Der Hammer

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Der Hammer

Beitrag von Archiv »

Hallo zusammen,
komme gerade von meinem Arzt für spezielle Schmerzthrapie, de mich seit ca. 4 Jahren betreut.
Hammer Nr.1 ) vor Eintritt in das Behandlungszimer wurde ich gebeten, einen
20 - seitigen elektronischen Fragebogen zur chronischen Erkrankung auf Verlangen der KK auszufüllen. Bei Nichtausfüllen keine Möglichkeit der Behandlung!
Hammer Nr.2 ) Der Arzt erklärt mir, daß die Krankenkassen in NRW die Ärzte für Schmerztherapie aufgefordert haben, mit Wirkung zum 01.04.2007, Patienten, die länger als 2 Jahre behandelt werden, an den Hausarzt zurück zu überweisen !!!!!
Was das für den Einzelnen bedeutet, ist unvorstellbar, denn der Hausarzt ist auf Grund der Malusregelung nicht in der Lage, einen chronischen Schmerzpatienten zu versorgen! Zu gut Deutsch: die KK in NRW dreht den Schmerzpatienten den Hahn zu!
Mein Arzt geht, warscheinlich nicht zu Unrecht, bei Einhaltung dieser Bestimmung von Suizidfällen in seinem Patientenkreis aus!
Er will sich zwar nicht an die Regelung halten, aber mal sehen, wie lange das gut geht.
Und nun??????????????????
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BUrkhard
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Re: Der Hammer

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 03:27 Hallo zusammen,
komme gerade von meinem Arzt für spezielle Schmerzthrapie, de mich seit ca. 4 Jahren betreut.
Hammer Nr.1 ) vor Eintritt in das Behandlungszimer wurde ich gebeten, einen
20 - seitigen elektronischen Fragebogen zur chronischen Erkrankung auf Verlangen der KK auszufüllen. Bei Nichtausfüllen keine Möglichkeit der Behandlung!
Hammer Nr.2 ) Der Arzt erklärt mir, daß die Krankenkassen in NRW die Ärzte für Schmerztherapie aufgefordert haben, mit Wirkung zum 01.04.2007, Patienten, die länger als 2 Jahre behandelt werden, an den Hausarzt zurück zu überweisen !!!!!
Was das für den Einzelnen bedeutet, ist unvorstellbar, denn der Hausarzt ist auf Grund der Malusregelung nicht in der Lage, einen chronischen Schmerzpatienten zu versorgen! Zu gut Deutsch: die KK in NRW dreht den Schmerzpatienten den Hahn zu!
Mein Arzt geht, warscheinlich nicht zu Unrecht, bei Einhaltung dieser Bestimmung von Suizidfällen in seinem Patientenkreis aus!
Er will sich zwar nicht an die Regelung halten, aber mal sehen, wie lange das gut geht.
Und nun??????????????????
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BUrkhard
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Nachtrag:
Meine Nachfragen bei Krankenkasse und Kassenärztlicher Vereinigung Nordrehein ergaben heute, da Grundlage für dieses Vorgehen der EBM 200plus der Kassenärztlichen Vereinigung ist, der.am 1.4.2005 in Kraft trat.
Dort ist auch niedergelegt, daß eine Versorgung des Schmerzpatienten längstens 2 Jahre möglich ist.
Des weiteren muß der Schmerzpatient nach 6 Monaten zum Psychater oder Psychotherapeuten.
Dies ist der derzeitige Stand der Dinge.
Ausnahme: der behandelnde Arzt mit Zulassung zur Schmerztherapie stellt sich einem Koloquium der Kassenärztlichen Vereiunigung und läßt seine Behandlung überprüfen !
In 14 Tagen wird der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung entscheiden ob er den Protesten der Schmerzärzte stattgibt!
Wenn es was Neues gibt, melde ich mich wieder.
Seid also auf Überraschungen ärztlicherseits gefaßt.
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Burkhard
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Re: Der Hammer

