Hallo zusammen,
bezüglich der Beteilung an Heilpraktikerkosten war ich daran interessiert eine Zusatzversicherung über die DAK bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe abzuschliessen. Voraussetzung wie fast überall,Gesundheitszustand, Erkrankungen,usw..
Das Paket der Merkur ist sehr umfangreich, unter anderem Erstattung der Zuzahlungen bei Rezepten, Heilmittel, Krankenhausbehandlung,usw..
Nun, es gibt ja nicht all zuviele Ärzte und Krankenkassen die sich mit Clusterkopfschmerzen auskennen - aber die Versicherungen, die kennen sich aus!!
Antrag wurde abgewiesesen, aufgrund der Migräne sans Migräne und der episodischen Clusterkopfschmerzerkrankung. 1.Niederlage aufgrund meiner Erkrankung.
Aber die GVV hat mir laut Telefonat bestätigt, da sie keine Zuzahlungen bei Rezepten, Heilmittel und Anwendungen erstatten, dass sie mir eine entsprechende Versicherung bez. Heilpraktikerkosten, Brille, Zahnbehandlungen und Auslandsversicherungen anbieten. Der Clusterkopfschmerz sei keine Hinderung eines Vertragsabschlusses. Glück gehabt!
Voller Tatendrang habe ich mich dann anderweitig auch noch nach den Konditionen einer Berufsunfähigkeitsversicherung erkundigt, da ich ja nach dem 01.01.1961 geboren bin, erhalte ich auch keine Berufsunfähigkeitsrente. Als Alleinlebende möchte man im Bedarfsfall, den man keinem wünscht, weder noch auf die finanzielle Hilfe der Eltern - wenn noch vorhanden - oder aber auch auf die Geschwister zugreifen. So wie man mir bereits zu verstehen gegeben hat, ist so ein Versicherungsabschluss wieder sehr kompliziert, aufgrund der Erkrankung.
Aber immerhin, die Versicherungen kennen die Clusterkopfschmerzerkrankung!!!
Neue Gesundheitsreform: Zusatzsversicherung der DAK, Berufsunfähigkeitsversicherung
Re: Neue Gesundheitsreform: Zusatzsversicherung der DAK, Berufsunfähigkeitsversicherung
Das kann ich mehrmals unterschreiben. Obwohl im Leistungsfall das Wissen über CK sehr lückenhaft ist, ist im Vertragsfall das Wissen sehr umfangreich.Archiv hat geschrieben: ↑Di 9. Jan 2018, 07:23 Hallo zusammen,
bezüglich der Beteilung an Heilpraktikerkosten war ich daran interessiert eine Zusatzversicherung über die DAK bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe abzuschliessen. Voraussetzung wie fast überall,Gesundheitszustand, Erkrankungen,usw..
Das Paket der Merkur ist sehr umfangreich, unter anderem Erstattung der Zuzahlungen bei Rezepten, Heilmittel, Krankenhausbehandlung,usw..
Nun, es gibt ja nicht all zuviele Ärzte und Krankenkassen die sich mit Clusterkopfschmerzen auskennen - aber die Versicherungen, die kennen sich aus!!
Antrag wurde abgewiesesen, aufgrund der Migräne sans Migräne und der episodischen Clusterkopfschmerzerkrankung. 1.Niederlage aufgrund meiner Erkrankung.
Aber die GVV hat mir laut Telefonat bestätigt, da sie keine Zuzahlungen bei Rezepten, Heilmittel und Anwendungen erstatten, dass sie mir eine entsprechende Versicherung bez. Heilpraktikerkosten, Brille, Zahnbehandlungen und Auslandsversicherungen anbieten. Der Clusterkopfschmerz sei keine Hinderung eines Vertragsabschlusses. Glück gehabt!
Voller Tatendrang habe ich mich dann anderweitig auch noch nach den Konditionen einer Berufsunfähigkeitsversicherung erkundigt, da ich ja nach dem 01.01.1961 geboren bin, erhalte ich auch keine Berufsunfähigkeitsrente. Als Alleinlebende möchte man im Bedarfsfall, den man keinem wünscht, weder noch auf die finanzielle Hilfe der Eltern - wenn noch vorhanden - oder aber auch auf die Geschwister zugreifen. So wie man mir bereits zu verstehen gegeben hat, ist so ein Versicherungsabschluss wieder sehr kompliziert, aufgrund der Erkrankung.
