Versorgungsamt Grad der Behinderung

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Versorgungsamt Grad der Behinderung

Beitrag von Archiv »

Hallo, vielleicht kann mir jemand hier helfen und zwar:

Ich bin seit ca. 5 Jahren CL-patient.
Dieses Jahr hatte ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Behinderung gestellt. Nun bekam ich Post vom Amt und mir wird eine Behinderung von 20 % zu gestanden.
Meine Frage ist nun:
Soll ich mich mit den 20 % zufrieden geben oder sollte ich Widerspruch einlegen?
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Re: Versorgungsamt Grad der Behinderung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:41 Hallo, vielleicht kann mir jemand hier helfen und zwar:

Ich bin seit ca. 5 Jahren CL-patient.
Dieses Jahr hatte ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Behinderung gestellt. Nun bekam ich Post vom Amt und mir wird eine Behinderung von 20 % zu gestanden.
Meine Frage ist nun:
Soll ich mich mit den 20 % zufrieden geben oder sollte ich Widerspruch einlegen?
Da fechten seit Jahren die Selbsthilfegruppen mit den Versorgungsämtern rum. Da wird gekämpft, recherchiert, geschrieben, gedroht, gefordert und beraten.
Da gibt es in der CSG richtige Experten für das Thema GDB.
Da werden Erfolge eingefahren, dass es eine Freude ist.

Und dann meldet sich ein Einzelkämpfer und fragt, ob er gegen einen GdB von 20 Widerspruch einlegen soll.

Ich fass es nicht.
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Re: Versorgungsamt Grad der Behinderung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:41
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:41 Hallo, vielleicht kann mir jemand hier helfen und zwar:

Ich bin seit ca. 5 Jahren CL-patient.
Dieses Jahr hatte ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Behinderung gestellt. Nun bekam ich Post vom Amt und mir wird eine Behinderung von 20 % zu gestanden.
Meine Frage ist nun:
Soll ich mich mit den 20 % zufrieden geben oder sollte ich Widerspruch einlegen?
Da fechten seit Jahren die Selbsthilfegruppen mit den Versorgungsämtern rum. Da wird gekämpft, recherchiert, geschrieben, gedroht, gefordert und beraten.
Da gibt es in der CSG richtige Experten für das Thema GDB.
Da werden Erfolge eingefahren, dass es eine Freude ist.

Und dann meldet sich ein Einzelkämpfer und fragt, ob er gegen einen GdB von 20 Widerspruch einlegen soll.

Ich fass es nicht.
Na toll, Sie schreiben mir jetzt sowas und aus meiner unmittelbaren Umgebung insbesondere schwerbehinderte Mitarbeiter höre ich immer: Lass es, oder sie streichen Dir auch die 20 %. Da soll ich etwa nicht verunsichert sein?
Aber trotzdem Danke, jetzt werde ich natürlich Widerspruch einlegen...
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Re: Versorgungsamt Grad der Behinderung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:41
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:41
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:41 Hallo, vielleicht kann mir jemand hier helfen und zwar:

Ich bin seit ca. 5 Jahren CL-patient.
Dieses Jahr hatte ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Behinderung gestellt. Nun bekam ich Post vom Amt und mir wird eine Behinderung von 20 % zu gestanden.
Meine Frage ist nun:
Soll ich mich mit den 20 % zufrieden geben oder sollte ich Widerspruch einlegen?
Da fechten seit Jahren die Selbsthilfegruppen mit den Versorgungsämtern rum. Da wird gekämpft, recherchiert, geschrieben, gedroht, gefordert und beraten.
Da gibt es in der CSG richtige Experten für das Thema GDB.
Da werden Erfolge eingefahren, dass es eine Freude ist.

Und dann meldet sich ein Einzelkämpfer und fragt, ob er gegen einen GdB von 20 Widerspruch einlegen soll.

Ich fass es nicht.
Na toll, Sie schreiben mir jetzt sowas und aus meiner unmittelbaren Umgebung insbesondere schwerbehinderte Mitarbeiter höre ich immer: Lass es, oder sie streichen Dir auch die 20 %. Da soll ich etwa nicht verunsichert sein?
Aber trotzdem Danke, jetzt werde ich natürlich Widerspruch einlegen...

"Aber trotzdem Danke, jetzt werde ich natürlich Widerspruch einlegen..."

Und das alleine, ohne Unterstützung der CSG? Dann kannst Du den direkt vergessen.

Mit welcher Arumentation willst Du denn einen höheren GdB erreichen? Widersprechen alleine hat noch kein Versorgungsamt überzeugt.

Welchen GdB hälst Du denn für angemessen?
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Re: Versorgungsamt Grad der Behinderung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:42
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:41
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:41

Da fechten seit Jahren die Selbsthilfegruppen mit den Versorgungsämtern rum. Da wird gekämpft, recherchiert, geschrieben, gedroht, gefordert und beraten.
Da gibt es in der CSG richtige Experten für das Thema GDB.
Da werden Erfolge eingefahren, dass es eine Freude ist.

