Aus aktuellem Anlass -
Ihre Versandapotheke DocMorris informiert:
Den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich ist der Versandhandel mit Arzneimitteln nach Deutschland erlaubt, teilte das Bundesministerium für Gesundheit jetzt per Veröffentlichung im Pflichtblatt "Bundesanzeiger" Nr. 113 vom 21. Juni 2005 mit (AZ 113 - 5028-3).
Beide Länder haben für den Versandhandel und den elektronischen Handel mit Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards. In den Niederlanden muss die Versandapotheke gleichzeitig eine Präsenzapotheke unterhalten, was bei DocMorris der Fall ist. So ist Klarheit für Verbraucher, Krankenkassen und Pharmaindustrie geschaffen. Versandapotheken aus den Niederlanden sind jetzt nachweislich anerkannte und den deutschen Apotheken ebenbürtige Partner im Gesundheitssystem. Die letzten Zweifel sind ausgeräumt, die Standards gleichermaßen gültig.
Heerlen, 23. Juni 2005