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 03:27
Archiv hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 03:27 Hallo zusammen,
komme gerade von meinem Arzt für spezielle Schmerzthrapie, de mich seit ca. 4 Jahren betreut.
Hammer Nr.1 ) vor Eintritt in das Behandlungszimer wurde ich gebeten, einen
20 - seitigen elektronischen Fragebogen zur chronischen Erkrankung auf Verlangen der KK auszufüllen. Bei Nichtausfüllen keine Möglichkeit der Behandlung!
Hammer Nr.2 ) Der Arzt erklärt mir, daß die Krankenkassen in NRW die Ärzte für Schmerztherapie aufgefordert haben, mit Wirkung zum 01.04.2007, Patienten, die länger als 2 Jahre behandelt werden, an den Hausarzt zurück zu überweisen !!!!!
Was das für den Einzelnen bedeutet, ist unvorstellbar, denn der Hausarzt ist auf Grund der Malusregelung nicht in der Lage, einen chronischen Schmerzpatienten zu versorgen! Zu gut Deutsch: die KK in NRW dreht den Schmerzpatienten den Hahn zu!
Mein Arzt geht, warscheinlich nicht zu Unrecht, bei Einhaltung dieser Bestimmung von Suizidfällen in seinem Patientenkreis aus!
Er will sich zwar nicht an die Regelung halten, aber mal sehen, wie lange das gut geht.
Und nun??????????????????
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Nachtrag:
Meine Nachfragen bei Krankenkasse und Kassenärztlicher Vereinigung Nordrehein ergaben heute, da Grundlage für dieses Vorgehen der EBM 200plus der Kassenärztlichen Vereinigung ist, der.am 1.4.2005 in Kraft trat.
Dort ist auch niedergelegt, daß eine Versorgung des Schmerzpatienten längstens 2 Jahre möglich ist.
Des weiteren muß der Schmerzpatient nach 6 Monaten zum Psychater oder Psychotherapeuten.
Dies ist der derzeitige Stand der Dinge.
Ausnahme: der behandelnde Arzt mit Zulassung zur Schmerztherapie stellt sich einem Koloquium der Kassenärztlichen Vereiunigung und läßt seine Behandlung überprüfen !
In 14 Tagen wird der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung entscheiden ob er den Protesten der Schmerzärzte stattgibt!
Wenn es was Neues gibt, melde ich mich wieder.
Seid also auf Überraschungen ärztlicherseits gefaßt.
Schmerzfreie Zeit
Burkhard
CSG - AP Bonn
Grüß Dich Burkhard,

ob wir als CKS Patienten als "Schmerzpatienten" gelten, weiß ich nicht.
Die Kollegen aus der Schmerzliga haben aber auch so ihre Probleme.
Allerdings zeigt Dein Beitrag, wie schnell es gehen kann und dann plötzlich Alles ganz anders ist.

Die großen Probleme kommen noch, so befürchte ich.
Dann hilft kein Wehklagen im Forum.

Es genügt auch nicht, erst dann ins Forum zu schauen wenn es wieder weh tut.
Gerade wenn die Episode vorbei ist, kann man erst wieder richtig was tun.
Da ist man fit, da kann man andern Fragen beantworten.
Da kann man mal überlegen eine örtliche CSG zu initiieren.

Denn: "Nach der Episode ist vor der Episode" (Sepp Herberger?).

Und darum ist es auch wichtig an der Umfrage teilzunehmen.

Also, wer hat noch nicht, wer will noch mal?

Fragebögen bei:

Jakob C. Terhaag
Tel. 02455 - 930 99 54
E-mail: jakob.c.terhaag@clusterkopfschmerz-selbsthilfe.de

Den Fragebogen auszufüllen, dauert nicht länger als eine durchschnittliche Attacke dauert.
Freiumschlag liegt bei, also, was lange zaudern?

Je mehr Betroffene und Angehörige an der Umfrage teilnehmen, umso mehr Gewicht hat sie.

CKS ist gar nicht so selten; andere seltenere Erkrankungen finden weit mehr Beachtung in der Öffentlichkeit. Die sind sich einig, die tun was für ihre Interessen.

Also, nicht fragen: Was tun?
Sondern: was tun!

