Hallo Leute
Hab in der TV14, Ausgabe 8/07, ein interessantes Urteil gefunden auf das man sich evtl. mal berufen könnte.
Zitat:
Ein Arzt darf einem Patienten nicht mit der Begründung zurückweisen,sein Praxisbudget sei bereits überschritten.Er muss behandeln-und zwar ohne sich dies extra bezahlen zu lassen.
Genauer Urteilstext unter: SG Düsseldorf 14 KA 260/02
Zitat Ende
SFZ und Gruß
Andreas
Behandlungsverweigerung wegen Budgetüberschreitung
Re: Behandlungsverweigerung wegen Budgetüberschreitung
Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 01:23 Hallo Leute
Hab in der TV14, Ausgabe 8/07, ein interessantes Urteil gefunden auf das man sich evtl. mal berufen könnte.
Zitat:
Ein Arzt darf einem Patienten nicht mit der Begründung zurückweisen,sein Praxisbudget sei bereits überschritten.Er muss behandeln-und zwar ohne sich dies extra bezahlen zu lassen.
Genauer Urteilstext unter: SG Düsseldorf 14 KA 260/02
Zitat Ende
SFZ und Gruß
Andreas
Hallo Andreas,
hier muss man etwas relativieren.
Normale Behandlung in Anführungsstrichen oder Notfallbehandlung:
******
Kassenpatient hat Anspruch auf Behandlung
Ein Arzt darf eine Notfallbehandlung eines Kassenpatienten nicht mit der Begründung verweigern oder von der Bezahlung einer Privatrechnung abhängig machen, sein monatliches Budget für Kassenleistungen sei bereits überschritten und die Behandlung daher für ihn nicht lohnenswert.
Das Sozialgericht Düsseldorf hielt eine Abweisung des Kassenpatienten nur aus Überlastungsgründen für gerechtfertigt und wenn zugleich eine Weiterleitung an einen anderen Vertragsarzt erfolgt.
Urteil des SG Düsseldorf vom 21.07.2004
14 KA 260/02
Handelsblatt vom 27.04.2005
******
Gute Zeit
Edi
Re: Behandlungsverweigerung wegen Budgetüberschreitung
Danke Edi für die Verbesserung und Recherche.Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 01:23Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 01:23 Hallo Leute
Hab in der TV14, Ausgabe 8/07, ein interessantes Urteil gefunden auf das man sich evtl. mal berufen könnte.
Zitat:
Ein Arzt darf einem Patienten nicht mit der Begründung zurückweisen,sein Praxisbudget sei bereits überschritten.Er muss behandeln-und zwar ohne sich dies extra bezahlen zu lassen.
Genauer Urteilstext unter: SG Düsseldorf 14 KA 260/02
Zitat Ende
SFZ und Gruß
Andreas
Hallo Andreas,
hier muss man etwas relativieren.
Normale Behandlung in Anführungsstrichen oder Notfallbehandlung:
******
Kassenpatient hat Anspruch auf Behandlung
Ein Arzt darf eine Notfallbehandlung eines Kassenpatienten nicht mit der Begründung verweigern oder von der Bezahlung einer Privatrechnung abhängig machen, sein monatliches Budget für Kassenleistungen sei bereits überschritten und die Behandlung daher für ihn nicht lohnenswert.
Das Sozialgericht Düsseldorf hielt eine Abweisung des Kassenpatienten nur aus Überlastungsgründen für gerechtfertigt und wenn zugleich eine Weiterleitung an einen anderen Vertragsarzt erfolgt.
Urteil des SG Düsseldorf vom 21.07.2004
14 KA 260/02
Handelsblatt vom 27.04.2005
******
Gute Zeit
Edi
Ich habe den Artikel lediglich aus der TV14 zitiert.Den genauen Urteilstext hatte ich leider nicht gefunden.
Danke noch mal.
Gruß
Andreas
Re: Behandlungsverweigerung wegen Budgetüberschreitung
Hallo Andreas,Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 01:23Danke Edi für die Verbesserung und Recherche.Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 01:23Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 01:23 Hallo Leute
Hab in der TV14, Ausgabe 8/07, ein interessantes Urteil gefunden auf das man sich evtl. mal berufen könnte.