Und dann meldet sich ein Einzelkämpfer und fragt, ob er gegen einen GdB von 20 Widerspruch einlegen soll.

Ich fass es nicht.
Na toll, Sie schreiben mir jetzt sowas und aus meiner unmittelbaren Umgebung insbesondere schwerbehinderte Mitarbeiter höre ich immer: Lass es, oder sie streichen Dir auch die 20 %. Da soll ich etwa nicht verunsichert sein?
Aber trotzdem Danke, jetzt werde ich natürlich Widerspruch einlegen...

"Aber trotzdem Danke, jetzt werde ich natürlich Widerspruch einlegen..."

Und das alleine, ohne Unterstützung der CSG? Dann kannst Du den direkt vergessen.

Mit welcher Arumentation willst Du denn einen höheren GdB erreichen? Widersprechen alleine hat noch kein Versorgungsamt überzeugt.

Welchen GdB hälst Du denn für angemessen?
ob dir jemand helfen kann?
Wolfgang hat es doch geschrieben.
Rüdiger
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Re: Versorgungsamt Grad der Behinderung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:42
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:42
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:41

Na toll, Sie schreiben mir jetzt sowas und aus meiner unmittelbaren Umgebung insbesondere schwerbehinderte Mitarbeiter höre ich immer: Lass es, oder sie streichen Dir auch die 20 %. Da soll ich etwa nicht verunsichert sein?
Aber trotzdem Danke, jetzt werde ich natürlich Widerspruch einlegen...

"Aber trotzdem Danke, jetzt werde ich natürlich Widerspruch einlegen..."

Und das alleine, ohne Unterstützung der CSG? Dann kannst Du den direkt vergessen.

Mit welcher Arumentation willst Du denn einen höheren GdB erreichen? Widersprechen alleine hat noch kein Versorgungsamt überzeugt.

Welchen GdB hälst Du denn für angemessen?
ob dir jemand helfen kann?
Wolfgang hat es doch geschrieben.
Rüdiger
Hallo Aristotele,

gegen den Bescheid würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Wolfgang hat es sicher nicht so gemeint wie du es verstanden hast ;-)

Tatsache ist, das 20% gar nichts ist! Und das ist eindeutig zu wenig, denn die Einschränkungen rechtfertigen einen höheren Grad. Ich habe (Versorgungsamt Köln) auch nur 20% erhalten. Nach Einspruch, Untersuchung durch einen Neurologen beim Gesundheitsamt haben sie mir dann 30% zugesprochen. Das war vor 1 Jahr. Damit habe ich mich erst einmal zufriedengegeben, da mich der Cluster bereits seit 9 Monaten nicht mehr besucht hat :-) Aber sobald er wiederkommt und länger bleibt, werde ich einen Antrag auf Höherstufung stellen.

Hoffe, das dich diese Antwort mehr zufriedenstellt.

Schöne Grüße
Harald-Köln
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Re: Versorgungsamt Grad der Behinderung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:42
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:42
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:42


"Aber trotzdem Danke, jetzt werde ich natürlich Widerspruch einlegen..."

Und das alleine, ohne Unterstützung der CSG? Dann kannst Du den direkt vergessen.

Mit welcher Arumentation willst Du denn einen höheren GdB erreichen? Widersprechen alleine hat noch kein Versorgungsamt überzeugt.

Welchen GdB hälst Du denn für angemessen?
ob dir jemand helfen kann?
Wolfgang hat es doch geschrieben.
Rüdiger
Hallo Aristotele,

gegen den Bescheid würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Wolfgang hat es sicher nicht so gemeint wie du es verstanden hast ;-)

Tatsache ist, das 20% gar nichts ist! Und das ist eindeutig zu wenig, denn die Einschränkungen rechtfertigen einen höheren Grad. Ich habe (Versorgungsamt Köln) auch nur 20% erhalten. Nach Einspruch, Untersuchung durch einen Neurologen beim Gesundheitsamt haben sie mir dann 30% zugesprochen. Das war vor 1 Jahr. Damit habe ich mich erst einmal zufriedengegeben, da mich der Cluster bereits seit 9 Monaten nicht mehr besucht hat :-) Aber sobald er wiederkommt und länger bleibt, werde ich einen Antrag auf Höherstufung stellen.

Hoffe, das dich diese Antwort mehr zufriedenstellt.