GusZ

Harald Rupp
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Re: Der Hammer

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 03:30
Archiv hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 03:27
Archiv hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 03:27 Hallo zusammen,
komme gerade von meinem Arzt für spezielle Schmerzthrapie, de mich seit ca. 4 Jahren betreut.
Hammer Nr.1 ) vor Eintritt in das Behandlungszimer wurde ich gebeten, einen
20 - seitigen elektronischen Fragebogen zur chronischen Erkrankung auf Verlangen der KK auszufüllen. Bei Nichtausfüllen keine Möglichkeit der Behandlung!
Hammer Nr.2 ) Der Arzt erklärt mir, daß die Krankenkassen in NRW die Ärzte für Schmerztherapie aufgefordert haben, mit Wirkung zum 01.04.2007, Patienten, die länger als 2 Jahre behandelt werden, an den Hausarzt zurück zu überweisen !!!!!
Was das für den Einzelnen bedeutet, ist unvorstellbar, denn der Hausarzt ist auf Grund der Malusregelung nicht in der Lage, einen chronischen Schmerzpatienten zu versorgen! Zu gut Deutsch: die KK in NRW dreht den Schmerzpatienten den Hahn zu!
Mein Arzt geht, warscheinlich nicht zu Unrecht, bei Einhaltung dieser Bestimmung von Suizidfällen in seinem Patientenkreis aus!
Er will sich zwar nicht an die Regelung halten, aber mal sehen, wie lange das gut geht.
Und nun??????????????????
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Nachtrag:
Meine Nachfragen bei Krankenkasse und Kassenärztlicher Vereinigung Nordrehein ergaben heute, da Grundlage für dieses Vorgehen der EBM 200plus der Kassenärztlichen Vereinigung ist, der.am 1.4.2005 in Kraft trat.
Dort ist auch niedergelegt, daß eine Versorgung des Schmerzpatienten längstens 2 Jahre möglich ist.
Des weiteren muß der Schmerzpatient nach 6 Monaten zum Psychater oder Psychotherapeuten.
Dies ist der derzeitige Stand der Dinge.
Ausnahme: der behandelnde Arzt mit Zulassung zur Schmerztherapie stellt sich einem Koloquium der Kassenärztlichen Vereiunigung und läßt seine Behandlung überprüfen !
In 14 Tagen wird der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung entscheiden ob er den Protesten der Schmerzärzte stattgibt!
Wenn es was Neues gibt, melde ich mich wieder.
Seid also auf Überraschungen ärztlicherseits gefaßt.
Schmerzfreie Zeit
Burkhard
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Grüß Dich Burkhard,

ob wir als CKS Patienten als "Schmerzpatienten" gelten, weiß ich nicht.
Die Kollegen aus der Schmerzliga haben aber auch so ihre Probleme.
Allerdings zeigt Dein Beitrag, wie schnell es gehen kann und dann plötzlich Alles ganz anders ist.

Die großen Probleme kommen noch, so befürchte ich.
Dann hilft kein Wehklagen im Forum.

Es genügt auch nicht, erst dann ins Forum zu schauen wenn es wieder weh tut.
Gerade wenn die Episode vorbei ist, kann man erst wieder richtig was tun.
Da ist man fit, da kann man andern Fragen beantworten.
Da kann man mal überlegen eine örtliche CSG zu initiieren.

Denn: "Nach der Episode ist vor der Episode" (Sepp Herberger?).

Und darum ist es auch wichtig an der Umfrage teilzunehmen.

Also, wer hat noch nicht, wer will noch mal?

Fragebögen bei:

Jakob C. Terhaag
Tel. 02455 - 930 99 54
E-mail: jakob.c.terhaag@clusterkopfschmerz-selbsthilfe.de

Den Fragebogen auszufüllen, dauert nicht länger als eine durchschnittliche Attacke dauert.
Freiumschlag liegt bei, also, was lange zaudern?

Je mehr Betroffene und Angehörige an der Umfrage teilnehmen, umso mehr Gewicht hat sie.

CKS ist gar nicht so selten; andere seltenere Erkrankungen finden weit mehr Beachtung in der Öffentlichkeit. Die sind sich einig, die tun was für ihre Interessen.

Also, nicht fragen: Was tun?
Sondern: was tun!

