Versorgungsamt Grad der Behinderung

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Archiv
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Re: Versorgungsamt Grad der Behinderung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:48
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:47
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:47

Hallo Harald (Rupp),

Danke für Deinen Kommentar.

Meine Anmerkung hinsichtlich Rabatt oder "nimmt mir jemand die schmerzen" ab war bewusst so formuliert - vor dem Hintergrund, dass im Beitrag von Wolfgang-KR so auf die Mitgliedschaft abgehoben wurde.

Ich bin gerade dabei und hab mir schon mal das Beitritts-Formular angeschaut.
Und jetzt suche ich verzweifelt die Satzung, auf die im Formular mehrfach hingewiesen wird. Hat jemand eine Idee?

So, zurück zum Thema.
Umgangston: Über den Umgangston kann man eigentlich (soweit ich die Beiträge gelesen habe) nicht klagen (ich hoffe, dass meine Art des Schreibens nicht als rüde oder verletzend empfunden wird - es liegt mir fern jemanden bewusst zu treffen).
Mich hat an dem Beitag nur gestört - dass so etwas zwanghaftes damit zum Ausdruck kam.

Und: der richtige Mann, zur richtigen Zeit .....
Schmeichler!
Natürlich möchte man helfen - nur kennen wir doch alle die Grenzen. Es läuft darauf raus (so ist es zumindest sehr oft den Beiträgen zu entnehmen) dass, jeder für sich den Weg (Behandlungsmethode) finden muss. Und das ist für einen Hilfesuchenden erstmal .... entmutigend?

Jeder Betroffene kennt das: man ist ratlos, hilflos, das Nervenkostüm ist auch schon merklich dünn - und dann hält Dir jemand ein Beitrittformular unter die Nase - mach mal und Dir wird geholfen.

Daher meine Entrüstung.

Es geht auch so (ist mir heute im Geschäft passiert):
Ich sitze stöhnend auf meinem Schreibtischstuhl, die Stirn an die Schreibtischkante gepresst und warte bis die Attacke vorbei ist. Ein Kollege komt in‘s Zimmer, ist ganz verwirrt und fragt: was ist los - kann ich Dir helfen - brauchst Du was?
Das ist einfühlsam und zeigt Anteilnahme. Das baut auf und man ist dankbar.

So - das reicht für jetzt.
Du hast mir auch sehr geholfen, denn ich konnte mit dem Schreiben die Zeit überbrücken, in der ich auf die gefürchtete Nachtattacke warte.
Sie ist nicht gekommen und so bin ich guter Hoffnung vielleicht durchschlafen zu können.

Danke Dir
Gruss
Futse
Hallo Futse,

dadurch, dass Du in einem weiteren Beitrag weiter unten nochmals betonst, mein Beitrag würde auf Dich abstoßend wirken, bzw. im Beitrag würde auf die Mitgliedschaft abgehoben, fühle ich mich gedrängt, darauf zu reagieren.

Wenn Du Dir alle meine Beiträge der letzten Monate anschaust, wird Dir auffallen, dass bei fast allen ein Link auf die Beitrittserklärung vorhanden ist, nicht nur auf den von Aristotels Beitrag.

Als Gründer dieses Forums und als Mitbegründer der CSG und auch noch einer anderen Clusterkopfschmerz-Selbsthilfegruppe bin ich sehr besorgt um alle CK-Betroffenen.
Diese Sorge bringe ich mitunter in Beiträgen zum Ausdruck, die nicht immer die Zustimmung aller Leser findet. Das ist aber mit jeder Meinung so.

Kein vernünftiger Mensch wird mir unterstellen wollen, dass ich einen Betroffenen grundlos vor den Kopf stoßen möchte. Nun besteht aktive Hilfe von CK-Betroffenen nicht nur aus "Händchenhalten" und "Rumschmusen", auch nicht aus "Mitleidsbekundungen" und "Jammern", manches Mal muss man einem Betroffenen, damit man ihn wieder aufrichtet, irgendwohin treten.

So habe ich in den 7 Jahren, in denen ich CK-Betroffenen helfe, schon einigen den Kopf gewaschen. Die meisten haben sich nach einiger Zeit, wenn sie erkannten, dass es ihnen besser geht und dass es geholfen hat, bedankt.