Zitat:
Ein Arzt darf einem Patienten nicht mit der Begründung zurückweisen,sein Praxisbudget sei bereits überschritten.Er muss behandeln-und zwar ohne sich dies extra bezahlen zu lassen.
Genauer Urteilstext unter: SG Düsseldorf 14 KA 260/02
Zitat Ende
SFZ und Gruß
Andreas
Hallo Andreas,
hier muss man etwas relativieren.
Normale Behandlung in Anführungsstrichen oder Notfallbehandlung:
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Kassenpatient hat Anspruch auf Behandlung
Ein Arzt darf eine Notfallbehandlung eines Kassenpatienten nicht mit der Begründung verweigern oder von der Bezahlung einer Privatrechnung abhängig machen, sein monatliches Budget für Kassenleistungen sei bereits überschritten und die Behandlung daher für ihn nicht lohnenswert.
Das Sozialgericht Düsseldorf hielt eine Abweisung des Kassenpatienten nur aus Überlastungsgründen für gerechtfertigt und wenn zugleich eine Weiterleitung an einen anderen Vertragsarzt erfolgt.
Urteil des SG Düsseldorf vom 21.07.2004
14 KA 260/02
Handelsblatt vom 27.04.2005
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Gute Zeit
Edi
Ich habe den Artikel lediglich aus der TV14 zitiert.Den genauen Urteilstext hatte ich leider nicht gefunden.
Danke noch mal.
Gruß
Andreas
gerne, kein Problem. Sollte auch nicht falsch verstanden werden.
Nur, als Mitarbeiter einer KK weiß ich doch, wie oft hier etwas in den falschen Hals gelangen kann,
oder die eine oder andere wichtige und interessante Info fehlt.
Also, nix für ungut.
Gute Zeit
Edi
Re: Behandlungsverweigerung wegen Budgetüberschreitung
hier ein link zu einer etwas seriöseren quelle:Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 01:23Hallo Andreas,Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 01:23Danke Edi für die Verbesserung und Recherche.Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 01:23
Hallo Andreas,
hier muss man etwas relativieren.
Normale Behandlung in Anführungsstrichen oder Notfallbehandlung:
******
Kassenpatient hat Anspruch auf Behandlung
Ein Arzt darf eine Notfallbehandlung eines Kassenpatienten nicht mit der Begründung verweigern oder von der Bezahlung einer Privatrechnung abhängig machen, sein monatliches Budget für Kassenleistungen sei bereits überschritten und die Behandlung daher für ihn nicht lohnenswert.
Das Sozialgericht Düsseldorf hielt eine Abweisung des Kassenpatienten nur aus Überlastungsgründen für gerechtfertigt und wenn zugleich eine Weiterleitung an einen anderen Vertragsarzt erfolgt.
Urteil des SG Düsseldorf vom 21.07.2004
14 KA 260/02
Handelsblatt vom 27.04.2005
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Gute Zeit
Edi
Ich habe den Artikel lediglich aus der TV14 zitiert.Den genauen Urteilstext hatte ich leider nicht gefunden.
Danke noch mal.
Gruß
Andreas
gerne, kein Problem. Sollte auch nicht falsch verstanden werden.
Nur, als Mitarbeiter einer KK weiß ich doch, wie oft hier etwas in den falschen Hals gelangen kann,
oder die eine oder andere wichtige und interessante Info fehlt.
Also, nix für ungut.
Gute Zeit
Edi
Re: Behandlungsverweigerung wegen Budgetüberschreitung
oder doch gleich dasArchiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 01:24hier ein link zu einer etwas seriöseren quelle:Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 01:23Hallo Andreas,
gerne, kein Problem. Sollte auch nicht falsch verstanden werden.
Nur, als Mitarbeiter einer KK weiß ich doch, wie oft hier etwas in den falschen Hals gelangen kann,
oder die eine oder andere wichtige und interessante Info fehlt.
Also, nix für ungut.
Gute Zeit
Edi
Orginal
Findet man da: