Weil ich immer wieder zum Thema Gemeinnützigkeit und Spenden gefragt werde:
Die CSG ist die einzige deutsche Clusterkopfschmerz-Selbsthilfegruppe der die Gemeinnützigkeit zuerkannt wurde. Spenden an die CSG können daher selbstverständlich steuerlich geltend gemacht werden. Spendenbescheinigungen werden hierzu von der CSG ausgestellt.
Gruß und schmerzfreie Zeit