzeit gegeben.(siehe Rentenbescheid).
Auch ist es nicht Richtig das man als EW-Rentner nichts dazuverdienen darf.
Dafür giebt es eine tolle Formel auf dem Rentenbescheid die sich nach der Rente richtet.
Es sind glaube ich zwischen 350-370 Euro. Die tägliche Arbeitszeit muss aber in jedem Fall unter 3 Std. liegen.
Also keine 400 Euro Steuerfrei oder Minijob wie allgemein angenommen.
Gruß
Manfred
Sorry, Beitrag bestimmt jetzt doppelt vorhanden, war nicht eingeloggt!!!
Re: BU-Rente
Hallo Clusterfips,Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:59Hallo,Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:57Hallo zusammen,Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:57 Ich leide an chronischem Cluster. Jetzt habe ich BU-Rente für 2 jahre erhalten. Warum nur befristet? Ist doch chronisch.
*klugscheisermodus an :
es heist heute Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) nicht mehr Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente (EU -BU ).
*klugscheisermodus aus.
*gg
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muss hier einige gemachte Angaben Richtigstellen !
Dein Zitat:
Befristet ist deine Rente weil du unter 55 Jahren bist.
Bis zu diesem Alter wird,egal ob chronisch oder nicht,die Möglichkeit in Betracht gezogen,dass sich dein Gesundheitszustand bessern könnte und du wieder erwerbstätig sein könntest.
Zitat Ende
Eine befristete Rente hat mit dem Alter wie von Clusterfips geschrieben nichts zu tun (unbefristet erst ab 55 Jahren).
Man kann auch mit einem Alter von 30 Jahren eine unbefristete Rente bis zum Eintritt in die reguläre Altersrente bekommen (Mir sind mehrere Fälle bekannt, und die haben auch noch alle Hände und Beine und leben auch nicht schlechter wie wir Clusties).
Auch zu beachten ist, das wenn eine unbefristete Rente wegen EW-Rente vorliegt der Rententräger jederzeit das Recht hat zu einer erneuten Begutachtung.
Also nicht Denken jetzt habe ich Rente unbefristet bis zum Eintritt in die Altersrente, sondern das die Möglichkeit in Betracht gezogen wird, dass sich der Gesundheitszustand bessern könnte und man wieder erwerbstätig sein könnte. Eine erneute überprüfung bzw. Begutachtung zur Teilnahme am Arbeitsleben bzw. Eingliederung ins Berufsleben ist jederzeit gegeben.(siehe Rentenbescheid).
Auch ist es nicht Richtig das man als EW-Rentner nichts dazuverdienen darf.
Dafür giebt es eine tolle Formel auf dem Rentenbescheid die sich nach der Rente richtet.
Es sind glaube ich zwischen 350-370 Euro. Die tägliche Arbeitszeit muss aber in jedem Fall unter 3 Std. liegen.
Also keine 400 Euro Steuerfrei oder Minijob wie allgemein angenommen.
Gruß
Manfred
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Irrtum - Berufsunfähigkeit besagte, als es sie noch gab, dass jemand in seinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Je nach Alter wurde er umgeschult, weil er ja "nur" Berufs- und nicht erwerbsunfähig war und somit gab es die BU- Rente nur bis zum Beginn der Ausübung des "neuen" Berufes. Bei körperlicher Versehrtheit z.B. Bein ab, kam und kommt es darauf an, wie das passiert ist. Z.B. bei einem Arbeitsunfall zahlt die Berufsgenossenschaft eine Teilrente auch wenn er noch vollzeit arbeitet.
Warum soll das unmoralisch sein ??? Würde Dir so etwas passieren, würdest Du das uch genauso in Anspruch nehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du sagen würdest --- nein danke, das ist unmoralisch.
Berufsunfähigkeitsrente bei Darmkrebs ??? Eher nicht, da hast Du wohl etwas verwechselt oder falsch verstanden.
SfZ
Hajo
Re: BU-Rente
Stomaträger als Metzger oder Koch???Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:59Hallo Clusterfips,Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:59Hallo,Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:57
Hallo zusammen,
*klugscheisermodus an :
es heist heute Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) nicht mehr Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente (EU -BU ).
*klugscheisermodus aus.
*gg
lg Marion
muss hier einige gemachte Angaben Richtigstellen !
Dein Zitat:
Befristet ist deine Rente weil du unter 55 Jahren bist.
Bis zu diesem Alter wird,egal ob chronisch oder nicht,die Möglichkeit in Betracht gezogen,dass sich dein Gesundheitszustand bessern könnte und du wieder erwerbstätig sein könntest.
