Arzneimittelversand ja – Zuzahlungspflicht nein!

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Arzneimittelversand ja – Zuzahlungspflicht nein!

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Nachstehend veröffentlichen wir eine Pressemitteilung der BAG-Selbsthilfe:



Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung zum aktuellen Thema:

Arzneimittelversand ja – Zuzahlungspflicht nein!
BAG SELBSTHILFE fordert Abschaffung der Zuzahlungspflicht bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln für chronisch kranke Menschen

Düsseldorf, 17.01.2017. Seit geraumer Zeit hält der Streit der Regierungs-koalitionspartner über ein generelles Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an. Ziel soll es sein, angebliche Nachteile für regionale Apotheken zu verhindern. Die BAG SELBSTHILFE lehnt solche Überlegungen ab, da es sich dabei um eine monetäre Debatte mit dem falschen Fokus handelt. Sie begrüßt deshalb den in diesem Zusammenhang aktuell vorgebrachten Vorstoß der SPD, einer generellen Befreiung von der Zuzahlungspflicht für chronisch kranke Menschen.

„Das untermauert unsere Forderung nach Entlastung für die betroffenen Menschen. Denn durch ihre chronische Erkrankung benötigen sie regelmäßig teure Medikamente und durch die prozentual anteilige Zuzahlung geraten viele von ihnen in finanzielle Bedrängnis. Das ist nicht hinnehmbar“, kritisiert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

Aber auch einem generellen Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, an den der Vorstoß gekoppelt sein soll, steht der Dachverband von 120 Selbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen kritisch gegenüber. „Die Konkurrenz ist ein wichtiges Mittel dafür, die Preise für Medikamente im Rahmen zu halten. Jede Branche muss damit zurechtkommen. Wir sehen keinen Grund, warum Apotheken hier per Gesetz geschützt werden sollten“, so Dr. Danner.



Mit der bitte um Veröffentlichung.
Vielen Dank.
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