GusZ

Harald Rupp
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Re: Der Hammer

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 03:27
Archiv hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 03:27 Hallo zusammen,
komme gerade von meinem Arzt für spezielle Schmerzthrapie, de mich seit ca. 4 Jahren betreut.
Hammer Nr.1 ) vor Eintritt in das Behandlungszimer wurde ich gebeten, einen
20 - seitigen elektronischen Fragebogen zur chronischen Erkrankung auf Verlangen der KK auszufüllen. Bei Nichtausfüllen keine Möglichkeit der Behandlung!
Hammer Nr.2 ) Der Arzt erklärt mir, daß die Krankenkassen in NRW die Ärzte für Schmerztherapie aufgefordert haben, mit Wirkung zum 01.04.2007, Patienten, die länger als 2 Jahre behandelt werden, an den Hausarzt zurück zu überweisen !!!!!
Was das für den Einzelnen bedeutet, ist unvorstellbar, denn der Hausarzt ist auf Grund der Malusregelung nicht in der Lage, einen chronischen Schmerzpatienten zu versorgen! Zu gut Deutsch: die KK in NRW dreht den Schmerzpatienten den Hahn zu!
Mein Arzt geht, warscheinlich nicht zu Unrecht, bei Einhaltung dieser Bestimmung von Suizidfällen in seinem Patientenkreis aus!
Er will sich zwar nicht an die Regelung halten, aber mal sehen, wie lange das gut geht.
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Meine Nachfragen bei Krankenkasse und Kassenärztlicher Vereinigung Nordrehein ergaben heute, da Grundlage für dieses Vorgehen der EBM 200plus der Kassenärztlichen Vereinigung ist, der.am 1.4.2005 in Kraft trat.
Dort ist auch niedergelegt, daß eine Versorgung des Schmerzpatienten längstens 2 Jahre möglich ist.
Des weiteren muß der Schmerzpatient nach 6 Monaten zum Psychater oder Psychotherapeuten.
Dies ist der derzeitige Stand der Dinge.
Ausnahme: der behandelnde Arzt mit Zulassung zur Schmerztherapie stellt sich einem Koloquium der Kassenärztlichen Vereiunigung und läßt seine Behandlung überprüfen !
In 14 Tagen wird der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung entscheiden ob er den Protesten der Schmerzärzte stattgibt!
Wenn es was Neues gibt, melde ich mich wieder.
Seid also auf Überraschungen ärztlicherseits gefaßt.
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Das ist kein Hammer, das ist eine Frechheit höchsten Grades!

Hast Du denn wenigstens alles bekommen an Rezepten???

LG
Tina
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Re: Der Hammer

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 03:30
Archiv hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 03:27
Archiv hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 03:27 Hallo zusammen,
komme gerade von meinem Arzt für spezielle Schmerzthrapie, de mich seit ca. 4 Jahren betreut.
Hammer Nr.1 ) vor Eintritt in das Behandlungszimer wurde ich gebeten, einen
20 - seitigen elektronischen Fragebogen zur chronischen Erkrankung auf Verlangen der KK auszufüllen. Bei Nichtausfüllen keine Möglichkeit der Behandlung!
Hammer Nr.2 ) Der Arzt erklärt mir, daß die Krankenkassen in NRW die Ärzte für Schmerztherapie aufgefordert haben, mit Wirkung zum 01.04.2007, Patienten, die länger als 2 Jahre behandelt werden, an den Hausarzt zurück zu überweisen !!!!!
Was das für den Einzelnen bedeutet, ist unvorstellbar, denn der Hausarzt ist auf Grund der Malusregelung nicht in der Lage, einen chronischen Schmerzpatienten zu versorgen! Zu gut Deutsch: die KK in NRW dreht den Schmerzpatienten den Hahn zu!
Mein Arzt geht, warscheinlich nicht zu Unrecht, bei Einhaltung dieser Bestimmung von Suizidfällen in seinem Patientenkreis aus!
Er will sich zwar nicht an die Regelung halten, aber mal sehen, wie lange das gut geht.
Und nun??????????????????
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Nachtrag:
Meine Nachfragen bei Krankenkasse und Kassenärztlicher Vereinigung Nordrehein ergaben heute, da Grundlage für dieses Vorgehen der EBM 200plus der Kassenärztlichen Vereinigung ist, der.am 1.4.2005 in Kraft trat.
Dort ist auch niedergelegt, daß eine Versorgung des Schmerzpatienten längstens 2 Jahre möglich ist.
Des weiteren muß der Schmerzpatient nach 6 Monaten zum Psychater oder Psychotherapeuten.
Dies ist der derzeitige Stand der Dinge.
Ausnahme: der behandelnde Arzt mit Zulassung zur Schmerztherapie stellt sich einem Koloquium der Kassenärztlichen Vereiunigung und läßt seine Behandlung überprüfen !
In 14 Tagen wird der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung entscheiden ob er den Protesten der Schmerzärzte stattgibt!
Wenn es was Neues gibt, melde ich mich wieder.
Seid also auf Überraschungen ärztlicherseits gefaßt.
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Das ist kein Hammer, das ist eine Frechheit höchsten Grades!