Aber immerhin, die Versicherungen kennen die Clusterkopfschmerzerkrankung!!!
Z. B. hatte mich mal ein Versicherungsmakler angeregt, meine PKV zu wechseln: Pustekuchen. Alle kannten CK, eine war bereit, gegen enormen Risikozuschlag zu versichern.
Und kommt ja nicht auf die Idee, CK zu verheimlichen. Das könnte ein bösen Erwachen geben.
Re: Neue Gesundheitsreform: Zusatzsversicherung der DAK, Berufsunfähigkeitsversicherung
Das sehe ich ein wenig anders.Archiv hat geschrieben: ↑Di 9. Jan 2018, 07:23Das kann ich mehrmals unterschreiben. Obwohl im Leistungsfall das Wissen über CK sehr lückenhaft ist, ist im Vertragsfall das Wissen sehr umfangreich.Archiv hat geschrieben: ↑Di 9. Jan 2018, 07:23 Hallo zusammen,
bezüglich der Beteilung an Heilpraktikerkosten war ich daran interessiert eine Zusatzversicherung über die DAK bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe abzuschliessen. Voraussetzung wie fast überall,Gesundheitszustand, Erkrankungen,usw..
Das Paket der Merkur ist sehr umfangreich, unter anderem Erstattung der Zuzahlungen bei Rezepten, Heilmittel, Krankenhausbehandlung,usw..
Nun, es gibt ja nicht all zuviele Ärzte und Krankenkassen die sich mit Clusterkopfschmerzen auskennen - aber die Versicherungen, die kennen sich aus!!
Antrag wurde abgewiesesen, aufgrund der Migräne sans Migräne und der episodischen Clusterkopfschmerzerkrankung. 1.Niederlage aufgrund meiner Erkrankung.
Aber die GVV hat mir laut Telefonat bestätigt, da sie keine Zuzahlungen bei Rezepten, Heilmittel und Anwendungen erstatten, dass sie mir eine entsprechende Versicherung bez. Heilpraktikerkosten, Brille, Zahnbehandlungen und Auslandsversicherungen anbieten. Der Clusterkopfschmerz sei keine Hinderung eines Vertragsabschlusses. Glück gehabt!
Voller Tatendrang habe ich mich dann anderweitig auch noch nach den Konditionen einer Berufsunfähigkeitsversicherung erkundigt, da ich ja nach dem 01.01.1961 geboren bin, erhalte ich auch keine Berufsunfähigkeitsrente. Als Alleinlebende möchte man im Bedarfsfall, den man keinem wünscht, weder noch auf die finanzielle Hilfe der Eltern - wenn noch vorhanden - oder aber auch auf die Geschwister zugreifen. So wie man mir bereits zu verstehen gegeben hat, ist so ein Versicherungsabschluss wieder sehr kompliziert, aufgrund der Erkrankung.
Aber immerhin, die Versicherungen kennen die Clusterkopfschmerzerkrankung!!!
Z. B. hatte mich mal ein Versicherungsmakler angeregt, meine PKV zu wechseln: Pustekuchen. Alle kannten CK, eine war bereit, gegen enormen Risikozuschlag zu versichern.
Und kommt ja nicht auf die Idee, CK zu verheimlichen. Das könnte ein bösen Erwachen geben.
Vor Jahren habe ich ebenfalls mal einen dahingehenden Antrag gestellt, welcher auch angenommen wurde, allerdings mit 50 % Zuschlag.
Daraufhin habe ich den zuständigen Sachbearbeiter angerufen und nachgefragt, wie man denn auf gerade auf 50 % kommen und weshalb denn bei Ck ein Zuschlag verlangt würde.
Es wurde mir mitgeteilt, dass der Zuschlag aufgrund der Einnahme von Medikamenten mit schwerwiegenden Nebenwirkungen verlangt werde, es existiere eine entsprechende Liste, auf der u.a. auch CK ausgewiesen sei.
Auf meine Nachfrage, was er denn über die Krankheit wüsste und es auch Patienten gebe, die lediglich Sauerstoff verwenden, folgten nur die üblichen Floskeln eines Ahnungslosen, dies wäre nicht weiter von Interesse, da Einzelfälle unberücksichtigt blieben. Es müsse bei den 50 % bleiben, basta.