Und wenn Du meine Fassungslosigkeit auf Aristoteles Frage, in der von Dir als abstoßend empfundenen Antwort von mir, nicht nachvollziehen kannst, ist schade. Ich kann Dir ja mal telefonisch ein bischen von den durch eigene "Dummheit" austherapierten Betroffenen erzählen. Vielleicht verstehst Du mich dann. 02841-62747

Zu Deiner Aussage, dass Du noch keinen gelben Schein wegen CK hattest: Es gibt wohl unterschiedliche Empfindungen der Schmerzen, wahrscheinlich auch unterschiedliche Ausprägungen. Schmerz ist grundsätzlich etwas Eigenes, etwas Persönliches. Jeder empfindet ihn anders, jeder hat seine eigene Intensität, wie auch jeder seine eigene Therapie und auch seine eigenen Trigger hat.

Danke Gott oder sonst wem, dass Du bisher noch keine Schmerzen empfinden musstest, die Dir ein Arbeiten unmöglich machten. Die Deine ganze Sozialprognose in Frage stellen und letztlich auch Deine physische und psychische Existenz.

Ich wünsche Dir, dass es so bleibt oder gar besser wird.

Auch unter diesem Beitrag steht der Link zur Beitrittserklärung. Vielleicht liegt es daran, dass ich mit Leib und Seele Verkäufer bin und meine, eine gute Sache immer weiter empfehlen zu müssen.
Ich möchte zu dem Krankschreiben noch etwas anmerken:

Es macht auch sicher einen Unterschied, ob man z.B. einen Job im Büro hat oder am Fliessband Autos zusammensetzt.

Ich habe einen Bürojob und seit diesem Jahr versuchsweise einen "Pakt" mit meinem Arbeitgeber geschlossen. Ich habe mich in der Vergangenheit öfter wegen CK krankschreiben lassen müssen - meist dann wenn die Attacken in der Nacht kamen, da ich dann tagsüber kein Auge zumachen konnte.
Mein Arbeitgeber hat mir einen Raum zur Verfügung gestellt, den ich während meiner Attacken aufsuchen kann und wo ich ungestört bin. Dies vermeidet dann zumindest schonmal ín einigen Fällen, das ich nach Hause gehe und mich erstmal einige Tage krankschreiben lasse.

Wenn du aber in einer Fabrik etc. arbeitest, dürfte dies kaum möglich sein und somit ist der gelbe Schein der einzige Ausweg für diese Betroffenen.

Schöne Grüsse
Harald-Köln
Hallo Wolfgang, ich habe ziemlich viel gelesen. Da ich neu hier bin, kann ich noch nicht alles zuordnedn. Wenn ich es richtig verstehe, ist die CSG im Rheinland beheimatet. Du schreibst, dass Du Mitbegründer einer weiteren Selbsthilfgruppe bist, wo ist diese? Ich wohne in Sachsen-Anhalt an der Grenze zu Brandenburg. Ist Deine andere Gruppe evtl. in meiner Nähe? Und gibt es dort Ansprechpartner? Ich leide seit 10 Jahren unter CK und bin 42 Jahre alt. Ich würde mich freue, von Dir zu hören.

Günther
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Re: Versorgungsamt Grad der Behinderung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:48
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:48
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:47

Hallo Futse,

dadurch, dass Du in einem weiteren Beitrag weiter unten nochmals betonst, mein Beitrag würde auf Dich abstoßend wirken, bzw. im Beitrag würde auf die Mitgliedschaft abgehoben, fühle ich mich gedrängt, darauf zu reagieren.

Wenn Du Dir alle meine Beiträge der letzten Monate anschaust, wird Dir auffallen, dass bei fast allen ein Link auf die Beitrittserklärung vorhanden ist, nicht nur auf den von Aristotels Beitrag.

Als Gründer dieses Forums und als Mitbegründer der CSG und auch noch einer anderen Clusterkopfschmerz-Selbsthilfegruppe bin ich sehr besorgt um alle CK-Betroffenen.
Diese Sorge bringe ich mitunter in Beiträgen zum Ausdruck, die nicht immer die Zustimmung aller Leser findet. Das ist aber mit jeder Meinung so.

