Archiv hat geschrieben: ↑Fr 6. Apr 2018, 21:41
Archiv hat geschrieben: ↑Fr 6. Apr 2018, 21:39
Kurze Frage:
Als ich mir gestern 4%-ige Lidocainlsg. von meinem Hausarzt verschreiben ließ übbereichte mir dieser ein Privatrezept. Er teilte mir mit, daß Lidocain bei gesetzlich Krankenversicherten nicht mehr verordnusfähig sei. Ist dies richtig ?
Beste Grüße
Andy-DO
Hallo,
ich zahle bei der Firma Linde
6,32 Euro für die 10l-Flasche zu!
Liebe Grüße
und schmerzfreie Zeit
Heike
Hallo Heike,
auch auf die Gefahr hin, das ich dich falsch interpretiere.
Die Sauerstoffversorgung und die Zuzahlung sind ganz klar geregelt!
Zitat aus dem Gesetzesanhang:
„Bei Hilfsmitteln die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Sauerstoff), beträgt die Zuzahlung 10 % des Packungspreises, jedoch höchstens 10 € für den Monatsbedarf.“
Das heist unabhängig von der Größe und der Anzahl der Füllungen pro Monat fallen Max. 10€ an.
Beispiel:
10 Füllungen für die 10l Flache und 4 Füllungen für die 2l Flache im Monat macht 10€.
1 Füllung der 10l Flache und 1 Füllung der 2l Flache im Monat macht Max. 10 € oder 10% des Füllpreises wenn dies weniger als 10€ ist.
Eine Einrechnung des Mitpreises ist nicht gestattet, mansche Firmen erheben einen Mitpreis über den Zeitraum in den die Flache beim Kunden steht, dies ist nicht Zuzahlungsflichtig.
Wenn du bisher Mehr bezahlt hast, dann wende dich an deine Krankenkasse, und fordere das zufiel gezahlte Geld zurück.
Gruß
Roland