Ich habe es dann gelassen und stehe im Fall der Fälle da.
Das zum Thema, die Krankenversicherungen wüßten bescheid...
Gruss
Ralf
Re: Neue Gesundheitsreform: Zusatzsversicherung der DAK, Berufsunfähigkeitsversicherung
Hallo an Alle,Archiv hat geschrieben: ↑Di 9. Jan 2018, 07:23Das sehe ich ein wenig anders.Archiv hat geschrieben: ↑Di 9. Jan 2018, 07:23Das kann ich mehrmals unterschreiben. Obwohl im Leistungsfall das Wissen über CK sehr lückenhaft ist, ist im Vertragsfall das Wissen sehr umfangreich.Archiv hat geschrieben: ↑Di 9. Jan 2018, 07:23 Hallo zusammen,
bezüglich der Beteilung an Heilpraktikerkosten war ich daran interessiert eine Zusatzversicherung über die DAK bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe abzuschliessen. Voraussetzung wie fast überall,Gesundheitszustand, Erkrankungen,usw..
Das Paket der Merkur ist sehr umfangreich, unter anderem Erstattung der Zuzahlungen bei Rezepten, Heilmittel, Krankenhausbehandlung,usw..
Nun, es gibt ja nicht all zuviele Ärzte und Krankenkassen die sich mit Clusterkopfschmerzen auskennen - aber die Versicherungen, die kennen sich aus!!
Antrag wurde abgewiesesen, aufgrund der Migräne sans Migräne und der episodischen Clusterkopfschmerzerkrankung. 1.Niederlage aufgrund meiner Erkrankung.
Aber die GVV hat mir laut Telefonat bestätigt, da sie keine Zuzahlungen bei Rezepten, Heilmittel und Anwendungen erstatten, dass sie mir eine entsprechende Versicherung bez. Heilpraktikerkosten, Brille, Zahnbehandlungen und Auslandsversicherungen anbieten. Der Clusterkopfschmerz sei keine Hinderung eines Vertragsabschlusses. Glück gehabt!
Voller Tatendrang habe ich mich dann anderweitig auch noch nach den Konditionen einer Berufsunfähigkeitsversicherung erkundigt, da ich ja nach dem 01.01.1961 geboren bin, erhalte ich auch keine Berufsunfähigkeitsrente. Als Alleinlebende möchte man im Bedarfsfall, den man keinem wünscht, weder noch auf die finanzielle Hilfe der Eltern - wenn noch vorhanden - oder aber auch auf die Geschwister zugreifen. So wie man mir bereits zu verstehen gegeben hat, ist so ein Versicherungsabschluss wieder sehr kompliziert, aufgrund der Erkrankung.
Aber immerhin, die Versicherungen kennen die Clusterkopfschmerzerkrankung!!!
Z. B. hatte mich mal ein Versicherungsmakler angeregt, meine PKV zu wechseln: Pustekuchen. Alle kannten CK, eine war bereit, gegen enormen Risikozuschlag zu versichern.
Und kommt ja nicht auf die Idee, CK zu verheimlichen. Das könnte ein bösen Erwachen geben.
Vor Jahren habe ich ebenfalls mal einen dahingehenden Antrag gestellt, welcher auch angenommen wurde, allerdings mit 50 % Zuschlag.
Daraufhin habe ich den zuständigen Sachbearbeiter angerufen und nachgefragt, wie man denn auf gerade auf 50 % kommen und weshalb denn bei Ck ein Zuschlag verlangt würde.
Es wurde mir mitgeteilt, dass der Zuschlag aufgrund der Einnahme von Medikamenten mit schwerwiegenden Nebenwirkungen verlangt werde, es existiere eine entsprechende Liste, auf der u.a. auch CK ausgewiesen sei.
Auf meine Nachfrage, was er denn über die Krankheit wüsste und es auch Patienten gebe, die lediglich Sauerstoff verwenden, folgten nur die üblichen Floskeln eines Ahnungslosen, dies wäre nicht weiter von Interesse, da Einzelfälle unberücksichtigt blieben. Es müsse bei den 50 % bleiben, basta.
