Schadensersatz bei Operationen

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Schadensersatz bei Operationen

Beitrag von Archiv »

Bei N-TV finde ich heute folgende Meldung:

" Mittwoch, 27. September 2006
Entscheidung
Schädliche Operation

Eine nicht erforderliche oder gar schädliche Operation gibt einem Patienten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das geht aus einem bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Nach dem Richterspruch gilt dies auch, wenn unklar bleibt, ob sich der Gesundheitszustand des Patienten nicht ohnehin verschlechtert hätte. Mögliche Unklarheiten gingen insoweit allein zu Lasten des Arztes (Az.: 5 U 1052/04).

Das Gericht billigte einer Patientin Schadenersatz und ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zu. Die Klägerin litt unter einer Hornhautschwäche und suchte daher einen Augenarzt auf. Der Mediziner entschied sich für eine Operation, die sich für die Klägerin aber als eher schädlich erwies: Das Sehvermögen ließ weiter nach. Nach Feststellung eines Sachverständigen hatte die Operation zu der Verschlimmerung beigetragen. Den Ansprüchen der Klägerin hielt der Arzt unter anderem entgegen, die jetzt vorhandene Sehschwäche wäre auch ohne die Operation eingetreten.

Das OLG ließ dieses Argument nicht gelten. Zwar könnten Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche ausgeschlossen sein, wenn eine fehlerhafte Behandlung für die eingetretenen Schäden nicht ursächlich gewesen sei. Das aber müsse der behandelnde Arzt beweisen."

Ich frage mich, ob das auch für diese Frankenstein-Operationen gilt.

Gruß und schmerzfreie Zeit
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Re: Schadensersatz bei Operationen

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Fr 6. Apr 2018, 22:59 Bei N-TV finde ich heute folgende Meldung:

" Mittwoch, 27. September 2006
Entscheidung
Schädliche Operation

Eine nicht erforderliche oder gar schädliche Operation gibt einem Patienten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das geht aus einem bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Nach dem Richterspruch gilt dies auch, wenn unklar bleibt, ob sich der Gesundheitszustand des Patienten nicht ohnehin verschlechtert hätte. Mögliche Unklarheiten gingen insoweit allein zu Lasten des Arztes (Az.: 5 U 1052/04).

Das Gericht billigte einer Patientin Schadenersatz und ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zu. Die Klägerin litt unter einer Hornhautschwäche und suchte daher einen Augenarzt auf. Der Mediziner entschied sich für eine Operation, die sich für die Klägerin aber als eher schädlich erwies: Das Sehvermögen ließ weiter nach. Nach Feststellung eines Sachverständigen hatte die Operation zu der Verschlimmerung beigetragen. Den Ansprüchen der Klägerin hielt der Arzt unter anderem entgegen, die jetzt vorhandene Sehschwäche wäre auch ohne die Operation eingetreten.

Das OLG ließ dieses Argument nicht gelten. Zwar könnten Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche ausgeschlossen sein, wenn eine fehlerhafte Behandlung für die eingetretenen Schäden nicht ursächlich gewesen sei. Das aber müsse der behandelnde Arzt beweisen."

Ich frage mich, ob das auch für diese Frankenstein-Operationen gilt.

Gruß und schmerzfreie Zeit
Hallo Harald,

ich habe das Urteil auch schon letzte Woche gelesen und darüber nachgedacht, gerade weil mein Kabel auf einem Nerv gelegen hatte und ich einen Dauerkopfschmerz dadurch ertragen mußte. Der Arzt der dieses Kabel verlegte fragte ja auch als erstes nach , ob nach dem entfernen der Dauerkopfschmerz weg sei. Als ich dieses bejate, sagte er nur, hoffen wir mal, daß dieses so bleibt und ich solle mich mal zwischendurch melden. Ich denke schon , daß er Angst davor hat, daß ich versuchen könnte, Ihn zu verklagen. Aber jeder Arzt hat mir bis jetzt gesagt es ist von dem Kabel , aber ich hätte keine Chance. Was soll denn das ganze? der Patient bleibt doch immer auf der Strecke.

Gruß und schmerzfreie Zeit Claudia
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Re: Schadensersatz bei Operationen

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Fr 6. Apr 2018, 22:59
Archiv hat geschrieben: Fr 6. Apr 2018, 22:59 Bei N-TV finde ich heute folgende Meldung:

" Mittwoch, 27. September 2006
Entscheidung
Schädliche Operation

Eine nicht erforderliche oder gar schädliche Operation gibt einem Patienten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das geht aus einem bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Nach dem Richterspruch gilt dies auch, wenn unklar bleibt, ob sich der Gesundheitszustand des Patienten nicht ohnehin verschlechtert hätte. Mögliche Unklarheiten gingen insoweit allein zu Lasten des Arztes (Az.: 5 U 1052/04).

Das Gericht billigte einer Patientin Schadenersatz und ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zu. Die Klägerin litt unter einer Hornhautschwäche und suchte daher einen Augenarzt auf. Der Mediziner entschied sich für eine Operation, die sich für die Klägerin aber als eher schädlich erwies: Das Sehvermögen ließ weiter nach. Nach Feststellung eines Sachverständigen hatte die Operation zu der Verschlimmerung beigetragen. Den Ansprüchen der Klägerin hielt der Arzt unter anderem entgegen, die jetzt vorhandene Sehschwäche wäre auch ohne die Operation eingetreten.

Das OLG ließ dieses Argument nicht gelten. Zwar könnten Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche ausgeschlossen sein, wenn eine fehlerhafte Behandlung für die eingetretenen Schäden nicht ursächlich gewesen sei. Das aber müsse der behandelnde Arzt beweisen."

Ich frage mich, ob das auch für diese Frankenstein-Operationen gilt.

Gruß und schmerzfreie Zeit
Hallo Harald,

ich habe das Urteil auch schon letzte Woche gelesen und darüber nachgedacht, gerade weil mein Kabel auf einem Nerv gelegen hatte und ich einen Dauerkopfschmerz dadurch ertragen mußte. Der Arzt der dieses Kabel verlegte fragte ja auch als erstes nach , ob nach dem entfernen der Dauerkopfschmerz weg sei. Als ich dieses bejate, sagte er nur, hoffen wir mal, daß dieses so bleibt und ich solle mich mal zwischendurch melden. Ich denke schon , daß er Angst davor hat, daß ich versuchen könnte, Ihn zu verklagen. Aber jeder Arzt hat mir bis jetzt gesagt es ist von dem Kabel , aber ich hätte keine Chance. Was soll denn das ganze? der Patient bleibt doch immer auf der Strecke.

Gruß und schmerzfreie Zeit Claudia
Grüß Euch,

es ist allgemein für Normalbürger ohne Vermögen, schon schwierig zu ihrem Recht zu kommen.

Wenn es um ärztliche Behandlungsfehler geht, noch schwieriger.

Sogenannte "Patientenstellen" und ähnliche Einrichtungen, haben oft nur Alibifunktion. Man beachte, wer der Träger dieser Einrichtungen ist und wer sie finanziert.

Auch hier gilt also wieder: Hilf Dir selbst, sonst hilft Dir niemand.

Womit wir wieder beim Thema Selbsthilfe wären; und die wird ja bekanntlich praktiziert und nicht konsumiert.


Alles Gute

Harald Rupp

ps
Hier in Bayern gibt es die Notgemeinschaft Medizingeschädigter.
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Re: Schadensersatz bei Operationen

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Fr 6. Apr 2018, 22:59
Archiv hat geschrieben: Fr 6. Apr 2018, 22:59
Archiv hat geschrieben: Fr 6. Apr 2018, 22:59 Bei N-TV finde ich heute folgende Meldung:

" Mittwoch, 27. September 2006
Entscheidung
Schädliche Operation

Eine nicht erforderliche oder gar schädliche Operation gibt einem Patienten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das geht aus einem bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Nach dem Richterspruch gilt dies auch, wenn unklar bleibt, ob sich der Gesundheitszustand des Patienten nicht ohnehin verschlechtert hätte. Mögliche Unklarheiten gingen insoweit allein zu Lasten des Arztes (Az.: 5 U 1052/04).

Das Gericht billigte einer Patientin Schadenersatz und ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zu. Die Klägerin litt unter einer Hornhautschwäche und suchte daher einen Augenarzt auf. Der Mediziner entschied sich für eine Operation, die sich für die Klägerin aber als eher schädlich erwies: Das Sehvermögen ließ weiter nach. Nach Feststellung eines Sachverständigen hatte die Operation zu der Verschlimmerung beigetragen. Den Ansprüchen der Klägerin hielt der Arzt unter anderem entgegen, die jetzt vorhandene Sehschwäche wäre auch ohne die Operation eingetreten.

Das OLG ließ dieses Argument nicht gelten. Zwar könnten Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche ausgeschlossen sein, wenn eine fehlerhafte Behandlung für die eingetretenen Schäden nicht ursächlich gewesen sei. Das aber müsse der behandelnde Arzt beweisen."

Ich frage mich, ob das auch für diese Frankenstein-Operationen gilt.

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Hallo Harald,

ich habe das Urteil auch schon letzte Woche gelesen und darüber nachgedacht, gerade weil mein Kabel auf einem Nerv gelegen hatte und ich einen Dauerkopfschmerz dadurch ertragen mußte. Der Arzt der dieses Kabel verlegte fragte ja auch als erstes nach , ob nach dem entfernen der Dauerkopfschmerz weg sei. Als ich dieses bejate, sagte er nur, hoffen wir mal, daß dieses so bleibt und ich solle mich mal zwischendurch melden. Ich denke schon , daß er Angst davor hat, daß ich versuchen könnte, Ihn zu verklagen. Aber jeder Arzt hat mir bis jetzt gesagt es ist von dem Kabel , aber ich hätte keine Chance. Was soll denn das ganze? der Patient bleibt doch immer auf der Strecke.

Gruß und schmerzfreie Zeit Claudia
Grüß Euch,

es ist allgemein für Normalbürger ohne Vermögen, schon schwierig zu ihrem Recht zu kommen.

Wenn es um ärztliche Behandlungsfehler geht, noch schwieriger.

Sogenannte "Patientenstellen" und ähnliche Einrichtungen, haben oft nur Alibifunktion. Man beachte, wer der Träger dieser Einrichtungen ist und wer sie finanziert.

Auch hier gilt also wieder: Hilf Dir selbst, sonst hilft Dir niemand.

Womit wir wieder beim Thema Selbsthilfe wären; und die wird ja bekanntlich praktiziert und nicht konsumiert.


Alles Gute

Harald Rupp

ps
Hier in Bayern gibt es die Notgemeinschaft Medizingeschädigter.
Lieber Harald

So ganz stimmt das nicht. Ich bin hier Mitglied einer Patientenstelle (SPO).
Diese Stellen übernehmen aber nur Fälle, die Aussicht auf Erfolg haben bzw. wo ein Schaden auch aus juristischer Sicht besteht.
Es dauert auch mit deren Hilfe oft Jahre bis ein Fall abgeschlossen ist.
Und natürlich haben Spitäler auch Anwälte.
Zum besseren Verständnis. Ein Schaden ist nur dann ein Schaden, wenn er nicht behebbar ist. Ein verkrüppeltes Bein z.B.
Die Spitäler sind zudem sehr vorsichtig geworden und versuchen alles daran zu setzen, dass man hinterher sagen kann, das Risiko ist bei der OP vorhanden und wir haben den Patienten darüber informiert.
Bei uns gab es einen grossen Fall (mit Todesfolge), da waren hinterher die Aufzeichnungen der OP nicht mehr auffindbar.
Das Problem ist, der geschädigte Patient muss beweisen, dass ein Kunstfehler vorliegt nicht der Arzt, dass er keinen begangen hat.
Und die Beweise liegen in der Regel am "Tatort" und können da auch verloren gehen.

Wer plant auf Schadenersatz zu klagen, sollte sich eine Organisation oder einen Patientenanwalt nehmen und der wird zuerst versuchen ohne Gerichtsverhandlung mit dem betreffenden Krankenhaus zu verhandeln bzw. mit deren Haftplfichtversicherung.
Er kann einem auch sagen, wie gut die Chancen sind und wenn es zu einer Verhandlung kommt, braucht man noch einen Gutachter, der den Schaden festhält.

Im Fall Dr. Lange, in St. Gallen gewann dieser einen solchen Prozess. Ueber 10 Gutachter und Gegengutachtet vertraten zwei verschiedene Meinungen über eine
umstrittene Operationstechnik. Seine waren wohl besser.

Also wenn man Schadenersatz wegen Kunstfehler einfordern will, dann sollte man sich darauf einstellen, dass es u.U. sehr lange dauern kann. Dann kann man sich auch im Vornerein den Frust ersparen, den eine lange Geschichte mit sich bringen kann.

brigitte




Original-Beitrag von H Rupp-CSG Nürnberg:

Grüß Euch,

es ist allgemein für Normalbürger ohne Vermögen, schon schwierig zu ihrem Recht zu kommen.

Wenn es um ärztliche Behandlungsfehler geht, noch schwieriger.

Sogenannte "Patientenstellen" und ähnliche Einrichtungen, haben oft nur Alibifunktion. Man beachte, wer der Träger dieser Einrichtungen ist und wer sie finanziert.

Auch hier gilt also wieder: Hilf Dir selbst, sonst hilft Dir niemand.

Womit wir wieder beim Thema Selbsthilfe wären; und die wird ja bekanntlich praktiziert und nicht konsumiert.


Alles Gute

Harald Rupp

ps
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