Kein vernünftiger Mensch wird mir unterstellen wollen, dass ich einen Betroffenen grundlos vor den Kopf stoßen möchte. Nun besteht aktive Hilfe von CK-Betroffenen nicht nur aus "Händchenhalten" und "Rumschmusen", auch nicht aus "Mitleidsbekundungen" und "Jammern", manches Mal muss man einem Betroffenen, damit man ihn wieder aufrichtet, irgendwohin treten.

So habe ich in den 7 Jahren, in denen ich CK-Betroffenen helfe, schon einigen den Kopf gewaschen. Die meisten haben sich nach einiger Zeit, wenn sie erkannten, dass es ihnen besser geht und dass es geholfen hat, bedankt.

Und wenn Du meine Fassungslosigkeit auf Aristoteles Frage, in der von Dir als abstoßend empfundenen Antwort von mir, nicht nachvollziehen kannst, ist schade. Ich kann Dir ja mal telefonisch ein bischen von den durch eigene "Dummheit" austherapierten Betroffenen erzählen. Vielleicht verstehst Du mich dann. 02841-62747

Zu Deiner Aussage, dass Du noch keinen gelben Schein wegen CK hattest: Es gibt wohl unterschiedliche Empfindungen der Schmerzen, wahrscheinlich auch unterschiedliche Ausprägungen. Schmerz ist grundsätzlich etwas Eigenes, etwas Persönliches. Jeder empfindet ihn anders, jeder hat seine eigene Intensität, wie auch jeder seine eigene Therapie und auch seine eigenen Trigger hat.

Danke Gott oder sonst wem, dass Du bisher noch keine Schmerzen empfinden musstest, die Dir ein Arbeiten unmöglich machten. Die Deine ganze Sozialprognose in Frage stellen und letztlich auch Deine physische und psychische Existenz.

Ich wünsche Dir, dass es so bleibt oder gar besser wird.

Auch unter diesem Beitrag steht der Link zur Beitrittserklärung. Vielleicht liegt es daran, dass ich mit Leib und Seele Verkäufer bin und meine, eine gute Sache immer weiter empfehlen zu müssen.
Ich möchte zu dem Krankschreiben noch etwas anmerken:

Es macht auch sicher einen Unterschied, ob man z.B. einen Job im Büro hat oder am Fliessband Autos zusammensetzt.

Ich habe einen Bürojob und seit diesem Jahr versuchsweise einen "Pakt" mit meinem Arbeitgeber geschlossen. Ich habe mich in der Vergangenheit öfter wegen CK krankschreiben lassen müssen - meist dann wenn die Attacken in der Nacht kamen, da ich dann tagsüber kein Auge zumachen konnte.
Mein Arbeitgeber hat mir einen Raum zur Verfügung gestellt, den ich während meiner Attacken aufsuchen kann und wo ich ungestört bin. Dies vermeidet dann zumindest schonmal ín einigen Fällen, das ich nach Hause gehe und mich erstmal einige Tage krankschreiben lasse.

Wenn du aber in einer Fabrik etc. arbeitest, dürfte dies kaum möglich sein und somit ist der gelbe Schein der einzige Ausweg für diese Betroffenen.

Schöne Grüsse
Harald-Köln
Hallo Wolfgang, ich habe ziemlich viel gelesen. Da ich neu hier bin, kann ich noch nicht alles zuordnedn. Wenn ich es richtig verstehe, ist die CSG im Rheinland beheimatet. Du schreibst, dass Du Mitbegründer einer weiteren Selbsthilfgruppe bist, wo ist diese? Ich wohne in Sachsen-Anhalt an der Grenze zu Brandenburg. Ist Deine andere Gruppe evtl. in meiner Nähe? Und gibt es dort Ansprechpartner? Ich leide seit 10 Jahren unter CK und bin 42 Jahre alt. Ich würde mich freue, von Dir zu hören.

Günther

Hallo Günther,

die CSG ist nicht nur im Rheinland beheimatet. Richtig ist, dass hier die Wiege ist. Inzwischen ist die CSG bundesweit etabliert mit über dreissig CSG’s in allen Ecken Deutschlands und darüber hinaus.

Um die für Dich möglicherweise zuständige CSG zu finden, solltest Du auf Clusterkopf.de nachsehen oder Dich direkt mit Jakob, unserem rührigen Generalsekretär, in Verbindung setzen.

Da ich nur einfaches Mitglied in der CSG bin, fehlt mir letztendlich der tiefe Einblick in die organisatorischen Strukturen und wo welche Gruppe aktiv ist.