Ich habe es dann gelassen und stehe im Fall der Fälle da.
Das zum Thema, die Krankenversicherungen wüßten bescheid...
Gruss
Ralf
Ja....Ja.....
von Versicherungsleistungen kann ich langsam ein Buch schreiben!
erkrankt seit 1997/98 " Kopfschmerz "
1998 / 99 Diagnosen Migräne !
1997 / 01 HWS
2001 / 02 HNO 2x OP
Seit 06.2002 bis heute AU
am 01. 09. 2002 eine BUZ abgeschlossen alles OK ! " Kopfschmerz " bekannt gegeben !
Antrag ist angenommen worden !!!
02.2003 / 03.2003 Erste feste Diagnose ( chronische Clusterkopfschmerz )
07.2003 BUZ Schadenmeldung
08.2003 BUZ vorsorgliche Kündigung von Seite der Versicherung
bis 11.2003 Briefkrieg !!!!
und dann
Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen das wir Ihren BUZ
nicht anerkennen können Sie bekommen keine RENTE von uns !!!!
Sie dürfen Klagen ))))))))))))))))) 10 - 15 - 25 Jahre ?
Amtsgericht ! 1 - 2 Jahre Kosten ca. 1500 €
Wiederspruch
Landgericht ! 2 - 3 Jahre Kosten ca. 5000 €
Spätestens jetzt spekuliert die Versicherung ! wird er sich es noch leisten können
eine Klage zu erheben, weitergehen ?????? dafür sind die Kosten enormm !!!
20.000 - 50.000 € wenn nicht dann haben wir gewonnen!!
wenn ja brauchen wir immer noch nicht zu zahlen !!!!!!
Wenn du bis dahin von deinem ALG, Erwerbsrente der LVA oder BfA
überlebt hast und durch die dauerhafte Anspannung deinen CK noch
im Griff hast dann bis du GUT !
( Bing-Horton, Clusterkopfschmerz, Selbstmordkopfschmerz)
Ist die Erkrankung für die Selbstmorde bei den Patienten verantwortlich gewesen?
Oder sind, dass die Versicherungen, Behörden und Ämter die Menschen
bis zum Abgrund treiben ?
Angefangen bei denn:
Ärzten = Imigran ( Teuer ! )
Krankenkassen O² = wird genehmigt aber, wann ?
Politik = Gesundheitreformen die, die schwächsten in der Gesellschaft trifft !?
Behörden = GdB für CK meistens vor Sozialgericht zu erstreiten ?
Arbeitsämter = die Geld und Leistungzahlungen bewusst in die Länge ziehen !
Rentenversicherungen = die Renten nach Gutachten und Ärztlichen Untersuchungen
doch am Ende ablehnen und hoffen dass Wiederspruch nicht erhoben wird !
Versichrungen mit BUZ = die , die Klauseln selbst nicht verstehen, aber wenn die es nicht verstehen dann versteht der VN die auch nicht, sogar wenn die groß geschrieben werden !!!
Was bleibt uns außer Unseren Familien, den Cluster und der CSG ???
Alle denken an sich nur ich denke an mich !!! ???
Das ist nicht die Lösung in der CSG denken wir an alle die mit dem CK
zu Kämpfen haben und Tag ein Tag aus mit im dem CK Kampf aufnehmen,
nicht nur die Betroffenen aber auch die Angehörigen deren Kinder und Freunde,
( Wenn mann noch welche hat ! )
Ich danke meine Frau , meinen Kinder , und den Neuen Echten Freunden der CSG
Freundschaft ist im Guten wie auch in Schlechten Zeiten und die Freunde
erkennst du erst im Not !!!!
Ein Schönes Wochenende und Schmerzfreie Zeit
Olek
Re: Neue Gesundheitsreform: Zusatzsversicherung der DAK, Berufsunfähigkeitsversicherung
Hallo OlekArchiv hat geschrieben: ↑Di 9. Jan 2018, 07:24Hallo an Alle,Archiv hat geschrieben: ↑Di 9. Jan 2018, 07:23Das sehe ich ein wenig anders.Archiv hat geschrieben: ↑Di 9. Jan 2018, 07:23
Das kann ich mehrmals unterschreiben. Obwohl im Leistungsfall das Wissen über CK sehr lückenhaft ist, ist im Vertragsfall das Wissen sehr umfangreich.