Hast Du denn wenigstens alles bekommen an Rezepten???

LG
Tina
@ Tina
die Ärztin, die ich Dir genannt hatte,behandelt zur Zeit nach alter Sitte weiter.Nur---- sind wir doch mal ehrlich, wenn die den ersten Regress von 10.000 Euronen am Hals hat, dann ist Schluß mit lustig. Und wenn Du dann zum Hausarzt zurück überwiesen wirst, dann macht der unter Garantie die Tür zu und stellt noch einen Panzer dahinter, nur damit Du nicht in seine Praxis kommst, denn der kann Dich auf Grund der Malusregelung gar nicht mit Medis ausstatten.
Der Knackpunkt liegt vor dem 1.4.2005 !
Damals hätten die Schmerzpatienten auf die Barrikaden gehen müssen!
@ Harald R.
Das CKS - Syndrom ist doch eine Schmerzerkrankung!
Somit gehören wir zu den chronischen Schmerzpatienten.
Wir müssen aber mehr machen.
Umfragen sind gut und wichtig, aber die dü...... Praline aus Aachen wird sich nicht daraum kümmern.
Was ist mit unseren Ehrenmitgliedern?
Jedes CSG - Mitglied oder Betroffene sollte seine örtlichen Wahlkeiskandidaten bei der Bürgersprechstunde mit diesem Thema konfrontieren.
man kann so erfinderisch sein, aber wir müssen a l l e den Hintern hochkriegen!!!!!!!!!!!!!
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Burkhard
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Re: Der Hammer

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Archiv hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 03:34
Archiv hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 03:30
Archiv hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 03:27

Nachtrag:
Meine Nachfragen bei Krankenkasse und Kassenärztlicher Vereinigung Nordrehein ergaben heute, da Grundlage für dieses Vorgehen der EBM 200plus der Kassenärztlichen Vereinigung ist, der.am 1.4.2005 in Kraft trat.
Dort ist auch niedergelegt, daß eine Versorgung des Schmerzpatienten längstens 2 Jahre möglich ist.
Des weiteren muß der Schmerzpatient nach 6 Monaten zum Psychater oder Psychotherapeuten.
Dies ist der derzeitige Stand der Dinge.
Ausnahme: der behandelnde Arzt mit Zulassung zur Schmerztherapie stellt sich einem Koloquium der Kassenärztlichen Vereiunigung und läßt seine Behandlung überprüfen !
In 14 Tagen wird der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung entscheiden ob er den Protesten der Schmerzärzte stattgibt!
Wenn es was Neues gibt, melde ich mich wieder.
Seid also auf Überraschungen ärztlicherseits gefaßt.
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Das ist kein Hammer, das ist eine Frechheit höchsten Grades!

Hast Du denn wenigstens alles bekommen an Rezepten???