Schöne Grüße
Harald-Köln
yepp, habe den Antrag soeben ausgefüllt. Werde ich morgen sofort per Post an Euch senden.
Achja ich habe erst einmal Widerspruch eingelegt...
Die Begründung kann ich schliesslich noch nachreichen

Ich wünsche allen schmerzfreie Zeiten
Rolf
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Re: Versorgungsamt Grad der Behinderung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:42
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Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:42

ob dir jemand helfen kann?
Wolfgang hat es doch geschrieben.
Rüdiger
Hallo Aristotele,

gegen den Bescheid würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Wolfgang hat es sicher nicht so gemeint wie du es verstanden hast ;-)

Tatsache ist, das 20% gar nichts ist! Und das ist eindeutig zu wenig, denn die Einschränkungen rechtfertigen einen höheren Grad. Ich habe (Versorgungsamt Köln) auch nur 20% erhalten. Nach Einspruch, Untersuchung durch einen Neurologen beim Gesundheitsamt haben sie mir dann 30% zugesprochen. Das war vor 1 Jahr. Damit habe ich mich erst einmal zufriedengegeben, da mich der Cluster bereits seit 9 Monaten nicht mehr besucht hat :-) Aber sobald er wiederkommt und länger bleibt, werde ich einen Antrag auf Höherstufung stellen.

Hoffe, das dich diese Antwort mehr zufriedenstellt.

Schöne Grüße
Harald-Köln
yepp, habe den Antrag soeben ausgefüllt. Werde ich morgen sofort per Post an Euch senden.
Achja ich habe erst einmal Widerspruch eingelegt...
Die Begründung kann ich schliesslich noch nachreichen

Ich wünsche allen schmerzfreie Zeiten
Rolf

es war eine ganz normale frage von jemandem, der sich nicht auskennt und sich erkundigen wollte. ein paar links wären hilfreich gewesen. das kann ich nicht fassen.

grüßle
barbara-RA
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Re: Versorgungsamt Grad der Behinderung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:43
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:42
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:42

Hallo Aristotele,

gegen den Bescheid würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Wolfgang hat es sicher nicht so gemeint wie du es verstanden hast ;-)

Tatsache ist, das 20% gar nichts ist! Und das ist eindeutig zu wenig, denn die Einschränkungen rechtfertigen einen höheren Grad. Ich habe (Versorgungsamt Köln) auch nur 20% erhalten. Nach Einspruch, Untersuchung durch einen Neurologen beim Gesundheitsamt haben sie mir dann 30% zugesprochen. Das war vor 1 Jahr. Damit habe ich mich erst einmal zufriedengegeben, da mich der Cluster bereits seit 9 Monaten nicht mehr besucht hat :-) Aber sobald er wiederkommt und länger bleibt, werde ich einen Antrag auf Höherstufung stellen.

Hoffe, das dich diese Antwort mehr zufriedenstellt.

Schöne Grüße
Harald-Köln
yepp, habe den Antrag soeben ausgefüllt. Werde ich morgen sofort per Post an Euch senden.
Achja ich habe erst einmal Widerspruch eingelegt...
Die Begründung kann ich schliesslich noch nachreichen

Ich wünsche allen schmerzfreie Zeiten
Rolf

es war eine ganz normale frage von jemandem, der sich nicht auskennt und sich erkundigen wollte. ein paar links wären hilfreich gewesen. das kann ich nicht fassen.

grüßle
barbara-RA

Hallo Barbara,
wir kennen doch Wolfgang, es ist seine charmante Art, gerade die
lieben wir. Ich denke mal, alles was er sagen wollte: Ein CSG-Mitglied
hat bessere Unterstützung und fachlichen Rat als ein Einzelkämpfer.
Also her mit dem Aufnahmeantrag, denn damit hat W. vollkommen recht.
Allen gute Zeit peter.
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Re: Versorgungsamt Grad der Behinderung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:43
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:43
Archiv hat geschrieben: Mi 24. Jan 2018, 15:42

yepp, habe den Antrag soeben ausgefüllt. Werde ich morgen sofort per Post an Euch senden.
Achja ich habe erst einmal Widerspruch eingelegt...
Die Begründung kann ich schliesslich noch nachreichen

Ich wünsche allen schmerzfreie Zeiten
Rolf

es war eine ganz normale frage von jemandem, der sich nicht auskennt und sich erkundigen wollte. ein paar links wären hilfreich gewesen. das kann ich nicht fassen.

grüßle
barbara-RA

Hallo Barbara,
wir kennen doch Wolfgang, es ist seine charmante Art, gerade die
lieben wir. Ich denke mal, alles was er sagen wollte: Ein CSG-Mitglied
hat bessere Unterstützung und fachlichen Rat als ein Einzelkämpfer.
Also her mit dem Aufnahmeantrag, denn damit hat W. vollkommen recht.
Allen gute Zeit peter.

Hallo Peter,

Du sagst es. In meinem Beitrag vom 25 Jun. 2005 habe ich nur meinen Gemütszustand beschrieben. Und ich war fassungslos.

Der Rest ist bekannt.

Entsprechen nicht 5 Grad GdB einem Jahresbeitrag CSG? Oder so ähnlich? Oder umgekehrt? Oder nicht?
Gesperrt