Z. B. hatte mich mal ein Versicherungsmakler angeregt, meine PKV zu wechseln: Pustekuchen. Alle kannten CK, eine war bereit, gegen enormen Risikozuschlag zu versichern.
Und kommt ja nicht auf die Idee, CK zu verheimlichen. Das könnte ein bösen Erwachen geben.
Vor Jahren habe ich ebenfalls mal einen dahingehenden Antrag gestellt, welcher auch angenommen wurde, allerdings mit 50 % Zuschlag.
Daraufhin habe ich den zuständigen Sachbearbeiter angerufen und nachgefragt, wie man denn auf gerade auf 50 % kommen und weshalb denn bei Ck ein Zuschlag verlangt würde.
Es wurde mir mitgeteilt, dass der Zuschlag aufgrund der Einnahme von Medikamenten mit schwerwiegenden Nebenwirkungen verlangt werde, es existiere eine entsprechende Liste, auf der u.a. auch CK ausgewiesen sei.
Auf meine Nachfrage, was er denn über die Krankheit wüsste und es auch Patienten gebe, die lediglich Sauerstoff verwenden, folgten nur die üblichen Floskeln eines Ahnungslosen, dies wäre nicht weiter von Interesse, da Einzelfälle unberücksichtigt blieben. Es müsse bei den 50 % bleiben, basta.
Ich habe es dann gelassen und stehe im Fall der Fälle da.
Das zum Thema, die Krankenversicherungen wüßten bescheid...
Gruss
Ralf
Ja....Ja.....
von Versicherungsleistungen kann ich langsam ein Buch schreiben!
erkrankt seit 1997/98 " Kopfschmerz "
1998 / 99 Diagnosen Migräne !
1997 / 01 HWS
2001 / 02 HNO 2x OP
Seit 06.2002 bis heute AU
am 01. 09. 2002 eine BUZ abgeschlossen alles OK ! " Kopfschmerz " bekannt gegeben !
Antrag ist angenommen worden !!!
02.2003 / 03.2003 Erste feste Diagnose ( chronische Clusterkopfschmerz )
07.2003 BUZ Schadenmeldung
08.2003 BUZ vorsorgliche Kündigung von Seite der Versicherung
bis 11.2003 Briefkrieg !!!!
und dann
Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen das wir Ihren BUZ
nicht anerkennen können Sie bekommen keine RENTE von uns !!!!
Sie dürfen Klagen ))))))))))))))))) 10 - 15 - 25 Jahre ?
Amtsgericht ! 1 - 2 Jahre Kosten ca. 1500 €
Wiederspruch
Landgericht ! 2 - 3 Jahre Kosten ca. 5000 €
Spätestens jetzt spekuliert die Versicherung ! wird er sich es noch leisten können
eine Klage zu erheben, weitergehen ?????? dafür sind die Kosten enormm !!!
20.000 - 50.000 € wenn nicht dann haben wir gewonnen!!
wenn ja brauchen wir immer noch nicht zu zahlen !!!!!!
Wenn du bis dahin von deinem ALG, Erwerbsrente der LVA oder BfA
überlebt hast und durch die dauerhafte Anspannung deinen CK noch
im Griff hast dann bis du GUT !
( Bing-Horton, Clusterkopfschmerz, Selbstmordkopfschmerz)
Ist die Erkrankung für die Selbstmorde bei den Patienten verantwortlich gewesen?
Oder sind, dass die Versicherungen, Behörden und Ämter die Menschen
bis zum Abgrund treiben ?
Angefangen bei denn:
Ärzten = Imigran ( Teuer ! )
Krankenkassen O² = wird genehmigt aber, wann ?
Politik = Gesundheitreformen die, die schwächsten in der Gesellschaft trifft !?
Behörden = GdB für CK meistens vor Sozialgericht zu erstreiten ?
Arbeitsämter = die Geld und Leistungzahlungen bewusst in die Länge ziehen !
Rentenversicherungen = die Renten nach Gutachten und Ärztlichen Untersuchungen
doch am Ende ablehnen und hoffen dass Wiederspruch nicht erhoben wird !