In Sachsen-Anhalt habe ich eine interessante Zeit verbracht. Von wo da bist Du denn?


Zu der anderen von mir vor einigen Jahren ins Leben gerufenen Clusterkopfschmerzselbsthilfe-Gruppe habe ich die Kontakte abgebrochen. Die Gründe dafür kann man an anderen Stellen nachlesen. Dieses Thema werde ich hier im Forum aber nicht weiter erörtern. Dazu ist alles gesagt, was gesagt werden musste.
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Re: Versorgungsamt Grad der Behinderung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:41 Hallo, vielleicht kann mir jemand hier helfen und zwar:

Ich bin seit ca. 5 Jahren CL-patient.
Dieses Jahr hatte ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Behinderung gestellt. Nun bekam ich Post vom Amt und mir wird eine Behinderung von 20 % zu gestanden.
Meine Frage ist nun:
Soll ich mich mit den 20 % zufrieden geben oder sollte ich Widerspruch einlegen?
hallo,
ich habe jetzt am Mittwoch becheid bekommen GDB50.
Dies hat aber jetzt das Gericht ausgesprochen,nach 1,5 Jahren.

Du siehst Kämpfen lohnt sich.Man muß nur durchhalten.

Gruß Detlef
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Re: Versorgungsamt Grad der Behinderung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:48
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:41 Hallo, vielleicht kann mir jemand hier helfen und zwar:

Ich bin seit ca. 5 Jahren CL-patient.
Dieses Jahr hatte ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Behinderung gestellt. Nun bekam ich Post vom Amt und mir wird eine Behinderung von 20 % zu gestanden.
Meine Frage ist nun:
Soll ich mich mit den 20 % zufrieden geben oder sollte ich Widerspruch einlegen?
hallo,
ich habe jetzt am Mittwoch becheid bekommen GDB50.
Dies hat aber jetzt das Gericht ausgesprochen,nach 1,5 Jahren.

Du siehst Kämpfen lohnt sich.Man muß nur durchhalten.

Gruß Detlef
Hallo rev !

es gibt ein Gericht Urteil und die CSG weist nichts von ??????

Akten - Zeichen und so weiter !?

Rev ! wenn Du ein Urteil hast dann ist es mit großer Wahrscheinlichkeit
dass erste Cluster - Urteil in Deutschland.

Es wäre schön wenn Du denn Jakob die Unterlagen zur Verfügunkstellen
würdest !!!

Bis jetzt Haben sich die Deutschen Versorgungs- Ämter zur eine Verurteilung
nicht eingelassen und traten immer klein bei vor Sozialgerichten, um keinen
Prezedens - Urteil zu liefern.

Bis jetzt hat es nur Gerichtliche Vergleiche bezgl. Cluster gegeben !

Gruß und schmerzfreie Zeit
Olek
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Re: Versorgungsamt Grad der Behinderung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:49
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:48
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:41 Hallo, vielleicht kann mir jemand hier helfen und zwar:

Ich bin seit ca. 5 Jahren CL-patient.
Dieses Jahr hatte ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Behinderung gestellt. Nun bekam ich Post vom Amt und mir wird eine Behinderung von 20 % zu gestanden.
Meine Frage ist nun:
Soll ich mich mit den 20 % zufrieden geben oder sollte ich Widerspruch einlegen?
hallo,
ich habe jetzt am Mittwoch becheid bekommen GDB50.
Dies hat aber jetzt das Gericht ausgesprochen,nach 1,5 Jahren.

Du siehst Kämpfen lohnt sich.Man muß nur durchhalten.

Gruß Detlef
Hallo rev !

es gibt ein Gericht Urteil und die CSG weist nichts von ??????

Akten - Zeichen und so weiter !?

Rev ! wenn Du ein Urteil hast dann ist es mit großer Wahrscheinlichkeit
dass erste Cluster - Urteil in Deutschland.

Es wäre schön wenn Du denn Jakob die Unterlagen zur Verfügunkstellen
würdest !!!

Bis jetzt Haben sich die Deutschen Versorgungs- Ämter zur eine Verurteilung
nicht eingelassen und traten immer klein bei vor Sozialgerichten, um keinen
Prezedens - Urteil zu liefern.

Bis jetzt hat es nur Gerichtliche Vergleiche bezgl. Cluster gegeben !

