Hallo,
habe Widerspruch eingelegt und muß ihn jetzt natürlich begründen. Ich habe gelesen, daß es sehr auf die Formulierung ankommt !!?
Wer hat Erfahrung ?
Danke im voraus
Petra
Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 22:35
Hallo,
habe Widerspruch eingelegt und muß ihn jetzt natürlich begründen. Ich habe gelesen, daß es sehr auf die Formulierung ankommt !!?
Wer hat Erfahrung ?
Danke im voraus
Petra
Bitte wende dich an die Geschäftsstelle. Jakob Terhaag ist in diese Angelegenheiten ein absoluter Profi und kann dir sicherlich weiterhelfen.
Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 22:35
Hallo,
habe Widerspruch eingelegt und muß ihn jetzt natürlich begründen. Ich habe gelesen, daß es sehr auf die Formulierung ankommt !!?
Wer hat Erfahrung ?
Danke im voraus
Petra
Wäre jetzt noch nett, wenn Du schreibst, wogegen Du widersprochen hast.