AOK und CK-ronikerregelung

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Archiv
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AOK und CK-ronikerregelung

Beitrag von Archiv »

Hallo zusammen,

wie schon berichtet, erklärt die AOK Mfr. meinen chronischen CK für eine nicht schwerwiegende chronische Erkrankung.
Sie beruft sich dabei auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes.
Am 24. 10. 2004 habe ich um Zurkenntnisgabe dieses Gutachtens gebeten.
Bis heute 8. 12. 2004 wurde mir dieses Gutachten, obwohl schriftlich zugesagt, nicht zur Verfügung gestellt.
Deshalb habe ich heute, zusammen mit einem Zeugen, bei der AOK Einsichtnahme in die Akte genommen (§ 25 SGB X). Die Akte wurde zuvor von der Sachbearbeiterin dem Chef vorgelegt, der wie wir gut sehen konnten, einen Teil der Akte entfernte und beiseite legte.
Auf Nachfrage, holte die Sachbearbeiterin den Chef, der erklärte, daß dies Aufstellungen früherer Krankmeldungen seien und die könne er mir nicht aushändigen.
Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes fand sich nicht in der Akte. Lediglich ein handschriftlicher Vermerk eines Dr. .. des Medizinischen Dienstes.
Dies sei das Gutachten wurde mir nun erklärt.
Hier der volle Wortlaut des Gutachtens:

"keine schwerwiegende chronische Erkrankung i. S. d. § 62 SGB V
(zumindest a. d. genannten Diagnosen nicht erkennbar) Unterschrift 18. 10. 04"

Die Bitte um eine Kopie dieses Gutachtens wurde mir verweigert.

Bis zuletzt bin ich höflich, sachlich, ruhig aber bestimmt, und ernst geblieben.
Auf der Straße dann, haben mein Begleiter und ich, ca. 7 - 8 Minuten die Köpfe geschüttelt.
Die Angelegenheit werde ich nun einem Anwalt übergeben.

Alles Gute allen
Harald Rupp
"In Nürnberg passiert immer der größte Sch.... " (E. Henscheid)
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Re: AOK und CK-ronikerregelung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mo 15. Jan 2018, 19:50 Hallo zusammen,

wie schon berichtet, erklärt die AOK Mfr. meinen chronischen CK für eine nicht schwerwiegende chronische Erkrankung.
Sie beruft sich dabei auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes.
Am 24. 10. 2004 habe ich um Zurkenntnisgabe dieses Gutachtens gebeten.
Bis heute 8. 12. 2004 wurde mir dieses Gutachten, obwohl schriftlich zugesagt, nicht zur Verfügung gestellt.
Deshalb habe ich heute, zusammen mit einem Zeugen, bei der AOK Einsichtnahme in die Akte genommen (§ 25 SGB X). Die Akte wurde zuvor von der Sachbearbeiterin dem Chef vorgelegt, der wie wir gut sehen konnten, einen Teil der Akte entfernte und beiseite legte.
Auf Nachfrage, holte die Sachbearbeiterin den Chef, der erklärte, daß dies Aufstellungen früherer Krankmeldungen seien und die könne er mir nicht aushändigen.
Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes fand sich nicht in der Akte. Lediglich ein handschriftlicher Vermerk eines Dr. .. des Medizinischen Dienstes.
Dies sei das Gutachten wurde mir nun erklärt.
Hier der volle Wortlaut des Gutachtens:

"keine schwerwiegende chronische Erkrankung i. S. d. § 62 SGB V
(zumindest a. d. genannten Diagnosen nicht erkennbar) Unterschrift 18. 10. 04"

Die Bitte um eine Kopie dieses Gutachtens wurde mir verweigert.

Bis zuletzt bin ich höflich, sachlich, ruhig aber bestimmt, und ernst geblieben.
Auf der Straße dann, haben mein Begleiter und ich, ca. 7 - 8 Minuten die Köpfe geschüttelt.
Die Angelegenheit werde ich nun einem Anwalt übergeben.

Alles Gute allen
Harald Rupp
"In Nürnberg passiert immer der größte Sch.... " (E. Henscheid)
Darf alles nicht wahr sein.Sei gewiss das viele in Gedanken bei Dir sind.
Halte weiterhin die Füße still, sonst müssen wir Dich noch in der Psycho
besuchen.
Allen eine gute Zeit, peter (anerkannter Chroniker).
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Archiv
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Re: AOK und CK-ronikerregelung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mo 15. Jan 2018, 19:50 Hallo zusammen,

wie schon berichtet, erklärt die AOK Mfr. meinen chronischen CK für eine nicht schwerwiegende chronische Erkrankung.
Sie beruft sich dabei auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes.
Am 24. 10. 2004 habe ich um Zurkenntnisgabe dieses Gutachtens gebeten.
Bis heute 8. 12. 2004 wurde mir dieses Gutachten, obwohl schriftlich zugesagt, nicht zur Verfügung gestellt.
Deshalb habe ich heute, zusammen mit einem Zeugen, bei der AOK Einsichtnahme in die Akte genommen (§ 25 SGB X). Die Akte wurde zuvor von der Sachbearbeiterin dem Chef vorgelegt, der wie wir gut sehen konnten, einen Teil der Akte entfernte und beiseite legte.
Auf Nachfrage, holte die Sachbearbeiterin den Chef, der erklärte, daß dies Aufstellungen früherer Krankmeldungen seien und die könne er mir nicht aushändigen.
Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes fand sich nicht in der Akte. Lediglich ein handschriftlicher Vermerk eines Dr. .. des Medizinischen Dienstes.
Dies sei das Gutachten wurde mir nun erklärt.
Hier der volle Wortlaut des Gutachtens:

"keine schwerwiegende chronische Erkrankung i. S. d. § 62 SGB V
(zumindest a. d. genannten Diagnosen nicht erkennbar) Unterschrift 18. 10. 04"

Die Bitte um eine Kopie dieses Gutachtens wurde mir verweigert.

Bis zuletzt bin ich höflich, sachlich, ruhig aber bestimmt, und ernst geblieben.
Auf der Straße dann, haben mein Begleiter und ich, ca. 7 - 8 Minuten die Köpfe geschüttelt.
Die Angelegenheit werde ich nun einem Anwalt übergeben.

Alles Gute allen
Harald Rupp
"In Nürnberg passiert immer der größte Sch.... " (E. Henscheid)
Hallo Harald, gut daß Du überhaupt auf die Idee gekommen bist, einen Zeugen mitzunehmen. Gibt den Vorfall an einen Anwalt. (Darf auch ein Franke sein;-)
Toi, toi, toi Jürgen
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