Zitat Ende
Eine befristete Rente hat mit dem Alter wie von Clusterfips geschrieben nichts zu tun (unbefristet erst ab 55 Jahren).
Man kann auch mit einem Alter von 30 Jahren eine unbefristete Rente bis zum Eintritt in die reguläre Altersrente bekommen (Mir sind mehrere Fälle bekannt, und die haben auch noch alle Hände und Beine und leben auch nicht schlechter wie wir Clusties).
Auch zu beachten ist, das wenn eine unbefristete Rente wegen EW-Rente vorliegt der Rententräger jederzeit das Recht hat zu einer erneuten Begutachtung.
Also nicht Denken jetzt habe ich Rente unbefristet bis zum Eintritt in die Altersrente, sondern das die Möglichkeit in Betracht gezogen wird, dass sich der Gesundheitszustand bessern könnte und man wieder erwerbstätig sein könnte. Eine erneute überprüfung bzw. Begutachtung zur Teilnahme am Arbeitsleben bzw. Eingliederung ins Berufsleben ist jederzeit gegeben.(siehe Rentenbescheid).
Auch ist es nicht Richtig das man als EW-Rentner nichts dazuverdienen darf.
Dafür giebt es eine tolle Formel auf dem Rentenbescheid die sich nach der Rente richtet.
Es sind glaube ich zwischen 350-370 Euro. Die tägliche Arbeitszeit muss aber in jedem Fall unter 3 Std. liegen.
Also keine 400 Euro Steuerfrei oder Minijob wie allgemein angenommen.
Gruß
Manfred
Sorry, Beitrag bestimmt jetzt doppelt vorhanden, war nicht eingeloggt!!!
Irrtum - Berufsunfähigkeit besagte, als es sie noch gab, dass jemand in seinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Je nach Alter wurde er umgeschult, weil er ja "nur" Berufs- und nicht erwerbsunfähig war und somit gab es die BU- Rente nur bis zum Beginn der Ausübung des "neuen" Berufes. Bei körperlicher Versehrtheit z.B. Bein ab, kam und kommt es darauf an, wie das passiert ist. Z.B. bei einem Arbeitsunfall zahlt die Berufsgenossenschaft eine Teilrente auch wenn er noch vollzeit arbeitet.
Warum soll das unmoralisch sein ??? Würde Dir so etwas passieren, würdest Du das uch genauso in Anspruch nehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du sagen würdest --- nein danke, das ist unmoralisch.
Berufsunfähigkeitsrente bei Darmkrebs ??? Eher nicht, da hast Du wohl etwas verwechselt oder falsch verstanden.
SfZ
Hajo
Hier legen die Gesundheitsämter ganz sicher aus Hygienegründen ihr Veto ein.
Da kann der Patient nachweislich noch so pingelig mit der Hygiene sein.
Interessiert das Gesundheitsamt wohl wenig wenn sie dem Patienten den vorgeschriebenen Gesundheitssausweis ausstellen sollen.Die Verantwortung übernimmt mMn sicher kein Amtsarzt.
Schornsteinfeger mit Epilepsie????
Hier spielt ganz sicher die Berufsgenossenschaft nicht mit.
Hier gibts schon Probleme mit Kreislauferkrankungen.
Wie du aber auch bemerkt hast zahlt die BERUFSGENOSSENSCHAFT eine Rente bzw. eine Entschädigung.Das ist ein andrer Topf als die Rentenversicherung.Dagegen ist auch nichts zu sagen.
Eine Rente sollte eine Lohnersatzleistung der Existenssicherung sein und keine Entschädigung.Zumindest war es vom Entstehungsgedanken her so gedacht.
Ärzteliste
Jeder Doc der sich auskennt ist wichtig für uns.
Re: BU-Rente
Hallo Clusterfips,Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 20:00Stomaträger als Metzger oder Koch???Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:59Hallo Clusterfips,Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 19:59
Hallo,
muss hier einige gemachte Angaben Richtigstellen !
Dein Zitat:
Befristet ist deine Rente weil du unter 55 Jahren bist.
Bis zu diesem Alter wird,egal ob chronisch oder nicht,die Möglichkeit in Betracht gezogen,dass sich dein Gesundheitszustand bessern könnte und du wieder erwerbstätig sein könntest.
Zitat Ende
Eine befristete Rente hat mit dem Alter wie von Clusterfips geschrieben nichts zu tun (unbefristet erst ab 55 Jahren).
