Antrag auf Schwerbehinderung

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balli

Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von balli »

Hallo,
ich habe einen Ablehnung auf den Antrag zur Feststellung der Schwerbehinderung vorliegen. Es wurde nur eine Behinderung von 30 % festgelegt. Wer kann mir Tipps zur Formulierung des Widerspruchs geben oder wo ich welche finden kann? es besteht eine Arbeitsunfähigkeit seit 14 Monaten mit Aufhebungsvertrag seit Ende letzten Jahres aufgrund des chronischen Clusters.
josh
Beiträge: 30
Registriert: Fr 11. Mai 2018, 00:28

Re: Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von josh »

Mojn gerade erst gelesen.... unbedingt beim VdK anmelden und nochmal probieren...Allein wollen die oft nicht und sind sehr zögerlich mit ihren Prozenten..Gruss Josh
L.Ellis
Beiträge: 1
Registriert: So 19. Mai 2019, 17:51

Re: Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von L.Ellis »

Hallo zusammen,

wie läuft das denn mit dem Antrag auf Schwerbehinderung? Wo stellt man den? Was sind die Vor- und Nachteile es schwarz auf weiß zu haben?

Vielen Dank!
Clusteranja

Re: Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Clusteranja »

Hallo,

Vorteile einer Schwerbehinderung. Das in einen Satz zu schreiben ist leider etwas schwierig.
Es geht hier in erster Linie darum, einen Ausgleich gegenüber nicht behinderten Menschen zu schaffen.

Dieser Ausgleich ist geregelt im SGB IX.

Nachteilsausgleich so nennt sich das. Die Vorteile sind:

- Hilfe zur Erhaltung oder erlangen eines behindertengerechten Arbeitsplatz
- Übernahme von Reise-, Wohn- Prüfungs- oder Lehrgangskosten, wenn diese für die Teilhabe am Arbeitsleben notwendig sind.
- Kinderbetreuungskosten
- besonderer Kündigungsschutz am Arbeitsplatz: Wenn dein Arbeitgeber dir kündigen will, bedarf es der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
- früheres Eintreten in den Renten- beziehungsweise Pensionsbezug
- Anspruch auf bezahlten Zusatzurlaub (5 Tage)
- Freistellung von Mehrarbeit auf Wunsch
- häufige reduzierung in Verbänden oder Vereinen
- Steuererleichterung, zum Beispiel ein zusätzlicher Pauschalbetrag bei der Einkommen- und Lohnsteuer
- Ermäßigung bis hin zur Befreiung von Rundfunkgebühren. Das muss dann aber beantragt werden und bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein
- Ermäßigungen bei BahnCard, allerdings erst ab GdB 70

Ich hoffe ich konnte dir ein paar Fragen beantworten.
Solltest du noch weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung. Du kannst mich gern unter der kostenfreien Rufnummer 0800 111 444 801 anrufen.

LG - Anja
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