Versichrungen mit BUZ = die , die Klauseln selbst nicht verstehen, aber wenn die es nicht verstehen dann versteht der VN die auch nicht, sogar wenn die groß geschrieben werden !!!
Was bleibt uns außer Unseren Familien, den Cluster und der CSG ???
Alle denken an sich nur ich denke an mich !!! ???
Das ist nicht die Lösung in der CSG denken wir an alle die mit dem CK
zu Kämpfen haben und Tag ein Tag aus mit im dem CK Kampf aufnehmen,
nicht nur die Betroffenen aber auch die Angehörigen deren Kinder und Freunde,
( Wenn mann noch welche hat ! )
Ich danke meine Frau , meinen Kinder , und den Neuen Echten Freunden der CSG
Freundschaft ist im Guten wie auch in Schlechten Zeiten und die Freunde
erkennst du erst im Not !!!!
Ein Schönes Wochenende und Schmerzfreie Zeit
Olek
Du hast recht das die versicherung usw einen zum selbstmord Treiben so war es bei mir
da ich ja schon drei selbstmordversuche hinter mir habe ,die gott sei dank nicht
geklabt haben kann ich bestädigen das gerade meine Private BU Versicherung daran einen großeteil mitverschulden trägt.
mitlerweile nehmen mich aber die Versicher besser Wahr und ich habe Kaum noch Probleme aber wenn das der Preiß ist das erst ein misglückter
selbstmordversuch als glaubwürdig genug erscheint das mann am ende seiner Kräfte
und verzweifelt ist dan sollte mann sich schon fragen was wens geklappt hätte und ich heute einen schönen Krabstein hätte (den hatte ich in meinen abschiedsbrief schon gezeichnet)!
in meinen Fall jedenfals hätte es ein riesen Krach gegeben das hat mir meine Famiele nach meiner Schweren Depression dann erzählt!
Aber gott sei dank hatte sich dann meinen Krankenkasse ja erbamt und mir echt
gut geholfen und das tut sie heute noch auch die Lva hilft mir jetzt und die Private Bu hat auch ein teil gezahlt !(Aber ich habe auch einen schwehren Preiß dafür zahlen müssen das was ich durchmachen muss gönne ich keinen)
wie reibungsloß es jetzt bei der Aok-Hessen geht will ich dir mahl an einenen Beispiel erzählen :ich wollte da ich jetzt ja zwei wohnsitze habe anfragen ob ich nicht ein zweites statief für einen Zehnliterflasche haben kann da die zweiliterflaschen so schnell lehr sind und ich dann auf dem Trockenensitze wenn
ich in Bayern binn denn rest an gerätschaftenn hätte ich dann einfach von meinen zweilitergerät genommen der freundliche mann am telefon sagte dann ich solle mahl zu meinen sanitätshaus gehen und nachfragen ob sie noch ein statief dahaben
aus den sauerstoffpool der Aok das machte ich dann auch der herr im sanntätshaus
sagte das er noch mahl nachfragen muss bei der Aok ich sagte ihn den Nahmen ders Herren mit dem ich gesprochen habe und fuhr dann nach bayern .
Dann rief ein tag drauf das sanitätshaus bei meinen partnerin an das sie liefern möchten ich sagte zu meiner partnerin das stativ könne sie auch hollen
das müssten sie nicht liefern ,sie rief beim sannitätshaus an und sagte das sie es auch hohlen könne daraufhin sagte der mann zu ihr das geht nicht er müsse
ihr erst erklären wie das geht und einen einweisung geben ich dachte halten die uns für zu dumm um einen flasche auf einen wagen zu stellen. und sagte lass es halt anliefenrn . doch als ich am Freitag nach hause Kamm staunete ich nicht
schlecht ich hatte einen komplette anlage bekommen sogar mit einen extraschutz um die flasche aus kunstoff soein ding habe ich voher garnicht gehabt nur die masken fehlten. meine Partnerin rief dann bei den Geschäfft an ob das richtig ist und ich hatte ja gahr kein Rezept die sagten sie brauchen nur eins für
den befeuchter der rest stamme aus dem pool .so brauche ich nicht ständig umbauen und kann mein zweiliter gerät ständig im auto lassen
seht ihr so kann es auch gehen das nenne ich mahl Vorbildhaft.
Danke Aok-Hessen!!!
Grüße Thore