Hallo, seit fast 2 Jahren leide ich unter Clusterkopfschmerzen und habe eine Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Der Bescheid kam vor einigen Tagen. Mit meinen anderen Erkrankungen wurden mir lediglich 20% zugestanden!! Bin unsicher, ob ein Widerspruch etwas bringt.
Freue mich über Antworten.
Widerspruch sinnvoll ?
Re: Widerspruch sinnvoll ?
Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Dazu solltest du zuvor Kontakt mit der Geschäftsstelle aufnehmen wenn du Mitglied der CSG e.V. bist.Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 22:31 Hallo, seit fast 2 Jahren leide ich unter Clusterkopfschmerzen und habe eine Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Der Bescheid kam vor einigen Tagen. Mit meinen anderen Erkrankungen wurden mir lediglich 20% zugestanden!! Bin unsicher, ob ein Widerspruch etwas bringt.
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Re: Widerspruch sinnvoll ?
Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 22:32Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Dazu solltest du zuvor Kontakt mit der Geschäftsstelle aufnehmen wenn du Mitglied der CSG e.V. bist.Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 22:31 Hallo, seit fast 2 Jahren leide ich unter Clusterkopfschmerzen und habe eine Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Der Bescheid kam vor einigen Tagen. Mit meinen anderen Erkrankungen wurden mir lediglich 20% zugestanden!! Bin unsicher, ob ein Widerspruch etwas bringt.
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Hallöchen,
mit Hilfe von Jakob Terhaag bin ich von 50 auf 70 % geklettert, unbefristet. Das hängt vermutlich immer vom Sachbearbeiter ab. Dummerweise leiden wir unter einer Krankheit die kaum jemand einzuschätzen weiß.
Leo
Re: Widerspruch sinnvoll ?
Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 22:31 Hallo, seit fast 2 Jahren leide ich unter Clusterkopfschmerzen und habe eine Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Der Bescheid kam vor einigen Tagen. Mit meinen anderen Erkrankungen wurden mir lediglich 20% zugestanden!! Bin unsicher, ob ein Widerspruch etwas bringt.
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Hallo DU.
ich bin ebenfalls seit 2 Jahren Chronischer Clusterkopfschmerz Monster Besitzer.
und Habe mittlerweile einen Schwerbehindertenausweis mit einer Stufe von 50 unbefristet.
du solltest es definitive versuchen.
Re: Widerspruch sinnvoll ?
Hallo Petra,Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 22:31 Hallo, seit fast 2 Jahren leide ich unter Clusterkopfschmerzen und habe eine Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Der Bescheid kam vor einigen Tagen. Mit meinen anderen Erkrankungen wurden mir lediglich 20% zugestanden!! Bin unsicher, ob ein Widerspruch etwas bringt.
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das gleich Problem habe ich auch. Habe chronische Cluster, feine Sache.
Man hat mich voriges Jahr auf 30% gesetzt. 20% andere Behinderung 10% Cluster.
Habe dieses Jahr ein Verschlimmerungsantrag gestellt und bekam danach nochmals 10% auf Cluster. Demnach habe ich nun 40% anerkannte Behinderung.
Da mir dies zu wenig erschien, habe ich Widerspruch mit Hilfe vom CSG eingereicht. Da hänge ich bis dato immer noch.
Musste vor kurzem zum Gutachter der vom Versorgungsamt angegeben wurde. Nun heißt es für mich warten.
Widerspruch würde ich an deiner Stelle auf jeden fall einreichen. Dies machst Du am besten mit unsere CSG.
Viele Grüße aus Korschenbroich
Re: Widerspruch sinnvoll ?
Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 22:32Hallo Petra,Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 22:31 Hallo, seit fast 2 Jahren leide ich unter Clusterkopfschmerzen und habe eine Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Der Bescheid kam vor einigen Tagen. Mit meinen anderen Erkrankungen wurden mir lediglich 20% zugestanden!! Bin unsicher, ob ein Widerspruch etwas bringt.
