Rentnerinnen und Rentner ..... Achtung !

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Archiv
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Rentnerinnen und Rentner ..... Achtung !

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Ab Juli 2005: Versicherte müssen Sonderbeitrag für Krankengeld zahlen
[06/2005]

Am 1. Oktober 2004 verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Koalition das "Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz". Danach müssen alle in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherten - Arbeitnehmer und Rentner - ab 1. Juli 2005 einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens zahlen.

Dieser Beitragsaufschlag soll mit 0,4 Prozent die Krankenkassenleistungen für Zahnersatz abdecken. Eine weitere Beitragssatzerhöhung von 0,5 Prozent, die ursprünglich für 2006 geplant war und die Finanzierung von Krankengeld abdecken sollte, kommt hinzu. Damit beteiligen sich die Arbeitgeber dann nicht mehr an der Finanzierung dieser Leistungen je zur Hälfte. Nicht betroffen sind mitversicherte Familienangehörige. Nach § 241 a Abs. 2 SGB V gilt der zusätzliche Beitragssatz ebenfalls nicht für Bezieher von Arbeitslosengeld II.

Im Gegenzug sind die Krankenkassen zwar gesetzlich verpflichtet, ihren allgemeinen Beitragsatz zum 1. Juli 2005 um 0,9 Prozentpunkte zu senken. Von dieser Absenkung profitieren neben den Versicherten auch Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger zur Hälfte. Unter dem Strich bleibt deshalb dennoch für Rentner und Arbeitnehmer eine Mehrbelastung von 0,45 Prozent.

Da Beitragssenkungen in der GKV an Rentnerinnen und Rentnern normalerweise erst mit einer Verzögerung von drei Monaten weitergegeben werden, hat der Gesetzgeber als Zeitpunkt für die Beitragssatzsenkung um 1. April 2005 festgelegt, damit diese ab Juli tatsächlich zum tragen kommt und ausgeschlossen ist, dass für die betroffenen Rentner für die Dauer von drei Monaten eine doppelte Erhöhung hinnehmen müssen.

Nach den Einbußen im letzten Jahr kommen auf die 19 Millionen Ruheständler nun neue Belastungen zu. Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet dies, dass zum 1. Juli nicht nur die Rente nicht erhöht wird und sie durch die Inflationsrate einen Kaufkraftverlust hinnehmen müssen. Zusätzlich sollen sie mit dem Sonderbeitrag für Krankengeld für eine Leistung bezahlen, die sie niemals in Anspruch nehmen können. Informationen zur Rentennullrunde finden Sie hier: -Rentenbelastung durch Nullrunde

Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen im Zuge des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) in 2004 mit einem Überschuss von fast 4 Milliarden Euro abgeschlossen haben, ist der durchschnittliche Beitragssatz kaum gesunken und liegt immer noch bei über 14 Prozent. Die Überschüsse sind nicht das Ergebnis von mehr Effizienz im Gesundheitswesen sondern sie sind den Versicherten durch Zuzahlungen, Leistungsausgrenzungen, Praxisgebühren und Beitragserhöhungen für Betriebsrentner und Bezieher von Versorgungsbezügen abgerungen worden.

Die Rentnerinnen und Rentner sind zu Recht empört über die neuen Belastungen. In den VdK-Geschäftsstellen häufen sich die Beschwerden. Bereits 2004 kam es durch den vollen Pflegeversicherungsbeitrag bei gleichzeitiger Rentennullrunde de facto zu einer Rentenkürzung.

Im Vorfeld hat der Sozialverband VdK bereits gegen die Neuregelung protestiert und an die Politiker appelliert, den Sonderbeitrag für Krankengeld für Rentner zurückzunehmen. Der Sozialverband VdK bereitet gegen den Sonderbeitrag für Krankengeld Musterstreitverfahren vor, um eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen.

Ausführliche Handlungsempfehlungen und einen Musterwiderspruch finden Sie hier:

Musterwiderspruch für in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Rentner

Zur Einreichung eines formlosen Widerspruchs reicht die folgende Formulierung aus:



Name / Anschrift

Anschrift des Rentenversicherungsträgers


Ort, Datum


Vers.-Nr.:
Widerspruch gegen die Mitteilung zur Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2005



Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den oben angegebenen Bescheid lege ich hiermit Widerspruch ein.

Insbesondere wende ich mich gegen den Einbehalt des Sonderbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung hinsichtlich des auf die Finanzierung des Krankengelds entfallenden Anteils von 0,5 Prozent. Es besteht ein elementarer Verstoß gegen das Versicherungsprinzip, wenn ich als Rentner einen Beitrag zur Krankengeldversicherung leisten muss, ohne einen Anspruch auf eine Krankengeldleistung zu haben.

Ich beantrage das Ruhen des Verfahrens bis in Musterklageverfahren eine höchstrichterliche Klärung herbeigeführt wird.


Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)
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