Hallo, ich habe seit 25 Jahren episodischen Cluster im Frühjahr und Herbst. Hatte aber auch schon im Sommer mitten im Urlaub eine Phase. Vor 2 Jahren habe ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf GdB gestellt und auf "Kopfschmerzen" 0 bekommen. Wegen anderer Sachen einen GesamtGdB von 30 (gleichgestellt bin ich). Dann Widerspruch eingelegt und 10 auf "Kopfschmerzen" bekommen. Nun läuft die Klage gegen das Landesverwalungsamt mit anwaltlicher Vertretung.
Wie sind eure Erfahrungen mit den Prozessen vorm Sozialgericht, speziell episodischen Cluster.
Kann jeder Gutachter Cluster beurteilen oder gibt es da Spezialisten? Die Tabellen des CSG, in dem ich auch Mitglied bin, kenne ich.
Seit 6 Wochen in der "Frühjahrsphase" in der Hoffnung das es bald aufhört...
Erfahrungen Sozialgericht
Re: Erfahrungen Sozialgericht
Hallo Leidensgenosse,
Ich bin zur Zeit in REHA und mein Neurologe hat mir heute gesagt, daß laut einer Auskunft im Internet zur Einstufung des GdB bei Clusterkopfschmerz 30-60 % bei episodischen CK und 60-100% bei chronischem CK gewährt werden. Er hat mir einen Antrag unbedingt empfohlen und auch gute Chancen in Aussicht gestellt.
Ich bin zur Zeit in REHA und mein Neurologe hat mir heute gesagt, daß laut einer Auskunft im Internet zur Einstufung des GdB bei Clusterkopfschmerz 30-60 % bei episodischen CK und 60-100% bei chronischem CK gewährt werden. Er hat mir einen Antrag unbedingt empfohlen und auch gute Chancen in Aussicht gestellt.
Re: Erfahrungen Sozialgericht
Hallo, wie sieht es bei Dir aus?
Ich habe jetzt gelesen, dass"Zu beachten ist, dass auch die "episodisch" genannte Verlaufsform des Clusterkopfschmerzes eine chronische Erkrankung darstellt. Ein Clusterkopfschmer-Patient ist in jedem Fall chronisch krank."
Die Unterteilung in chronisch und episodisch macht mich deshalb ein wenig stutzig.
Aber es ist ein neues Argument für meinen Rechtsstreit mit dem Versorgungsamt. Zur Zeit hat man mir einen Vergleich mit GdB 40 angeboten, den ich aber abgelehnt habe. Nachdem das Versorgungsamt auch meinen letzten Kopfschmerzkalender haben wollte, hab ich diesen zugesendet. Nun heißt es, das Clusterkopfschmerz-Tagebuch wird nicht als Grundlage einer zusätzlichen versorgungsmedizinischen Bewertunge herangezogen. Außerdem seien die Attacken des selbst erstellte Kopfschmerzkalender ungewöhnlich gleichförmig. Die Gutachterin weiß wahrscheinlich nicht, dass einen die Attacken meist zur selben Tages bzw. Nachtzeit überfallen. Ich nehme auch Mal an, dass die Gutachterin, immerhin eine Dr. med. über den Verlauf und die Auswirkungen von Cluster keine Ahnung hat. Ich habe gelesen, dass Gutachter die Cluster bewerten auch eine dementsprechende Ausbildung haben müssen. Das wird mein nächstes Argument sein. Mal sehen wie sich der Fall weiterentwickelt. Ich dachte schon, es kommt nun zur ersten Verhandlung, aber das Sozialgericht in Dessau ist wohl nicht das schnellste, nach fast 2 Jahren Schriftverkehr mit dem Versorgungsamt.
Ich habe jetzt gelesen, dass"Zu beachten ist, dass auch die "episodisch" genannte Verlaufsform des Clusterkopfschmerzes eine chronische Erkrankung darstellt. Ein Clusterkopfschmer-Patient ist in jedem Fall chronisch krank."
Die Unterteilung in chronisch und episodisch macht mich deshalb ein wenig stutzig.
Aber es ist ein neues Argument für meinen Rechtsstreit mit dem Versorgungsamt. Zur Zeit hat man mir einen Vergleich mit GdB 40 angeboten, den ich aber abgelehnt habe. Nachdem das Versorgungsamt auch meinen letzten Kopfschmerzkalender haben wollte, hab ich diesen zugesendet. Nun heißt es, das Clusterkopfschmerz-Tagebuch wird nicht als Grundlage einer zusätzlichen versorgungsmedizinischen Bewertunge herangezogen. Außerdem seien die Attacken des selbst erstellte Kopfschmerzkalender ungewöhnlich gleichförmig. Die Gutachterin weiß wahrscheinlich nicht, dass einen die Attacken meist zur selben Tages bzw. Nachtzeit überfallen. Ich nehme auch Mal an, dass die Gutachterin, immerhin eine Dr. med. über den Verlauf und die Auswirkungen von Cluster keine Ahnung hat. Ich habe gelesen, dass Gutachter die Cluster bewerten auch eine dementsprechende Ausbildung haben müssen. Das wird mein nächstes Argument sein. Mal sehen wie sich der Fall weiterentwickelt. Ich dachte schon, es kommt nun zur ersten Verhandlung, aber das Sozialgericht in Dessau ist wohl nicht das schnellste, nach fast 2 Jahren Schriftverkehr mit dem Versorgungsamt.