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das gleich Problem habe ich auch. Habe chronische Cluster, feine Sache.
Man hat mich voriges Jahr auf 30% gesetzt. 20% andere Behinderung 10% Cluster.
Habe dieses Jahr ein Verschlimmerungsantrag gestellt und bekam danach nochmals 10% auf Cluster. Demnach habe ich nun 40% anerkannte Behinderung.
Da mir dies zu wenig erschien, habe ich Widerspruch mit Hilfe vom CSG eingereicht. Da hänge ich bis dato immer noch.
Musste vor kurzem zum Gutachter der vom Versorgungsamt angegeben wurde. Nun heißt es für mich warten.
Widerspruch würde ich an deiner Stelle auf jeden fall einreichen. Dies machst Du am besten mit unsere CSG.
Viele Grüße aus Korschenbroich
Bei einer Erstantragstellung auf einen GdB wird in der Regel 50 Gdb beantragt.
Bei Migräne oder Cluster wird hier in den meisten Fällen ein GdB von 30 vergeben. Dieser wird unter seelischer Erkrankung geführt.
Oft bekommt man nachdem man Widerspruch eingelegt hat einen GdB von 40 GdB zugesprochen.
Das bedeutet aber nicht das man einen Schwerbehinderten Status hat. Dieser wird erst mit 50 erlangt.
GdB 50 bedeutet das man einen 1. besonderen Kündigungsschutz 2. Steuerlicher Vorteil von 570 Euro im Jahr 3. 5 Tage mehr Urlaub
Jedoch hat der Gesetzgeber im SGB IX beschrieben das ab einen zugesprochenen GdB von 30 die Möglichkeit besteht einen Antrag zu stellen bei der Agentur für Arbeit auf eine Gleichstellung. Dies bedeutet man ist einem GdB 50 Menschen gleichgestellt und hat nur einen Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz.
Bei etwaigen Problemen mit der Arbeitsstelle bezgl der Erkrankung bzw Fehlzeiten usw usf ist hier das Integrationsamt auf jeden Fall einzuschalten.
GdB - Grad der Behinderung
Antrag auf Schwerbehinderung ist bei Zentrum Familie und Soziales im jeweiligen Bundesland zu stellen.
Das selbe gilt für die Gleichstellung bei der jeweiligen Agentur für Arbeit im jeweiligen Ort.
Bin selbst betroffener von Migräne und Cluster mit einem GdB von 50
Viele grüße und eine schmerzfreie Zeit
Re: Widerspruch sinnvoll ?
Hallo,Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 22:32Hallo Petra,Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 22:31 Hallo, seit fast 2 Jahren leide ich unter Clusterkopfschmerzen und habe eine Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Der Bescheid kam vor einigen Tagen. Mit meinen anderen Erkrankungen wurden mir lediglich 20% zugestanden!! Bin unsicher, ob ein Widerspruch etwas bringt.
Freue mich über Antworten.
das gleich Problem habe ich auch. Habe chronische Cluster, feine Sache.
Man hat mich voriges Jahr auf 30% gesetzt. 20% andere Behinderung 10% Cluster.
Habe dieses Jahr ein Verschlimmerungsantrag gestellt und bekam danach nochmals 10% auf Cluster. Demnach habe ich nun 40% anerkannte Behinderung.
Da mir dies zu wenig erschien, habe ich Widerspruch mit Hilfe vom CSG eingereicht. Da hänge ich bis dato immer noch.
Musste vor kurzem zum Gutachter der vom Versorgungsamt angegeben wurde. Nun heißt es für mich warten.
Widerspruch würde ich an deiner Stelle auf jeden fall einreichen. Dies machst Du am besten mit unsere CSG.
Viele Grüße aus Korschenbroich
auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Habe zunächst 30 % zugestanden bekommen, nach Widerspruch jetzt 60 %, befristet auf 3 Jahre. Habe seit 2 Jahren Clusterkopfschmerz.