Gruß und schmerzfreie Zeit
Olek

Hallo Olek,

wie ich geschrieben habe ,habe ich den Bescheid erst vor vier Tagen bekommen.

Das Gericht hat dem Versorgungsamt und mir eine Einigung in Form eines Vergleiches vorgeschlagen.Den ich angenommen habe.
Weil Verschlechterungsantrag kann ich ja immer noch stellen.

Wie Gesagt ich habe noch keine weitern Unterlagen.

Gruß Detlef
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Re: Versorgungsamt Grad der Behinderung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:49
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:49
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:48

hallo,
ich habe jetzt am Mittwoch becheid bekommen GDB50.
Dies hat aber jetzt das Gericht ausgesprochen,nach 1,5 Jahren.

Du siehst Kämpfen lohnt sich.Man muß nur durchhalten.

Gruß Detlef
Hallo rev !

es gibt ein Gericht Urteil und die CSG weist nichts von ??????

Akten - Zeichen und so weiter !?

Rev ! wenn Du ein Urteil hast dann ist es mit großer Wahrscheinlichkeit
dass erste Cluster - Urteil in Deutschland.

Es wäre schön wenn Du denn Jakob die Unterlagen zur Verfügunkstellen
würdest !!!

Bis jetzt Haben sich die Deutschen Versorgungs- Ämter zur eine Verurteilung
nicht eingelassen und traten immer klein bei vor Sozialgerichten, um keinen
Prezedens - Urteil zu liefern.

Bis jetzt hat es nur Gerichtliche Vergleiche bezgl. Cluster gegeben !

Gruß und schmerzfreie Zeit
Olek

Hallo Olek,

wie ich geschrieben habe ,habe ich den Bescheid erst vor vier Tagen bekommen.

Das Gericht hat dem Versorgungsamt und mir eine Einigung in Form eines Vergleiches vorgeschlagen.Den ich angenommen habe.
Weil Verschlechterungsantrag kann ich ja immer noch stellen.

Wie Gesagt ich habe noch keine weitern Unterlagen.

Gruß Detlef

Hallo Olek und alle anderen Interessierten,

ein Aktenzeichen ist auch nicht wichtig.

Alleine die Tatsache, dass es ein Urteil gibt, welches man belegen kann. Aktenzeichen und Namen sollten deshalb nie genutz werden, damit dem "Aktenzeicheninhaber", die Person um die es hier geht, kein Nachteil entsteht!!!!

Mit Aktenzeichen kommt man schnell an den Clusterbetroffenen. Und wer möchte schon gerne, dass er aufgrund solcher Bekanntgabe auf einmal zurück gestuft wird??????

Auch Versorgungsämter tauschen sich mit Sicherheit aus!!! Wir fordern es ja, in dem wir mitteilen, dass es solche Urteile bezüglich Cluster ja bereits gibt.

Zudem kommt, dass ein Clusterbetroffener unter Umständen daür lange gekämpft hat, entsprechend Kosten für Rechtsanwalt, unter Umständen auch noch für Gegengutachten bezahlt hat und eine Bekanntgabe eines Aktenzeichens kann vieles kautt machen.

So ein Vorfall ist vermutlich schon passiert, dass jemand aufgrund einer Bekanntgabe eines Urteils mit Aktenzeichen entsprechend zurück gestuft wurde.

Das wollen wir doch nicht! Also, keine Bekanntgaben eines Aktenzeichens!


Mach mit
CSG..............die tun was!!!
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Re: Versorgungsamt Grad der Behinderung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:49
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:49
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:49

Hallo rev !

es gibt ein Gericht Urteil und die CSG weist nichts von ??????

Akten - Zeichen und so weiter !?

Rev ! wenn Du ein Urteil hast dann ist es mit großer Wahrscheinlichkeit
dass erste Cluster - Urteil in Deutschland.

Es wäre schön wenn Du denn Jakob die Unterlagen zur Verfügunkstellen
würdest !!!

Bis jetzt Haben sich die Deutschen Versorgungs- Ämter zur eine Verurteilung
nicht eingelassen und traten immer klein bei vor Sozialgerichten, um keinen
Prezedens - Urteil zu liefern.

Bis jetzt hat es nur Gerichtliche Vergleiche bezgl. Cluster gegeben !

