Harz 4 und Cluster!

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Archiv
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Harz 4 und Cluster!

Beitrag von Archiv »

Harz 4 und Cluster!

Nachfolgend ist nicht als Sozialbetrug gedacht, es handelt sich um Leistungen die ein früherer sozial eingestellter Gesetzgeber für Kranke und Behinderte ermöglicht hat.

Ab dem 01.01.2005 tritt das sogenannte Harz 4 Gesetz in kraft, in dem die bisherige Arbeitslosenhilfe in das Arbeitslosengeld 2 umgewandelt wird.
Dies kann für einige Betroffene einschneidende Härten mit sich bringen, die bei der anstehenden Bedürftigkeitsprüfung durchfallen, und kein Geld mehr bekommen.
Weiterhin kann es in Einzelfällen dazu kommen das Arbeitslose sich dann auch noch selbst Krankenversichern müssen, obwohl sie keine Leistungen bekommen!

Hierfür könnte bei Betroffenen, ein Anspruch auf Erwerbs,- Teilerwerbsunfähigkeitsrente bestehen.
Diese setzt voraus das der Antragsteller innerhalb von 5 Jahren mindestens 3 Jahre in die Rentenversicherung
Eingezahlt hat, und durch Krankheit nicht oder nur teilweise am Berufsleben teilhaben kann.
Unabhängig von der Krankheit ist nur wichtig wie schwer man erkrankt ist, kann man weniger als drei Stunden Arbeiten so ist man Vollerwerbsunfähig, mehr als 3- 6 Stunden Teilerwerbsunfähig, mehr als 6 Stunden voll erwerbsfähig.
Wird also auf Antrag eine Rente bewilligt, und ist sie noch so niedrig, besteht automatisch eine Krankenversicherung, ohne das der Betroffene am 01.01. eine abschließen müßte.
Der mögliche Rentenbegin ist nach dem Gesetz 7 Monate nach Antragstellung.

Eine Rente wird voll auf die Arbeitslosenhilfe oder auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet!
Es ist jederzeit möglich von der Rente in einen neuen Arbeitsplatz zu wechseln, ohne Nachteile!
Eine solche Rente wird auf Zeit gewährt, es besteht aber die Möglichkeit sie verlängern zu lassen,
dazu sollte man 3 Monate vor Ablauf einen Antrag stellen.

Wie eingangs schon erwähnt, ist dies eine Leistung für die jeder Arbeiter in die Rentenversicherung eingezahlt hat, und somit sich keinesfalls Sozialmittel ergaunert!
Es besteht ein Rechtlicher Anspruch, den Betroffene nutzen können, um die auf sie zukommenden Sozialen Härten wenigstens etwas Abzufedern.

Roland
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