LG
Tina
@ Tina
die Ärztin, die ich Dir genannt hatte,behandelt zur Zeit nach alter Sitte weiter.Nur---- sind wir doch mal ehrlich, wenn die den ersten Regress von 10.000 Euronen am Hals hat, dann ist Schluß mit lustig. Und wenn Du dann zum Hausarzt zurück überwiesen wirst, dann macht der unter Garantie die Tür zu und stellt noch einen Panzer dahinter, nur damit Du nicht in seine Praxis kommst, denn der kann Dich auf Grund der Malusregelung gar nicht mit Medis ausstatten.
Der Knackpunkt liegt vor dem 1.4.2005 !
Damals hätten die Schmerzpatienten auf die Barrikaden gehen müssen!
@ Harald R.
Das CKS - Syndrom ist doch eine Schmerzerkrankung!
Somit gehören wir zu den chronischen Schmerzpatienten.
Wir müssen aber mehr machen.
Umfragen sind gut und wichtig, aber die dü...... Praline aus Aachen wird sich nicht daraum kümmern.
Was ist mit unseren Ehrenmitgliedern?
Jedes CSG - Mitglied oder Betroffene sollte seine örtlichen Wahlkeiskandidaten bei der Bürgersprechstunde mit diesem Thema konfrontieren.
man kann so erfinderisch sein, aber wir müssen a l l e den Hintern hochkriegen!!!!!!!!!!!!!
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Der neuerste Stand:
nach umfangreichen Recherchen bei kassenärztlicher Vereinigung und AOK Rheinland/Hamburg ist wohl der derzeitige Stand so wie vorher beschrieben.
Neu ist allerdings: der Arzt für Schmerztherapie m u ß sich nach 2 Jahren mit seiner Therapie dem Kolloquium bei der Kassenärztlichen Vereinigung stellen.
Tut er das nicht kann der Patient die KK informieren und diese läßt den Arzt bei der KV vorladen. Das kann bis zum Entzug der Kassenzulassung gehen, hilft uns aber nicht direkt weiter.
Als Ausweg wurde aufgezeigt:
wenn der Arzt unter Bezug auf EBM 2000 plus ( so heißt das Abrechungssystem wirklich !!!) nicht weiterbehandeln will, sollter deer Patient darauf bestehen, daß mit der Rücküberweisung an den Hausarzt ein Therapieplan mitgegeben wird. Dann ist nämlich - nach Aussage der zuständigen Stelle der KK - der Hausarzt
1) an die Therapieempfehlung des Facharztes gebunden
2) er bekommt seine Verordnung als Praxisbesonderheit durch die KK anerkannt und somit auch bezahlt !
Beim Rezept i m m e r darauf achten, das bei Euren Medikamenten durch den Arzt " aut idem " angegeben wird.
das heißt nämlich, das Ihr das Orginalpräparat in der Apotheke bekommen
m ü ß t.
So, mehr konnte in der Kürze der Zeit nicht aus den zuständigen Stellen herausquetschen.
Allen
schmerzfreie Zeit
Burkhard
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Re: Der Hammer

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 03:34
Archiv hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 03:30
Archiv hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 03:27

Nachtrag:
Meine Nachfragen bei Krankenkasse und Kassenärztlicher Vereinigung Nordrehein ergaben heute, da Grundlage für dieses Vorgehen der EBM 200plus der Kassenärztlichen Vereinigung ist, der.am 1.4.2005 in Kraft trat.
Dort ist auch niedergelegt, daß eine Versorgung des Schmerzpatienten längstens 2 Jahre möglich ist.
Des weiteren muß der Schmerzpatient nach 6 Monaten zum Psychater oder Psychotherapeuten.
Dies ist der derzeitige Stand der Dinge.
Ausnahme: der behandelnde Arzt mit Zulassung zur Schmerztherapie stellt sich einem Koloquium der Kassenärztlichen Vereiunigung und läßt seine Behandlung überprüfen !
In 14 Tagen wird der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung entscheiden ob er den Protesten der Schmerzärzte stattgibt!
Wenn es was Neues gibt, melde ich mich wieder.
Seid also auf Überraschungen ärztlicherseits gefaßt.
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Hast Du denn wenigstens alles bekommen an Rezepten???

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Der Knackpunkt liegt vor dem 1.4.2005 !
Damals hätten die Schmerzpatienten auf die Barrikaden gehen müssen!
@ Harald R.
Das CKS - Syndrom ist doch eine Schmerzerkrankung!
Somit gehören wir zu den chronischen Schmerzpatienten.
Wir müssen aber mehr machen.
Umfragen sind gut und wichtig, aber die dü...... Praline aus Aachen wird sich nicht daraum kümmern.
Was ist mit unseren Ehrenmitgliedern?
Jedes CSG - Mitglied oder Betroffene sollte seine örtlichen Wahlkeiskandidaten bei der Bürgersprechstunde mit diesem Thema konfrontieren.
man kann so erfinderisch sein, aber wir müssen a l l e den Hintern hochkriegen!!!!!!!!!!!!!
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... meinte aber eigentlich auch, ob Du dennoch gut versorgt bist ...
lg
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