Man kann auch mit einem Alter von 30 Jahren eine unbefristete Rente bis zum Eintritt in die reguläre Altersrente bekommen (Mir sind mehrere Fälle bekannt, und die haben auch noch alle Hände und Beine und leben auch nicht schlechter wie wir Clusties).
Auch zu beachten ist, das wenn eine unbefristete Rente wegen EW-Rente vorliegt der Rententräger jederzeit das Recht hat zu einer erneuten Begutachtung.
Also nicht Denken jetzt habe ich Rente unbefristet bis zum Eintritt in die Altersrente, sondern das die Möglichkeit in Betracht gezogen wird, dass sich der Gesundheitszustand bessern könnte und man wieder erwerbstätig sein könnte. Eine erneute überprüfung bzw. Begutachtung zur Teilnahme am Arbeitsleben bzw. Eingliederung ins Berufsleben ist jederzeit gegeben.(siehe Rentenbescheid).
Auch ist es nicht Richtig das man als EW-Rentner nichts dazuverdienen darf.
Dafür giebt es eine tolle Formel auf dem Rentenbescheid die sich nach der Rente richtet.
Es sind glaube ich zwischen 350-370 Euro. Die tägliche Arbeitszeit muss aber in jedem Fall unter 3 Std. liegen.
Also keine 400 Euro Steuerfrei oder Minijob wie allgemein angenommen.
Gruß
Manfred
Sorry, Beitrag bestimmt jetzt doppelt vorhanden, war nicht eingeloggt!!!
Irrtum - Berufsunfähigkeit besagte, als es sie noch gab, dass jemand in seinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Je nach Alter wurde er umgeschult, weil er ja "nur" Berufs- und nicht erwerbsunfähig war und somit gab es die BU- Rente nur bis zum Beginn der Ausübung des "neuen" Berufes. Bei körperlicher Versehrtheit z.B. Bein ab, kam und kommt es darauf an, wie das passiert ist. Z.B. bei einem Arbeitsunfall zahlt die Berufsgenossenschaft eine Teilrente auch wenn er noch vollzeit arbeitet.
Warum soll das unmoralisch sein ??? Würde Dir so etwas passieren, würdest Du das uch genauso in Anspruch nehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du sagen würdest --- nein danke, das ist unmoralisch.
Berufsunfähigkeitsrente bei Darmkrebs ??? Eher nicht, da hast Du wohl etwas verwechselt oder falsch verstanden.
SfZ
Hajo
Hier legen die Gesundheitsämter ganz sicher aus Hygienegründen ihr Veto ein.
Da kann der Patient nachweislich noch so pingelig mit der Hygiene sein.
Interessiert das Gesundheitsamt wohl wenig wenn sie dem Patienten den vorgeschriebenen Gesundheitssausweis ausstellen sollen.Die Verantwortung übernimmt mMn sicher kein Amtsarzt.
Schornsteinfeger mit Epilepsie????
Hier spielt ganz sicher die Berufsgenossenschaft nicht mit.
Hier gibts schon Probleme mit Kreislauferkrankungen.
Wie du aber auch bemerkt hast zahlt die BERUFSGENOSSENSCHAFT eine Rente bzw. eine Entschädigung.Das ist ein andrer Topf als die Rentenversicherung.Dagegen ist auch nichts zu sagen.
Eine Rente sollte eine Lohnersatzleistung der Existenssicherung sein und keine Entschädigung.Zumindest war es vom Entstehungsgedanken her so gedacht.
Ärzteliste
Jeder Doc der sich auskennt ist wichtig für uns.
Du hast sicher recht, dass ein Stomaträger nicht in Berufen arbeitet die mit Lebensmittel zu tun haben. Andererseits ist nicht jeder der Darmkrebs hat ein Stomaträger.
Ein Schornsteinfeger mit Epilepsie wird nicht berentet sondern um geschult und wenn Rente, weil schwere Form der Epilepsie dann steht ihm auch Rente zu, weil er dann nicht mehr arbeiten kann.
Das könnte man jetzt endlos fortführen, wäre aber nicht nur dumm sondern mehr als überflüssig. Es ist sicher in dem einen oder anderen Fall Missbrauch getrieben worden, ähnlich wie mit dem GdB auch, man sollte es aber nicht verallgemeinern.
Eine persönliche Anmerkung zu Dir:
Es zeugt nicht von guter Kinderstube auf ein Posting zu antworten ohne Anrede, wenn man persönlich angesprochen wurde. Höflichkeit ist eine Zier .....

SfZ
Hajo