Clusterkopfschmerz ist als chronische neurologische Erkrankung unter § 4 Schutzimpfung mit erhöhter Priorität eingeordnet worden, nachzulesen in der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 8. Februar 2021.
Den vollständigen Wortlaut der CoronaImpfV vom 8. Februar 2021 stellen wir hier als pdf-Datei zum Download bereit:
Kontakt:
Bundesverband der
Clusterkopfschmerz-Selbsthilfe-Gruppen (CSG) e.V.
Clemensstr. 37, 52525 Waldfeucht
eMail info@clusterkopf.de
Tel. +49 (0) 2452 6878684
Fax +49 (0) 2452 6878151
Erreichbarkeit: werktäglich i.d.R von 8.00 – 12.00 Uhr
Mehr Informationen zum Thema Cluster-Kopfschmerzen und anderer trigemino-autonomen Kopfschmerzen finden Sie auf clusterkopf.de
Clusterkopfschmerz unter § 4 der CoronaImpfV als Schutzimpfung mit erhöhter Priorität eingeordnet
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Re: Clusterkopfschmerz unter § 4 der CoronaImpfV als Schutzimpfung mit erhöhter Priorität eingeordnet
Hat schon wer?
Hab das Glück schon beide von biontech bekommen zu haben.
Vllt bilde ich es mir ein aber seither haut die sumatriptan 6mg immens rein .muss mich seither übergeben nach einer Injektion.
Hab das Glück schon beide von biontech bekommen zu haben.
Vllt bilde ich es mir ein aber seither haut die sumatriptan 6mg immens rein .muss mich seither übergeben nach einer Injektion.
Re: Clusterkopfschmerz unter § 4 der CoronaImpfV als Schutzimpfung mit erhöhter Priorität eingeordnet
Herzlichen Dank für die Info, weiss jemand wie man die Priorität nachweisen muss?
Muss man ein ärztliches Attest vorlegen?
Ich danke im voraus !
Gruß, Serafine
Muss man ein ärztliches Attest vorlegen?
Ich danke im voraus !
Gruß, Serafine