Gruß und schmerzfreie Zeit
Olek

Hallo Olek,

wie ich geschrieben habe ,habe ich den Bescheid erst vor vier Tagen bekommen.

Das Gericht hat dem Versorgungsamt und mir eine Einigung in Form eines Vergleiches vorgeschlagen.Den ich angenommen habe.
Weil Verschlechterungsantrag kann ich ja immer noch stellen.

Wie Gesagt ich habe noch keine weitern Unterlagen.

Gruß Detlef

Hallo Olek und alle anderen Interessierten,

ein Aktenzeichen ist auch nicht wichtig.

Alleine die Tatsache, dass es ein Urteil gibt, welches man belegen kann. Aktenzeichen und Namen sollten deshalb nie genutz werden, damit dem "Aktenzeicheninhaber", die Person um die es hier geht, kein Nachteil entsteht!!!!

Mit Aktenzeichen kommt man schnell an den Clusterbetroffenen. Und wer möchte schon gerne, dass er aufgrund solcher Bekanntgabe auf einmal zurück gestuft wird??????

Auch Versorgungsämter tauschen sich mit Sicherheit aus!!! Wir fordern es ja, in dem wir mitteilen, dass es solche Urteile bezüglich Cluster ja bereits gibt.

Zudem kommt, dass ein Clusterbetroffener unter Umständen daür lange gekämpft hat, entsprechend Kosten für Rechtsanwalt, unter Umständen auch noch für Gegengutachten bezahlt hat und eine Bekanntgabe eines Aktenzeichens kann vieles kautt machen.

So ein Vorfall ist vermutlich schon passiert, dass jemand aufgrund einer Bekanntgabe eines Urteils mit Aktenzeichen entsprechend zurück gestuft wurde.

Das wollen wir doch nicht! Also, keine Bekanntgaben eines Aktenzeichens!


Mach mit
CSG..............die tun was!!!

Hallo Detlef,

50 % nur für Cluster oder aber auch für andere Erkrankungen?

Dieses muss man auch berücksichtigen.
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Re: Versorgungsamt Grad der Behinderung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:49
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:49
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:49


Hallo Olek,

wie ich geschrieben habe ,habe ich den Bescheid erst vor vier Tagen bekommen.

Das Gericht hat dem Versorgungsamt und mir eine Einigung in Form eines Vergleiches vorgeschlagen.Den ich angenommen habe.
Weil Verschlechterungsantrag kann ich ja immer noch stellen.

Wie Gesagt ich habe noch keine weitern Unterlagen.

Gruß Detlef

Hallo Olek und alle anderen Interessierten,

ein Aktenzeichen ist auch nicht wichtig.

Alleine die Tatsache, dass es ein Urteil gibt, welches man belegen kann. Aktenzeichen und Namen sollten deshalb nie genutz werden, damit dem "Aktenzeicheninhaber", die Person um die es hier geht, kein Nachteil entsteht!!!!

Mit Aktenzeichen kommt man schnell an den Clusterbetroffenen. Und wer möchte schon gerne, dass er aufgrund solcher Bekanntgabe auf einmal zurück gestuft wird??????

Auch Versorgungsämter tauschen sich mit Sicherheit aus!!! Wir fordern es ja, in dem wir mitteilen, dass es solche Urteile bezüglich Cluster ja bereits gibt.

Zudem kommt, dass ein Clusterbetroffener unter Umständen daür lange gekämpft hat, entsprechend Kosten für Rechtsanwalt, unter Umständen auch noch für Gegengutachten bezahlt hat und eine Bekanntgabe eines Aktenzeichens kann vieles kautt machen.

So ein Vorfall ist vermutlich schon passiert, dass jemand aufgrund einer Bekanntgabe eines Urteils mit Aktenzeichen entsprechend zurück gestuft wurde.

Das wollen wir doch nicht! Also, keine Bekanntgaben eines Aktenzeichens!


Mach mit
CSG..............die tun was!!!

Hallo Detlef,

50 % nur für Cluster oder aber auch für andere Erkrankungen?

Dieses muss man auch berücksichtigen.
Hallo Gabi,
das kann ich noch nicht sagen,in wieweit mein Rücken mit einbezogen worden ist,wenn überhaupt noch .Das kann ich erst sagen wenn ich alle unterlagen bekommen habe.
Gruß Detlef
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