Lidocain nicht verordnungsfähig ?

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Archiv
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Re: Lidocain nicht verordnungsfähig ?

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Fr 6. Apr 2018, 21:39 Kurze Frage:

Als ich mir gestern 4%-ige Lidocainlsg. von meinem Hausarzt verschreiben ließ übbereichte mir dieser ein Privatrezept. Er teilte mir mit, daß Lidocain bei gesetzlich Krankenversicherten nicht mehr verordnusfähig sei. Ist dies richtig ?


Beste Grüße

Andy-DO
Hallo,
ich zahle bei der Firma Linde
6,32 Euro für die 10l-Flasche zu!

Liebe Grüße
und schmerzfreie Zeit
Heike
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Archiv
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Re: Lidocain nicht verordnungsfähig ?

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Fr 6. Apr 2018, 21:41
Archiv hat geschrieben: Fr 6. Apr 2018, 21:39 Kurze Frage:

Als ich mir gestern 4%-ige Lidocainlsg. von meinem Hausarzt verschreiben ließ übbereichte mir dieser ein Privatrezept. Er teilte mir mit, daß Lidocain bei gesetzlich Krankenversicherten nicht mehr verordnusfähig sei. Ist dies richtig ?


Beste Grüße

Andy-DO
Hallo,
ich zahle bei der Firma Linde
6,32 Euro für die 10l-Flasche zu!

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Heike
Hallo Heike,

auch auf die Gefahr hin, das ich dich falsch interpretiere.
Die Sauerstoffversorgung und die Zuzahlung sind ganz klar geregelt!

Zitat aus dem Gesetzesanhang:

„Bei Hilfsmitteln die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Sauerstoff), beträgt die Zuzahlung 10 % des Packungspreises, jedoch höchstens 10 € für den Monatsbedarf.“

Das heist unabhängig von der Größe und der Anzahl der Füllungen pro Monat fallen Max. 10€ an.

Beispiel:

10 Füllungen für die 10l Flache und 4 Füllungen für die 2l Flache im Monat macht 10€.
1 Füllung der 10l Flache und 1 Füllung der 2l Flache im Monat macht Max. 10 € oder 10% des Füllpreises wenn dies weniger als 10€ ist.
Eine Einrechnung des Mitpreises ist nicht gestattet, mansche Firmen erheben einen Mitpreis über den Zeitraum in den die Flache beim Kunden steht, dies ist nicht Zuzahlungsflichtig.

Wenn du bisher Mehr bezahlt hast, dann wende dich an deine Krankenkasse, und fordere das zufiel gezahlte Geld zurück.

Gruß
Roland
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Re: Lidocain nicht verordnungsfähig ?

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Fr 6. Apr 2018, 21:39 Kurze Frage:

Als ich mir gestern 4%-ige Lidocainlsg. von meinem Hausarzt verschreiben ließ übbereichte mir dieser ein Privatrezept. Er teilte mir mit, daß Lidocain bei gesetzlich Krankenversicherten nicht mehr verordnusfähig sei. Ist dies richtig ?


Beste Grüße

Andy-DO
Guten Abend Andreas, grüezi mitenand
ich erlaube mir den Hinweis, dass Lidocain das alternativ-Medikament zum vom HNO-Arzt in der Praxis applizierten (stark abschwellend wirkenden Medi) bei der Abklärung bei nicht "therapierbaren" Migränebeschwerden war. Diese Austestungen, das Wissen in Verbindung mit den Erkenntnisse und seinen Erfahrungen haben dem HNO-Arzt VJ.Novak aus Luzern eine gesicherte Ursachen-Diagnose ermöglicht. Die invasiven Korrekturen ergaben bei unserer Tochter eine vollständige, seit 1992 klaglos anhaltende Schmerzbefreiung. Ich habe übrigens im Forumarchiv einige entsprechenden Beiträge zum Thema bemerkt (27.10 bis 15.11.2000). Nach mir vorliegenden Berichten kann die Austestung auch bei der Suche nach einer CH-Ursache angewandt werden. Wer nähere Infos dazu wünscht darf mich anschreiben.
Mit freundlichen Grüssen
René
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